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Hugo Schröder

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  1. Naja so einfach darfst du es dir nicht machen. Leider bleibt es auch Sammlern mit MES Mun aller Art sowie BKA Erlaubnis für verbotene Munition auch nicht erspart, gewisse Patronen nur delaboriert, also entschärft zu Sammeln. Daher ist dies kein Unterscheidungsmerkmal. Auch eine Person die nur "Dekopatronen" sammelt kann eine kulturhistorische Sammlung zusammentragen. Für ihn dann legal. Leider gibt es viele, die sammeln scharfe Patronen, oder besser häufen diese an, ohne genau zu wissen was sie tun. Egal mit oder ohne Erlaubnis. Naja... schau mal ob deine Tow noch eine Serialnummer oder Typenschild hat. Gruß Hugo
  2. Hallo, naja... bestes Beispiel sind die Manöverpatronen im Kaliber 7,62x51mm, werden recht häufig bei Egun angeboten. Kennt jeder von euch, die grünen Plastikteile.... Diese wurden nie über die Vebeg verkauft.. also kann sich jeder seinen Teil denken woher die stammen. Nur wird das bei solchen Kleinteilen nicht nachverfolgt, weil es sich einfach nicht lohnt. Vorallem schau erstmal mit deiner TOW, auch Deko/Anschaungsobjekte werden bei der Bundeswehr teilweise noch auf MAL geführt. Das heist, es ist auch noch jemand mit diesem Teil belastet, auch wenn sie im ZK -H- Zustand ist. Kläre das vorher ab! Ich persönlich würde die Finger davon lassen! Ausser du bekommst wirklich die Aussonderungspaiere dafür, in Form eines U-Berichtes. MFG Hugo P.S.: Sammle Munition unter 20mm Was ist bei dir ein offizieller Sammler und was ein Privater? MFG HUGO
  3. Hallo, wenn das Teil abgeschossen ist und ohne jegliche "Ladungen" (Explosivstoffe) ist kein Problem. Vorallem ist sie ja aufgeschnitten, also nicht wiederverwendbar. Also da würde ich mir keine Sorgen machen. Aber was viel wichtiger ist, das Teil ist Eigentum der Bundeswehr! Falls mal was sein sollte, must du erstmal nachweisen wie du an das Teil gekommen bist. Nur weil einer in der Kompanie dir das Teil schenkt, heist es nicht das du es legal besitzt! Daher sehe ich das Problem. MFG Hugo
  4. Als erstes mal sind das keine Nasenbären sondern Militärpolizisten. So wie du schreibst hast du dich auf militärischem Gebiet befunden. Somit haben diese das Recht dich zu Kontrollieren und haben ihre Pflicht erfüllt. Gruß HUGO
  5. Hi General... Wäre super wenn du ne e-Addy im Profil hättest.... oder mail mir mal bitte! Gruß HUGO
  6. Hi @ll Der genaue Wortlaut aus dem Truppenausweis: "Der Inhaber ist befugt,Schusswaffen zu führen, soweit er dienstlich tätig wird." Aber mal ehrlich, mir wäre die eigene Waffe viel zu schade um sie dienstlich zu verwenden. Oder wer will seine eigene Waffe freiwillig duch den Dreck ziehen? Die von Herrn Spalholz erwähnte klare Regelung werde ich die Tage mal nachlesen.. poste dann wieder, danke aber für den Hinweis! Gruß HUGO ... der lieber die dienstliche P8 schindet [Dieser Beitrag wurde von Hugo Schröder am 03. März 2002 editiert.]
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