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IGNORED

Strafmass für illegalen Waffenbesitz


Tauschi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin Leutz,

wenn einer `ne illegale Waffe hat, welches Strafmass erwartet Ihn? Ich werde aus den §51-§53 nicht schlau. Wenn ich`s richtig kapiert habe, droht jemandem der nach Ablauf der Amnestiefrist noch eine scharfe, nicht angemeldete Waffe in seinem Haushalt hat, eine Mindeststrafe von einem Jahr Knast. Hat ein Richter da überhaupt einen Spielraum nach unten? Könnte er das Strafmass auch zur Bewährung aussetzen oder in eine Geldbusse umwandeln?

Servus Tauschi

(der nur legale Waffen besitzt und der die Suchfunktion schon vergeblich bemüht hat)

Geschrieben

Erstmal gibt es ja

§52 (6) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Es gibt also immer die Möglichkeit zu einer Geldstrafe runterzugehen. (Übrigens nicht dasselbe wie eine Geldbuße). Ansonsten wird das Strafmaß wohl stark vom Sachverhalt abhängen. Kurzwaffe/Langwaffe? Geführt? Häufig werden wohl mehrere Tatbestände erfüllt sein: Waffen und Munitionsbesitz + geführt + nicht ordnungsgemäß verwahrt.

Ich denke nicht, daß der Opa, der im Keller immernoch einen alten Karabiner liegen hat, gleich ein Jahr in den Knast wandert. In anderen Fällen mag man das anders sehen....

Kennt jemand konkrete Fälle?

Geschrieben

Kennt jemand konkrete Fälle?

Wenn keine anderen Tatbestände dazukommen, reicht das Strafmaß von Einstellung gegen Geldzahlung bis zu Geldstrafen bis maximal 60 Tagessätze. Illegaler Waffenbesitz wird im Normalfall eher als Kavaliersdelikt interpretiert, die Strafen sind fast immer geringer als bei typischen Straßenverkehrsdelikten.

Häufig wird illegaler Waffenbesitz allerdings als Mittel verwendet um einen Täter richtig zu verknacken an den man anders nicht so richtig drankommt. Das sind dann die Fälle in denen der Richter von einem "nur" mittelschweren Fall spricht wenn der Kandidat eine einzige Patrone .22lfb besaß.

Geschrieben

Besten Dank :)

Also auch bei Strafmassen die im Gesetz genau definiert sind, hat ein Richter einen erheblichen Ermessensspielraum :angry2:

Das wollte ich nur mal wissen.... Verstehen kann ich es aber nicht :confused:

Ciao Tauschi

Geschrieben

Moin,

ein paar Beispiele aus "meinem Bereich", Zeitraum ca. 18 Monate:

- Gaspistole ohne PTB Zeichen ( bloßer Besitz ):

2 x Einstellung ( geringfügig ), 1 x 60 Tagessätze

- 9 mm Flobert EL ( geerbt vor Jahren und nicht angemeldet ): 250 Euro

- 3 Patronen 7,62 x 51 LSP in Zerfallgurt BW: 300 Euro

- defekte, aber waffenrechtlich relevante Hahndoppelflinte: 300 Euro

- 9 mm Makarov Pistole ( illegal besessen und geladen geführt ):

Einstellung wegen "Geringfügigkeit"

Es wird also sehr unterschiedlich gehandhabt.

Was einen besonders stutzig macht, ist daß die Beteiligten 1- 4

polizeilich unbekannt waren, der Mensch mit der Makarov aber schon

erheblich in Erscheinung getreten ist.

U.a. hieß es in der Begründung, da ja die Waffe eingezogen wurde, für die

er in Hamburg 1000 Euro gezahlt habe, für ihn als Arbeitslosem schon ein

großer finanzieller Verlust entstanden sei.

Nun ja,...

Geschrieben

- 9 mm Makarov Pistole ( illegal besessen und geladen geführt ):

Einstellung wegen "Geringfügigkeit"

.......der Mensch mit der Makarov aber schon

erheblich in Erscheinung getreten ist.

U.a. hieß es in der Begründung, da ja die Waffe eingezogen wurde, für die

er in Hamburg 1000 Euro gezahlt habe, für ihn als Arbeitslosem schon ein

großer finanzieller Verlust entstanden sei.

Nun ja,...

Des is ja`n Hammer :angry2:

Meine Freundin ist letztes Jahr angeblich mal zu dicht aufgefahren: Einstellung gegen 400,-€.

Da gibt`s ja überhaupt keine Verhältnismässigkeit :peinlich:

Bestürzt Tauschi

Geschrieben

Des is ja`n Hammer :angry2:

Meine Freundin ist letztes Jahr angeblich mal zu dicht aufgefahren: Einstellung gegen 400,-€.

Da gibt`s ja überhaupt keine Verhältnismässigkeit :peinlich:

Bestürzt Tauschi

Naja, drücken wirs mal so aus:

Dichtes Auffahren ist eine Nötigung und je nachdem WO dies geschieht, kann dies bei einem Unfall gleich mehrere Menschenleben kosten...

ICH habe kein Erbarmen mit Leuten die zu dicht auffahren und dafür bestraft werden...

