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Vorderschaftrepetierflinte mit Wechsellauf auf gelbe WBK?


woisnix

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus,

bräuchte dringend Hilfe in Sachen "Eintragung einer Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Wechsellauf auf neue gelbe WBK".

Habe Mitte 2005 bei meiner Behörde angefragt ob ich mir so ein Teil kaufen kann, da wurde mir gesagt, wenn mit gezogenem Lauf dann:"JA", nun, wo ich mir eine gekauft habe, wollen sie davon plötzlich nichts mehr wissen. Angeblich wegen Erfurt, aber meines Wissens ja nur solche Waffen mit kurzen Pistolengriff.

Habe deshalb heute beim Amt des Nachbarkreises angefragt und dort sagte man mir, dass eine Eintragung auf die neue gelbe WBK kein Problem sei, da §14 Abs. 4 des WaffG dies eindeutig regelt und diese Waffenart nicht speziell ausgeschlossen sei.

Nun meine Bitte: hat vielleicht jemand einen Vorderschaftrepetierer (mit WL) auf seine neue gelbe WBK eingetragen und könnte mir die Innenseite per FAX oder mail zukommen lassen, oder weiß jemand eine andere Lösung dieses Problems?

Schützengrüße

Geschrieben

Sehe ich richtig, daß nur der WL gezogen ist? <_<

In welcher Kombination hast Du das Teil gekauft?

Am besten:

Erst die Waffe mit dem verbauten, gezogen Lauf und erst anschließend nach Eintragung einen WL kaufen.

Falls nicht so erfolgt erst einmal zu BüMa zurück.

Anschließend - falls noch erforderlich wg. Probleme mit dem SB:

Neue gelbe WBK inkl. Anmeldung per Einschreiben inkl. Rückantwortschein fristgerecht (2 Wochefrist) an Deinen SB übersenden.

Leute, Ihr macht Sachen!

Geschrieben
Sehe ich richtig, daß nur der WL gezogen ist?

so lese ich das auch in seinem Post... und dann hat die Behörde erstmal recht: Nix Eintragung...

So prüfe wer sich ewig bindet... oder so ähnlich. :huh:

Gruß Gromit

Geschrieben

Das Thema lief hier ja schon hin und wieder, z.B. HIER und HIER.

Den Threads kannst Du entnehmen, dass es klappen kann, aber nicht muß.

Dabei sind Entscheidungen anderer Behörden für Deinen SB irrelevant, selbst wenn ein Verwaltungsgerichtsurteil vorliegen würde, wäre das eine Einzelfallentscheidung, die nur für die beteiligten Parteien bindend wäre.

Hoffentlich bist zu entsprechend rechtsschutzversichert (Verwaltungsrechtsschutz) oder hast eine Rückgabevereinbarung mit dem Verkäufer geschlossen.

Und Flinte mit gezogenem WL ist ganz schlecht. Wenn Du eine Chance haben willst, dann hast Du Dir eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf gekauft. Den WL würde ich erstmal beim Händler stehen lassen. Nicht, dass die Behörde denkt, jemand versuche, sie auszutricksen!

Geschrieben

Hallo Woisnix

was hast du denn nun gekauft? Eine Repetierbüchse mit gezogenem Lauf und ein Wechsellauf ohne Züge und Felder oder eine Repetierflinte mit einem Wechsellauf mit Züge und Felder. Ist Kriegsentscheident.

Wenn du eine Repetierbüchse gekauft hast, kann der SB, bei besonderer pingelligkeit noch auf einen Nachweis der Konformität mit der Schießsportordnung deines Dachverbandes bestehen. Das ist zwar nicht so vom Gesetz gedeckt, wird aber gerne als letzter Knüppel benutzt.

Gib uns mal mehr Infos.

Steven

Geschrieben

Hallo Woisnix

was hast du denn nun gekauft? Eine Repetierbüchse mit gezogenem Lauf und ein Wechsellauf ohne Züge und Felder oder eine Repetierflinte mit einem Wechsellauf mit Züge und Felder. Ist Kriegsentscheident.

Wenn du eine Repetierbüchse gekauft hast, kann der SB, bei besonderer pingelligkeit noch auf einen Nachweis der Konformität mit der Schießsportordnung deines Dachverbandes bestehen. Das ist zwar nicht so vom Gesetz gedeckt, wird aber gerne als letzter Knüppel benutzt.

Gib uns mal mehr Infos.

Steven

Also ich habe gekauft: eine Winchester 1300 Kaliber 12/76 (sprich, ne Pumpe), mit 70 cm Schrotlauf und zusätzlich einem 55 cm langen gezogenem Slug-Lauf.

