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IGNORED

Zuverlässigkeit in Gefahr?


meister2000

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Konkreter Fall:

Mein Schwiegervater ( Jagdscheininhaber und somit legitimer Waffenbesitzer) bekam letzte Woche eine Vorladung, wegen gegen Ihn vorliegender Anzeigen. Konkret wurde Ihm Nötigung und Morddrohung mit vorgehaltener Waffe gegen den Anzeigenden (ich nenne Ihn mal Mr.X) vorgeworfen.

Zur Vorgeschichte: Mr.X, seines Zeichen "Sozialschmarotzer" der üblen Sorte, da Hartz-IV trotz Ländereien(natürlich auf entfernte Verwandte umgeschrieben), Ebay-Geschäften (natürlich am Finanzamt vorbei) und nebenbei Vermittlung von Handwerksdienstleistungen (so der offizielle Wortlaut und selbstverständlich alles schwarz auf schwarz) und diversen anderen Tätigkeiten wie Autoschiebereien ect. ,macht sich in der Gartenanlage (Waldgrenze und nur über einen Feldweg zu befahren) sehr unbeliebt und fällt permanent, durch Wegversperrung seiner Fahrzeuge, Schutt- und Baumaterial-Lagerung vor seinem Grundstück und diversen Nachbarschaftsstreitigkeiten, auf.

Schliesslich am Tag xxx, als meine Schwiegereltern nach einer langen Woche Ihr wohlersehntes Wochenende auf der Datsche geniessen wollten und wieder einmal der Zufahrtsweg durch Mr.X`s Fahrzeug gesperrt war, stellte Ihn mein Schwiegervater sachlich zur Rede mit der Bitte, künftig so zu parken, dass andere Anlieger ungehindert die Zufahrt benutzen könnten. Darauf ein Wortgefecht der üblen Art, man muss eingestehen Mr.X ist nicht sonderlich gesittet, gefolgt von Beleidigungen und sonstigen Lebenswünschen....Aber kein Räumen der Zufahrt....bis die Polizei kam und den "Verkehr" regelte....Das allerdings nicht zum ersten Mal vor Mr.X Zufahrt....

Letzte Woche, ca 14Tage nach beschriebenem Vorfall dann die Vorladung mit besagter konkreter Morddrohung gegen Mr.X durch meinen Schwiegervater.

Da Mr.X weiss, ein Jäger hat nen Lodenmantel an, schlußvolgerte Er auf Waffe. Nach "Erfurt" ist das "Leben" als legaler Waffenbesitzer in Thüringen massiv eingegrenzt, vielleicht ein wenig härter als Anderswo.

Der Beamte, der das Protokol aufnahm: "Beruhigen Sie sich und lassen Sie sich nicht provozieren, Mr.X ist bekannt und....." bla bla bla...., der Klügere gibt halt nach.

Soll man eine derartige Verleumdung auf sich sitzen lassen???

Ich hab meinem Schwiegervater eine Zivilklage (Verleumdung, üble Nachrede, Unterlassung) nahegelegt, da an sonsten die Folgen einer solch infamen Lüge als Waffenbesitzer unüberschaubar sind.

Was haltet Ihr davon?

Sorry, aber selbst verständlich ergreife ich Partei gegen Mr.X, da ich seine Argumentation selbst einmal miterleben durfte....

Geschrieben

Konkreter Fall:

Mein Schwiegervater ( Jagdscheininhaber und somit legitimer Waffenbesitzer) bekam letzte Woche eine Vorladung, wegen gegen Ihn vorliegender Anzeigen. Konkret wurde Ihm Nötigung und Morddrohung mit vorgehaltener Waffe gegen den Anzeigenden (ich nenne Ihn mal Mr.X) vorgeworfen.

xxxxxxxxxxxxxx

Letzte Woche, ca 14Tage nach beschriebenem Vorfall dann die Vorladung mit besagter konkreter Morddrohung gegen Mr.X durch meinen Schwiegervater.

xxxxxxxxxxxxxxxx

Soll man eine derartige Verleumdung auf sich sitzen lassen???