Mir ist gleiches mal auf der Autobahn passiert; inkl. rechts überholen dann Ausbremsenund beinahe Unfall bei Tempo 180. Ich zeigte den anderen Fahrer an, worüber die Polzei sehr glücklich war. Denn noch am selben Tag auf gleicher Autobahn verursachte der andere Fahrer einen Unfall, bei dem Menschen ums Leben kamen... (dies sagte mir ein Freund bei der Polizei...).

ich unterstelle jetzt aber einfach mal Deiner Freundin, dasses ein harmloses Auffahren bei geringer Geschwindigkeit war...

IMI

Geschrieben

:gaga: Ich versteh's nicht.

3 Patronen = 300 Euro, 1 Makarov = 1000 Euro (wg. Verlust)?

Ich will nicht wissen, was mir passieren würde, wenn ich die Kurzwaffe bsplw geladen auf dem Weg zur Jagd führen würde. Vielleicht nur vergessen (der Holster ist doch SOOO bequem). Ich werde dann vorschlagen: Nehmen sie doch die Waffe einfach mit, ich bin armer Student, das tut mir richtig weh. Dann stellen wir das Verfahren ein. :rotfl2:

Tatsächlich vermute ich: WBK weg, Jagdschein weg + Strafverfahren.

Oder habe ich mich jetzt schon von der allgemeinen Legalwaffenbesitzer-Paranoia anstecken lassen. :crazy:

Geschrieben

@IMI

Die Geldstrafe wurde nur auf Empfehlung Ihres Anwaltes bezahlt. Sie hat (und braucht gewöhnlich) keine KFZ-Rechtsschutzversicherung und die Prozesskosten wären höher als die Geldstrafe gewesen. Sie wurde nicht verurteilt, ist nicht vorbestraft und hat keine Punkte bekommen.

Gruß Tauschi

Geschrieben

Tatsächlich vermute ich: WBK weg, Jagdschein weg + Strafverfahren.

Oder habe ich mich jetzt schon von der allgemeinen Legalwaffenbesitzer-Paranoia anstecken lassen. :crazy:

Bei einem Legalwaffenbesitzer wird Rechtskenntnis unterstellt. Daher bist Du immer schlechter dran, als jemand der nichts mit Legalwaffen zu tun hat.

Geschrieben

Bei einem Legalwaffenbesitzer wird Rechtskenntnis unterstellt. Daher bist Du immer schlechter dran, als jemand der nichts mit Legalwaffen zu tun hat.

Deshalb lese ich hier ja auch immer brav mit und wälze fleißig die zahlreichen Jura-Bücher die sich Gott sei dank in meinem Haushalt befinden. Hätte lieber Jura studiert, dann würde das wenigstens als Fortbildung zählen. :)

Geschrieben

Es gab mal einen Fall da wurde ein "inoffizieller" Waffensammler wegen Besitz von etlichen Maschinenpistolen und sonstigen Kriegswaffen zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.

Also selbst bei solch schon ziemlich heftigen Verstössen gegen das WaffG muß das Urteil nicht zwangsläufig "Knast" lauten.

Geschrieben

Es gab mal einen Fall da wurde ein "inoffizieller" Waffensammler wegen Besitz von etlichen Maschinenpistolen und sonstigen Kriegswaffen zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.

Also selbst bei solch schon ziemlich heftigen Verstössen gegen das WaffG muß das Urteil nicht zwangsläufig "Knast" lauten.

Jetzt muß ich etwas klugsch....: wenn es sich um Kriegswaffen gehandelt hat, ist der Besitz ein Verbrechenstatbestand nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz - Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsentzug. Also denk ich (und hoffe es) dass in einem solchen Fall nichts anderes außer "Knast" möglich ist.

Wenn ich das Gesetz richtig gelesen habe, droht das selbe Strafmaß bereits jemanden, der noch AP- oder Leuchtspur-Munition rumliegen hat...

Geschrieben

zur Bewährung

ich wollte nicht anzeifeln, dass eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann - mir ging es nur darum, dass so ein Mensch nicht mit ner Geldstrafe davon kommen kann...(vorsätzliche Begehungsweise vorausgesetzt) - puh, bei euch muß man echt aufpassen was man schreibt... :D

so long

Glockmad

Geschrieben

Es gab mal einen Fall da wurde ein "inoffizieller" Waffensammler wegen Besitz von etlichen Maschinenpistolen und sonstigen Kriegswaffen zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.

Zwei Fälle aus Bayern:

- illegaler Erwerb und Besitz einer MP 38: 55 Tagessätze Geldstrafe (rechtskräftig)

- illegaler Erwerb und Besitz eines AK 47 (ziviler Lauf, deshalb keine Kriegswaffe): 6 Monate auf Bewährung (nicht rechtskräftig)

Carcano

Geschrieben

- illegaler Erwerb und Besitz einer MP 38: 55 Tagessätze Geldstrafe (rechtskräftig)

Ist ja schon interessant, wenn man es mit dem Butterflymesser vergleicht... gab es da irgendwelche Milderungsgründe oder warum war das so wenig?

