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IGNORED

Jagdlampen!


Safarischorsch

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

:gaga:

Welcher Trottel hat denn da vergeblich versucht zu subsummieren?(siehe Thread Jagdlampen!)

Und wenn ich die Lampe bei ganz anderen Läden unter ganz anderen Anzeigen für gänzlich andere Zwecke gekauft habe, sinds verbotene Gegenstände!?(Man achte auf das angedrohte Strafmaß!!)

Ich glaube der April ist vorbei, egal was man von diesem dämlichen Zeugs hält!

Geschrieben

Moje, ...

Recht hast Du! Ich habe dazu schon im anderen Forum meinem Frust Luft gemacht und einen ganzen Roman geschrieben. <_<

Wieviele Leute werden gar nichts davon wissen und sich keine Gedanken darüber machen, bei so etwas unverfänglichem, wie einer Lampe.

Sieh' mal hier aktuell unter Waffenrecht>Butterfly-Messer, wie sowas gehen kann.

Das ist der selbe Mist, wie das Messerverbot in Hamburg.

Frei nach dem Innensenat und der Polizei: "Es werden vorallem Besucher kontrolliert ... Strafen von 500€..."

Das ist doch nur eine Abzocke von Gästen, die ihr 'Schweizer Messer' in der Tasche haben, weil sie an sowas gar nicht denken.

So wird es hier genauso sein. Da werden ehrliche Leute aufs Glatteis geführt und absichtlich zum Verlust ihrer Zuverlässigkeit gebracht, weil auf sowas gar keiner kommt. :angry2:

Gruß, W <_<

Geschrieben

So wird es hier genauso sein. Da werden ehrliche Leute aufs Glatteis geführt und absichtlich zum Verlust ihrer Zuverlässigkeit gebracht, weil auf sowas gar keiner kommt. :angry2:

Das sehe ich anders. Diese Sets aus Lampe, Halterung und Kontaktschalter (und nur damit beschäftigt sich der Bescheid des BKA) waren schon immer verboten. Das BKA hat lediglich klargestellt, daß sich die Zweckbestimmung auch aus der Werbung oder der Nutzungsabsicht ergeben kann. Bisher wurden diese verbotenen Gegenstände trotz des Verbotes fleißig verkauft und auch benutzt. Damit dürfte jetzt allerdings Schluß sein.

Wer einen offensichtlich verbotenen Gegenstand erwirbt sollte nicht anschließend rumjammern. Gerade von einem Legalwaffenbesitzer kann man erwarten, daß er erkennt um was es sich da handelt.

Wer ist in der Lage, mir eine erlaubte, sinnvolle Nutzung für so ein Set aus Lampe, Halterung und Kontaktschalter zu nennen?

Geschrieben

Was weiß denn ich... :huh:

Es gibt tausend Möglichkeiten, wozu jemand eine Lampe brauchen kann.

Nimm mal an, jemand hat das Ding auf einem Helm, mit einem separaten Schalter.

Nun ist das Ding aber auch geeignet, um es an einer Waffe anzubringen und der nichts ahnende, gute Mann, ist ein Jäger.

Wird er jetzt mit dem PKW kontrolliert und hat sowohl Lampe, als auch Waffe im Kofferraum liegen, läuft das auf eine Anklage, wegen Besitz eines verbotenen Gegenstandes hinaus.

Nimm mal weiter an, die Lampe besitzt er seit 10Jahren und macht sich darüber gar keine Gedanken, weil man sich ja nicht ständig über alles Gedanken macht, was man so hat.

Auch, wenn er dann vielleicht die Jägerprüfung erst neu macht, wird er daran wahrscheinlich gar nicht denken und es kann ihm genauso gehen.

Denn, solange er ja kein Jäger war, war die Lampe vollkommen legal.

Wieso soll jemand bei so etwas Unverfänglichem, wie einer Lampe zB fürs Angeln, an einen verbotenen Gegenstand denken?!

Sowas wird ja auch, in ganz anderen Zusammenhängen angeboten - zB fürs Fahrrad.

Das ist genauso ein Ding, wie mit dem Verbot der Nunchaki.

Zuerst wurden die Dinger (Schlagwaffe, ursprünglich asiatischer Dreschflegel) im Sport benutzt und keiner hat sich daran gestört.

Dann hat es wohl doch mal ein Gestörter gesehen und dem Ding die Bezeichnung "Würgeholz" gegeben, weil es zweckentfremdet, theoretisch möglich wäre.

Daraufhin sind Sportler, für Training und Wettkämpfe (bis hin zu WMs), auf Soft-Nunchaki umgestiegen, die Schaumstoffgriffe mit einer zerreißbaren Verbindungsschnur haben. Das ging über Jahre gut, bis plötzlich auch jemand, an diesen Dingern was auszusetzen hatte, weil es die ja immer noch gab.

