Zum Inhalt springen
IGNORED

Werkzeuge


Weini

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Laservermessungsanlage und -gravurmaschine.

Ohne geht gar nix...

Ok, ich nehme mal an dass du auf eine Definition herauswillst, wie zum Beispiel:

"Ein Gegenstand der dazu geeignet ist, andere Gegenstände oder Rohstoffe zu bearbeiten oder die Bearbeitung dieser zu ermöglichen oder zu erleichtern und daraus eine Wertschöpfung zu erziehlen."

Problematisch ist aber das "Umfeld":

Für einen Maurer wird eine Drehbank ein eher unübliches Werkzeug sein.

Auf der anderen Seite könnte aber auch eine Büchse ein übliches Werkzeug sein -für Jäger.

Zum "bearbeiten" des Wildes um dieses dem Wertschöpfungsprozess "Küche" zuzuführen :D

Geschrieben

Hallo Weini,

ohne Anspruch auf "juristisch wasserdicht":

Allgemein üblich ist alles was in den örtlichen Baumärkten so herumsteht.

Ich weiß: Da gibbet auch Drehbänke, sogar mit Fräsvorrichtung und von mir aus auch Freisprecheinrichtung.

Vernünftige Werkzeugmaschinen sehen aber anders aus als diese Spielzeuge.

Gruß, Delgado

Geschrieben

Ich würde Werkzeug folgendermaßen definieren:

"Ein Gegenstand, der dazu geeignet ist, andere Gegenstände in einer persönlich gewünschten Weise zu be- und verarbeiten oder diesen Arbeitsprozess zu unterstützen."

Ok, demnach ist eine Stulle auch ein Werkzeug... Also nochmal:

"Ein Gegenstand, der dazu bestimmt ist, andere Gegenstände in einer persönlich gewünschten Weise zu be- und verarbeiten."

Den Rest kann man sich glaube ich sparen.

Geschrieben

Jein. Schon in § 1 Abs. 3 WaffG1976 tauchte der Begriff "allgemein gebräuchliche Werkzeuge" auf. Eine Definition wie z.B. früher in BT-Drs. V/2623, S. 19 - ist aktuell im WaffG nicht zu finden.

In den amtlichen Begründungen (vgl. hierzu BR-Drs. 596/01, S. 170 und BT-Drs. XIV/7758, S. 88) wird auf eine von der PTB in Zusammenarbeit mit dem Verband der Hersteller von Waffen e.V. erarbeitete, detaillierte neue (meines Wissens noch unveröffentlichte) Auflistung verwiesen, die in die VwV aufgenommen werden soll(te?).

Bis dahin möchte ich mich ganz flapsig meinen Vorrednern anschließen und auf alle in einem "normalen" Haushalt vorkommenden Werkzeuge verweisen.

:)

Geschrieben

BT-Drs. V/2623, S. 19 -

(vgl. hierzu BR-Drs. 596/01, S. 170 und BT-Drs. XIV/7758, S. 88) ...PTB

Kannst du das auch noch einmal auf Deutsch erklären?

Merci

"normalen" Haushalt vorkommenden Werkzeuge verweisen.

Genau das ist der knack Punkt. Für mich gehören Werkzeuge zur Metallbearbeitung selbst verständlich dazu, ebenso die Maschinen.

Ich betrachte mich durchaus alls normal.

Mfg Weini

Geschrieben

Aus dem Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts vom 20.7.2000, Anlage 1 - Begriffsbestimmungen:

"Allgemein gebräuchlich sind Werkzeuge dann, wenn sie üblicherweise nicht nur bei der Waffenherstellung oder im Büchsenmacherhandwerk Verwendung finden. Als allgemein gebräuchlich sind insbesondere anzusehen Bohrmaschine, Drehbank, biegsame Welle und Schweißgerät."

Das heißt doch im Umkehrschluß, daß nur Werkzeuge, die ausschließlich bei der Waffenherstellung gebraucht werden, nicht allgemein gebräuchlich sind. :confused:

Ist dann alles außer einer Patronenlagerreibahle und einer Fischhautfeile allgemein gebräuchlich ?

Thomas

Geschrieben

Allgemein gebräuchliche (Hand-) Werkzeuge:

Gegenstände und deren Hilfsmittel zum Be- oder Verarbeiten von weiteren Gegenständen, deren Einsatz und Handhabung keine speziellen Kenntnisse erfordern. Hierzu können neben Hammer, Meißel, Feile, Schraubendreher und Schraubenschlüssel auch Haushaltsübliche, Kraftbetriebene Arbeitsmaschinen wie Handbohrmaschine und Stichsäge zählen.

Gruß

Frank

Geschrieben

Allgemein gebräuchliche (Hand-) Werkzeuge:

Gegenstände und deren Hilfsmittel zum Be- oder Verarbeiten von weiteren Gegenständen, deren Einsatz und Handhabung keine speziellen Kenntnisse erfordern. Hierzu können neben Hammer, Meißel, Feile, Schraubendreher und Schraubenschlüssel auch Haushaltsübliche, Kraftbetriebene Arbeitsmaschinen wie Handbohrmaschine und Stichsäge zählen.

