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IGNORED

Halbautomaten beim DSB?


openeye

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe mir gerade die Disziplinen beim DSB angeschaut. 300 Meter Freigewehr steht: Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden. Ich kenne mich mit Langwaffen nicht so aus, heißt das, daß ich mit einem SL 8 schießen darf, wenn ich pro Mag. nur 1 Schuß lade? :confused:

Gruß openeye

Geschrieben

Die Sportordnung scheint es zumindest nicht explizit auszuschliessen.

Ob das SL8, dann mit Diopter zu schiessen, gegen die Freien Gewehre mit BR-Qualität einen großen Spassfaktor hat dürfte allerdings fraglich sein...

Das Maximalgewicht von 8kg dürfte nicht der limitierende Faktor sein.

Geschrieben

Die Sportordnung scheint es zumindest nicht explizit auszuschliessen.

Ob das SL8, dann mit Diopter zu schiessen, gegen die Freien Gewehre mit BR-Qualität einen großen Spassfaktor hat dürfte allerdings fraglich sein...

Das Maximalgewicht von 8kg dürfte nicht der limitierende Faktor sein.

Dir scheint Regel 1.0.4 ff. entgangen sein. Regel 1.0.4.4 sollte Deine Frage eigentlich abschließend beantworten.

Falls Dir gerade keine aktuelle Sportordnung vorliegt:

Siehe Posting von Habakuk

Gruß

Manfred

Geschrieben

Vergiss den Selbstlader beim DSB!

Rät dir

Habakuk

im FWR

Stimmt!

Sogar der BSSB hat seine Disziplin "Sportgewehr Mehrlader KK" Disziplin 1.45 (Wird/wurde geschossen mit Halbautomaten!) abgeschafft. :confused:

Habe darauf damals mein 10/22 beantragt. :)

Schade!

Wolli

Geschrieben

Ein Selbstlader ist immer ein MEHRlader . Die DSB Sportordnung trifft keine weiteren Unterscheidungen - somit sind SL immer dann mit erfaßt,wenn von Mehrladern die Rede ist :icon14: !

Die DSB Sportordnung ergibt keine Begründung eines Bedürfnises für den ERWERB eines SL her, das ist richtig -

wer aber einen BESITZT - der kann ihn problemlos in einer vorhandenen Disziplin nutzen - als Einzellader ! Sicherlich sind die sportlichen Chancen begrenzt :rolleyes: -was aber viel wichtiger ist vor dem Hintergrund unserer WaffG B) - er verliert keinesfalls das Bedürfnis , ihn zu besitzen - eben weil er ihn sportlich innerhalb anerkannter Diszipline nutzen DARF :gutidee: .

So gesehen durchaus eine Alternative für Leute , die ihres Verbandes überdrüßig sind - aber durch den Austritt nicht ihre vorhandenen Waffen gefährden wollen :ninja:

Mouche

Geschrieben

...So gesehen durchaus eine Alternative für Leute , die ihres Verbandes überdrüßig sind - aber durch den Austritt nicht ihre vorhandenen Waffen gefährden wollen :ninja:

Mouche

Das "Bedürfnis" an bereits vorhanden Waffen dürfte man doch in solchigem Fall eigentlich NIE verlieren, da man doch immer noch als Freier Schütze trainieren kann...

IMI

Geschrieben

Das "Bedürfnis" an bereits vorhanden Waffen dürfte man doch in solchigem Fall eigentlich NIE verlieren, da man doch immer noch als Freier Schütze trainieren kann...

IMI

.....weist Du , DAS hatten wir jetzt schon SO oft , daß man es wirklich nicht jedesmal wiederholen muß :rolleyes: .