Daraufhin wurden per Gesetz, alle stockartigen Gegenstände verboten, die paarweise mit irgendetwas verbunden sind. Rein rechtlich, besitzt also zB ein Angler, der eine Steckrute hat, eine verbotene Waffe.

Das ist nur ein Beispiel, von vielen - siehe auch die, oben in meinem ersten Posting - wo durch unsinnige Gesetzgebung, veranlasst durch Leute, die scheinbar nichts besseres für unser Geld zu tun haben, zur Kriminalisierung ehrlicher Bürger geführt hat.

Mal ehrlich - sind wir denn so kriminell, daß es notwendig ist, den Besitz von etwas zu verbieten, das zu bestimmten Zwecken einzusetzen, ohnehin verboten ist?!

Sowas regt mich noch mehr auf, als das Verbot selbst. <_<

Ich finde es eine Frechheit, daß jedem ehrlichen Menschen, irgendwelche bösen Absichten unterstellt werden.

Schöne Verhältnisse, wo jeder kriminalisiert wird. :angry2:

Wieviele Leute werden so eine Lampe denn, für was ganz anderes haben und nichts hiervon wissen/erfahren?!

Ich wehre mich dagegen, ständig überall eine potenzielle Schuld unterstellt zu bekommen, nur weil etwas theoretisch sein könnte. Das ist wirklich eine Bevormundung, die für mündige Bürger, unter ihrer Würde ist.

Jetzt sind es nur so harmlose Dinge, wie eine Lampe.

Aber, wohin soll das noch weiter führen - Waffen mal ganz außen vor?!

Generell kommt sowas auch oft von den Medien, die mit Null-Ahnung, Halbwahrheiten verbreiten und den Gesetzgeber mit der "vermeintlichen" öffentlichen, in Wirklichkeit nur selbst propagierten Meinung, zu handeln beeinflussen, wo gar keine Handlung notwendig ist.

Und sowas ist noch schlimmer, da dadurch Gesetze gemacht werden, die die links-guten Journalisten haben wollen. Die übrige Bevölkerung bekommt davon meist, noch nicht einmal was mit. - Solange, bis es sie selber trifft; siehe Thread "Butterfly-Messer".

Ich finde das - wie einen großen Teil von dem, was "unsere Bediensteten" da verzapfen - nicht nur unnötig, sondern auch völlig beknackt.

Und das wird ständig schlimmer.

Da kann ich nur sagen: "Wehret den Anfängen!"

Denn, auch wenn es gerade jetzt nur eine Lampe/ein Lampenset ist, so ist es morgen schon wieder das Nächste. :angry2:

Gruß, W

edit: Korrekturen

Geschrieben

Wer ist in der Lage, mir eine erlaubte, sinnvolle Nutzung für so ein Set aus Lampe, Halterung und Kontaktschalter zu nennen?

Habe mal als Hobby viel fotografiert, auch viele Maktofotos von Tieren und Pflanzen.

Lampe wird mit Halterung an ein Stativ geklemmt daneben die Kamera, Kabel im Mund, um es schlagartig hell werden zu lassen, bei lichtscheuem Getiers...

Nur mal so ganz schnell gibt bestimmt hunderte andere Möglichkeiten. :angry2:

Geschrieben

Was weiß denn ich... :huh:

Es gibt tausend Möglichkeiten, wozu jemand eine Lampe brauchen kann.

Bestreitet doch niemand. Eine Lampe braucht man für viele Dinge. Ich beleuchte z. B. meine Wohnung mit Lampen. trotzdem käme niemand auf die Idee diese als verbotene Gegenstände einzustufen, obwohl ich auch Waffen besitze. Woran mag das wohl liegen?

Wozu braucht man eine Lampe mit "Universalhalterung" und Kontaktschalter, welche (natürlich rein zufällig :rotfl2: ) an die Waffe passen?

Nimm mal an, jemand hat das Ding auf einem Helm, mit einem separaten Schalter.

Den Helm, an dem Du so eine Lampe mit diesen "Universalhalterungen" befestigen kannst möchte ich mal sehen. Der Kontaktschalter ist dabei auch eher unpraktisch.

Wieso soll jemand bei so etwas Unverfänglichem, wie einer Lampe zB fürs Angeln, an einen verbotenen Gegenstand denken?!

Wozu bracht man beim Angel eine Lampe mit "Universalhalterung" und Kontaktschalter? Für alle mir bekannten Anwendungen wäre z. B. eine Stirnlampe weit besser geeignet.

