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IGNORED

Muss der Anwalt haften?


Wolfgang Seel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Muss der Anwalt haften?

Die Fronten sind zementiert: Hier der verunsicherte Waffenbesitzer, dort die böse Waffenbehörde. Der Retter ist der Anwalt. Er zieht mit seinem Mandanten vor Gericht – und verliert. Der Mandant kratzt sich am Kopf, denn sein Freund sagt ihm: „Der Schuss musste in den Ofen gehen!“

Kommt gar nicht so selten vor! Eigentlich hätte der Anwalt voraussehen können, dass die Sache in die Hosen geht.

Vielleicht ist die Pressenotiz aus der heutigen Tagespresse hilfreich: „Führt ein Anwalt einen von vornherein aussichtslosen Prozess, muss er die Kosten tragen. Es sei zu erwarten, dass er seine Mandanten bestmöglich vertrete. Dazu gehöre gegebenenfalls auch der Hinweis, dass deren Rechtsposition ohne Aussicht auf Erfolg sei, berichtet der Personalverlag in Bonn. Entsprechend hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden (Az.: 3 U 83/05).“

Macht was draus!

Dies rät Euch

ruestow

Geschrieben

Fein. Dann muß nur noch irgend höheres Gericht festestellen, daß Waffenrechtsverfahren für den Antragsteller generell aussichtslos sind :confused: , und schon kann man alles schon vorher abschmettern...

Im Ernst: es gibt sicher Fälle, wo die Rechtslage eindeutig zugunsten des Klägers steht, die Behörde es aber aus Trotz doch durchziehen will.

Geschrieben

Hallo ruestow

du bist, deinen Postings nach zu urteilen, nicht so dafür, eine Klage gegen die Behörde zu führen? Ich denke mal, lieber einmal zuviel als zuwenig klagen. Gilt nur für die in nostalgischer Selbstherrlichkeit schwelgenden Behörden, die dem Untertan jede eigene Meinung absprechen.

Wie sieht es eigentlich mit der Haftung des Beamten aus, wenn er wissentlich gegen geltendes Recht verstößt? Siehe Steegmann Erlass (Bedürfnissnachweis für E-lader auf gelbe WBK alt oder nur 3 Waffen auf gelbe WBK neu)?

Du rätst jedem von einer Klage gegen die Behörde ab und schlägst vor, erst mal ganz kleine Brötchen zu backen und es sich nicht zu verscherzen.

Arbeitest du bei so einer Behörde?

Steven

Geschrieben

Also in Erbfällen gab es das schon. Die Alleinerbin hatte es versäumt, den weiteren Pflichtteilserben eine Aufstellung über die Erbmasse abzuliefern, wonach sie gesetzlich verpflichtet ist und diese mit einer weitaus geringeren Summe "abgespeist". Die Pflichtteilserben haben dann einen Anwalt eingeschaltet, um an ihr Geld zu kommen.

Die Alleinerbin ging ebenfalls zum Anwalt. Dieser lamentierte nur rum und versuchte die Gegenseite mit Scheinbehauptungen und einer weiteren "Restzahlung", die immer noch nicht den tatsächlichen Anspruch der Pflichtteilserben bedeutete, auf Distanz zu halten. Erst als ihm der gegnerische Anwalt drohte, dass er sich wissentlich in ein aussichtsloses Verfahren begibt, gab er kleinlaut nach. Soviel ich weiß, wurden der Alleinerbin auch Verzugszinsen in Rechnung gestellt, weil sich die (eigentlich übersichtliche) Erbsache weit über ein Jahr hinauszog und sie lieber in der Weltgeschichte rumreiste, als ihren Pflichten nachzukommen....

Gast Zwilling
Geschrieben

Das von die genante Urteil bvezieht sich auf Zivilrechtliche Belange, nicht auf Verwalltungsrechtliche Angelegenheiten.

Treibt ein Anwalt einen Mandanten wissentlich in ein Verfahren, obwohl der Ausgang von vornherein ersichtlichtlicht ist, so ist er in der Haftung.

Da wird der Richter aber schon in Vorferld dem Anwalt miteilen, dass er sich auf dünnem Eis befindet.

Treibt der Anwalt die Klage dennoch vorann, und verliert, so haftet er.

Einziges Problem:

Finde mal einen Anwalt, der gegen einen anderen vorgeht........ :bud:

Bernhard, der mit mehrern Anwälten eng zusamen arbeitet... :s75:

Geschrieben

Muss der Anwalt haften?

