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IGNORED

Ist eine Kontrolle der WBK auf dem Schießstand vorgeschrieben?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich mag keine Leute die sich eigene Gesetze machen oder bestehende verschärfen weil ja etwas passieren könnte.
Typisch deutsch. Gib jemandem ein "Pöstchen", bei dem er "was zu kontrollieren" hat und schon führt er sich auf wie König Karl von Pumpolonien. Und wenn es keine Vorschriften gibt, dann werden eben Kraft eigener Wassersuppe welche gemacht. Und wem das nicht passt, der kann ja woanders hingehen, schließlich "... haben wir ja hier das Hausrecht! Basta!" Zitat: "Wir brauchen solche Querulanten wie Euch hier nicht!"

Solche Zeitgenossen (Schießstandkontrolleure) sind immer wieder Anlass zu fröhlicher Erheiterung.

Happy shooting,

CM :)

Geschrieben
Ich mag keine Leute die sich eigene Gesetze machen oder bestehende verschärfen weil ja etwas passieren könnte.

Du nimmst also für Dich in Anspruch, daß, falls Du zu uns zum Schießen kommen würdest, und keiner kennt Dich, man Dir unbesehen abnimmt, daß Du im Besitz einer WBK bist??

Das ist nicht Dein Ernst, oder? Ich müsste Dich sonst in die Kategorie Gaudi-Schützen einordnen, sorry.

Typisch deutsch. Gib jemandem ein "Pöstchen", bei dem er "was zu kontrollieren" hat und schon führt er sich auf wie König Karl von Pumpolonien. Und wenn es keine Vorschriften gibt, dann werden eben Kraft eigener Wassersuppe welche gemacht.

Ich verstehe wirklich nicht, was für ein Problem ihr habt..... :rolleyes:

Geschrieben

Ich verstehe wirklich nicht, was für ein Problem ihr habt..... :rolleyes:

eben! Das ist ja das Problem! :rotfl2:

*duckundwech*

Harlekin

Geschrieben

Wer hat denn diese "amtlichen" Ausweise ausgestellt?

das "amtlich" steht unter " falls übersehen

er wurde nicht von staatlichen institutionen ausgestellt, sondern auf deren geheiß erstellt

aussteller war der dsb

so viel zu "amtlich" <_<

Einer, der Spaß am Schießen hat!

MP

:yu: uuuh, ich bin manchmal auch ein gaudi-schütze :pro:

Geschrieben

Du nimmst also für Dich in Anspruch, daß, falls Du zu uns zum Schießen kommen würdest, und keiner kennt Dich, man Dir unbesehen abnimmt, daß Du im Besitz einer WBK bist??

Das ist nicht Dein Ernst, oder? Ich müsste Dich sonst in die Kategorie Gaudi-Schützen einordnen, sorry.

Ich verstehe wirklich nicht, was für ein Problem ihr habt..... :rolleyes:

Hurra, ich bin auch "Gaudi-Schütze". Ich habe jede Menge Spaß und Gaudi am Schießen und habe auch kein Problem das zuzugeben. In D mit WBK und hier ganz ohne sogar noch mehr.

Haben eure Kontrolleure auch Armbinden und eine spezielle Anrede?

"Herr Oberstandaufsicht, darf ich ihnen meine WBK zur Kontrolle vorlegen?"

:rotfl2:

The Hun

Geschrieben

Du nimmst also für Dich in Anspruch, daß, falls Du zu uns zum Schießen kommen würdest, und keiner kennt Dich, man Dir unbesehen abnimmt, daß Du im Besitz einer WBK bist??

Tust du nur so oder bist du wirklich so dumm wie eine handvoll Stroh?

Lese dir im Waffengesetz doch bitte nocheinmal durch was unter "erwerb" und "besitz" verstanden wird.

Das ist nicht Dein Ernst, oder? Ich müsste Dich sonst in die Kategorie Gaudi-Schützen einordnen, sorry.

Ich verstehe wirklich nicht, was für ein Problem ihr habt..... :rolleyes:

Also wenn ich dich richtig verstanden habe ist man nur dann ein ernsthafter Sportschütze wenn man viele Ausweise und Papiere vorweisen kann.

