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IGNORED

privatbesitz eine TOW? erlaubt?


Gast woody204

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Was ist wenn die von den Amerikanern verschossen wurde? Und ursprünglich als US Mat. geführt wurde? Ist die dann auch vereinnahmt worden? Ist dann auch jemand damit Belastet?

Das könnte nämlich durchaus sein, die einzigen die hier mit TOW schiessen sind die Amis... Naja, meistens jedenfalls. Leider weiss ich nicht von welcher Bahn die stammt und wer sie verfeuert hat, ist schon zu lange her, lässt sich nicht mehr so einfach zurückverfolgen.. Die Fotos stammen ausm Kompaniealbum...

Hallo,

Was ist bei dir ein offizieller Sammler und was ein Privater?

MFG

HUGO

Hmmm.. mit offiziell meine ich Personen die auch scharfe Munition sammeln dürfen, oder sonstige Erlaubnisse besitzen... mit Privat meine ich einfach Leute, die sich auf "Deko" konzentrieren. Wenn du ne MES hast, dann zähl ich dich zu den Profis.... Wenn du Deko sammelst, dann zu privat... Ist vielleicht ne blöde Definition, hab mir aber noch nie so richtig Gedanken darüber gemacht...

Hoffe ich bin keinem auf den Schlipps getreten...

:D

Geschrieben

Naja so einfach darfst du es dir nicht machen. ;)

Leider bleibt es auch Sammlern mit MES Mun aller Art sowie BKA Erlaubnis für verbotene Munition auch nicht erspart, gewisse Patronen nur delaboriert, also entschärft zu Sammeln. Daher ist dies kein Unterscheidungsmerkmal.

Auch eine Person die nur "Dekopatronen" sammelt kann eine kulturhistorische Sammlung zusammentragen. Für ihn dann legal.

Leider gibt es viele, die sammeln scharfe Patronen, oder besser häufen diese an, ohne genau zu wissen was sie tun. Egal mit oder ohne Erlaubnis. :contra:

Naja... schau mal ob deine Tow noch eine Serialnummer oder Typenschild hat.

Gruß Hugo

Geschrieben

hmm, wieder was dazu gelernt...

Dann werde ich morgen mal ne Leiter holen und zu dem Ding hochklettern... allerdings habe ich bislang kein Typenschild bemerkt... Und was mache ich dann mit einer Nummer? Kann ich daraus ersehen zu wem sie gehörte? Ich meine nicht ne vers. Nummer, da weiss ich schon wohin sie gehört, sondern ne Seriennummer... Kann man da vielleicht bei Raytheon Hughes anfragen?

So langsam hab ich keine Lust mehr auf die TOW.. glaube ich werde sie ablehnen als Geschenk, es sei denn heute Nacht kann mir noch jemand ziemlich genau sagen was damit ist.....

Danke schon mal für die guten Beiträge bislang.... hatt schon mal viel geholfen!

Danke

Wer noch was weis, bitte weiterschreiben hier....

Geschrieben

schau mal nach was die beschriftung so hergibt ...

halt auch mal nach "DM-**" ausschau. das "DM" steht für "deutsches modell" - damit wäre dann wenigstens der eigentümer geklärt ...

ich hab die weiteren nummer nicht mehr im kopf, vermutlich geht das ganze mit ner "2" weiter ...

vom typ her sollte das übrigens ne TOW2 sein (BGM-71 D/E/F), wobei vermutlich der ausleger für den piezozünder der hohlladung fehlt ... sieht man auf dem bild ned gescheit ...

Geschrieben

...Wie machen das denn die Sammler von Munitionsteilen? Ich meine nicht die Profis, sondern Private die bei den Auktionshäusern er- und versteigern...

Das Thema ist verzwickt...

Die fragen einfach nicht so viel, wenn sie ihr Altmetall verscherbeln oder ankaufen. Die machens einfach.

:D

Und solange es weder Munition i.S.d. WaffG ist noch dem KWKG unterliegt, ists zumindest waffenrechtlich gesehen nur Altmetall.

Wem das Ding nun gehoert, oder in wessen Materialliste es vielleicht noch als Karteileiche gefuehrt wird, ist ne andere Frage, aber ich sehen momentan zumindest vom waffenrechtlichen Blickwinkel keinen §, der dagegen spricht, sich das Ding in den Flur zu haengen.

Wenn jemand einen wuesste, dann moege er ihn nennen. Wenn, dann kaeme nur das KWKG in Frage, das vielleicht noch ne Ueberraschung beinhalten koennte, da ich das auch nur fluechtig kenne, kann ich dazu nichts sagen. Allerdings hatte ich neulich, als ich wegen etwas anderem drin schmoekerte auch nichts gefunden, was kaputte Reste von LFKs ohne Sprengstoff und Antrieb unters KWKG stellen wuerde. Von daher stehen die Chancen gut.