Du hast natürlich VOLLKOMMEN Recht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Grundsätzlich geht ALLES ohne Verein, ohne Verband ohne was-weis-ich :00000733: Der Aufwand steht zumeist in keinem Verhältnis - aber was schert das den echten Rebellen wider den Obrigkeitsstaat :bud:

Wer aber nicht den Drang zum Vorkämpfer der Nation in sich spürt , ein Leben ohne Rechtsanwälte und Gerichtstermine führen möchte - der geht ganz einfach den "normalen" Weg - und der lautet in diesem Land für Sportschützen eben "Besitz- und Bedürfnisbegründung im Rahmen sportlichen Schießens in einem anerkannten Verband"

Danke für Dein Verständnis für Leute , die sich nicht zum Oppositionellen aus Prinzip berufen fühlen ^_^

Mouche

Geschrieben
Ein Selbstlader ist immer ein MEHRlader . Die DSB Sportordnung trifft keine weiteren Unterscheidungen - somit sind SL immer dann mit erfaßt,wenn von Mehrladern die Rede ist !

Hi Mouche,

es tut mir außerordentlich leid Dir widersprechen zu müssen.

In den Gewehrregeln des DSB steht unter Mehrlader und Mehrladerwettbewerbe Regel 1.0.4

1.0.4.4 Voll und Halbautomaten sind nicht zugelassen

Ist nicht auf meinem Mist gewachsen - es steht halt so da.

Ungeachtet dessen können Ausschreibungen auf Landesebene natürlich etwas anderes aussagen.

Gruß

Manfred

Geschrieben

ja, nur soweit ich mich da jetzt erinnere, bezieht sich das auf die Disziplin Ordonanzgewehr (daher ja auch Mehrladerwerttbewerbe), wo ein Repetiergewehr gefordert ist und nicht auf die Disziplin Freigewehr. Bei Freigewehr oder Standardgewehr ist, jedenfalls nach meinem Wissensstand, die Nutzung eines Halbautomaten als Einzelllader zulässig.

Jedenfalls wäre es International kein Thema und wird hier und da auch von den einen oder anderen Schützen gemacht. Jedenfalls in Frankreich.

Gruß

Makalu

Geschrieben

ja, nur soweit ich mich da jetzt erinnere, bezieht sich das auf die Disziplin Ordonanzgewehr (daher ja auch Mehrladerwerttbewerbe), wo ein Repetiergewehr gefordert ist und nicht auf die Disziplin Freigewehr. Bei Freigewehr oder Standardgewehr ist, jedenfalls nach meinem Wissensstand, die Nutzung eines Halbautomaten als Einzelllader zulässig.

Jedenfalls wäre es International kein Thema und wird hier und da auch von den einen oder anderen Schützen gemacht. Jedenfalls in Frankreich.

Gruß

Makalu

Betr:

- Luftgewehr-

- Großkaliberstandardgewehr-

- Ordonnanzgewehr

bzw. generell alle Mehrlader und Mehrladerwettbewerbe.

edit: Nach kurzem Durchsuchen der 292seitigen DSB-Sportordnung.

Im Umkehrschluß könnte bei Einzelladerwettbewerben was gehen, weil da Halbautomaten nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Für die ganz Spitzfindigen: Wie sieht es denn aus, wenn man in seinen Halbautomaten spez. Einzelladermagazine einführt? Dann arbeitet die Waffe ja nicht halbautomatisch - schließlich wird durch den Repetiervorgang NICHT automatisch eine neue Patrone zugeführt ...

Wohl Auslegungssache.

ICH habe zumindest vom für mich zuständigen Funktionär (DSB) für meinen Schützengau die Auskunft erhalten, ich könne mit einer SL-Büchse antreten, wenn ich immer nur 1 Patrone manuell lade.

(Gemacht hab' ich es aber noch nicht.)

Grüße

Iggy

Geschrieben

Ich möchte ja nicht rechthaberisch erscheinen - für mich ist die Sportordnung in diesem Punkt eindeutig.

1.0.4.3 Werden Mehrlader in Einzelladerwettbewerben verwendet, so ist jeder Schuß einzeln zu laden.

1.0.4.3.1 Wird ein Magazin verwendet, so darf jeweils nur ein Schuß in das Magazin geladen werden.

1.0.4.4 Voll- und Halbautomaten sind nicht zugelassen.

Also - ich sehe hier keinen Ermessensspielraum.

