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IGNORED

darf ich die kaufen?


löffel

Empfohlene Beiträge

hallo! wenn ich eine berechtigung zum schwarzpulvererwerb habe, darf ich mir dieses stück hier kaufen?

http://www.naaminis.com/naac&b.html

grüße

stefan

Zum Erwerb einer Perkussionswaffe brauchst Du keine Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit SP. Diesen Revolver kannst Du Dir auf Neu-Gelb gönnen (mehrschüssige Kurzwaffe mit Zündhütchen-Zündung), wenn Du jemanden findest, der das Ding nach DE importiert (selbst-Import?)

So long, CM :)

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aha, ok.... wie bekomme ich neu-gelb (nrw). ich bin in keinem schützenverein! bitte helft mir nochmal, danke!

Wenn das mit dem Verein so bleiben soll dann ist die Antwort : "GAR NICHT".

Wofür brauchst Du denn überhaupt so ein Eisen wenn Du nicht Mitglied in einem Schützenverein bist ?

Zur Jagd ist es eher unüblich und zur Selbstverteidigung naja eher auch.

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ich bin in keinem schützenverein
  • Wenn Du jetzt eintrittst, stellt sich die Frage allerdings auch erst in einem Jahr.
  • Um mit einer Vorderlader-Waffe schießen zu dürfen benötigst Du eine Erlaubnis nach §27 SprengG (Mindestalter 21)
  • Die Mindestlauflänge von 3" für sportliches Schießen gilt imho auch für Vorderlader, damit fallen die (zugegebenermaße äußerst niedlichen) Revölverchen auch mit Schützenverein aus.

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ich werde es nicht tun, aber was ist, wenn ich die einfach bestelle? kommt die dann überhaupt an? und außerdem dachte ich, alle waffen mit schwarzpulver sind frei ab 18?

und noch was anderes..wisst ihr, wo es schöne derringer für schreckschuss gibt?

danke

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1.) ich werde es nicht tun, aber was ist, wenn ich die einfach bestelle? kommt die dann überhaupt an?

2.) und außerdem dachte ich, alle waffen mit schwarzpulver sind frei ab 18?

3.) und noch was anderes..wisst ihr, wo es schöne derringer für schreckschuss gibt?

1.) Entweder (was am wahrscheinlichsten ist) wird Dich der Verkäufer nach den entsprechenden Erwerbsdokumenten fragen, oder sie wird bis zum Zoll geliefert, wo Du sie nicht abholen kannst, der Verkäufer wird natürlich sein Geld trotzdem haben wollen, oder sie wird Dir von der Polizei nach Hause gebracht, die Dich dann gleich mitnehmen. Das hätte den Vorteil, dass Du die Waffe u.U. vor Gericht zu sehen bekämst.

2.) WaffG Anlage 2:

1.7 einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

1.8 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

1.9 Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

3.) Schau mal bei Kettner, Frankonia, Kotte & Zeller

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Wenn Du das Ding trotzdem bestellst, bekommst Du mit Sicherheit erst einmal Post vom Zoll wegen Vergehen gegen das Waffengesetz, dann ist mit Sicherheit Deine Zuverlässigkeit weg und bald darauf bekommst Du Post von Deinem SB mit der Aufforderung, Deinen Pulverschein zurückzugeben, denn den gibt's nur mit Zuverlässigkeit...

Wenn Du nicht in einem Verein sein willst, gibt es eigentlich nur den Erwerb auf grüne WBK, mußt halt mit Deinem SB reden, wie oft Du in den vor dem Antrag liegenden 12 Monaten geschossen haben mußt (Schießbuch). Die Neue Gelbe gibt's nur durch den Verband, ein Verein ohne Verband nützt Dir da nichts.

Heinrich

Also vom Zoll bekommt er erst mal keine Post wegen Vergehen gegen das WaffG! Er bekommt eine Postkarte - das ist die Abholbenachrichtigung. Unten ist dan ganz klein angekreuzt (Verbote und Beschränkungen) und schiftlich vermerkt "Erwerbsberechtigung Jagtschein o.ä. vorlegen :rotfl2:" (so stands bei mir drauf). Mehr nicht. Könnte ja sein, dass er ne EWB hat! Dann kann er zum Zoll und das Teil abholen.

Was passiert, wenn er das Paket nicht abholt weiß ich nicht genau.

Gruß Stefan

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Den niedlichen Revolver kannst du erstmal vergessen.

Wenn du nicht gerade eine Sammler WBK hast dann darfst du so ein Teil nicht besitzen!

Vorderlader sind nur dann frei verkäuflich, wenn diese einschüssig sind und auf einem historischen Original von vor 1871 zurückzuführen sind.

Die geforderte Mindestlauflänge von 3" dürfte das Teil auch nicht haben.

Mit dem einfach mal ausprobieren und schicken lassen machst du dich strafbar!

Abgesehen davon, was willst du mit einem solchen Teil? Sportlich schießen ist nicht! Als Fangschussgeber taugt das nicht! Zur Selbstverteidigung (Waffenschein) völlig unbrauchbar!

Ist halt eben nur etwas für Sammler.

Wenn es dir nur in die Vitrine stellen willst, dann kauf dir einen little Joe von Röhm (für Platzpatronen)

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@löffel

@all

Verehrte Zielgruppe,

tut mir leid, dass ich hier klugschei.... muss :contra:, aber mir wird bei solchen Beiträgen schlecht :bad: .

Dumme Fragen nach den Möglichkeiten des illegalen Erwerbs, gehören nicht ins Forum, sonder hinter den Hauptbahnhof :ph34r: . Weiterhin sollten die ernsthaften User auf deratige Fragen erst gar nicht antworten.

Unser Image ist ohnehin schin nicht das beste :aug:

Grüße Kay :s75:

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Fragen nach den Möglichkeiten des illegalen Erwerbs, gehören nicht ins Forum, sonder hinter den Hauptbahnhof

Na und mit der Einstellung gibst Du ihm noch Tips, wo erhingehen muß, also sowas... :appl:

Nein, im Ernst: Dieses Forum hat eine sehr gute Selbstreinigungsqualität, auch etwas seltsame Anfragen werden hier i.d.R. sachlich und mit Hinweis auf die rechtliche Situation in Deutschland vernünftig beantwortet, und das ist auch gut so. Zum einen, weil bei vielen von uns, die Faszination Waffe vor der Sachkunde kam (ich rede jetzt allerdings von der theoretischen bzw sonstigen legalen Waffenfreude - ich unterstelle hier niemandem illegalen Waffenbesitz!), und uns auch irgendwann jemand die Hintergründe erklärt hat. Zum anderen, weil der eine oder andere Frager evtl. doch beim Schützenverein oder den Jägern landet, und ein ganz honoriger Legalwaffenbesitzer wird. (Naja, hoffentlich nich zu honorig). Das gilt im übrigen nicht nur für diejenigen, die sich mit ihren Fragen an die Öffentlichkeit trauen, sondern auch für die vielen unbekannten Mitleser, die die gleichen Fragen haben, und sie nicht stellen, weil sie fürchten von Dir des mutwilligen Brechreizauslösens beschuldigt zu werden.

Das wir hier dabei hin und wieder ins Blödeln geraten, wird uns jawohl auch keiner vorwerfen wollen.

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