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moosbroetchen

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  1. Nun, vielleicht haben wir aneinander vorbei geredet? Das ist doch alles gegeben!!! Ich bezog mich auf diese Passage in diesem Thread: Wenn dem so ist, so dürfte es doch kein sachliches Problem mehr geben, oder irre ich? Er, der Herr Busemann......das darf ja seine persönliche Meinung sein, aber die darf er eben nicht allgemeingültig machen!! Ich frage daher nochmals, bezugnehmend auf das eigentliche Thema: was spricht sachlich dagegen, in dieser Form Schülern den Schießsport zu ermöglichen? Was spricht gegen Schießsport im schulsportlichen Angebot, wenn nicht Weltanschauungen? Daß man nicht alles finanzieren kann steht auf einem anderen Blatt Papier. Ich sehe bis jetzt nur Vorteile, wenn ich mir diese Erfahrungen zu Gemüte führe: Positive Erfahrungen werden hier bewußt negiert, eine nachweislich erfolgreiche Methode, Schüler auf ihrem Weg ins Leben positiv zu beeinflussen wird abgeschafft. Warum? Sie geht aber daneben, da die in dieser Erklärung geforderten Parameter bereits gegeben waren. Also, auf ein Neues, bitte.
  2. Na also, wo ist denn jetzt da ein Problem, und welches?? In der beschriebenen Art und Weise......warum nicht? Ich bitte um eine wirklich sachliche Erklärung, die frei von emotionalen Abneigungen und politscher Vergangenheit ist. Oder ist das eine moralisch-weltanschauliche Sache? Das sollte bitte außen vor bleiben, denn ich kann meine Weltanschauung nicht aufdoktrinieren, oder doch?
  3. Na fein, es gibt also doch Gemeinsamkeiten, man muss sie nur ausarbeiten Frei nach dem Motto:
  4. Ja klar, wer denn sonst? Mal was ganz anderes, Mouche. Was hältst Du eigentlich davon, wenn wir zwei beide uns mal ganz gemütlich zusammensetzen und ein Friedensbierchen trinken? Hätten wir da beide nicht mehr davon?
  5. Ich zumindest habe es als Ironie aufgefasst. Manche Menschen teilen eben sehr gerne aus, ohne in der Lage zu sein, auch mal einzustecken. Schon erstaunlich, wie sensibel sie dann plötzlich werden.... Und ich wette, es dauert nicht lange, dann habe ich die Retourkutsche auf gewohntem Niveau
  6. Hallo wahrsager, ich bin echt begeistert von Deinen sachlichen Beiträgen
  7. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich habe nicht geschrieben, wie es tatsächlich gesetzlich geregelt ist und ausgelegt wird, sondern was ich für mich persönlich im Zusammenhang mit Vereinsarbeit als "Zuverlässig" betrachte und daß mir dabei ein KWS am verlängerten Rücken vorbei geht. Mehr nicht. Wenn einer das erste Mal in den Verein kommt und als Gast schießen möchte, wer fragt nach einem Nachweis der Zuverlässigkeit? Das wird nirgends verlangt. Und wenn er mit dem Wisch wedelt, so ist das in diesem Fall absolut unerheblich und unnötig. Wenn er länger dabei ist, die Sache ernst nimmt, Spaß an der Sache hat und einen Antrag auf eine WBK stellt, so geht alles seinen vorgeschriebenen Gang. Ende. Wozu einen KWS?? Um vereinsinterne Aufgaben zu übernehmen zu können braucht es weder eine Sachkundeprüfung noch eine amtliche Zuverlässigkeitsbescheinigung jedweder Art. Man muss selbst nicht mal an irgendeinem Training teilnehmen, nur Mitglied sein. Liebe Leut, das eine ist Theorie, aber es kommt doch auf die Praxis an, oder? Was haben Steinwürfe im Glashaus damit zu tun??