Gruß

Manfred

Geschrieben

Na wie gut, dass ich in Sachsen wohne, im SSB (DSB) bin. Ich weiss gar nicht, was Ihr habt, bei uns geht Selbstlader, Mehrlader und Praktische Flinte. Gugst du für SL unter LP 2.05:

http://www.saechsischer-schuetzenbund.de/sport/60_1463.htm

Vielleicht solltet Ihr mal mit Eurem Landesverband reden, offensichtlcih geht es wenn man will (ich meine wenn man beim Landesverband will...). Oder : Umziehen ins schöne Sachsen...

Gruss steinertdd

Geschrieben

Na wie gut, dass ich in Sachsen wohne, im SSB (DSB) bin. Ich weiss gar nicht, was Ihr habt, bei uns geht Selbstlader, Mehrlader und Praktische Flinte. Gugst du für SL unter LP 2.05:

http://www.saechsischer-schuetzenbund.de/sport/60_1463.htm

Vielleicht solltet Ihr mal mit Eurem Landesverband reden, offensichtlcih geht es wenn man will (ich meine wenn man beim Landesverband will...). Oder : Umziehen ins schöne Sachsen...

Gruss steinertdd

Ahhhhh, DAS könnte den Unterschied machen!

Vielleicht kocht "unser" Oberpfälzer Schützenbund (Untergliederung des DSB) auch sein eigenes, besonders leckeres Süppchen und läßt Halbautomaten zu!?!

Grüße

Iggy

Geschrieben

Ahhhhh, DAS könnte den Unterschied machen!

Vielleicht kocht "unser" Oberpfälzer Schützenbund (Untergliederung des DSB) auch sein eigenes, besonders leckeres Süppchen und läßt Halbautomaten zu!?!

Grüße

Iggy

Hi Iggy,,

der OSB hat eine eigene Disziplin für HA im Kaliber .22. (bin selbst Mitglied dort) Zugelassen alle HA im

Kaliber .22, Magazin mind. 5 Schuss, Visierung offen, RD oder ZF. Nachzulesen bei:

http://www.osb-ev.de/sport/schiessordnung.pdf

Gruß

Richy

Geschrieben

ich habe jetzt selbst mal reingeschaut. So wie die Sache sich liest, hat 627 PC wohl recht.

Wie ist es aber, wenn man die Repetierfunktion außer Funktion setzt?

Gruß

Makalu

Geschrieben

Ja - hat er wohl - hab mich da auch auf falscher Fährte befunden :rolleyes:

Ein einfaches außer Funktion setzen dürfte einerseits nicht genügen - andererseits ist es auch nicht nötig - denn ich befand mich in anderer Sache auch auf dem Holzweg :s82: .

Die Bedürfnisbegründung zum Besitz(!) ist nicht an Diszipline gebunden -die zum Erwerb sehr wohl - da genügt es , daß der Schütze einem Verein eines anerkannten Verbandes angehört ( (@ IMI : Natürlich geht es auch anderst :D ) - und die Waffe selbst nicht vom sportlichen Schießen ausgeschlossen bzw. dafür als ungeeignet betrachtet wird .Ein erlaubtes Training mit einer solchen Waffe ist damit jederzeit möglich - die Verwendung bei offiziellen Wettkämpfen eben nicht .

Zahlreiche Ermas und andere .22 HA , 30er Carbines u.ä. aus früheren Erwerben von DSB Mitgliedern fallen darunter . Im BSSB wurden ja bis vor kurzer Zeit sogar noch HA offiziell geschossen .