Ich hab meinem Schwiegervater eine Zivilklage (Verleumdung, üble Nachrede, Unterlassung) nahegelegt, da an sonsten die Folgen einer solch infamen Lüge als Waffenbesitzer unüberschaubar sind.

Was haltet Ihr davon?

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Gibt es einen Zeugen?

Falls nicht, ergibt das alles wohl keinen Sinn.

Geschrieben

... Nachbarschaftsstreitigkeiten, ...

Was haltet Ihr davon?

...

wenig. werden meist zu unendlichen geschichten. verklagst du mich, verklag ich dich. und wieder von vorn.

Geschrieben

Der richtige Zeitpunkt für eine Anzeige gegen Mr. X ist gekommen wenn das Verfahren welches er angezettelt hat eingestellt wurde.

Den Beweis für seine Straftaten hat er ja selbst geliefert und bei der Polizei als Protokoll unterschrieben. :rotfl2:

Geschrieben

Mr. X bekommt im Gegenzug am besten eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung. Seine Anzeige hingegen dürfte, sofern nicht auf Zeugenaussagen oder andere Beweismittel bzw. Indizien gestützt, haltlos sein.

Leider müssen wegen dieses schwerwiegenden Vorwurfs die Polizei und evtl. auch die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen aufnehmen. Wenn es sich aber so wie oben beschrieben abgespielt hat, kann nichts passieren.

Hoffentlich kriegt Mr. X, insbesondere wegen der Geschichte mit der angeblichen Morddrohung, eine Strafe aufgebrummt, dass er sich daran verschluckt.

Aber solche Typen hören niemals auf zu stänkern, zu verleumden, zu schikanieren und zu klagen. Kurz: dem Nachbarn das Leben zur Hölle zu machen. Die wird man schwerer los als böhmische Filzläuse. :chrisgrinst:

Geschrieben
Der richtige Zeitpunkt für eine Anzeige gegen Mr. X ist gekommen wenn das Verfahren welches er angezettelt hat eingestellt wurde.

Den Beweis für seine Straftaten hat er ja selbst geliefert und bei der Polizei als Protokoll unterschrieben. :rotfl2:

Warum so lange warten? Was, wenn es der Staatsanwalt oder Richter anders Sieht? Gefahr in Verzug????

Geschrieben

Seine Anzeige hingegen dürfte, sofern nicht auf Zeugenaussagen oder andere Beweismittel bzw. Indizien gestützt, haltlos sein.

Das ist auch meine Einschätzung. Sofern Mr. X (und das insbesondere bei seiner offenbar bekannten "Vorgeschichte" bzw. resultierenden Glaubwürdigkeit) seine Behauptung nicht auf weiteres stützen kann, wird seine seltsame Anzeige zwischen zwei Aktendeckeln beerdigt werden.

Und in diesem Moment, wie gesagt, ist (wenn man denn will..) der richtige Zeitpunkt für juristische Gegenmaßnahmen gekommen.

Nur darf man sich auf keinen Fall, auch wenn er übel provoziert, zu Handgreiflichkeiten u.ä. hinreißen lassen; denn darauf wartet er nur.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Das ist auch meine Einschätzung. Sofern Mr. X (und das insbesondere bei seiner offenbar bekannten "Vorgeschichte" bzw. resultierenden Glaubwürdigkeit) seine Behauptung nicht auf weiteres stützen kann, wird seine seltsame Anzeige zwischen zwei Aktendeckeln beerdigt werden.

Und in diesem Moment, wie gesagt, ist der richtige Zeitpunkt für juristische Gegenmaßnahmen gekommen. Nur darf man sich auf keinen Fall, auch wenn er übel provoziert, zu Handgreiflichkeiten u.ä. provozieren lassen; denn darauf wartet er nur.