Geschrieben

Delaboriert werden solche Teile seit eh und je als Altmetall verkauft. Das Ding wird von irgendwas abgefeuert...ist also Munition..Delaboriert..Mit den Träger/Abschusseinrichtungen dafür,dürfte es wohl anders aussehen.

Tja...blieben genaugenommen nur noch die Eigentumsverhältnisse...das Ding wurde Abgefeuert und sollte offiziell nicht mehr existent sein...Ausgetragen...ansonsten müsste man jede abgeschossene,gefundene Militärhülse dem rechtmässigen Eigentümer zukommen lassen..einstecken wäre damit Fundunterschlagung!!

Der Gesetzgeber hat sowas an bestimmte Wertlimits gebunden...alles was einen vorgegebenen Wert übersteigt...war mal 10 DM(früher) musste abgegeben werden....der Schrottwert der TOW schätze ich mal grob auf 2 Euro....

Also...ich wüsste nicht,was dagegen spricht,sich das Ding als Andenken in die Ecke zu stellen... ;)

Geschrieben

schau mal nach was die beschriftung so hergibt ...

halt auch mal nach "DM-**" ausschau. das "DM" steht für "deutsches modell" - damit wäre dann wenigstens der eigentümer geklärt ...

ich hab die weiteren nummer nicht mehr im kopf, vermutlich geht das ganze mit ner "2" weiter ...

vom typ her sollte das übrigens ne TOW2 sein (BGM-71 D/E/F), wobei vermutlich der ausleger für den piezozünder der hohlladung fehlt ... sieht man auf dem bild ned gescheit ...

Es gibt verschiedene rechtlichen Dinge zu berücksichtigen.

Das wäre erstens mal, wie vorher hier schon angeklungen, der Eigentumsanspruch des Bundes, sofern es vorher BW-Eigentum war.

Um es zu verkomlizieren gibts aber bei Abschussmunition noch den sogenannten "Preisgabeaspekt" zu beachten. Zwar macht der Bund auch bei Fund-und Restmunition Ansprüche geltend; dies kann jedoch bei Munitionen deren Zweck es ist, abgeschossen, oder abgeworfen zu werden, nicht greifen, solange der Körper nicht auf eigenem Gelände des Bundes gefunden wurde (Nato-Truppenstatut schliessen wir jetzt mal wegen weiterer Verkomlizierungen mal aus).

Intention einer Abwurf-oder Abschussmunition ist nämlich das Treffen des Zieles und dadurch auch die eigentumsrechtliche PREISGABE des Gegenstandes. Darüber gibbets einige Urteile der Obergerichte, so auch des Seegerichtshofes und des internationalen Seeherichtshofes (Torpedos, Minen etc....)

Mit dem Abschuss/Abwurf gibt der Werfer/Abschiesser...you name it seinen Eigentumsanspruch auf.

Erfolgt der Abschuss jedoch auf BW-eigenem Gelände, gilt dort das Wiederverwertungsrecht des Bundes, welches in den Standortvorschriften auch so festgelegt ist.

Fliegt das Ding darüber hinaus in jwd, gehörts dem Finder (soweit wiederum landesrechtliche Vorschriften über Fundmunition -wie z.B. in Brandenburg- nicht entgegenstehen. Andere Länder sehen das sehr viel lockerer. Da hilft nur ein Blick ins örtliche Polizeirecht (Gefahrenabwehrrecht).

Wurde es von anderen Alliierten "verbraten" kann sichs der Finder unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften aneignen, soweit von vorherein feststeht, das es absolut "harmlos" ist. Das würde ich aber einem Otto Normalfinder nicht zutrauen...denn das kann er wahrscheinlich nicht beurteilen. Ich habe schon viele "Sammler" gesehen, die hatten vermutlich "harmlose" Handgranaten und Stabbrandbomben aus Funden auf dem Kaminsims stehen....und die hatten alle noch "Restsüsse".

Also da hilft im Grunde nur, den Fund der Obrigkeit anzuzeigen und Eigentumsansprüche geltend zu machen, falls sich der "Eigentümer" nicht meldet. Ist das Ding denn wirklich "leer", muss es nach Überprüfung der Unschädlichkeit auch wieder dem Finder ausgefolgt werden. Ist zwar ein mühsamer, aber der einzig legale Weg.