Sowas wird ja auch, in ganz anderen Zusammenhängen angeboten - zB fürs Fahrrad.

Wozu brauche ich am Fahrrad den Kontaktschalter?

Man kann es drehen und wenden wie man will. Für diese Sets aus Lampe, "Universalhalterung" und Kontaktschalter sehe ich keine andere Anwendung als eben die verbotene.

Geschrieben

Man kann es drehen und wenden wie man will. Für diese Sets aus Lampe, "Universalhalterung" und Kontaktschalter sehe ich keine andere Anwendung als eben die verbotene.

Könnte am eingeschränkten Blickwinkel liegen. :D

Geschrieben

...

Man kann es drehen und wenden wie man will. Für diese Sets aus Lampe, "Universalhalterung" und Kontaktschalter sehe ich keine andere Anwendung als eben die verbotene.

Und selbst dann, wäre es eine bodenlose, unverschämte Frechheit, einem jedem damit illegales Handeln zu unterstellen.

Die Beispiele waren einfach mal aus der Luft gegriffen und erheben keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit. Zitat: "Was weiß denn ich...?!

Es gibt tausend Möglichkeiten, wozu jemand eine Lampe brauchen kann.

Nimm mal an ..."

Safarischorsch hatte da schon was Besseres, zum Bleistift.

Ich selbst habe gar keine solche Lampe, weil ich noch nie einen Grund sah, mir sowas zu kaufen. Aber das beruht auf meiner eigenen Entscheidung, die ich für mich selbst, zu treffen im Stande bin.

Und wenn ich eine hätte, so wüßte ich selbst, was ich damit tun darf und was nicht.

Es kann doch nicht Dein Ernst sein, daß Du es gut findest, wenn ständig in allen Bereichen, in unser Persönlichkeitsrecht eingegriffen wird. :huh:

Und nur darum geht es mir.

Gruß, W

Geschrieben

@ Wäller Basaltkopp,

Volle Zustimmung :appl:

@Jennerwein,

Es spielt doch überhaupt keine Rolle wofür man diese Lampe brauchen kann. Allein die bevormundung ist schon eine Frechheit.

Als nächstes werden die MagLites verboten, weil man die ja auch mit hilfe einer Halterung irgendwo festmachen könnte.

Es ist ne Lampe und bleibt ne Lampe solange sie nicht an einer Waffe hängt.

Es gibt auch div. Funkempfänger, die man zwar besitzen darf, aber benutzen darf man sie in D nicht.

Es gibt auch Nachtsichtgeräte die man benutzen darf, aber in verbindung mit einer Waffe und als Nachtzielhilfe nicht.

Also was soll der Blödsinn?

Grabt Euch nur selbst immer mehr das Wasser ab in dem ihr das auch noch gut findet. :peinlich:

Geschrieben

Nach meiner Erfahrung bzgl. Lampenhalter an einem Metallsuchgerät gehe ich nun davon aus, dass nur Lampen mit einem grossen Reflektor in der Größe C-Cell und D-Cell noch für Waffenbesitzer empfehlenswert sind! Kleine Lampen mit 1" Durchmesser sind bereits bedenklich wenn man ein Gewehr mit Zielfernrohr hat und auch kleinere Lampen wie eine Mini-Maglite oder kleine LED Lampen sind Teufelszeug denn man könnte sie ja auch in die Putzmittelaufnahme bei einen FR-8 setzen oder in die Aufnahme von einem SLG 97 usw. Auch wenn man nicht solche Waffen hat? EGAL! Ich habe kein Gewehr mit dicken Matchlauf und keine Pumpgun d.h. die Klammerhaltung passt auf keine meiner Waffen - dennoch werde ich mich von der Halterung und Lampe trennen - damit ich auch sagen kann: ... ich habe nicht so eine Lampe, .. ich brauch auch nicht so eine Lampe ... echt toll!

Geschrieben

gilt denn dieses Verbot nur für das kpl. Set (inkl. Kabelschalter) ?

oder darf man die Einzelteile auch nicht besitzen ?

Was ist, wenn man so ne Klemmmontage aus Kunststoff besitzt, womit man ne Lampe theoretisch

an einem ZF-Tubus anklemmen kann (oder an einen Jagdstock oder was weiß ich) ?

Ist sowas auch schon strafbar ?

Svenni

Geschrieben

bei einer surefire d=25,4mm reicht bereits ein zf-montagering als montage und diese kombination auf einem taktischen handschutz auch noch auf 90° montiert und mit dem daumen bedient - ich sehe schon wieder die innere sicherheit gefährdet... :wos_armee_044:

Geschrieben

Es spielt doch überhaupt keine Rolle wofür man diese Lampe brauchen kann. Allein die bevormundung ist schon eine Frechheit. Als nächstes werden die MagLites verboten, weil man die ja auch mit hilfe einer Halterung irgendwo festmachen könnte.