Geschrieben

Hallo Woisnix

die Waffe kannst du in dieser Kombination nur mit Voreintrag auf Grüne WBK oder als Jäger kaufen.

Versuche doch, falls du bei einem Händler gekauft hast, die Waffe mit Slug-Lauf zu kaufen und deponier erstmal den Schrotlauf bei dem Händler. Den Wechsellauf kannst du zwar anschließend kaufen, aber nicht montieren, da du ansonsten eine Waffe hast, die nicht mit der Gelben neu abgedeckt ist.

Der Verkäufer sollte sich mal das neue Waffengesetz durchlesen.

Steven

Geschrieben

Hallo Woisnix

die Waffe kannst du in dieser Kombination nur mit Voreintrag auf Grüne WBK oder als Jäger kaufen.

Versuche doch, falls du bei einem Händler gekauft hast, die Waffe mit Slug-Lauf zu kaufen und deponier erstmal den Schrotlauf bei dem Händler. Den Wechsellauf kannst du zwar anschließend kaufen, aber nicht montieren, da du ansonsten eine Waffe hast, die nicht mit der Gelben neu abgedeckt ist.

Der Verkäufer sollte sich mal das neue Waffengesetz durchlesen.

Steven

lt. WaffG spricht nix dagegen, ich zitiere: "Es wird die Erlaubnis erteilt, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen sowie....u.s.w.". Es wird hier nicht zwischen Flinten und Büchsen unterschieden, sondern es muss lediglich ein Repetierer mit gezogenem Lauf sein. Und, wie bereits erwähnt, wird sowas ja im Nachbarkreis eingetragen.

Grüße

Geschrieben

Hallo Woisnix

du schreibst, du hast gekauft: eine Winchester 1300Kaliber 12/76 mit 70 cm Schrotlauf.

Wenn das die Ursprungswaffe ist und die so eingetragen werden soll, geht das nicht auf neue Gelbe. Wenn du die Waffe so gekauft hast, hast du und der Verkäufer einen Verstoß gegen das Waffgesetz begangen. Du solltest das schleunigst korrigieren.

Steven

Geschrieben

lt. WaffG spricht nix dagegen,

Doch es spricht etwas dagegen, denn du hast eine Vorderschaftrepetierflinte mit einem gezogenen Wechsellauf gekauft, anstatt einer Vorderschaftrepetierlangwaffe (gezogener Lauf) mit einem glatten Wechsellauf. Am Ende steht zwar die gleiche Waffe, aber für das Gesetz macht es einen Unterschied.

Was willst du eigentlich mit dem glatten Wechsellauf machen? Wenn du ihn montierst und erwischt wirst, kriegst du wahrscheinlich große Probleme.

Geschrieben

moin kollegen und freunde der pumpen !

ich komme bei der ganzen sache nicht mehr so recht mit...............

also versuche ichs mal so:

für welchen zweck wollt ihr die pumpe haben ?

1. zum schiessen der extrem ge...en und schnellen flintendisziplinen in bds oder dsu ? wenn ja, dann gehts unten weiter.

2. einfach haben wollen bzw. auf dem stand ohne plan und sinn ein bisschen "ballern" ? am besten noch auf einem stand ohne entsprechende zulassung ? wenn ja, dann hat´s sich hiermit erledigt.

zu 1: ich kann die teile mit einem gezogenen lauf nur bei disziplinen einsetzen, bei denen KOMPLETT UND AUSSCHLIESSLICH mit slugs geschossen wird.

Also nix mit trap oder kipphase oder ähnlichen "alibis".

die verwendung geht nur bei disziplinen die in den entsprechenden verbänden zugelassen sind.

wenn ich aber in so einem verband schiessen will, dann muss ich hier im regelfall auch mitglied sein..............

wenn ich jetzt aber mitglied bin und so ne disziplin schiessen will, dann bekomme ich auch mein bedürfnis hierfür bescheinigt.............

ich kaufe mir das gewehrchen auf die grüne, egal mit welchen lauf und ohne jegliche juristischen klimmzüge/ fallstricke.

ich sehe nur einen einzigen sinn darin so ein teil auf gelb zu kaufen:

ich kann´s oder will´s eh nicht im rahmen einer sportordnung einsetzen und /oder habe sowieso keinen genehmigten stand dafür.

wenn diese annahme nicht stimmt, erklärts mir !

in freudiger erwartung treffender argumente

handgunner

Geschrieben

moin kollegen und freunde der pumpen !

ich komme bei der ganzen sache nicht mehr so recht mit...............

also versuche ichs mal so:

für welchen zweck wollt ihr die pumpe haben ?

1. zum schiessen der extrem ge...en und schnellen flintendisziplinen in bds oder dsu ? wenn ja, dann gehts unten weiter.