Gruß

Frank

Jenau das isses, und so wirds (im Moment siehts halt mal noch so aus) in der noch zu veröffentlichenden WaffVV drinnestehen. -Das war zumindest bei den 11 Ausgaben so der Fall-

Nicht dazu zählen Dreh- + Fräsbank+Schweissgeräte. Für diese Geräte sind nämlich über das übliche Ausmass der "im Kenntnisstand der allgemeinen Bevölkerung" liegende Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich. Auch wenn MANCHE das können, sind sie dennoch nicht "allgemein" gebräuchlich...

Gruesse

Muni

PS: Aber diese Gerätschaften sind ja für das von Dir aufgeführte BWT garnicht erforderlich. Nur ein bisschen Studium der Fach-und Angebotszeitschriften, oder egun etc..... :D

Geschrieben

Sacht mal, jetzt muß ich mir wohl schon eine Erlaubnis vom Amt holen, wenn ich eine Drehbank zu Hause hab?? Da müßte ja jede Hausapotheke auch reglemeniert sein, sie verhindert das sozial verträgliche Frühableben.

Armes deutschland, wo biste nur hingeraten... :gaga:

Geschrieben

 

 

Den Begriff "Bearbeiten mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen" würde ich dahingehend definieren, dass beim Gebrauch derer kein Metall zerspant wird und keine (unlösbar) verbundenen Teile zerstört/lösbar gemacht werden .

Fräsmaschine und Drehbank sind definitiv keine gebräuchlichen Werkzeuge

 

@ Glock19,

natürlich brauchst du dir für eine Drehbank keine Genehmigung vom Amt holen, wenn du aber Waffen oder Waffenteile damit bearbeiten möchtest wäre ich da sehr vorsichtig ausser du bist BüMa

Gruß Klaus

Geschrieben

Wer sagt das? Ich habe Fräse und Drehbank in meiner Hobbywerkstatt stehen. Für mich ist das übliches Werkzeug.

Für mich neben Flächen- und Rundschleifmaschinen, Draht- und Senkerodiermaschinen ebenfalls. Halt nur nicht allgemein gebräuchlich.

Gruß

Frank

Geschrieben

es ist eben alles relativ ...

 

3 Haare auf dem Kopf sind relativ wenig aber

3 Haare in der Suppe relativ viel ...

 

man sollte nicht von sich selber sondern von dem allgem. Durchschnitt ausgehen - macht der Richter dann auch ...

und ich glaube nicht, dass jeder zweite Richter eine Dreh- und Fräsmaschine in seinem Hobbyraum (wenn er denne einen hat) stehen hat :o

Geschrieben

Äahhh,

mach' ich mich nun schon verdächtig, wenn ich neben einer Anzahl Schußwaffen noch gleichzeitig Eigentümer von Dreh- und Fräsmaschine bin?!?

:confused::gaga::confused::gaga::confused:

Grüße

Iggy

Geschrieben
mach' ich mich nun schon verdächtig, wenn ich neben einer Anzahl Schußwaffen noch gleichzeitig Eigentümer von Dreh- und Fräsmaschine bin?

Als Legal-Waffenbesitzer bist Du ohnehin ganz oben auf der Liste der Verdächtigen!

(Da machen die Werkzeuge keinen Unterschied, es sei denn Du benutzt sie zur Waffenherstellung oder -bearbeitung, ohne dafür eine Genehmigung zu haben, aberauch dann sind eher die bearbeiteten oder hergestellten Waffen das Problem.)

Geschrieben

Als Legal-Waffenbesitzer bist Du ohnehin ganz oben auf der Liste der Verdächtigen!

(Da machen die Werkzeuge keinen Unterschied, es sei denn Du benutzt sie zur Waffenherstellung oder -bearbeitung, ohne dafür eine Genehmigung zu haben, aberauch dann sind eher die bearbeiteten oder hergestellten Waffen das Problem.)

Scho klar - meine Frage war auch eher ironisch/satirisch gemeint ... :D

Grüße

Iggy

Geschrieben

Wer sagt das? Ich habe Fräse und Drehbank in meiner Hobbywerkstatt stehen. Für mich ist das übliches Werkzeug.

Und ich hab Schweißgerät, Kfz-Werkzeuge, Tischlerwerkzeug und Holzfällerzeug, das ist aufm Land durchaus gebräuchlich.

Für den Bauern von nebenan ist eben der Trecker und seine Heupresse gebräuchlich. Solange es das Zeug frei zu kaufen gibt, wayne intressierts?

Ich denk aber mal, da hat wieder mal irgend ein hohes Tierchen einen geistigen Darmwind fahren lassen und ein Amt übt sich im vorauseilendem Gehorsam... :rotfl2:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.