Zum Inhalt springen

Casull454

WO Supreme
  • Gesamte Inhalte

    211
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Leistungen von Casull454

Mitglied +100

Mitglied +100 (4/12)

0

Reputation in der Community

  1. Sollte ja wohl doch erheblich überzogen sein. Beim Großhandel Müller ist die UVPE bei 79,-- Euro. Der importiert neben dem Generalimporteur Jehn nach eigenen Aussagen selbst aus Finnland. edit: Preis um 1,-- Euro korrigiert.
  2. Der hat ja Preise wie bei uns vor der letzten Preiserhöhung (N110 jetzt bei 70 - 78 Euro).
  3. Hättest mal gleich bei der Ausstellung dagegen vorgehen sollen. Beschränkung auf drei kg pro Einkauf war und ist nirgendwo im Gesetz vorgesehen.
  4. Hallo Martin, da ist wohl was falsch rübergekommen. In Deutschland machst du zunächst einen Wiederladekurs (Voraussetzung zur Teilnahme ist die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Erlaubnisbehörde). Bei erfolgreicher Teilnahme wird dir ein Zeugnis über die Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen gemäß SprengG erteilt. Für Privatpersonen gibt es hierbei drei mögliche Lehrgänge und zwar 1. Laden und Wiederladen von Patronenhülsen 2. Vorderladerschießen 3. Böllerschießen. Dann brauchst du eine Bescheinigung deines Vereines über das Vorliegen eines Bedürfnisses zur Beantragung der Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen gemäß § 27 SprengG und die regelmäßige Teilnahme am Übungsschießen der schießsportlichen Vereinigung. Mit diesen Papieren bekommt man dann von der Erlaubnisbehörde die Erlaubnis nach § 27 SprengG zum Erwerb von NC Pulver, Schwarzpulver und deren Verwendung bzw. Umgang. Du siehst, so einfach ist es bei uns.
  5. Das N1.. Kriegst in Austria zur Zeit nur in 3,5kg-Gebinden, das N3.. nur zu 2,5kg. Mit dem für uns zugelassenen Kleingebindezeugs gibt es offensichtlich allgemein Probleme. Wohl dem der Dosen hat zum umfüllen.
  6. Casull454

    BSSB Hochbrück

    Gemach, gemach, Jungs, die Unterhalts- und sonstigen Renovierungsmittel wurden bisher auch vom BSSB aufgebracht. Ausbau- und Renovierungskosten bisher ca. 14 Mio Euro. Sollte auch weiterhin kein Problem sein. Die Anlage ist in Form eines Erbbaurechtes (eigentumsgleiches Recht auf Zeit) im Besitz des BSSB mit einer Restlaufzeit von ca. 15 Jahren (Ablauf m.W. 31.12.2020). Größtes Interesse an dem Areal hatte die Gemeinde Garching b. München. Deren Gebot lag erheblich (mehr als Faktor 10) über dem Kaufpreis, den der BSSB bezahlt hat. Seitens der Garchinger sollte dort ein Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Das Ergebnis einer solchen Transaktion kann sich wohl jeder ausrechnen. Alle bisherigen Investitionen wären für die Katz. Ungeachtet der Tatsache, daß die Anlage gut ausgelastet ist (steht u.a. auch für die Polizei an einigen Tagen im Jahr zur Verfügung) besteht hinsichtlich der Stände auf 300 m das Problem, daß einem langjährigen Rechtsstreit mit einem "Nachbarn" die Schießzeiten nicht unerheblich eingeschränkt worden sind. Dies bedeutet, daß über die Meisterschaften hinaus (Bayerische und Deutsche) und einige internationale Wettkämpfe nur wenige Schießtage zur Verfügung stehen. Also mit Dauerbetrieb für den 300 m Stand ist Essig. Ungeachtet dieser Tatsache ist der Kauf der Grundstücksflächen, die zudem weitere anliegende Flächen für weitere Parkplätze und einen größeren Bogenplatz beinhalten, ein Schnäppchen. Gruß Casull 454
  7. Hallo AWO, nicht nur das Grundbuch überprüfen (lassen). Ausschließlich "Grundbucheintragung" gibt es eigentlich nur in Bayern. In fast allen anderen Bundesländern (bin nicht ganz sicher) gibt es auch sogenannte "Baulastenverzeichnisse", wo diese Rechte oder Beschränkungen eingetragen sind. Werden in aller Regel von der Baugenehmigungsbehörde geführt. Einsicht oder Auskunft dort sollte euer SB jedenfalls bekommen. Grüße Casull454
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.