2. einfach haben wollen bzw. auf dem stand ohne plan und sinn ein bisschen "ballern" ? am besten noch auf einem stand ohne entsprechende zulassung ? wenn ja, dann hat´s sich hiermit erledigt.

zu 1: ich kann die teile mit einem gezogenen lauf nur bei disziplinen einsetzen, bei denen KOMPLETT UND AUSSCHLIESSLICH mit slugs geschossen wird.

Also nix mit trap oder kipphase oder ähnlichen "alibis".

die verwendung geht nur bei disziplinen die in den entsprechenden verbänden zugelassen sind.

wenn ich aber in so einem verband schiessen will, dann muss ich hier im regelfall auch mitglied sein..............

wenn ich jetzt aber mitglied bin und so ne disziplin schiessen will, dann bekomme ich auch mein bedürfnis hierfür bescheinigt.............

ich kaufe mir das gewehrchen auf die grüne, egal mit welchen lauf und ohne jegliche juristischen klimmzüge/ fallstricke.

ich sehe nur einen einzigen sinn darin so ein teil auf gelb zu kaufen:

ich kann´s oder will´s eh nicht im rahmen einer sportordnung einsetzen und /oder habe sowieso keinen genehmigten stand dafür.

wenn diese annahme nicht stimmt, erklärts mir !

in freudiger erwartung treffender argumente

handgunner

Na gut, ich versuch dier dies hier mal einfach und kurz zu erklären. Oft ist es doch so, dass man sich etwas kauft weil es einem gefällt, oder man meint es gefällt einem, oder man will es einfach haben, oder wie auch immer.... (bei mir ist es jedenfalls so). Übrigens bin ich natürlich auch Sportschütze, schieße in mehreren Disziplinen (u.a. auch in BOL Spopi).

Nun war es jedenfalls so, dass ich mich letztes Jahr dafür interessiert habe und wie ja schon desöfteren erwähnt, bei meinem Amt nachgefragt habe, wo ein Eintrag kein Problem sei. Und nun plötzlich, nachdem ich mir dieses Ding gekauft habe, es scheinbar doch ein Problem geben soll, wo doch, wie auch schon erwähnt, im Nachbarkreis angeblich der Eintrag möglich ist.

Es ist ja nicht so das ich so geil drauf bin und die Pumpe unbedingt haben muss, es gibt ja auch noch andere schöne Sachen. Ich kann sie ja auch wieder zurückgeben, das ist auch kein Problem, dahingehend hab ich mich mit dem (Privat)-Verkäufer schon verständigt. Ich denke da sollte es auch zwischen Schützenbrüdern keine Probleme geben.

Ich verstehe nur nicht das mein Amt anderes Recht anwendet wie das Amt 20 km weiter im gleichen Regierungsbezirk, und das sich dies innerhalb ein paar Monate ändert.

Ich hoffe Ihr versteht nun mein Problem(chen), was ja eigentlich auch gar keins ist, es gibt ja, weiß Gott, schlimmeres.

Grüße

Geschrieben

Hallo Woisnix

du solltest schleunigst das Teil zurückgeben und dann erst hier weiterposten.

Dir muß klar sein, daß dies ein öffentliches Forum ist und da einige mitlesen, die dir anschließend einen Besuch abstatten. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Anschließend kannst du über den korrekten Erwerb diskutieren.

Steven

Geschrieben

lt. WaffG spricht nix dagegen, ich zitiere: "Es wird die Erlaubnis erteilt, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen sowie....u.s.w.". Es wird hier nicht zwischen Flinten und Büchsen unterschieden, sondern es muss lediglich ein Repetierer mit gezogenem Lauf sein. Und, wie bereits erwähnt, wird sowas ja im Nachbarkreis eingetragen.

Grüße

Jaha, aber Du hast Dir eben eine Repetierlangwaffe mit glattem Lauf gekauft. Ganz egal, ob da noch ein gezogener Wechsellauf dabei ist. Die Waffe hat einen glatten Lauf.

Geschrieben

Auf jeden Fall machst Du Deinem Namen alle Ehre ...... :huh:

Es geht auch nicht um eine Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Wechsellauf, sondern um eine Vorderschaftrepetierbüchse mit einem gezogenen Lauf, zu der Du einen glatten Wechsellauf erwerben, aber nicht montieren darfst.

Jemand, der scheinbar den Unterschied Büchse/Flinte nicht verstehen kann/will, scheint m. E. aber auch nicht hinreichend sachkundig zu sein, überhaupt irgendeine Waffe zu erwerben. :mad:

Deshalb Zündplättchen- oder Softairwaffe.

Das lässt uns und sicher auch Deinen Sachbearbeiter besser schlafen!