  8. Sicher, da hast Du absolut Recht. Und da sehe ich eben den Unterschied. In diesem Fall gehe ich davon aus, daß er Sportschütze oder Jäger ist, sich also mit der Materie auskennt. Da gehe ich auch von Zuverlässigkeit aus. Karle Hupf wird dieses Amt sicher nicht angeboten, weil er so eine schöne rote Nase hat. Auch was "Konflikte" mit dem Waffengesetz betrifft differenziere ich durchaus. Hat einer in seiner WBK z.B. nur eine Pistole im Kaliber 9mm eingetragen sowie die Munitionserwerbsberechtigung, in seinem Waffenschrank hat er aber, für sich zur Ansicht, eine Patrone .357 und eine Patrone 45ACP, so hat er nach dem Buchstaben des Gesetzes gegen geltendes Waffenrecht verstoßen. Ich käme aber nie auf die Idee, demjenigen nun die Zuverlässigkeit abzusprechen. Das ist ein weites Feld, und auch in den Gesetzestexten stehen oft Dinge, die an der Realität vorbeigehen. Man darf selbst auch nicht päpstlicher sein als der Papst. Was den hier angesprochenen Fall betrifft...ich kenne ihn nicht, weiß nicht, warum und wie er mit dem Waffenrecht in Konflikt kam, und kann daher auch nichts zur Zuverlässigkeit dieser Person sagen. So etwas ist immer fallabhängig. Und wäre er in meinem Verein, so würde ich bei der eventuellen Wahl dieser Person zum Schützenmeister eben Details wissen wollen und meine Entscheidung davon abhängig machen. Und wenn es eine Geschichte wäre, die in der Öffentlichkeit Unmut hervorrufen würde und bekannt wäre, so würde ich ihm nahelegen, aus Rücksicht auf den Verein von diesem Amt Abstand zu nehmen, Zuverlässigkeit hin oder her. Es gibt bei uns in der Nähe einen Fall, da kamen 4 LG-Schützen auf dem Rückweg von einem Wettkampf in eine Polizeikontrolle, im Kofferraum fanden sie eben die 4 Gewehre. Die Polizisten waren noch jung und etwas unerfahren, stellten den ganzen Wagen auf den Kopf und fanden im Handschuhfach einen Schlagring.....verbotener Gegenstand.....alle 4 Waffen wurden eingezogen, dumm gelaufen. Was ich letztendlich damit ausdrücken möchte: die "Zuverlässigkeit" einer Person rein an einem KWS festzumachen halte ich für Unfug, auch wenn es formaljuristisch so sein mag. Daher bin ich auch gegen den KWS. Sachkunde und Zuverlässigkeit gehen Hand in Hand. Daür muss z.B. ein LG-Schütze nicht unbedingt die Sachkundeprüfung abgelegt haben, nach gewisser Zeit weiß doch jeder Verein, wie er seine Pappenheimer einzuordnen hat. Und bei einem Neuzugang würde ich jemandem, der mir den KWS vorlegt, sagen: "Steck weg das Ding, interessiert mich nicht. Hier musst Du Dich anders beweisen." Ich sähe es lieber, daß jemand, der eine Signalwaffe führen will, auch die Sachkunde sowie ein Bedürfnis nachweist. Das wäre konsequenter. So wie es jetzt gehandhabt wird kann man sich den KWS nämlich auch sparen. Er sagt nichts aus bzw. nicht genug. Er bringt nur Geld in die entsprechenden Kassen. Ich denke auch, in der Realität wird das in Vereinen nie ein Thema sein, Entscheidungen am KWS festzumachen. Beim Antrag einer WBK wird von Amts wegen nämlich sowieso noch mal nachgeprüft. Gruß Michel
  9. Ich habe auch Signalwaffen, aber ich wüßte nicht, wozu ich sie führen sollte. Beispiel: unser Nachbarsjunge, ein wirklich nettes Kerlchen, ist 18 geworden, erwirbt eine Signalwaffe, beantragt den KWS und bekommt ihn auch, da noch nichts vorgefallen ist. Von Tuten und Blasen hat er aber waffenbezüglich keine Ahnung. Er kennt die wichtigsten Umgangsregeln mit einer Waffe nicht und hat von den Grundzügen des Waffenrechts keine Ahnung. Sachliche Grundkenntnis Fehlanzeige. Also bei allem Respekt, unter Zuverlässigkeit stelle ich mir etwas anderes vor. Die buchstabengetreue rechtliche Auslegung des Ganzen ist für mich dabei völlig irrelevant. So eine Person ist definitv nicht zuverlässig. Und das meine ich mit Hinz und Kunz. Gruß Michel
  10. Hallo Morpheus, Ich weiß nun was Du meinst, stimme aber dennoch nicht mit Dir überein. Mir persönlich, und sicherlich auch keinem in unserem Verein, würde der kleine Waffenschein als einziger "Zuverlässigkeitsnachweis" ausreichen. Die Praxis zeigt, daß Hinz und Kunz dieses Papier bekommen. Wenn ich sehe, wer mit diesem Wisch alles durch die Gegend läuft, dann sträuben sich mir die Nackenhaare. Ich betrachte den Gedanken, der hinter dem kleinen Waffenschein steckt, durchaus als Schritt in die richtige Richtung, aber das war es auch. Das ist weder Fisch noch Fleisch, eher unausgegorener Aktionismus. Wer sich ernsthaft Gedanken um seine Sicherheit macht, der braucht keine Gaspistole bzw. wird tunlichst die Finger davon lassen, und sich und andere nicht mit solch einem Teil noch in zusätzliche Gefahr bringen. Dann gibt es noch die Kandidaten, die bekommen eine nasse Hose, wenn sie damit auf der Gasse unterwegs sind. Das ist die Hauptklientel, die den kleinen Waffenschein überhaupt beantragt. Dem schließe ich mich an. Es gibt sicherlich viel zu diskutieren über Sinn und Unsinn verschiedener gesetzlicher oder verbandsmäßger Vorgaben, keine Frage. Man sollte aber nie vergessen, mit was für einem Sportgerät man es zu tun hat. Diesbezüglich habe ich eine recht konservative Einstellung. Gruß moosbroetchen
  11. Hallo, verwechselst Du da nicht etwas? Der sogenannte "kleine Waffenschein" wird benötigt, wenn man eine Waffe mit dem PTB im Kreis, also eine Gaswaffe, führen möchte. Das hat mit sportlichem Schießen und allem, was damit zusammenhängt, nichts zu tun. Gruß vom moosbroetchen (bin neu hier, mein erster Beitrag)
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