Die Fronten sind zementiert: Hier der verunsicherte Waffenbesitzer, dort die böse Waffenbehörde. Der Retter ist der Anwalt. Er zieht mit seinem Mandanten vor Gericht – und verliert. Der Mandant kratzt sich am Kopf, denn sein Freund sagt ihm: „Der Schuss musste in den Ofen gehen!“

...

es geht doch nix über (hinterher-) schlaue freunde,

nach dem motto, egal, was auch geschah, es gibt immer einen, der es kommen sah.

erwartest du wirklich jetzt nur aufgrund dieser minimalaussagen eine vernünftige antwort ?

Geschrieben

Es hilft: Die Rechtsschutz-Versicherung.

Die wird nämlich selbst überprüfen, ob der Fall Aussicht hat, und sonst ablehnen (oder?). Insofern hat man da sozusagen den Anwalt, der schon im Vorfeld "gegen" den Anwalt ist (weil er ja sonst zahlen muß)

Vielleicht ein weiterer Grund sich zu versichern.

Geschrieben

....

Treibt ein Anwalt einen Mandanten wissentlich in ein Verfahren, obwohl der Ausgang von vornherein ersichtlichtlicht ist, so ist er in der Haftung.

...

nuja, manchmal treiben auch die mandanten..." herr anwalt, ich will mein recht. koste es, was es wolle."

Geschrieben

Das wird nicht leicht sein, zu belegen, dass der Anwalt wissentlich und ohne den Mandanten gehörig über das Risiko zu informieren, einen aussichtslosen Prozess führt (er bekommt in jedem Fall sein Honorar). Wer eine Rechtsschutzversicherung (evtl. über FWR) hat, muss den Fall auf hinreichende Erfolgsaussichten prüfen lassen und spart sich so manchen Frust.

Geschrieben

Meine Erfahrung mit Staranwälten, Tricks, Prozessen:

Wenn Dir ein Anwalt erzählt, daß das ein "100%iger Erfolg" wird, stehen die Chancen 60:40, daß Du gewinnst.

Wenn er Dir erzählt, daß Du "auf jeden Fall und eindeutig" gewinnst, ist die Chance 50:50.

Wenn er Dir erzählt, daß Du "gute Erfolgsaussichten hast, steht es 20:80 gegen Dich.

...und wenn er sagt, daß "man es probieren kann" - laß´ es bleiben :traurig_16:

Das kann ich aus meiner beruflichen Praxis sagen, wobei allerdings kein waffenrechtlicher Fall dabei war. Ich denke aber, daß diese "Aussagen" anwaltliche Praxis sind und so zu lesen sind, wie die Aussagen in Reisekatalogen (Panoramablick=Weit, weit ist's bis zum Strand; Lebhaftes Publikum=Grölende Figuren am Nebentisch; Zweckmäßige Einrichtung=Bett, Tisch, Stuhl; Abends Animation=Vor elf Uhr ist an Schlaf nicht zu denken; usw.)

Gruß,

Oliver

Geschrieben

Wenn Dir ein Anwalt erzählt, daß das ein "100%iger Erfolg" wird,

Wenn er Dir erzählt, daß Du "auf jeden Fall und eindeutig" gewinnst, ...

solltest Du sofort den Anwalt wechseln. :)

Carcano

Geschrieben

Es gibt sicher überall schwarze Schafe, aber im Regelfall - so kenne ich es aus meiner beruflichen Tätigkeit - werden die Chancen und Risiken vorher auf den Tisch gelegt. Wenn die Aussichten trübe sind, gebietet alleine schon das Haftungsrisiko umfassende Hinweise über die Situation. Erst recht gilt das bei Verfahren, die vollkommen aussichtslos sind.

Eine Aufstellung nach dem Motto: "Wenn Dir der ANwalt sagt........" (siehe oben), ist - bei allem gebotenen Respekt - dummes Zeug und dient bestenfalls der Steigerung des Unterhaltungswerts.

Geschrieben
Eine Aufstellung nach dem Motto: "Wenn Dir der ANwalt sagt........" (siehe oben), ist - bei allem gebotenen Respekt - dummes Zeug und dient bestenfalls der Steigerung des Unterhaltungswerts.

Ach, Berufsgruppen-Bashing ist doch ein beliebtes Hobby unter WO'lern... und als Anwalt, Polizist, Sachbearbeiter oder Journalist gehört man diesbezüglich eben einer Risikogruppe an. Laß den Kids hat ihren Spaß... ;)

Geschrieben

@Trooper: Ich fürchte nur, daß es Leute gibt, die derartige Behauptungen für bare Münze nehmen. Das schmerzt mich innerlich und bringt mich zum Weinen und das wollen wir doch nicht, oder ?