Wenn du jeden Fetzen Papier den die dein Verband in die Finger drückt als Amtlich oder sogar als Amtlichen Ausweis hinnimmst kannst du mir nur noch leid tun.

Welches Problem ich habe? Der voraus eilende Gehorsam zusammen mit der Blockwartmendalität bei gewissen Schützen ist nur noch als geistiger Nullleiter zubezeichnen.

Es ist schon traurig wenn gewisse "Sportschützen" sofort die Hacken zusammen schlaggen, wenn Verbansfunktionäre einen Rückwärtigen Abwind von sich geben.

Allerdings kommt mir solangsam der Verdacht, das du nur rumm trollen willst! Korrektiere mich bitte falls ich mich irre.

Mfg Weini

Geschrieben
Tust du nur so oder bist du wirklich so dumm wie eine handvoll Stroh?

Der voraus eilende Gehorsam zusammen mit der Blockwartmendalität ...

Umgangsformen sind wohl ein Fremdwort für Dich, gelle? Ich verbitte mir solche Kommentare in Zukunft.

Allerdings kommt mir solangsam der Verdacht, das du nur rumm trollen willst! Korrektiere mich bitte falls ich mich irre.

Dann korrigiere ich Dich hiermit. Lies mal Dein eigenes Posting durch und denke nach, was unter "rumtrollen" noch gemeint sein könnte.

Ich vertrete nur die Ansicht, daß ein auf einem Stand unbekannter Schütze durchaus seine WBK vorlegen kann. Wo da für jemand ein Problem herrschen soll ist mir schleierhaft.

Warum muss man sich gleich persönlich angegriffen fühlen und so unter die Gürtellinie greifen?

Warum wird das Vorlegen der WBK als solch ein persönlicher Affront begriffen?

Ich bitte um sachliche Erklärung. Ich verstehe die Abneigung dagegen wirklich nicht. Oder ist das ein Gesprächsthema, das für manche nur auf emotionaler Ebene geführt werden kann?

Wenn ich bei uns ins Sportstudio gehe muss ich auch meinen Mitgliedsausweis abgeben, der kommt an den Haken und wenn ich gehe bekomme ich ihn zurück. So wird mit jedem verfahren, ob bekannt oder nicht.

Und? Juckt mich das? Nein, warum auch.

Nachtrag: unter "Gaudi-Schützen" verstehe ich Zeitgenossen, denen es nur darum geht, mit ihrer Plempe den Molli machen zu können und eine feuchte Hose bekommen, wenn sie ihre Waffe in die Hand nehmen. Sie haben keinen sportlichen Ehrgeiz.

Natürlich hat jeder Schütze seinen Spaß am schießen, so soll das ja auch sein.

Aber auf einen fremden Stand marschieren wie "König Karl von Pumpulonien" nach dem Motto "Hoppla, jetzt komm ich!! Was, ihr wollt meine WBK sehen? Spinnt ihr? Habe ich das nötig?"......das ist wohl ein Griff ins Klo.

Geschrieben

...

Wenn ich bei uns ins Sportstudio gehe muss ich auch meinen Mitgliedsausweis abgeben, der kommt an den Haken und wenn ich gehe bekomme ich ihn zurück. So wird mit jedem verfahren, ob bekannt oder nicht.

...

Kontrollierst Du auf dem Schießstand auch die Führerscheine der Schützen, die mit dem PKW gekommen sind?

Das Problem ist das gleiche, man könnte ja eigentlich, aber muß man auch ...?

Die weiter oben erwähnten Begriffsbestimmungen bezüglich Erwerb und Besitz sollten sich die Befürworter der Kontrollen wirklich noch mal verinnerlichen, das ist laut WaffG nicht unbedingt kaufmännisch zu interpretieren.

mfg

Ralf

Geschrieben

Bleibt doch mal alle ruhig. Geht mal am Wochenende öfters fort und macht mal Sauerstoff in euren Körper. :gutidee:

1.) Fakt ist ja wohl, dass es nicht vorgeschrieben ist, dass die Standaufsicht die WBK kontrolliert.

