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IGNORED

Zweite "Neue Gelbe"


Agip

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Berta,

sprech doch mit dem Sachgebietsleiter, Herrn Brandmüller DW: -233 oder gleich mit dem Abteilungsleiter, Herrn Dr. Barth DW: -201, wenn der Rainer nicht da ist.

Gruß

Geschrieben

Hallo Casull454

Oh, da kennt sich jemand im Amt aus, werd ich gleich am Dienstag machen

aber ich war erst mal Platt und jetzt aben sie leider schon zu :huh: .

Danke für die Hilfe.

so long

Berta

Geschrieben

Hallo

Auf eine neue Bedürfnissbescheineigung hat mein stelv. SB jetzt verzichtet, nicht aber auf eine neue neue gelbe WBK.

Also Abtrag, Bearbeitung und gute 50€ gebühren.

Andrerseits wird die Abgabe das Antrages auch schon als Meldung der Revolvers anerkannt (also in der Frist).

Außerdem soll ich das nächstemal wenn die Karte wieder voll ist einen Antrag auf eine Folge WBK stellen <_< ehe ich wieder einkaufe

so long

Berta

Geschrieben

Hallo Berta

dein SB sollte mal sein Wissen bzgl. WaffG auf Vordermann bringen. Du hast in Form eines Verwaltungsaktes die Erlaubnis bekommen, nach § 14 Abs 4 dir die da stehenden Waffen zu kaufen. Als Nachweis dient dir das Formular in Form der gelben WBK. Das hat nichts mit der Anzahl der Zeilen zu tun. Du hast die Erlaubnis und brauchst sie nicht nochmal zu beantragen.

Steven

Geschrieben

HI,

war heute auf den Amt und habe meine beiden Karten abgeholt.

Ich habe auch noch die alte Gelbe und diese wird laut SBine nicht mehr verlängert, also ich bekomme keine Folgekarte wenn diese voll ist.

Das kann doch eigentlich nicht sein oder?

Ich habe mir vom BSSB mal eine Zusammenstellung runter geladen wo drin steht welche Waffe auf welcher Karte und da steht unten das es für die alte Gelbe keine Folgekarte mehr gibt.

Gruss

voyager

Geschrieben
HI,

Ich habe auch noch die alte Gelbe und diese wird laut SBine nicht mehr verlängert, also ich bekomme keine Folgekarte wenn diese voll ist.

Ich habe mir vom BSSB mal eine Zusammenstellung runter geladen wo drin steht welche Waffe auf welcher Karte und da steht unten das es für die alte Gelbe keine Folgekarte mehr gibt.

Gruss

voyager

Hallo

da scheinen ja weder deine SBine noch der BSSB das entsprechende Gesetz zu kennen. Schau einfach mal ins aktuelle WaffG §58 Altbesitz. Da ist das Geregelt.

Steven

Geschrieben

Hallo voyager

Soll mich das jetzt freuen daß es noch jemenden gibt der im Amt die Gesetzte so "Gebogen" bekommt?

Langsam frage ich mich wozu es Gesetzte gibt wenn doch eh jeder SB diese nach seinem gutdünken Auslegt und der Sachgebietsleiter schon sagt mit dem Waffenrecht kennt er sich nicht aus (Zitat).

so long

Berta

Geschrieben
Ich habe auch noch die alte Gelbe und diese wird laut SBine nicht mehr verlängert, also ich bekomme keine Folgekarte wenn diese voll ist.

Das kann doch eigentlich nicht sein oder?

Nein, das kann nicht sein. Denn die "Folgekarte" ist keine eigene Erlaubnis, sondern lediglich ein zweites Blatt Papier, da das erste bereits vollgekritzelt ist. Eine WBK hat keine begrenzte Anzahl an Plätzen, das Papier halt leider schon.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

auch ich war diese Woche im Landratsamt ( Bayern)

um eine zweite gelbe WBK zu bekommen.