Was übrigens die .22 er HA anbelangt , scheint man wohl bei Teilen des DSB zwischenzeitlich auch einen "Denkprozess" eingeleitet zu haben , wie gelegentlich schon mal zu hören war B)

Mouche

Geschrieben

Sogar der BSSB hat seine Disziplin "Sportgewehr Mehrlader KK" Disziplin 1.45 (Wird/wurde geschossen mit Halbautomaten!) abgeschafft. :confused:

Habe darauf damals mein 10/22 beantragt. :)

Ich bin seit 3 Jahren beim BSSB und schiesse Sportpistole, ich bin mehr als nur "entäuscht" vom BSSB das die Mehrlader KK Disziplin abgeschaft wurde! :angry2: Unser 50m Stand ist nur 300m von meiner Wohnung entfernt und Spaß hat mir die Disziplin auch gemacht!

Naja hilft alles nichts, jetzt bin ich mittlerweile seit 1 Jahr beim BDMP und werde mir ein XR15 von Sabre kaufen und mit einem Wechselsystem .22 kann ich dann auch auf unserem 50m Stand schiessen.

Mit welcher Begründung haben sie die Disziplin 1.45 abgeschaft? Zu Dynamisch?

Die sind wirklich daran interessiert den Schiesssport aussterben zu lassen...

Gruß

Geschrieben

Unser 50m Stand ist nur 300m von meiner Wohnung entfernt und Spaß hat mir die Disziplin auch gemacht!

Mit welcher Begründung haben sie die Disziplin 1.45 abgeschaft? Zu Dynamisch?

Die sind wirklich daran interessiert den Schiesssport aussterben zu lassen...

Gruß

Hallo Michael,

habt Ihr auf Klappscheiben geschossen?

Warum es abgeschafft wurde ist mir auch nicht bekannt.

Da müsste man Herrn Furnier fragen.

Ich vermute, daß Halbautomaten zu "gefährlich" sind.

Darum vermutlich auch der verschämte Name "Sportgewehr Mehrlader KK".

Wir hätten jetzt eine schöne 25m-Klappanlage, die für UHR C genutzt wird.

Schade,

Wolli

Geschrieben

Na wie gut, dass ich in Sachsen wohne, im SSB (DSB) bin. Ich weiss gar nicht, was Ihr habt, bei uns geht Selbstlader, Mehrlader und Praktische Flinte. Gugst du für SL unter LP 2.05:

http://www.saechsischer-schuetzenbund.de/sport/60_1463.htm

Vielleicht solltet Ihr mal mit Eurem Landesverband reden, offensichtlcih geht es wenn man will (ich meine wenn man beim Landesverband will...). Oder : Umziehen ins schöne Sachsen...

Gruss steinertdd

Na Donnerwetter!!! Wenn man sich die sächsische Sportordnung anschaut und z.B. mit der bayrischen vergleicht, kommt man aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus!!!!! Wenn die Sachsen solche Disziplinen schießen dürfen, warum sollten wir (BSSB-Bayern) dies nicht auch tun!!! Allerdings wundert es mich enorm, dass nicht schon die "DSB-Sportordnungs-Oberhüter" entsprechenden Einfluß auf den SSB genommen haben mit dem Ziel, dass in Sachsen nur noch Luftgewehr mit Wattebällchen geschossen werden darf...

Sachsen, seid glücklich!! In diesem Fall habt ihr die Nase vorn!! Laßt Euch bloß nicht die Disziplinen wegnehmen!!!

Geschrieben

Ich möchte ja nicht rechthaberisch erscheinen - für mich ist die Sportordnung in diesem Punkt eindeutig.

1.0.4.3 Werden Mehrlader in Einzelladerwettbewerben verwendet, so ist jeder Schuß einzeln zu laden.

1.0.4.3.1 Wird ein Magazin verwendet, so darf jeweils nur ein Schuß in das Magazin geladen werden.

1.0.4.4 Voll- und Halbautomaten sind nicht zugelassen.

Also - ich sehe hier keinen Ermessensspielraum.

Gruß

Manfred

Habe nun die absolut letzte Version der Sportordnung in den Händen.

1.0.4 Mehrlader und Mehrladerwettbewerbe

Also - ich sehe auch keinen Ermessensspielraum

Die SL-Beschränkung gilt nur für Mehrladerwettbewerbe

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