2.) Ist ein Schütze bereits auf dem Schiessstand, muss er sich ja angemeldet haben und dort ist ja die Schiessleitung. O-Ton unseres Ausbilders beim Schiessleiterlehrgang: "Wenn der Schütze schon auf dem Stand ist, hat der Schiessleiter gepennt. Wenn eine ihm unbekannte Person am Schiessen teilnehmen will, sollte dieser die vom Schützen einen Nachweis zur Verbandszugehörigkeit oder Gastschütze fordern und die WBK kontrolliern, damit der Schiessleiter nicht im nachhinein in Erklärungsnöte kommt, wenn etwas passiert ist.

3.) Bei unserem Landesschiesswart steht unter der Ausschreibung immer ein Satz, der mir sehr gut gefällt: "Sollte die Ausschreibung, oder Teile davon, dem Willen des Schützen wiedersprechen, so ist ihm die Teilnahme freigestellt!" :s75:

4.) Sollte man Fingerspitzengefühl beweisen. Bei einem Kameraden, den ich schon länger kenne, gehe ich von den nötigen Papieren aus, da kontrolliere ich nicht obwohl ich es als Schiessleiter dürfte.

5. Noch schöne Faschingstage und HELAU !!! :s75:;):yahoo:

Geschrieben

...

1.) Fakt ist ja wohl, dass es nicht vorgeschrieben ist, dass die Standaufsicht die WBK kontrolliert.

2.) ...sollte dieser die vom Schützen einen Nachweis zur Verbandszugehörigkeit oder Gastschütze fordern und die WBK kontrolliern, damit der Schiessleiter nicht im nachhinein in Erklärungsnöte kommt , wenn etwas passiert ist.

...

Zu 1.: Sag ich doch

Zu 2.: Nö, Du MUSST kontrollieren,daß die zum Schießen mitgebrachten Waffen auf Deinem Stand zugelassen sind, nicht mehr und nicht weniger. Wenn Du die Leute samt Ausrüstung kennst, ist es o.k., wenn nicht, wirst Du sicherlich niemanden mit einer 50bmg auf Deinem KK-Stand schießen lassen, selbst wenn er Dir seine WBK unter die Nase hält, ums mal übertrieben auszudrücken. Alle andere ist unnützer, vorauseilender Gehorsam, der wirklich NIRGENDWO gesetzlich gefordert wird.

mfg

Ralf

Edit + PS. Eine Kontrolle seiner Versicherung würde ich bei einem unbekannten Schützen wesentlich angebrachter und sinnvoller finden.

Geschrieben

Tust du nur so oder bist du wirklich so dumm wie eine handvoll Stroh?

Mfg Weini

Der Satz spricht für sich :peinlich:

Geschrieben

Edit + PS. Eine Kontrolle seiner Versicherung würde ich bei einem unbekannten Schützen wesentlich angebrachter und sinnvoller finden.

So kenne ich das. Wenn man keinen Schützenausweis oder Jagdschein vorlegt muß man als Gastschütze eine Tagesversicherung abschließen.

Geschrieben

Eigentlich wollte ich mich nur noch bedanken für diese, unerwartet vielen Antworten, auf eine, eigentlich recht eindeutig gestellte Frage.

Wenn aber, wie in einigen Postings erkennbar, Unterstellungen, fragwürdige Argumente, Antworten, die den Kern der Frage nicht mal berühren, persönliche Angriffe, ja fast so was wie Beleidigungen, geschrieben werden müssen, nur um die eigene Meinung zu untermauern, dann läuft irgendwas verkehrt… :peinlich:

Auf die entsprechenden Postings einzugehen, verbietet mir meine Höflichkeit und Respekt vor den Gedanken Anderer.

Noch mal zur Erinnerung, die Frage war: http://foren.waffen-online.de/index.php?s=...ndpost&p=477915, und zum besseren Verständnis:

http://foren.waffen-online.de/index.php?s=...ndpost&p=478236

Genau diese Frage habe ich nunmehr dem FWR und der zuständigen Genehmigungsbehörde gestellt. Die Antworten, so ich eine erhalte, werde ich einstellen.

Grüße

M.P.

Ein Schießstandbetreiber (und der es auch bleiben will!)

Geschrieben

Umgangsformen sind wohl ein Fremdwort für Dich, gelle? Ich verbitte mir solche Kommentare in Zukunft.

Greinmeicherla Pflitschtanten :heuldoch::blum::blum:

Dann korrigiere ich Dich hiermit. ......