Gruß,

karlyman

Schon klar, seine Provokationen sind nicht ohne Grund. Schliesslich sucht Er noch einen Ausgleichszahler zu seinen Hartz-IV Einkünften.....

Zeugen kann es nicht geben, da es sich so abgespielt hat, wie beschrieben. Im Gegenteil, Aussage 2:1 da Schwiegermutter anwesend war.

Geschrieben

Aber solche Typen hören niemals auf zu stänkern, zu verleumden, zu schikanieren und zu klagen. Kurz: dem Nachbarn das Leben zur Hölle zu machen. Die wird man schwerer los als böhmische Filzläuse. :chrisgrinst:

Ich bin immer wieder über solche Leute erstaunt. Da wird soviel Energie in derartige Streitereien investiert (vor allem, wenn Anwälte hinzugezogen werden). Mir wäre meine Zeit für sowas einfach zu schade.

Geschrieben

Warum so lange warten? Was, wenn es der Staatsanwalt oder Richter anders Sieht? Gefahr in Verzug????

Weil der Umstand der Verfahrenseinstellung der Beweis für die falsche Anschuldigung ist. Solange das Verfahren läuft ist das nicht sicher.

Geschrieben

Weil der Umstand der Verfahrenseinstellung der Beweis für die falsche Anschuldigung ist. Solange das Verfahren läuft ist das nicht sicher.

...und man kann das eingestellte Verfahren als "Bonus" für einen Arschtritt verwenden, verstehe!

@BeastyBoy

sicher können wir unsere Energie anderweitig besser anlegen, nur geht mit dem Verlust der Zuverlässigkeit ein großes Stück Lebensqualität verloren. Das ist kein simpler Nachbarschaftsstreit a`la "Maschndrahdzauun"....leider nicht mehr.....

Geschrieben

Meine Meinung ist ,bleib cool, nimm der ganzen Sache das Tempo, Beobachte deinen Patienten, und behalte die ganze Sache im Hinterkopf die Zuverlässigkeit kriegt der nicht so schnell ausgehebelt ,wenn der Zeitpunkt gekommen ist, gib den Freunden vom Finanzamt einen Tip, einen Wasserdichten versteht sich , dann kommt noch Leistungsbetrug ,Rückzahlungsforderungen usw dazu ,Geld tut für solche Leute viel mehr weh, als irgendwelche" Ehrenerklärungen"

cu Janek

Geschrieben

Meine Meinung ist ,bleib cool, nimm der ganzen Sache das Tempo, Beobachte deinen Patienten, und behalte die ganze Sache im Hinterkopf die Zuverlässigkeit kriegt der nicht so schnell ausgehebelt ,wenn der Zeitpunkt gekommen ist, gib den Freunden vom Finanzamt einen Tip, einen Wasserdichten versteht sich , dann kommt noch Leistungsbetrug ,Rückzahlungsforderungen usw dazu ,Geld tut für solche Leute viel mehr weh, als irgendwelche" Ehrenerklärungen"

cu Janek

:gutidee: hätt ich nicht besser sagen können!

auch wenns schwerfällt. bälle flach halten,abwarten und im rechten moment die bombe platzen lassen!

Geschrieben

Cool bleiben ist das wichtigste. Für alle Zuschauer (Zeugen, Polizei, evtl. Richter) ist es immer sehr aufschlussreich, wenn einem brüllenden und jähzornigen Irren ein ruhiger Mensch gegenübersteht, der nur sagt "ich weiss gar nicht, was der von mir will".

Wer (weil er sich im Recht fühlt) auf aggressive "Konfliktpartner" ebenso heftig reagiert (egal ob angemessen oder nicht), der erzeugt u.U. den Eindruck "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich".

Geschrieben

Ich dank Euch erst mal für Eure konstruktiven Tips. Es ist ein beruhigendes Gefühl zu wissen, dass ich mit meiner Meinung nicht auf dem Holzweg bin.