Im Falle der TOW hier, kommt es aber NUR darauf an, obs BW-Eigentum war, bzw. noch ist. Leer und unschädlich ist sie ja offenbar.

Und jetzt nochmal für Saarländer:

Es ist nicht verboten Militaerische Munition zu sammeln, soweit sie

a) aus Versteigerungen der VEBEG, der FAMO oder der Bundesvermögensverwaltung (ja auch die verkauft Militärmaterial), oder aber aus Verkäufen der alliierten (Besatzungs?)-mächte stammt(e)

b)aus dem Ausland bereits entleert eingeführt wurde (da gibts keinen Artikel 134GG)

c)aus Verkäufen einer Inlandsperson stammt, wenn diese wiederum aus a-oder b-Herkunft stammen.

d)es sich um "aufgegebenes" Gut handelte, das nicht nach dem Krieg dem Siegerrecht unterfiel (das sind alle Abwurf-und Abschussmunitionen-soweit jetzt leer-)

e) es sich um von den Siegermächten vereinnahmtes "Beutegut" handelte und von diesen verwertet wurde!!

--Es gabe damals Sammlerscheine der Zonenverwaltungen und diese Güter gingen dann in den Besitz dieser priviligierten Firmen zur Verwertung über--

f) es sich um an den Bund als Rechtsnachfolger der WH/LW zurückgegebene Güter durch die Allierten handelte und von diesem dann "derilinquiert" wurde. Öffentliche Preisgabe, oder Hingabe als Herrenlos;

Es gibt x-Spitzfindigkeiten dazu, die aber eben oft wegen der eigentlichen Wertigkeiten nicht von der zuständigen Stelle -nämlich der BiMa AKG-Zentrale (Bundesvermögensamt) weiterverfolgt werden. Es nützt nichts, wenn man einen Gegenstand (z.B. im Werte von 100Teuros) nach Art.134GG einzieht, wenn man dann dem "Verwahrer" einen "billigen Aufwandsersatz für Aufbewahrung, Konservierung, Renovierung etc" in etwa der gleichen oder annähernden Höhe bezahlen muss.

Aber wie gesagt, wegen Deiner TOWs frag Deinen OFW wo sie her ist; wenns mal herrenloses Gut war, wirds auch durch "Entmannen" durch einen BW-Feuerwerker nicht mehr zu BW-Eigentum;es bleibt herrenlos und kann vom jetzigen Besitzer auch wieder bedenkenlos "derelinquiert" werden...Das ist die einzigste Gretchenfrage hier

Nur schriftlich würde ich mir das schon bestätigen lassen.

Was sich wegen mancher Begehrlichkeiten der im Moment partiell etwas wildgewordenen Exekutivorgane auch für jeden anderen Vorgang im Zusammenhang mit Sammeln von solchen Gegenständen empfiehlt. Alle Kaufquittungen aufbewahren und auch bei Einfuhren ,möglichst Daten über den Flohmarktkauf in Belgien, Holland, Frankreich etc. festhalten und schriftlich fixieren.

Viel Spass beim lesen....

Muni

Geschrieben

Delaboriert werden solche Teile seit eh und je als Altmetall verkauft. Das Ding wird von irgendwas abgefeuert...ist also Munition..Delaboriert..Mit den Träger/Abschusseinrichtungen dafür,dürfte es wohl anders aussehen.

Tja...blieben genaugenommen nur noch die Eigentumsverhältnisse...das Ding wurde Abgefeuert und sollte offiziell nicht mehr existent sein...Ausgetragen...ansonsten müsste man jede abgeschossene,gefundene Militärhülse dem rechtmässigen Eigentümer zukommen lassen..einstecken wäre damit Fundunterschlagung!!

Der Gesetzgeber hat sowas an bestimmte Wertlimits gebunden...alles was einen vorgegebenen Wert übersteigt...war mal 10 DM(früher) musste abgegeben werden....der Schrottwert der TOW schätze ich mal grob auf 2 Euro....

Also...ich wüsste nicht,was dagegen spricht,sich das Ding als Andenken in die Ecke zu stellen... ;)

Hallo, Schrott wird zwar vom Bund verkauft, jedoch steht in JEDEM Vertrag mit dem Schrottannehmer (bereits seit Jahren!!!), das eine Weiterverwertung im Sinne eines Verkaufes von Einzelstücken NICHT zulässig ist, soweit es sich um Waffen-und/oder Munitionsteile handelt. Es darf nur eine stoffliche Wiederverwendung angestrebt werden, das heisst also, ein Weiterverkauf (ggfls. nach Sortentrennung) an eine Verhüttungsgesellschaft und eben wie gesagt kein Individualverkauf.