Warum muss man sich gleich persönlich angegriffen fühlen und so unter die Gürtellinie greifen?

Warum wird das Vorlegen der WBK als solch ein persönlicher Affront begriffen?

Ich bitte um sachliche Erklärung. ......

Wenn ich bei uns ins Sportstudio gehe muss ich auch meinen Mitgliedsausweis abgeben, .......

Danke.

Wenn man sich die Mühe macht und aus dem Waffengesetz und der Verordnung die einschlägigen § raussucht und es kommen doch immernur die selben anwerfungen von Seiten der "Gegner" ohne überhaupt auf die Postings einzugehen darfst du dich nicht beschweren wenn anderen die Galle platz.

Den Versuch einer Sachlichen Klärung habe ich bereits Einige Seiten vorher unternohmmen. Suche die die Beiträge bitte selbst raus, da ich keine Lust habe mich selbst zu zitieren.

Du hast keinen meiner Posts richtig gelesen, geschweige denn verstanden. Du wüstest dann nämlich wie ich vorgehe.

Nachtrag: unter "Gaudi-Schützen" verstehe ich Zeitgenossen, denen es nur darum geht, mit ihrer Plempe den Molli machen zu können und eine feuchte Hose bekommen, wenn sie ihre Waffe in die Hand nehmen. Sie haben keinen sportlichen Ehrgeiz.

Natürlich hat jeder Schütze seinen Spaß am schießen, so soll das ja auch sein.

Aber auf einen fremden Stand marschieren wie "König Karl von Pumpulonien" nach dem Motto "Hoppla, jetzt komm ich!! Was, ihr wollt meine WBK sehen? Spinnt ihr? Habe ich das nötig?"......das ist wohl ein Griff ins Klo.

Und du beschwerst dich über die Umgangsformen anderer. Solltest du mir irgentwo und irgentwann auf einem Schießstand über den Weg laufen werde ich dich zum Wettkampf rausfordern. Nichts bösartiges: 20Schuß in 20min liegend frei auf 100m mit dem Ordonanzgewehr. Egal ob HA oder Repetierer - beides ist zugelassen. Allerdings ohne ZF wir wollen schlieslich wissen was der Schütze kann und nicht die Optikindustrie.

Ansonsten beende ich die Diskusion mit dir.

@ Dynamite Harry

:appl::appl:

Edit + PS. Eine Kontrolle seiner Versicherung würde ich bei einem unbekannten Schützen wesentlich angebrachter und sinnvoller finden.

Genau das ist es und nichts anderes. Selbst wenn ich die WBK kontroliere weis ich nicht ob sie 1.) gültig ist (Widerruf?) 2.) ob derjenige der sie mir unter die Nase hält auch der ist den er vorgibt zu sein. Ihr müsst also auch den Personalausweis oder den Reisepaß kontrolieren.

Und woher wollt ihr wissen ob die Papiere nicht gefälscht sind?

Vor nicht allzu langer Zeit stand in der Visier eine Meldung das geklaute Orginale aufgetaucht sind. Mit Stempel!!

7. Dezember 2005 (aktualisiert)http://www.visier.de/startseite_archiv.html

ACHTUNG: Einkäufer mit gefälschten WBK's unterwegs

Betrüger "kauften" in Köln, Würzburg und Friedberg Waffen mit gefälschten WBK's ein.

Mit selbstausgefüllten grünen WBK-Formularen, kombiniert mit gestohlenen Personalausweisen, kaufen offenbar mehrere Täter momentan bundesweit Waffen ein. Nach Fällen in Friedberg, Worms und Würzburg wurde am letzten Freitag ein Kölner Waffenhändler um zwei Pistolen (Glock 26 9 Para und Walther P 22 .22 l.r.) gebracht, die ein Kunde anzahlte und mitnahm. Die vorgelegte grüne WBK stammt aus einem Einbruch im Mainzer Ordnungsamt aus dem Jahr 2003, bei dem zahlreiche Formulare für grüne und rote WBK's gestohlen wurden, das notwendige Dienstsiegel "Stadt Mainz" gleich dazu. Die Kripo Mainz warnt daher Waffenhändler wie auch private Waffenbesitzer, bei Vorlage einer grünen oder roten WBK mit Siegel "Stadt Mainz" oder auch "Kreisverwaltung Mainz-Bingen" (dieses offenbar gefälschte Siegel trägt das Stadtwappen Mainz (zwei verbundene Räder) statt dem korrekten Landkreiswappen Adler/Rad/Löwe) bei den Waffenbehörden rückzufragen: Stadt Mainz Tel. 06131/122409 oder Kreisverwaltung Ingelheim 06132/7875110 . Bei der in Köln benutzten grünen WBK waren noch zwei "Voreinträge" (Revolver .357 Magnum, Pistole .45 ACP) unbenutzt und könnten noch von den Tätern für weitere Käufe genutzt werden. Sachdienliche Hinweise bitte an die Kripo Mainz, KHK Stumm: Tel. 06131/653621.