Und jetzt Troll Dich! :acute:

Geschrieben

Täusche ich mich, oder taucht dieses Thema mittlerweile in schöner Regelmäßigkeit auf?

Wir haben das ja schon alles zigmal durchgekaut:

*WaffG sagt, dass es möglich ist, eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 zu kaufen

*Manche Ämter richten sich nach dem Gesetz und erlauben es, andere Ämter tun das nicht

*Wer sich dafür interessiert, sollte bei seinem Amt nachfragen

*Derartige Gewehre sind nur zum Verschießen von Slugs geeignet

*Es gibt einige, schöne Disziplinen, in denen man eine solche Waffe erfolgreich einsetzen kann

*Glatten Wechsellauf darf man sich wohl kaufen, aber nicht montieren

Noch Fragen? :D:D:D

Ich finde es schön, dass solche Waffen auf die neue gelbe WBK zu erwerben sind, weil man sich die Rennerei mit dem Voreintrag (und ein Plätzchen auf der grünen WBK) spart, weil man damit einige schöne Disziplinen schießen kann und weil solche Waffen einfach nur Spaß machen.

Mich persönlich reizt das Verschießen von Schrot überhaupt nicht, deswegen ist der Weg über die neue gelbe WBk für mich der beste.

Geschrieben

Auf jeden Fall machst Du Deinem Namen alle Ehre ...... :huh:

Es geht auch nicht um eine Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Wechsellauf, sondern um eine Vorderschaftrepetierbüchse mit einem gezogenen Lauf, zu der Du einen glatten Wechsellauf erwerben, aber nicht montieren darfst.

Jemand, der scheinbar den Unterschied Büchse/Flinte nicht verstehen kann/will, scheint m. E. aber auch nicht hinreichend sachkundig zu sein, überhaupt irgendeine Waffe zu erwerben. :mad:

Deshalb Zündplättchen- oder Softairwaffe.

Das lässt uns und sicher auch Deinen Sachbearbeiter besser schlafen!

Und jetzt Troll Dich! :acute:

Zu dem was Du hier verzapfst möchte ich mich nicht groß äußern, ich dachte nur wenn man eine anständige Frage stellt bekommt man auch eine anständige Antwort so wie es bei uns Schützen zumindest üblich ist, aber da gehörst Du scheinbar nicht dazu, ab in die Heia, Bübchen!

Geschrieben

Schon wieder Schluss? Schade.

Die Threads zu diesem Thema sind immer die lustigsten.

@woisnix

Sag bitte bescheid, falls sich bei dir etwas neues ergibt.

Geschrieben

hallo,

würde mich mal interessieren wo du die waffe gekauft hast

kann ja wohl nur von privat sein oder?

so ungeschickt (um es vorsichtig zu sagen) dir eine repetierflinte auf gelb zu verkaufen kann wohl keiner meiner kollegen sein.

sollte einer dennoch so dämlich sein wäre es mal an der zeit sich über seine fachkunde zu gedanken zu machen.

wenn ich dir eine solche vorderschaftrepetierbüchse verkaufen würde, dann wäre durch eine änderung an der waffe sichergestellt das kein glatter wechsellauf eingesetzt werden kann.

grüße

robert

Geschrieben

Zu dem was Du hier verzapfst möchte ich mich nicht groß äußern, ich dachte nur wenn man eine anständige Frage stellt bekommt man auch eine anständige Antwort so wie es bei uns Schützen zumindest üblich ist, aber da gehörst Du scheinbar nicht dazu, ab in die Heia, Bübchen!

WaffG missachtet - begriffsstutzig - unfreundlich

Das sind ja gleich 3 Dinge auf einmal! Das geht nun wirklich nicht.

ueeiweb.JPG

Geschrieben

Wenn ich dir eine solche vorderschaftrepetierbüchse verkaufen würde, dann wäre durch eine änderung an der waffe sichergestellt das kein glatter wechsellauf eingesetzt werden kann.

grüße

robert

Ist so eine Modifikation denn möglich, ohne den Lauf dauerhaft mit der Waffe zu verbinden?

Geschrieben

Ist so eine Modifikation denn möglich, ohne den Lauf dauerhaft mit der Waffe zu verbinden?

ja, wieso nicht?

spontan würde ich in das waffengehäuse einen gehärteten stift einsetzen und den lauf mit einer korrespondierenden fräsung versehen (nut-und-feder-prinzip)

denk an die alten kwkg-änderungen bei den verschlüssen.

das zieht zwar einen neubeschuss nach sich, schafft aber für käufer und verkäfer rechtssicherheit.

wenn an ein wenig nachdenkt gibt es sicher noch einge andere lösungen, so z.b. an der laufbefestigung am magazinrohr, usw., usw., usw.,...

grüße

robert

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