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IGNORED

kann ich Probleme bekommen?


nobrain

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Hallo zusammen.

Wurde vor 3 Jahren in Verhandlung wegen Ladendiebstahl verurteilt. Da ich als Heranwachsender gesehen wurde, bekam ich ne Geldstrafe von 150?. Zu dem Zeitpunkt war ich 19.

Habe nun in ein par Wochen meine Sachkundeprüfung. Bin auch schon seit gut 4 Jahren im Schützenverein.

Kann ich jetzt Schwierigkeiten bekommen, wenn ich nach abgeleger Prüfung mein Bedürfnis für eine Kleinkaliberwaffe stelle?

Danke für eure Hilfe

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Wurde vor 3 Jahren in Verhandlung wegen Ladendiebstahl verurteilt. Da ich als Heranwachsender gesehen wurde, bekam ich ne Geldstrafe von 150?. Zu dem Zeitpunkt war ich 19.

Wenn der Diebstahl mit Waffen oder ähnlichem zu tun hatte bestimmt, ansonsten vermutlich eher nicht; ganz genau kann Dir das am besten die für Dich zuständige Waffenbehörde sagen. Das sind schließlich die, die Deinen Antrag evtl. ablehnen.

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In der Regel werden auf Vorfälle besonderen Wert gelegt, bei denen Gewalt oder auch Waffen im Spiel waren. Auch alles was mit Alkohol oder Drogen zu tun hat bewegt die Waffenbehörde meist zur Ablehnung. Allerdings "verjährt" das ganze ja mehr oder weniger nach 5 Jahren. Wegen so einer Kleinigkeit bist du nicht dein ganzes Leben unzuverlässig. Aber am besten mal den Menschen im Amt fragen, der weiß es am besten.

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An der Sachkundeprüfung darfst Du aber auch nur teilnehmen, wenn Du zuverlässig bist. Wenn Du da reinkommst, dürfte also nichts passieren.

Heinrich

Heinrich - Du sollst nicht WaffG und SprengstoffG durcheinanderbringen :chrisgrinst: .

Was Du im Sinne hast ist der Fachkundelehrgang für den 27er - bei dem die sgn. Unbedenklichkeitsbescheinigung vorher vorzulehen ist :rolleyes: .

Am Sachkundelehrgang nach dem WaffG kann teilnehmen wer will - die Frage der Zuverlässigkeit wird da erst beim WBK Antrag geprüft :D

Gruß Mouche

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Für den ersten/einen Ladi gleich 150 als Jugendlicher? :confused:

Nobrain hat nie vom ersten gesprochen. Wahrscheinlich gibt es für die ersten 10 ein "Geh schon kleiner Rabauke", für die nächsten 20 dann jeweils 5 Arbeitsstunden.

Sorry, da habe ich natürlich die ersten 20 vergessen bei denen kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.

Das mag ja sein, aber was sind denn SONST für klebrige Flecken auf Deinem Schreibtisch... :o:o:o ?

Die sind noch aus der Zeit als die Cola noch Zucker enthielt :s75:

Nein, statt dessen ätzt es sich durch die Schreibtischplatte.

Nein, dass war Pepsi...

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Nobrain hat nie vom ersten gesprochen. Wahrscheinlich gibt es für die ersten 10 ein "Geh schon kleiner Rabauke", für die nächsten 20 dann jeweils 5 Arbeitsstunden.

Sorry, da habe ich natürlich die ersten 20 vergessen bei denen kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.

:appl::appl: Mein Bedauern dafür daß der arme Bub jetzt halt nur Luftgewehr schießen kann und am Computer spielen hält sich auch in ganz engen Grenzen.

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:appl::appl: Mein Bedauern dafür daß der arme Bub jetzt halt nur Luftgewehr schießen kann und am Computer spielen hält sich auch in ganz engen Grenzen.

Ich glaube, Du hast das Posting von Callahan mißverstanden :)

Es ging nicht um einen armen Bub, der jetzt nur Luftgewehr schießen kann, sondern er glaubt, daß Ladendiebstahl kaum bestraft wird. Zeugt nicht von Kenntnis der aktuellen Lage am "Verurteilungsmarkt".

Zur Sache bin ich überzeugt, daß es mit der Zuverlässigkeit keine Probleme geben sollte.