So für diese Nacht ist Schluß

Mfg Weini

Geschrieben

@ Weini

So, ich versuche es nun noch ein letztes Mal:

es geht nicht darum auf dem Schießstand den Mecki zu machen, um fremde Kollegen zu schikanieren.

Wir haben eine gewisse Rechtslage. Wie die nun im einzelnen absolut und feststehend richtig ist, wird Dir kein Anwalt genau erklären können, denn Fall und Fall sind immer unterschiedlich, so wie die Richter und Staatsanwälte, die darüber zu befinden haben. Da gibt es welche, die bleiben mit den Füßen auf dem Boden, andere wiederum handhaben alles, was mit Waffen zu tun hat, sehr restriktiv.

Im Falle eines Falles wird es also immer auf die entsprechende Situation und den zuständigen Richter ankommen. Kein Fall gleicht dem anderen.

Natürlich gibt es Paragraphen. Jeder Jurastudent wird Dir aber sagen können, daß auch jeder Paragraph ein gewisses Maß an Deutung bzw. Auslegung zulässt. Unmißverständliche Gesetze bzw. Paragraphen gibt es nur sehr wenige, wenn überhaupt.

Nun verlassen wir mal die Theorie und begeben uns in die Praxis.

Vereinsmitglieder sind sowieso bekannt, dann gibt es die Schützen aus benachbarten Vereinen, die mal zu uns kommen. Meist sind sie jemandem von uns bekannt. Nicht allen, aber wenn Kollege X sagt, Du pass mal auf, denn kenne ich, das ist in Ordnung, so ist es gut.

Jetzt lassen wir mal die Formalien wie Schießbuch, Wettkampfpass etc. außen vor, weil sowieso gegeben, und richten unser Augenmerk auf eine Person, die kein Mensch im Verein kennt. Es kommt also Schütze X, sagt, er käme aus Y vom Verein Z und möchte bei uns Großkaliber schießen.

Dann ist es selbstverständlich, daß man Kollege X aus Y höflich um seine WBK bittet, die Kollege X auch bereitwillig und ohne sich auf den Schlips getreten zu fühlen herzeigt. Schütze X ist nämlich ein Kollege, der weiß, wie der Hase läuft. Sollte sich Schütze X zieren und maulen, so klingeln bei ALLEN bei uns im Verein die Glocken, denn wir fragen uns: "Was hat denn Schütze X zu verbergen?"

Ich möchte jetzt keinen einzelnen Paragraphen mehr bemühen, das würde sowieso wieder zerpflückt werden. Fakt ist, daß der Standbetreiber darauf zu achten hat, daß bei ihm auf dem Stand alles mit rechten Dingen zugeht. Dazu gehört auch, daß nur mit für den Stand zugelassenen Waffen geschossen wird und daß derjenige, der schießt, auch die Berechtigung dazu hat. Ob er die Berechtigung aber tatsächlich hat kann ich bei einem fremden Schützen nur wissen, wenn ich die entsprechenden Unterlagen, die jeder Schütze sowieso dabei hat, weil er sie dabei haben muss, kontrolliere.

Das erfolgt nicht in "Blockwartmentalität", sondern höflich und kollegial. Kein ernstzunehmender Schütze würde sich darüber aufregen, wenn er auf einem fremdem Stand danach gefragt wird.