Auch ich muß ein neues Bedürfniss vorbringen. :-(

Wird mir wohl nichts anders übrig bleiben, da

der Sachbearbeiter darauf besteht.

Gruß

Roman

Geschrieben

Hallo Heinrich,

Mitleid wollte ich ja auch nicht.

Habe ja nur geschrieben, das mein Sachbearbeiter

eben auch ein neues Bedürfniss verlang.

Sicherlich habe ich Ihm auch das mitgeteilt

was hier im Forum geschrieben wird, hat ihn

aber nicht so sehr interessiert.

Also was machen? Mit ihm zu Streiten anfangen

und dann irgenwann den kürzeren ziehen, oder

halt das Bedürfniss vom Verband neu anfordern.

Sollte jemand etwas handfestes auf Papier haben,

könnte ich Ihm wenigstens Kontra geben.

Gruß

Roman

Geschrieben

Das Thema habe ich mit meiner Behörde (dem Amtsleiter via RP) auch durch.

Da ich nach den letzten beiden Einträgen auf der 1. Neuen Gelben ein halbes Jahr

"2/6-Pause" hatte, habe ich's drauf ankommen lassen.

Ergebnis: 3 Briefe des Anwalts haben die Kreiskasse rund 471 Euro gekostet; die Folge-WBK

wurde dann ohne erneute Bedürfnisprüfung ausgestellt.

Bloss nicht einschüchtern lassen, manche Behörden brauchen das !

Geschrieben

Super Jürgen - genauso wirds gemacht. :icon14:

Diese Art Sachbearbeiter gehen einfach davon aus das man sich nicht wehrt. Wer es nicht macht ist selber schuld.

Mir persönlich tut es immer wieder gut wenn sich jemand erfolgreich zur Wehr gesetzt hat. Bei Leuten die Unrecht in Kauf nehmen weil sie Angst haben krieg ich nen Hals.

Geschrieben

Hallo Heinrich,

ich habe 7 Einträge und wollte

mir jetzt eine Flinte und in drei bis vier Montate

einen Repetierer zulegen.

Deshalb war ich schon im Landratsamt

( Landratsamt Mindelheim) und habe

nachgefragt ob ich vorher schon eine erweiterung der

gelben WBK anfordern kann.

Der Herr F.. ist eigentlich ganz ok, hatte noch nie schwierigkeiten.

Darauf meinte der Sachbearbeiter

wir können den Antrag sofort ausfüllen, nur

muß ich dann das Bedürfniss nachreichen,

oder dann alles zusammen.

Ihm ist das egal, aber er braucht eben

diesen Bedürfnisnachweis. Auch kann er

jetzt schon bei der Meldebehörde, Polizei

usw. nachfragen.

Meine Überlegung war eigentlich, sollte ich keine

erweitung bekommen, dann kaufe ich mir keine Flinte

und nutze den 8. Platz für einen Repetierer aus.

Roman

Geschrieben
Der einfachste Weg ist zunächst immer, den Antrag zu stellen.

Daraufhin muß ja dann wohl eine Ablehnung kommen.

Die willst Du natürlich schriftlich haben als sog. rechtsmittelfähigen Bescheid.

Dagegen kannst Du dann Widerspruch einlegen (bisher geht das in Bayern noch ohne VG, aber unser toller StoiBär will das ja ändern, also hurtig zur Tat!). Den Widerspruch kannst du auch gleich dem SB in die Maschine diktieren.

Daraufhin geht das Ganze dann schonmal eine Ebene höher.

Wenn dann Dein Widerspruch zurückgewiesen wird, kann man weiter überlegen. Aber erst mals braucht's eine Begründung, gegen die man dann vorgehen könnte.

Oft wird auch großes Trara gemacht und auf den Widerspruch hin die Sache doch gemacht.

So, den Fahrplan hast Du jetzt...

Heinrich

Der Widerspruch in waffenrechtlichen Frage ist seit ca. 2000 in Bayern abgeschafft, es geht gleich zum VG.

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