Geschrieben

Ist ja schon interessant, wenn man es mit dem Butterflymesser vergleicht... gab es da irgendwelche Milderungsgründe oder warum war das so wenig?

Ist nicht nur im Hinblick auf das geschilderte Strafmaß für den Besitz des Butterfly-Messers interessant, auch wenn man die im Grunde genommen identischen Tatbestände miteinander vergleicht, wachsen einem die Locken:

für den illeg. Besitz der MPi 38 gab es 55 TS,

wohingegen für den Besitz der Krawallnikov 6 Monate zur Bewährung ausgesprochen wurden

Über das für und wider der Bestrafung illegalen Waffenbesitzes wurde ja nun schon hinlänglich diskutiert, auch darüber, daß jedes Urteil für sich einen Einzelfall darstellt und somit nicht generell übertragbar ist.

Dennoch sei die Frage erlaubt, warum bei gleichlautenden Tatbeständen und Tatgrundlagen/-vorraussetzungen die ausgesprochenen Urteile oftmals derart differieren.

Dabei sollten doch vor dem Gesetz alle gleich sein und die Richter einheitliches Recht sprechen.... (jaja ich weiß...)

Geschrieben

... gab es da irgendwelche Milderungsgründe oder warum war das so wenig?

...schwere Kindheit? würd ja :021: , wenns vor unseren Gerichten nicht in Wirklichkeit oft so laufen würde...

Geschrieben

Grundsätzlich: Richter sind im Hinblick auf das Strafmaßvöllig ungebunden und sind außerdem auch an keine Weisungen gebunden. D.h. Er könnte nach Abwägung der Sachlage im Extremfall auch einen Freispruch verkünden.

(Wird er aber nicht tun)

Allerdings kann die Verfolgungsbehörde (z.B. Staatsanwaltschaft) jederzeit in Berufung gehen.

Bei den hier genannten Vergleichen ist zu bedenken, es gibt ein Nord-Süd sowie ein West-Ost Gefälle hinsichtlich der verkündeten Urteile. In Bayern langt die Justiz normalerweise kräftig hin.

Ein Beispiel meiner Laufbahn: Ich fuhr privat mit dem Fahrrad an einer Kiesgrube vorbei. Darin 4 Personen

osteurop. Herkunft (Beruf Krankenpfleger) bei Schießübungen. (Waffenbesitz legal !!!!!!, WBK´S ausgestellt von einer Randgemeinde Münchens, 2x .357 Magnum S&W, 1x M1 Garand, 1x FN Hi-Power) Es kam wies kommen musste=Festnahme durch mich. Zudem sich auch noch spielende Kinder im Hintergrund der Zielmedien aufhielten.

(behördliche Combat-Mannscheiben)

Ergebnis der Verhandlung: 1x 4000, 1x3000, 2x 2000 Euro (Tagessätze umgerechnet)

Ein anderes Beispiel: Ein "Kinderschänder" ging relativ mild gestreichelt aus der Hauptverhandlung.

(Ich weiß nicht mehr genau das Alter des Buben und das verkündete Urteil, es ging aber ein großer Aufschrei durch die Bevölkerung)

Der Richter begründete das Urteil damit, das der Bub eh` aus einem sozial schwachen Umfeld kam, und somit die sexuelle Übergriffe möglicherweise gewöhnt war.!!!!!.

Soviel zum Strafrecht bzw. Strafnebenrecht / Strafmaß.

Nachtrag: Waffen wurden natürlich eingezogen!

Geschrieben

Keine Ahnung, ging aber groß durch die Presse. Inwieweit der Staatsanwalt eingehakt hat,weiß ich nicht.

Hab es nicht mehr verfolgt.

Geschrieben
Es kam wies kommen musste=Festnahme durch mich.

Respekt Kamerad!!! :icon14:

Du mußt ein sehr mutiger Mensch sein!

In zivil mit'm Drahtesel durch die Landschaft fahren, vier schwerbewaffnete Osteuropäer bei illegalen Schiessübungen beobachten und dann zu denen hingehen und sagen "Sie sind festgenommen!". :o

Die hätten durchaus auch DICH als Zielmedium verwenden können!!!

Geschrieben

Hast Du eine Ahnung, wie fürchterlich ich auftreten kann. :D

Außerdem waren wir zu dritt, der Herr Glock, der Herr Hirtenberger in zwanzigfacher Ausfertigung, die ich berechtigterweise spazierentragen darf, und ich.

Dazu jahrelanges Training dieser Situationen. (Manchmal hab ich sogar Angst vor mir selber!)

Nein , Spaß beiseite, im Nachhinein wars taktisch vielleicht ein bißchen unklug, geb Dir ein bißchen Recht. Aber mir hat es dermaßen gestunken, sag ich Dir! (So ein Garand macht ganz schön Lärm und ich bin furchtbar erschrocken.)

Außerdem, die hatten einfach keine Chance. Die legten sich alle ganz brav hin. (Vielleicht auch wegen dem osteurop. Hintergrund. Behördenvertreter da drüben sind recht unverkrampft hinsichtlich ihrer Maßnahmen, und das prägt!))

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