Nun kommt noch folgendes hinzu: gerade weil die Rechtslage nicht immer 100%ig unmißverständlich ist bewegt sich jeder Schütze auf dünnem Eis, gerade in heutiger Zeit. Lies mal hier im Forum quer, es gibt zu allen möglichen Dingen Fragen, wie dies und jenes rechtlich zu bewerten sei. Wenn es so einfach wäre, denjenigen auf Paragraph C oder D hinzuweisen, und somit wären alle Zweifel beseitigt, so wäre das eine feine Sache. Die Realität sieht aber anders aus. Und genau darum geht es.

Betrüger "kauften" in Köln, Würzburg und Friedberg Waffen mit gefälschten WBK's ein.

Klar, ich kann nicht ausschließen, daß eine WBK gefälscht ist. Aber im Falle eines Falles kann ich sagen: "Meine Herren, wir haben nach bestem Wissen und Gewissen unsere Aufsichtspflicht wahrgenommen".

Und was diese Fälle betrifft: ich bin in einem der von Dir genannten Bezirke heimisch, Grün-Weiß kocht bei uns gerade sehr sehr seltsame Suppen, die anwaltlicher Überprüfung bedürfen.

Kurzes Beispiel am Rande, wobei ich nicht zu sehr ins Detail gehen möchte. Drei Sportschützen kommen mit Langwaffen vom Rundenkampf, geraten in eine Polizeikontrolle. Polizisten sind noch jung und unerfahren. Das Auto wird kontrolliert, im Kofferraum drei Langwaffen, "Warum, wieso, wo kommen Sie her etc...." Papiere alle in Ordnung. Das Auto wird links gemacht. Gefunden wird ein Schlagring, verbotener Gegenstand. Das Auto gehört dem Vater des Fahreres. Fahrer ist Schütze, Waffe wird eingezogen, die anderen beiden dürfen ihre Waffe behalten. Die Mühle läuft. Verfahren eingeleitet. Geschehen im September letzten Jahres. Nun findet Grün-Weiß heraus, der Rundenkampf hat gar nicht stattgefunden...!!!

Die drei Herren seien demnach illegal mit den Waffen unterwegs gewesen!! Nun war der Rundenkampf zwar angesetzt, aber als die drei Burschen dann dort waren stellte sich heraus: abgeblasen. Also unverrichteter Dinge wieder nach Hause. Grün-Weiß wertet nun die Aussage, die drei Herren wären vom Rundenkampf gekommen und hätten die Waffen daher auch transportieren dürfen, als Falschaussage und Manipulation.

Nun, so was kann man ja klären, eigentlich. Man ruft bei den zuständigen Herren der Vereine bzw. Verbände an, fragt nach und lässt sich die Unterlagen zur Überprüfung zukommen.

Nein, Grün-Weiß fragt nicht nach.....sondern startet im Februar!!!! eine Hausdurchsuchung bei dem für den Rundenkampf zuständigen Herren ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl aufgrund "Gefahr in Verzug"!!

Wie nach 6 Monaten in diesem Falle noch Gefahr in Verzug sein soll ist uns allen schleierhaft. Die ganze Vorgehensweise ist von vorne bis hinten durcheinander und verwurschtelt, weil Herren von Amts wegen handeln, die selbst die Rechtslage nicht kennen. So meine Kenntnis bezüglich dieses Falles. Was da sonst noch bei wem schief und quer lief kann ich nicht beurteilen.

Es ist auch absolut müßig darüber zu diskutieren, wie man bezüglich dieses Falles weiter vorgehen sollte, was man hätte tun und lassen sollen.

Dies ist nur ein Beispiel aus der Praxis. Das meine ich, wenn ich sage, wir Schützen bewegen uns immer auf dünnem Eis.

Daraus muss man nicht ableiten, daß die Aufsicht auf dem Stand päpstlicher als der Papst zu sein hat. Nein. Bei uns wird deswegen nun auch nichts verkrampft gesehen und verkniffen gehandhabt.

Ich möchte damit nur erklären, warum es bei uns Usus ist, fremde Schützen höflich um ihre WBK zu bitten.

Wenn ein fremder Schütze auf dem Stand Bockmist baut, dann bin ich als Aufsicht der in den Hintern gekniffene, nicht der Verein. Der hat mich delegiert, und ich halte meinen Kopf dafür hin. Für mir bekannte Schützen stehe ich ein. Aber nicht für völlig Fremde. Das wäre nicht nur leichtfertig, sondern dann müsste ich mir wirklich den Vorwurf gefallen lassen "dummer als eine handvoll Stroh" zu sein.

