Zum Inhalt springen
IGNORED

Umzug; Waffen bleiben


kojak

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich werde, da ich im Sommer eine Ausbildung beginnen werde, (aus der Nähe von Nürnberg) nach München ziehen. Da ich jedoch des Öfteren nach Hause fahren werde und auch an den Wochenenden weiterhin in meinem alten Verein schießen werde, würde ich gerne meine Waffen an meinem jetztigen Wohnort lassen. (Mal ganz davon abgesehen, dass ich den Waffenschrank nicht unbedingt aus dem Keller wieder hochtragen, nach München fahren und dort in den 4. Stock tragen möchte. Das Teil ist nicht ganz leicht.)

Ich habe eine gelbe und eine Grüne WBK und einen "Sprengschein".

Wie läuft das ganze mit dem Ummelden? Muss ich die Waffen mit nach München nehmen?

Danke

kojak

Geschrieben

Behalte deinen bisherigen Wohnsitz zumindest als Nebenwohnsitz bei.

Das Ummelden zum neuen SB geht dann mehr oder weniger automatisch - die Meldebehörden wissen von deinen Schätzchen im Tresor.

Geschrieben

Bin 12/2005 von Niedersachsen nach Thüringen umgezogen, hatte mich am 8.12.2005 umgemeldet ohne Angaben darüber zu machen, dass ich Waffen besitze (grüne WBK). Bereits am 06.01.2006 erhielt ich die Aufforderung der Behörde, mein Bedürfnis zum Besitz der Waffe und die sichere Aufbewahrung von Waffe und Munition, mit einer Frist von 14 Tagen, nachzuweisen.

Du wirst öfters nach hause fahren!? Ich gehe mal davon aus, dass dein Waffenschrank in deinem Elternhaus steht und nicht im Keller eines Wohnblocks/ -silos mit mehreren hundert Wohneinheiten.

Keine Ahnung welche Möglichkeiten es bei dir mit Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitzt gibt. Sicherlich wird es bei dir keine Probleme geben, wenn du den Wohnsitzt (Haupt- oder Neben-) in der Nähe von Nürnberg beibehälst.

Vorab solltest du das mal mit deiner Behörde klären.

Gruß Michael

Geschrieben

und irgendwann wirst du dir, "kojak", zu deinem zweitwohnsitz einen kleinen zweitwaffenschrank kaufen. und dann bald einen weiteren, grösseren waffenschrank, etc...

ich kenne das :D

IMI

Geschrieben

der hauptwohnsitz ist dort, wo sich der lebensmittelpunkt befindet. das ist doch wohl dort, wo der waffenschrank steht ;) (mitgliedschaft in vereinen, familiäre, persönliche einbindung, etc.).

allerdings wird münchen aus steuerlichen gründen versuchen, dich zum münchner zu machen. wenn du beim anmelden angibst, dass du zu ausbildungszwecken dort weilst und münchen daher nebenwohnung ist, wird man das akzeptieren; eine überprüfung findet nicht statt. allerdings erhebt münchen seit neuestem eine zweitwohnungssteuer...

auch bei änderung der hauptwohnung ergeben sich keine probleme; siehe oben. die waffen können in franken bleiben. ggf. obacht mit der fortgesetzten ausübung des schiessports.

Geschrieben

...allerdings erhebt münchen seit neuestem eine zweitwohnungssteuer...

Das sind 10% der Monatsmiete, oder?

Und was ist, wenn er sich nicht beim KVR anmeldet... :ninja: ?

IMI

Geschrieben

Moin,

ist eine Frage des Meldegesetzes. In Niedersachsen ist der Vermieter verpflichtet, eine Meldung vorzunehmen, wenn der Mieter das nicht macht. Ich denke mal, das es in München ähnlich ist. Blos welcher Vermieter weiß, ob sein Mieter sich gemeldet hat? Zweite Frage: Welche Vermieter kennen diese Pflichten?

Geschrieben

aber zurück zum Kernproblem...

wo steht denn dass der Waffenschrank dort stehen muss wo ich gemeldet bin?

Waffen unzugänglich für Dritte im entsprechenden Stahlschrank...

... in einem dauerhaft bewohntem Gebäude.

Und gut is'.

:) Ob man da nun gemeldet ist oder nicht, das ist egal.

Geschrieben

Bin 12/2005 von Niedersachsen nach Thüringen umgezogen, hatte mich am 8.12.2005 umgemeldet ohne Angaben darüber zu machen, dass ich Waffen besitze (grüne WBK). Bereits am 06.01.2006 erhielt ich die Aufforderung der Behörde, mein Bedürfnis zum Besitz der Waffe und die sichere Aufbewahrung von Waffe und Munition, mit einer Frist von 14 Tagen, nachzuweisen.

Nochmaliger Nachweis des Bedürfnisses... :confused:

Warum, sind die Thüringer davon ausgegangen, dass Du deine bisherigen Legalwaffen bedürfnisfrei genehmigt bekommen hast oder dein Bedürfnis über Nacht weggefallen ist ?

Geschrieben

Nochmaliger Nachweis des Bedürfnisses... :confused:

Warum, sind die Thüringer davon ausgegangen, dass Du deine bisherigen Legalwaffen bedürfnisfrei genehmigt bekommen hast oder dein Bedürfnis über Nacht weggefallen ist ?

War wohl nur eine Kontrolle/Überprüfung. Es soll ja Personen geben, die stehen die ganze Prozedur durch bis sie eine Waffe haben und gehen dann nicht mehr regelmäßig schießen . ...

Ich hatte keine Probleme damit denen die geforderten Angaben zu machen.

Das Bedürfnis endet schließlich nicht mit dem Ausstellen der WBK. Das Bedürfnis muss auch danach noch weiter bestehen. (§4 WaffG 3,4 .....)

Gehört habe ich, dass hier von der Behörde Kontrollen durchgeführt werden ob Waffenbesitzer auch tatsächlich mit all ihren genehmigten Waffen regelmäßig schießen.

Gruß Michael

Geschrieben

... ob Waffenbesitzer auch tatsächlich mit all ihren genehmigten Waffen regelmäßig schießen.

Gruß Michael

:o

Das wird aber schon ein ziemliches Geschleppe.

Ich kenn da Leut die müssten jeden Tag zum schiessen gehen, damit sie alle ihre Waffen auch wirklich regelmäßig einsetzen.

Geschrieben

Wenn der Knabe in ein anderes Bundesland umzieht ist für die neue Waffenbehörde zumindest fraglich, ob er noch im alten Verein weiterschießt. Deshalb wohl die Nachfrage...

Als ich an meinen jetzigen Wohnort zog, war Job, Familie und Umzug das Thema.

Es dauerte danach einige Monate, bis ich mir einen neuen Verein ausgesucht hatte.

Gut, dass damals nicht nach 4 Wochen einer fragen kam ...

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.