:icon14::icon14:

Geschrieben

Es gibt ja auch bez. Lampen interessante jagdl. Stilblüten. Zum Zwecke der dringend notwendigen Schwarzwildbejagung wegen massiver Probleme sind in ,ich glaube, NRW Lampen zum Ansprechen zugelassen.

Diese dürfen natürlich nicht mit der Waffe verbunden sein. Wäre ja auch so verboten. Links Lampe, rechts im einhändigen Anschlag die

die filigrane Doppelbüchse in 375 H&H od. 458 Lott. Oder muß die Ehefrau dann zwangsweise mit zur Jagd? Sind schon wirklich Leute mit fachlicher Praxis diese Verwaltungsfachangestellten. (Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel) :bud:

Geschrieben

Es gibt ja auch bez. Lampen interessante jagdl. Stilblüten. Zum Zwecke der dringend notwendigen Schwarzwildbejagung wegen massiver Probleme sind in ,ich glaube, NRW Lampen zum Ansprechen zugelassen.

Zum Ansprechen darf man Lampen überall in Deutschland verwenden. Das Bundesjagdgesetz verbietet künstliche Lichtquellen nur beim Erlegen und Fangen von Wild.

Ein Stück Wild anleuchten - feststellen "ja das paßt" - Lampe ausschalten und weglegen - schießen ist völlig legal.

Geschrieben

werden dann demnächst auch die lampen zu verbotenen gegenständen die mit einem geschirr am kopf befestigt werden??? die könnte man ja unter umständen auch zum anleuchten bei der jagt nutzen!

die spinnen doch... :gaga:

Geschrieben
Ein Stück Wild anleuchten - feststellen "ja, das paßt" - Lampe ausschalten und weglegen - schießen ist völlig legal.
Stimmt fast, aber nicht so ganz. Richtig wäre:

Stück Wild anleuchten - feststellen: ja, das passt - Wild weg - Lampe ausschalten und weglegen - schiessen entfällt.

Die Wildarten, die in DE auch zur Nachtzeit bejagt werden dürfen, sind nicht "beleuchtungsresistent". Insbesondere Schwarzkittel sind in der gleichen Sekunde verschwunden, in der irgendwo ein Licht angeht.

CM :D

Geschrieben

werden dann demnächst auch die lampen zu verbotenen gegenständen die mit einem geschirr am kopf befestigt werden??? die könnte man ja unter umständen auch zum anleuchten bei der jagt nutzen!

die spinnen doch... :gaga:

Waffengesetz und Jagdgesetze sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Geschrieben

Stimmt fast, aber nicht so ganz. Richtig wäre:

Stück Wild anleuchten - feststellen: ja, das passt - Wild weg - Lampe ausschalten und weglegen - schiessen entfällt.

Die Wildarten, die in DE auch zur Nachtzeit bejagt werden dürfen, sind nicht "beleuchtungsresistent". Insbesondere Schwarzkittel sind in der gleichen Sekunde verschwunden, in der irgendwo ein Licht angeht.

CM :D

Na das nenne ich dann mal oktroyierten TIERSCHUTZ :s75:

Geschrieben

Ich habe jetzt meine Surfire SP 9 mit Turbokopf, Infrarotaufsatz, Kabelschalter (wasserdichte Behördenausführung), 1 Watt LED Aufsatz und 200 Lumen Ersatzbrenner gegen die lange Maglite 6 D-Cell getauscht plus Infrarotschebe (leider Plastik und kein Glas wie bei Surefire) d.h. somit einen Verlust von ca. 500 EUR gemacht aber es trifft ja keinen armen Schlucker und Deutschland ist ein Stück sicherer geworden.

Geschrieben

Ich habe jetzt meine Surfire SP 9 mit Turbokopf, Infrarotaufsatz, Kabelschalter (wasserdichte Behördenausführung), 1 Watt LED Aufsatz und 200 Lumen Ersatzbrenner gegen die lange Maglite 6 D-Cell getauscht plus Infrarotschebe (leider Plastik und kein Glas wie bei Surefire) d.h. somit einen Verlust von ca. 500 EUR gemacht aber es trifft ja keinen armen Schlucker und Deutschland ist ein Stück sicherer geworden.

Ich hätte einfach den (überflüssigen) Kabelschalter entfernt, die Halterung für die Waffe weggeworfen und die Lampe behalten. ;)

Geschrieben

Nein, nein, soweit ich weiß waren Ausnahmegenehmigungen für den beleuchteten Schuss aufs SW erteilt worden.

Von welcher Behörde?

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