Bei anderen Sachen regelt das in jedem Fall immer der Überlassungsvertrag Bund/BWB and den Verschrottungsbetrieb.

Etwas anderes sind VEBEG-Verkäufe -die üblicherweise keinen "Schrott" verkaufen-.

Und jetzt nochmals:

Auf militärischen Übungsplätzen herrscht generell ein "Aufnahmeverbot" von Hülsen und Munitionsteilen, egal ob für Soldaten oder Privat (es sei denn, sie sind damit beauftragt).

In anderen Gegenden hängt das von den örtlichen Polizeigesetzen des jeweiligen Bundeslandes ab.

Da jeder googeln kann, kann sich auch jeder schlau machen, bevor er von der Staatsanwaltschaft "schlau gemacht" wird. Das ist in jedem Falle kostspieliger...

Auch neu seit 1.9.2005: Ergänzung des Sprengstoffgesetzes:

Bereits das "Suchen" nach solchen Gegenständen ist eine gemehmigungspflichtige Handlung nach dem SprG, Zuwiderhandlungen sind Straftaten und keine Owigs....

GF

Muni

Geschrieben

Muni, danke.... respekt.... Hast echt viel geschrieben....

Wenn also die TOW Herrenloses gut war, von einem anderem Landesheer verschossen wurde und als damaliges Geschenk an unsere Einheit übergeben wurde, wäre sie damit legal zu besitzen... die Harmlosigkeit spricht ja für sich.

Dann werde ich morgen die Leiter erklimmen.. und nach Zahlen suchen....

Danke nochmals für die Zeit an alle.....

:appl::s75::)

Geschrieben

Ich besitze keinen Wal und bin trotzdem Greenpeace-Mitglied. ;)

Stimmt wohl auch wieder...... :s75:

Geschrieben

So,

habe ein wenig Nachforschung betrieben, leider kann keiner mehr etwas über die genaue Herkunft sagen, ausser dass es ein Geschenk zum Ende einer multinationalen Großübung, Raum Regensburg/Grafenwöhr Herbst 93 oder 94, gewesen sein soll. Als Bestand vereinnahmt soll es auf jeden Fall nicht sein, da das Ding nie als Anschauungsobjekt benutzt oder zu Ausbildungszwecken herangezogen wurde. Reine Dekoration. (hat sich auch nie jemand gedanken drüber gemacht wurde mir gesagt)

<_<

Auf dem Teil stehen Nummernreste, die allerdings nicht mehr lesbar sind (durch das Abbeizen der blauen Farbe wohl mitgelitten). Eine Nummer fängt mit LOT 6.. (könnte auch eine 8 sein) an.

Was bedeutet die LOT bezeichnung? (Ist LOT, nicht LOS) :confused:

Geschrieben

LOT No. = Losnummer

Ist jetzt die LOT # auch bei deutscher Mun üblich? oder nur bei anderen Natostaaten? Ich kenne nur unsere LOS Nummern..... Heisst das, dass die TOW eindeutig einer anderen Nation zuzuordnen ist?

Geschrieben

Kann man nicht sagen, da die BW das Ding von einem ausländischen Hersteller,

wahrscheinlich aus den USA, bekommen haben kann.

Ist eine Versorgungsnummer drauf ?

Wenn dort im 2. Zahlenblock "00" steht, wäre sie aus U.S.-Beständen; ist

es eine "12", dann aus BW-Bestand.

Geschrieben

Kann man nicht sagen, da die BW das Ding von einem ausländischen Hersteller,

wahrscheinlich aus den USA, bekommen haben kann.

Ist eine Versorgungsnummer drauf ?

Wenn dort im 2. Zahlenblock "00" steht, wäre sie aus U.S.-Beständen; ist

es eine "12", dann aus BW-Bestand.

Nix derartiges zu finden..... höchstens etwas, dass ein 99 sein könnte.

Und nu?

:confused:

Geschrieben

Das sind doch dämliche Hunde hier.....

jetzt nach längerem Nachforschen hat man endlich rausbekommen wohin die gehört. Also lange Rede kurzer Sinn, hätt ich mir sparen können den ärger. :gaga:

Die bleibt in der Einheit, da sie dem Brigade Kommandeur, bei einer großen Übung 1993 von Briten zum Dank für die gute Zusammenarbeit, geschenkt wurde.

Der Kommandeur war damals Kompaniechef und wäre sehr sauer gewesen wenn sie weg wär. :peinlich:

Also, danke nochmal für eure Zeit, seid bitte auf die D****n hier sauer, nicht auf mich.... :s82:

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