Geschrieben

Grundsätzlich ist zu beachten, daß man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist! Wenn ein wie auch immer qualifizierter RA behauptet, die ganze Angelegenheit sei schon von Anfang an zu 100 % gewonnen, dann hat er in der Zeit seines Referendariats nicht zu dem dazugelernt, was er schon vorher vergessen hatte und während seiner Berufspraxis ganz offensichtlich immer Glück gehabt! Wer seinem Mandanten Sand in die Augen streut, ist unseriös!!!

Gruß

XP - 100

Geschrieben

Es wurde ja schon darauf hingewiesen, dass auch das Verhalten des Klägers bzw. die gegenüber dem Anwalt geäußterte Erwartungshaltung ("das will ich auf jeden Fall durchziehen - lassen Sie sich entsprechende Schriftsätze einfallen") eine wichtige Rolle spielt. Gleiches gilt natürlich auch für manchen Anwalt, der aus finanziellen Beweggründen (vielleicht auch ganz dringenden) geneigt ist, seinen Mandanten zu einer Klage zu drängen.

Wer anwaltlichen Rat sucht und bereit ist, diesen zu akzeptieren (egal, ob zu einer Klage geraten wird oder nicht), erspart sich nachher bittere Enttäuschungen.

Wie auch sonst im Leben fährt man mit gesundem Menschenverstand (common sense) am besten.

Geschrieben

@Trooper: Ich fürchte nur, daß es Leute gibt, die derartige Behauptungen für bare Münze nehmen. Das schmerzt mich innerlich und bringt mich zum Weinen und das wollen wir doch nicht, oder ?

Wie sind denn die %-Aufteilungen denn nun wirklich ?

:rotfl2::rotfl2:

Geschrieben

Es hilft: Die Rechtsschutz-Versicherung.

Die wird nämlich selbst überprüfen, ob der Fall Aussicht hat, und sonst ablehnen (oder?). Insofern hat man da sozusagen den Anwalt, der schon im Vorfeld "gegen" den Anwalt ist (weil er ja sonst zahlen muß)

Sorry, aber das ist Quatsch. Im Gegenteil: Die RSV wird im Zweifel alles "ablehnen", da sie möglichst überhaupt nicht zahlen will - und auch nicht für "schlechten Rat" haftet, denn der VN muß die Ablehnung ja nicht akzeptieren. Und wenn man schon diese Einstellung hat - RSV als Anwalt "gegen" den eigenen Anwalt - dann sollte man sich den Gang zum Anwalt gleich ersparen. Er ist nämlich, auch wenn er bezahlt wird, nur auf der Seite des Mandanten (sofern er nicht mit der RSV irgendein Abkommen getroffen hat) und haftet für jedes Tun und Unterlassen. Da muß man nicht irgendeine aktuelle Entscheidigung irgendeines OLG aus der Tagespresse zitieren - das ist seit langem zementierte Rechtsprechung, die sogar soweit geht, daß der RA sozusagen vorhersehen und berücksichtigen muß, daß der BGH in 5 Jahren (wenn der aktuelle Fall nach gewonnenen zwei Instanzen in die Revision geht) seine Rechtsprechung ändern wird. Daher zählt ein RA, der seine fünf Sinne beisammen hat, immer die möglichen Risiken (die es immer gibt, da nicht er entscheidet sondern ein unabhängiger Richter) auf und überläßt es dem Mandanten, die Entscheidung zu treffen.

Beste Grüße

Dr.K.

Geschrieben

Muss der Anwalt haften?

Der Mandant kratzt sich am Kopf, denn sein Freund sagt ihm: „Der Schuss musste in den Ofen gehen!“

Also: Erst den Freund fragen, dann den Anwalt!

Im Ernst: wenn jeder Anwalt wüßte, wie der Prozeß ausgeht, den er führt, wäre er nicht Anwalt, sondern Hellseher. Zu vielen Rechtsproblemen gibt es mehrere Meinungen ("Zwei Juristen - drei Meinungen"). Das ist aber normal, denn wenn alles von vorneherein fest stünde, bräuchten wir keine Gerichte, die entscheiden, welche Meinung nun zutrifft. Gerade bei einem recht jungen Gesetz, wie dem WaffG, sind Prognosen ungeheuer schwer! Ausgelutschte Fragen, die die Obergerichte zum 1000sten mal gleich beantwortet haben, muß man natürlich nicht nochmal im Prozeß klären. Wer seinen Mandanten aber in einen völlig aussichtslosen Prozeß hineintreibt, verletzt natürlich die Pflichten aus dem Mandatsverhältnis. Aber auch der BGH hat seine Rechtsprechung schon mal geändert. Ewig ist da nix !!!

:bud:

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