@Wahrsager

...den gleichen Tip hab ich Heut von einem sehr guten Bekannten auch bekommen :)

Geschrieben

...und man kann das eingestellte Verfahren als "Bonus" für einen Arschtritt verwenden, verstehe!

@BeastyBoy

sicher können wir unsere Energie anderweitig besser anlegen, nur geht mit dem Verlust der Zuverlässigkeit ein großes Stück Lebensqualität verloren. Das ist kein simpler Nachbarschaftsstreit a`la "Maschndrahdzauun"....leider nicht mehr.....

Hallo Meister2000,

was ich weiter oben geschrieben habe war absolut nicht als Vorwurf gegen deinen Schwiegervater gemeint. Wenn ein Streit solche Dimensionen annimmt, dann bleibt einem nichts anderes übrig, als sich zu wehren.

Geschrieben

moin,

sollten deine schwiegereltern im besitz einer videokamera sein, sollten sie die bei "ausflügen" demnächst griffbereit mitführen, dann haben sie genug beweise!

ausserdem:

hat dein schwiegervater überhaupt eine kurzwaffe? wenn ja was für eine? kann mr. x diese auch beschreiben, da sie ihm ja "unter die nase" gehalten worden sein soll?

kann mich nur den anderen anschließen, ruhe bewahren, mit einem rechtsanwalt in verbindung setzten und gegebenenfalls wiederklage einreichen!

der tip mit dem finanzamt ist sehr schlau!!! wenn du vater staat bescheißt, nimmt er das sehr krum!!!

Geschrieben

Hallo Meister2000,

was ich weiter oben geschrieben habe war absolut nicht als Vorwurf gegen deinen Schwiegervater gemeint. Wenn ein Streit solche Dimensionen annimmt, dann bleibt einem nichts anderes übrig, als sich zu wehren.

Hab ich auch so verstanden :s75:

Geschrieben

Das ganze geht mir eher schon in Richtung Verfolgung Unschuldiger, denn ein Verfahren, was geeeignet ist... läuft ja schon gegen den Schwiegervater, wie ich das gelesen habe. Verlemdung und Üble Nachrede sind meines Wissens nur ohne Behörden als Beteiligte. Sobald eine Behörde ins Spiel kommt, welche ein verfahren einleiten kann, was geeeignet ist...(das steht im StGB erklärt), verfolgt die Behörde den Beschuldigten.

Ich würde hier auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, Beweise und Zeugen feststellen, denn auf die Polizei ist wenig Verlaß. Eine Gegenanzeige würde ich auf jeden Fall mit dem Anwalt absprechen.

Geschrieben

Hallo B)

Hier heißt es Ruhe bewahren, denn der Kläger muss beweisen und nicht der Angeklagte !

Mit dem Mr. X kein Wort reden und sich nicht provozieren lassen.

Mr.X ist auf Schmerzengeld aus !!!

Wahrscheinlich wird das Verfahren aus mangel von Beweisen eingestellt.

Falls nicht dann sofort RA nehmen !

Verleumdungsklage bringt wahrscheinlich gar nichts, da Du das ebenfalls beweisen musst und das ganze wieder eingestellt wird.

Wenn man so ein Nachbarn hat, dann hat man wirklich Pech. ( Ich habe auch so einen )

Entweder den Nachbarn ignorieren oder wie mein RA sagte wegziehen.

Wenn man wirklich rechtliche Schritte einleiten will brauch man viele Zeugen aber wer tritt schon gerne als Zeuge auf.

Cool bleiben. :s75:

Geschrieben

Hallo B)

Wenn man wirklich rechtliche Schritte einleiten will brauch man viele Zeugen aber wer tritt schon gerne als Zeuge auf.

Cool bleiben. :s75:

Versuche es einmal mit einem Diktiergerät.

Mfg Weini

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