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muß so was sein? :o:o

Mir ist fast die Kaffeetasse aus der Hand gefallen :rotfl2::rotfl2:

Also ich hatte ehrlich gesagt auch ganz spontan den selben Gedanken. :D

Die sind noch aus der Zeit als die Cola noch Zucker enthielt :s75:

Aha. So nennt man das heute also. ;)

Zur Sache bin ich überzeugt, daß es mit der Zuverlässigkeit keine Probleme geben sollte.

Mutige Aussage, denn das wiederum hängt stark vom zuständigen SB ab... B)

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Mutige Aussage, denn das wiederum hängt stark vom zuständigen SB ab... B)

Um ehrlich zu sein, finde ich Deine Aussage weit mutiger, denn Du unterstellst damit dem System eine gewisse Willkür. Ausgehend davon, daß wir von unserer Verwaltung natürlich erwarten, daß gleiche Sachverhalte gleiche Entscheidungen nach sich ziehen, kann es natürlich sein, daß die unteren Ränge auch mal Fehlentscheidungen treffen. Meine Erfahrungen mit dem Waffenrecht zeigen aber, daß das in der Regel auf dem weiteren Weg korrekturfähig ist.

Und wieder zum Thema: Ich habe eine Beispiel"karriere" eines jetzigen Waffenentwicklers aus meinem unmittelbaren Umfeld, der langjährige Affinität zum linksautonomen Umfeld besitzt - das ganze übliche Spektrum, Hausbesetzung, Gorleben usw., und für den die waffenrechtliche Zuverlässigkeit überhaupt kein Thema war. Wir haben das aber auch nicht dem Zufall überlassen :)

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Gast lady-shooter

Und wieder zum Thema: Ich habe eine Beispiel"karriere" eines jetzigen Waffenentwicklers aus meinem unmittelbaren Umfeld, der langjährige Affinität zum linksautonomen Umfeld besitzt - das ganze übliche Spektrum, Hausbesetzung, Gorleben usw., und für den die waffenrechtliche Zuverlässigkeit überhaupt kein Thema war. Wir haben das aber auch nicht dem Zufall überlassen :)

Wär ja noch schöner, wenn so ein böser Bube keine WBK bekommen sollen könnte, nachdem ähnliche Biographien zu Bundesaußen-, -Umwelt und -Innenminister reichte.

Habe selber mal mein Fett weggekriegt (Motorrad fahren ohne Führerschein, ohne Steuer und Versicherung und dafür mit einer rote Ampel + Foto) als ich noch zu jung für selbigen war. Als ich dann 3 Jahre später meine grüne WBK abholte, gab mir der damalige SB zu verstehen, dass er wisse, dass ich ja ein ganz böser war.

Jetzt sind über 25 Jahre vergangen, nicht mal Punkte in Flensburg, seit zig Jahren kein Strafzettel und ansonsten auch nicht erwischt worden ;-).

Alles wird gut.

Lady-Shooter

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Da hast Du mich jetzt "etwas" falsch verstanden, lieber Lobbyist. <_<

Gemeint war nicht Willkür, sondern lediglich dass jeder SB anders an die Sache rangeht und je nach Alter, Geschlecht sowie allgemeiner und persönlicher Lebenserfahrung über den Antrag entscheiden wird. Ich kenne z.B. eine Richterin sehr gut, deren Sohn durch übermäßigen Alkoholgenuss ums Leben gekommen ist. Deren Entscheidungen bei Tatbezug mit Alkohol fallen deshalb auffällig härter aus, als die von anderen Richtern.

Wen meinst Du im übrigen mit "wir" im letzten Schlusssatz ? :confused:

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Gemeint war nicht Willkür, sondern lediglich dass jeder SB anders an die Sache rangeht und je nach Alter, Geschlecht sowie allgemeiner und persönlicher Lebenserfahrung über den Antrag entscheiden wird.

Das ist aber ein kleiner Unterschied zu der "starken Abhängigkeit", die Du vorher postuliert hast :) . Einen Einfluß durch die "persönliche Lebenserfahrung" gibt es sicher, wenn er zu groß wird, ist der Sachbearbeiter aber fehl am Platz. Der Vergleich mit dem Richter ist jedenfalls unzulässig bei einem Sachbearbeiter.

Wen meinst Du im übrigen mit "wir" im letzten Schlusssatz ? :confused:

Den Entwickler und seinen Vorgesetzten, der für die "behördliche Anbindung" zuständig ist.

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