Zum Inhalt springen
IGNORED

Alte Gelbe WBK NRW Dezember05


christo

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen

ich war heute morgen auf meiner Behörde eine Waffe austragen lassen und habe mich bei der Gelegenheit gleich mal schlau machen wollen wie der Stand der Dinge zur Neuen Gelben wie auch bei der alten Gelben zur Zeit bei meiner Behörde gehandhabt wird.

- neue Gelbe WBK wird gar nicht ausgestellt da immer noch kein Formular vorhanden wäre

alle Einträge würden weiterhin auf WBK Grün gemacht und wenn es später einmal eine neue offizielle Gelbe gibt kostenlos umgetragen

- alte Gelbe WBK Einträge nur mit Voreintrag in selbige wobei für jede Waffe eine Verbandsbescheinigung benötigt wird.

Würde ich einfach so eine Waffe auf die Alte Gelbe WBK kaufen ohne Voreintrag in der alten Gelben würden ich mich und der Händler strafbar machen. :gaga:

Bin ich da einem verspäteten Aprilscherz aufgesessen oder wird das anderswo genauso gehandhabt? Ich dachte die alte WBK wäre weiterhin uneingeschränkt gültig? Ich fragte warum das auf anderen Kreispolizeibehörden ganz anders gesehen wird, Antwort wir waren alle auf dem selben Seminar aber scheinbar legt das jeder so aus wie er möchte. :peinlich:

Gruß Christo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

sowas ähnliches habe ich bei meiner behörde (nrw) ebenfalls !

ich habe trotzdem eine weiter langwaffe gekauft.

meine neue gelbe, sprich der antrag und alles, liegt bereits am amt vor

und muss "nur" noch abgestempelt werden.

mir wurde auch gesagt, das ich eine verbandsbescheinigung benötige,

für die alte gelbe....

wenn er was sagt, wegen der neuen LW, die in der kommenden woche geliefert wird,

sage ich, er soll sich die verbandsbescheinigung für die neue gelbe ansehen und seine schlüsse daraus ziehen.

die waffen werden benötigt und die erlaubnis habe ich auch !!

ebenso sollte meiner meinung nach, die alte gelbe - da nirgendwo ein eintrag auf dieser zu finden ist, das...

weiterhin gülig sein.

wenn sie sich quer stellen, soll er die neue kanone eben auf der neuen gelben mit eintragen.

bin mal gespannt, worauf das alles hinaus läuft ?! :-(

so ein schwachsinn alles !!!

die basis, auf welche sich die behörde bezieht, ist der letzte steegmann beschluss !!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Au weia, das wird ja immer besser... :angry2:

Sackzement, was läuft da ab ? :bud:

Vorschlag: den § 58 Abs. 1 WaffG auf den Tisch klatschen, gelben Pappkarton mitbringen und dann mit Wegzug drohen. Wenn die Behörde darauf nicht eingeht, den Fall für erledigt betrachten. :D

(eigentlich ist es ja eher traurig, aber man versucht halt immer das beste draus zu machen...). :o

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das mit dem Klagen sagt man so schnell

also ich werd mir jedenfalls nix auf meine alte Gelbe kaufen bis das aus der Welt ist.

Da ich in einem sensiblen Bereich in der Luftfahrt tätig bin mit jährlicher Sicherheitsüberprüfung

werd ich mir kein Strafverfahren an den Hals binden was mir auch wenn es in der schwebe ist den Job kosten könnte. Durch EU Recht bin ich als Beschäftigter nun auch noch Bürger 2.Klasse wenn ich mir was

zu Schulden kommen lasse oder auch nicht und das rückwirkend auf 10 Jahre..aber das ist ein anderes Thema.

Ich plane in 06 mir ein neues Repetiergewehr zu kaufen, kann dieses ohne Probleme auf meine grüne WBK bekommen und scheue den Konflikt mit dem Gesetzgeber. Ich denke schon das ganze Behördliche Übel baut darauf auf, das auf keiner klagt.

Ich werde noch mal zwei drei Nächte drüber schlafen und wenn ich das auf die Kette bekomme eine ÖrAG abschließen und mit den Säbeln rasseln....aber gemach ich bin noch unentschlossen...

hätt ich doch mal besser Märklineisenbahnen gesammelt als dieses Waffengedöhne *scherz*

Gruß Christo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Von wann ist dieser Erlaß? Die Sache mit der 3er Regelung ist ja noch von 11/03.

keine ahnung, warum das immer noch bei denen ins gewicht fällt ? (angeblich)

zumal es sowieso ein hohn sondergleichen ist,

neue gelbe = kaufen bis der notarzt kommt

alte gelbe = gleichgestellt mit EWB grün = ??

hallo ???

kann doch irgendwas nicht richtig sein, oder ?!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jetzt drehen die hier in NRW ja richtig am Rad. :gaga:

Das kann man so nicht verallgemeinern. Die Wuppertaler Behörde hat bis jetzt immer recht pragmatisch und vernünftig entschieden. Und Ärger hat es auch schon in anderen Bundesländern gegeben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich steh fast vor dem gleichen Problem.

Ich möchte mir die Tage ein Mosin Nagat M44 zulegen. Da ich nur die alte WBK besitze, muss ich das schöne Gewehr leider kastrieren lassen (Einzellader).

Laut Waffengesetz wird aber immer nur von einer gelben WBK gesprochen, nicht von alt oder neu. Warum ist die alte gelbe WBK der neuen gelben nicht gleichgestellt?

Mein Sachbearbeiter sagt mir, dass ich eine Bewilligung eines anerkannten Verbandes brauche und dann eine neue WBK beantragen kann. (Leider gehört unser Verein keinem anerkannten Verband an).

Hab ich es einfach mit Behördenwillkür zu tun? Schließlich unterscheidet das neue Waffengesetz nicht zwischen WBK alt und neu. Es wird einfach von der gelben WBK gesprochen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hab ich es einfach mit Behördenwillkür zu tun? Schließlich unterscheidet das neue Waffengesetz nicht zwischen WBK alt und neu.

...weil es "die alte" nicht mehr gibt. Sie gilt aber weiter (§ 58 WaffG) Möchtest du die neue Gelbe (oder die alte umschreiben) brachst du einen Verband, der dir bestätigt, dass du Sportschütze (§ 14 Abs. 2) bist... dein SB hat also recht...

Gruß Gromit

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hab ich es einfach mit Behördenwillkür zu tun? Schließlich unterscheidet das neue Waffengesetz nicht zwischen WBK alt und neu. Es wird einfach von der gelben WBK gesprochen.

Doch, das tut es sehr wohl. Die neue Gelbe WBK wird nach WaffG §14(4) erteilt, und beinhaltet eine deutlich weitergehende Erlaubnis (zumindest nach den Buchstaben des Gesetzes). Die alte gelbe WBK gibt es in dieser Form überhaupt nicht mehr. Die darin erteilte Erlaubnis gilt lediglich nach §58(1) fort.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Er hat eine alte die gem. 58 weiterbesteht und möchte eine neue nach 14 (4). Sein SB verlangt nun eine Bestätigung nach 14 (2)... oder?

Ja, damit unterscheidet das Gesetz doch die alte weitergeltende Erlaubnis von der neuen Gelben WBK oder nicht?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.