Es geht um die Praxis, nicht um Paragraphenreiterei, Wichtigtuerei oder Blockwartmentalität. Ich hoffe, Du hast mich verstanden.

Der Teufel ist ein Eichhörnchen ;)

Geschrieben

Ich jedenfalls finde es völlig in Ordnung, durch Kontrolle der WBKs von unbekannten Schützen, dem Schießen mit illegal besessenen Waffen vorzubeugen.

Mit Schützengruß

Jake C.

Geschrieben

Hallo moosbroetchen,

ich verstehe dich.

Auch ich - wenn ich Aufsicht habe - gehe freundlich auf Gastschützen zu und bitte um Einsicht in die WBK.

Noch nie in den vielen Jahren hat mir das einer krumm genommen.

Ich versehe meine Bitte immer mit dem Zusatz: "Weißt du, wir wollen auch morgen hier noch schießen dürfen!"

Das wurde bis jetzt immer mit Verständnis quittiert.

Begebenheit am Rande: Vor ein paar Jahren kam ein Gastschütze auf den Stand. Ich fragte ihn (siehe oben).

Als ich den Namen las, kam er mir merkwürdig bekannt vor.

Nach kurzer Überlegung fiel mir auch sein Spitznamen ein, den er in Schülerzeiten trug.

Ich sprach ihn mit demselben an........es wurde ein langer Abend.......nach über 40 Jahren.....

Sicher nicht typisch, aber so war's eben.

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben

Sollte sich Schütze X zieren und maulen, so klingeln bei ALLEN bei uns im Verein die Glocken, denn wir fragen uns: "Was hat denn Schütze X zu verbergen?"

Völlig richtig, das würde mich auch mißtrauisch machen.

Die Ausgangsfage war aber: "Ist die Schießaufsicht verpflichtet sich die WBK zeigen zu lassen."

Grün-Weiß wertet nun die Aussage, die drei Herren wären vom Rundenkampf gekommen und hätten die Waffen daher auch transportieren dürfen, als Falschaussage und Manipulation.

Was Grün-Weiß wie bewertet ist völlig Banane.

Nein, Grün-Weiß fragt nicht nach.....sondern startet im Februar!!!! eine Hausdurchsuchung bei dem für den Rundenkampf zuständigen Herren ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl aufgrund "Gefahr in Verzug"!!

Wie nach 6 Monaten in diesem Falle noch Gefahr in Verzug sein soll ist uns allen schleierhaft.

Einen auch nur mittelmäßigen Anwalt vorausgesetzt verliert da ein höherer Polizeibeamter seinen Job.

Geschrieben

Drei Sportschützen kommen mit Langwaffen vom Rundenkampf, geraten in eine Polizeikontrolle. Polizisten sind noch jung und unerfahren. Das Auto wird kontrolliert, im Kofferraum drei Langwaffen, "Warum, wieso, wo kommen Sie her etc...." Papiere alle in Ordnung. Das Auto wird links gemacht. Gefunden wird ein Schlagring, verbotener Gegenstand. Das Auto gehört dem Vater des Fahreres. Fahrer ist Schütze, Waffe wird eingezogen, die anderen beiden dürfen ihre Waffe behalten.

Jung und unerfahren und doch einen Treffer.

Karl

Geschrieben

Ich jedenfalls finde es völlig in Ordnung, durch Kontrolle der WBKs von unbekannten Schützen, dem Schießen mit illegal besessenen Waffen vorzubeugen.

Mit Schützengruß

Jake C.

Hallo,

ich darf also erst schießen, wenn die Waffe auch eingetragen ist? Ich dachte der Gesetzgeber gibt mir dafür 14 Tage Zeit.

Gruß

The Hun

Geschrieben

Wie nach 6 Monaten in diesem Falle noch Gefahr in Verzug sein soll ist uns allen schleierhaft. Die ganze Vorgehensweise ist von vorne bis hinten durcheinander und verwurschtelt, weil Herren von Amts wegen handeln, die selbst die Rechtslage nicht kennen.

Wie ist der Sachstand der Strafverfahren gegen die Herren in Grün-Weiß?

WH

Amadeus

Archiviert

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