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IGNORED

Antwort von Innensenator Körting


Glock-Jockey

Empfohlene Beiträge

Korrigiert mich,wenn ich falsch liege.

Ich verstehe die Antwort so:

Die Vorschriften bezüglich des IPSC sollen verändert werden -konkretisiert (konkretisiert = verschärft ) weil eine weitere Auslegung unmöglich wird.Stichwort Bürokratisierung.Die Begründung hierzu,die Verwaltung solle rechtlich abgesichert sein,bei eventuellen Entscheidungen?!

Geklärt werden solle vom Bundestag (also der Regierung), welche Übungen/Waffen/Praktiken definitiv erlaubt oder verboten seien?!

Begründung: Die momentane Gesetzeslage erlaube jeder Verwaltung

eine weitgehende Eigeninterpretation oder Auslegung? Was auchd den Schützenvereinen nicht gefalle.

Wie sieht sowas im konkreten Fall aus? Was können Verwaltungsbehörden (Waffenbehörden) denn entscheiden oder versagen?

Verwiesen wird ja auf auf §7 AwaffV (Unzulässige Schießübungen im Schießsport) z.B. (1)schießen aus Deckung (2)Hindernisse (3)SChießen im Laufen (4)schnelles reagieren auf Ziele etc.

Ich als Laie halte eine Konkretisierung der Vorschriften im Übrigen als nicht notwendig, es sei denn,die SChützen vorderten dies. Gibt es begründete Forderungen von Schießsportlern,die Gesetze zu konkretisieren? Denn wenn nicht,dann sind es eben diejenigen die es in der Praxis betrifft, die mit der aktuellen Rechtslage zufrieden sein müssen.

Und wenn ein Waffenbedarf in einer Disziplin besteht, sollte dieser von der Verwaltung schlicht und einfach erfüllt werden,nachdem §4-8 WaffG (Voraussetzung,Zuverlässigkeit,bei Bedarf Persönliche Eignung,Sachkunde,Bedürfnis) nachgewiesen werden.

Habe einige Rechtschreibfehler, kann ich diese nicht korrigieren?

Falls nicht gilt folgender Grundsatz:

"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. " :P

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ich habe den gleichen formbrief erhalten und sehe die aussagen darin ähnlich wie du.

m.e. bräuchten wir diese regulierungswut gar nicht. wer eine waffe hat soll nach meiner ansicht auf einem schiessstand damit schiessen können wie er möchte, solange der stand dies erlaubt.

was soll der schwachsinn vorschreiben zu wollen auf was und nach welcher sportordnung zu schiessen ist, was "gutes" und was "böses", oder gar "paramilitärisches" schiessen darstellt?! für einen wettkampf ist das ja in ordnung, aber was haben solche regelungen in einem gesetz zu suchen?! :gaga:

schönes wochenende euch allen :s75: , ausser den verantwortlichen für diese überbordende bürokratie.

gruss,

cetus

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Same here: obiger Formbrief. Das war zu erwarten, schließlich habe auch viele von uns de facto den gleichen Brief hingesandt...

Inhaltlich ist klar: jegliche "Konkretisierung" führt automatisch zur Verschärfung.

Gruß,

NDA

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  • 3 Wochen später...

"…erneut die Gefahr sehr unterschiedlicher Auslegungen der Waffenbehörden. Dies könnte auch künftig unterschiedliche Vollzugspraktiken hervorbringen und dürfte dem Interesse der Sportverbände und Sportschützen keinesfalls entsprechen…"

Was soll man dazu noch sagen? Meiner Ansicht nach: Eine erstickende Gleichmacherei, die zur Aufrechterhaltung von innerer Sicherheit und Ordnung keinen erkennbaren Nutzen bringt. Das Schreiben gibt vielmehr die Momentaufnahme einer politischen Kontroll- und Reglementierungssucht wieder. Es bewahrheitet sich mal wieder der alte Spruch: "Gun control is not about guns, it's about control!"

Und ganz spitzfindig wird so nebenbei dieser Interessenvorstoß als ureigenstes Anliegen von Sportverbänden und Sportschützen selbst antizipiert. Im diplomatischen Wortlaut heißt das dann: "dürfte". In Wirklichkeit ist es eine Art konjunktivischer Imperativ, der alle anderen Möglichkeiten ausschließt. Erst recht eine mehr praxisorientierte und weniger starre Regelung, die eigentlich angemessener sein "dürfte".

Flexibilität und eigenverantwortliches Handeln von Behörden, Verbänden und Sportschützen scheinen für viele Politiker bei dem Thema Waffenbesitz unvorstellbar, ja sogar eine Gefahr zu sein. Das Schreiben von Senator Körting verrät dies explizit. Dynamisches Schießen ist für solche Leute per se unvorstellbar. Sie haben ja in aller Regel auch nie einen praktischen Bezug dazu gehabt. Deshalb ist es pfui, böse, militaristisch, rückwärtsgewandt, gefährlich – weg damit!

Oder diplomatisch ausgedrückt: Das dürfte in politischen Köpfen wohl so sein…

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  • 1 Monat später...

Ich hab zu dem Thema heute dann endlich eine Antwort per E-Mail erhalten:

Your message

To: Körting Dr., Ehrhart

Subject: Änderungsantrag des Landes Berlin zur WaffVwV

Sent: Tue, 25 Apr 2006 13:05:27 +0200

was deleted without being read on Thu, 3 Aug 2006 13:51:51 +0200

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Jau,

ist auch bei mir so heute eingegangen.

Scheint jemand überfordert zu sein?

Schönen Abend,

Frank

Ne ne, der wird wohl gemerkt haben, das er nicht mehr zuständig ist, nachdem die Länder nix mehr zu "kamellen" haben ab dem 1.1.07...

Und die oberste Prüfpflicht eines Beamten (auch eines politischen Beamten) ist doch:

1) Prüfe die Zuständigkeit

2) Prüfe ggfls. ob jemand anderes vielleicht zuständig ist (und gebe den Fall ab)

3) wenn 1. und 2. ggfls. nicht zutreffend, versteck ihn in der hintersten Schublade :D

Naja, nicht alle wählen den Weg Nr.3, aber viele machens wie Napoleon, dem man nachsagte, seine Post 8 Wochen nicht zu öffnen oder angesehen zu haben, da sich nach dieser Zeit bereits 75% der Fälle von selbst erledigt hatten....

Aber einen schönen Einblick in die Arbeitsweise von gewählten Volksvertretern, bzw. von "erwählten" Ämtlesträgern gibts doch und sollte dann für die nächste Wahl im Gedächtnis behalten werden.

Eine Anfrage an die Senatsverwaltung, ob dies die übliche Art der Arbeitsbewältnis ist, sollte man vielleicht doch noch in Erwägung ziehen. Wer dann die Ausdauer hat, kann ja auch mal versuchen, die Presse für so was zu begeistern...

Gruessle aus dem Regen

PePe

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