Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenschrank Grad "I" nach Europa Norm EN 1143-1


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Stehe vor der Anschaffung eines weiteren Waffenschrankes und möchte dabei möglichst auf die neue Europa-Norm (Grad 0 oder 1) EN1143-1 zurückgreifen, da dies bei Umzug ins Ausland die wenigsten Probleme macht. Natürlich ist mir bei einem Umzug auch ein möglichst geringes Gewicht und möglichst keine Verankerung wichtig.

Bisher galt ja waffenrechtlich (versicherungsrechtlich ist es mir eher wurscht):

- A-Schrank: Langwaffen, Gewicht egal, i.d.R. keine Verankerung

- B-Schrank: Lang- und Kurzwaffen, Gewicht egal, Verankerung nur, falls <200 kg UND >5 Kurzwaffen

- 0-Schrank: LW+KW+Muni, Gewicht?? Verankerung??

- I-Schrank: LW+KW+Muni, Gewicht? Verankerung?

Hier nun meine große Frage, was muss ich waffenrechtlich für ein Mindestgewicht bei 0- oder I-Schränken haben, um ohne Verankerung auszukommen? Oder komme ich generell ohne Verankerung dabei aus?

Interessieren tut mich ein I-Schrank mit 115 kg (für bis zu 6 LW).

Schon mal vielen Dank,

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Einen Schlank der Klasse 0 oder 1 habe ich unter 200 Kg noch nie gesehen. Mag sein, dass es Schränke gibt, die nicht explizit als Waffenschrank verkauft werden, aber bereits der B-Schrank meines Freundes für 6 Langwaffen mit Barfach wiegt schon 200 Kg. Vielleicht ist das ein Grund, warum in einigen Listen diese 200 Kg Grenze bei 0 und 1 nicht auftaucht.

Edit: Was machst Du Dir über die Verankerung sorgen. Bei meinem 0-Schrank ist ein Loch im Boden gebohrt und der Schwerlastanker (ich glaube 16 mm) war im Lieferumfang. Schrank aufstellen, Hammerbohrmaschine (leihen) Loch knattern und rinn mit'n Dübel.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Einen Schlank der Klasse 0 oder 1 habe ich unter 200 Kg noch nie gesehen. ...

Edit: Was machst Du Dir über die Verankerung sorgen. Bei meinem 0-Schrank ist ein Loch im Boden gebohrt und der Schwerlastanker (ich glaube 16 mm) war im Lieferumfang. Schrank aufstellen, Hammerbohrmaschine (leihen) Loch knattern und rinn mit'n Dübel.

Guck mal hier: ganz nach unten scrollen

So ein Bodendübel wird einem Mieter eher nicht erlaubt. Auch wer eine Fussbodenheizung hat könnte Probleme bekommen. Und dann muss der Boden ja auch geeignet sein: hält die Verankerung nicht und der Schrank schafft nur die Norm mit Verankerung und vorgeschriebener Haltekraft, ist man waffenrechtlich genauso dumm dran.

Widerstandsgrad I ist interessant, weil dies das einzige Behältnis ist, in dem bis zu 3 Langwaffen auch in nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden gelagert werden dürfen.

Die 200 kg Regel (6-10 Kurzwaffen==>Verankerung, falls unter 200 kg) gilt übrigens auch für 0-Schränke, die I-Schränke erlauben auch über 10 Kurzwaffen und von 200 kg steht bzgl. I-Schrank gar nichts in der AWaffVo.

Grüße,

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf. Wird die in Satz 1 genannte Anzahl überschritten, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand: Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach Satz 1 erfolgen.

Edit: Oh ... ich sehe gerade, dass Du das schon wußtest. Ich lass es trotzdem für den nächsten Leser stehen - nix für ungut ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hätte ich nicht gedacht, man lernt doch nie aus. Das mit dem Dübeln in Mietwohnungen ist schon ein Problem. Daran habe ich nicht gedacht. In meinem eigenen Haus bremst mich höchstens meine bessere Hälfte...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hätte ich nicht gedacht, man lernt doch nie aus. Das mit dem Dübeln in Mietwohnungen ist schon ein Problem. Daran habe ich nicht gedacht. In meinem eigenen Haus bremst mich höchstens meine bessere Hälfte...

Im Moment habe ich auch noch 4 eigene Wände, aber die Kriminalpolizei Heilbronn schreibt wirklich Schockiges:

Verankerung: Waffenschränke unter 1.000 kg sind nach Herstellerangaben zu verankern!
Quelle Faltblatt Kripo

Ist das ein Tippfehler oder worauf gründet sich diese Vorschrift?

Grüße,

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da steht aber einiges drin, was so durch Gesetz und AWaffV nicht gedeckt ist. Erschreckenderweise warten die außerdem noch auf ein AWaffG, was auch immer das sein mag ... :gaga:

Schön auch, dass danach nur Einzelladerlangwaffen in dauerhaft unbewohnten Gebäuden gelagert werden dürfen (also kei Repetierer in der Jagdhütte - außer in einemStufe-2 Schrank evtl. auf Antrag) und auch die Trennung von Waffe und Munition bei erlaubnisfreien Schußwaffen, leider lässt uns die letzte Seite des Faltblatts mit dem "wie" völlig im Regen stehen ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Gromit:

In deinem Faltblatt stehen 1000 kg, aber da ist nur von Wertschränken die Rede - versicherungstechnisch ist mir schon klar, dass die mehr verlangen, vielleicht auch mehr als die Norm.

Interessant fand ich in deinem Faltblatt das:

Es ist darauf zu achten, dass keine Bohrungen in den Geldschrank eingebracht werden, die nicht bereits bei der Herstellung vorgesehen wurden, denn wird die Konstruktion des Behältnisses verändert, erlischt die Anerkennung!

Wenn man also verankern will, kann man sich ein heftiges Eigentor schiessen. Wie aber kann ein 0-Schrank unter 1000 kg ohne vorgesehene Bohrungen dann noch "0" sein?

Das Problem ist: mich zieht´s wieder nach Norwegen (befristetes Jobangebot) und dort soll jetzt die Waffenschrankpflicht eingeführt werden. Es genügt ein Schrank Klasse "FG" - was wohl so A- bis B-Schrank Niveau hat, ABER: 300 kg Mindestgewicht, sonst: verankern. 10% der Norweger sind Jäger, darunter auch viele Studenten etc., die in kleinen Mietzimmern wohnen. Jetzt fürchten viele, ihr Hobby aufgeben zu müssen wegen der Verankerungspflicht (zumal die vorgeschriebene Mindesthaltekraft viele typ. norweg. Häuser wg. Wände/Böden ungeeignet macht). Netterweise werden auch europ. Schranknormen erlaubt und ich hatte gehofft, mit so einem 0- oder I-Schrank das 300kg-oder-Verankerungswahnsinnsgebot umgehen zu können.

Schreibt die DIN/EN 1143-1 wirklich 1000kg vor?? Spahlholz hat das im Forum ja mal behauptet, allerdings die DIN/EN 1143-1 nicht eingestellt zum selbernachlesen (weil ich hoffe immer noch, er hat da was falsch gelesen/interpretiert).

Grüße,

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

RTFTresorM :gutidee: Jedem* Tresor liegt ein Handbuch bei und das Verankerungsmaterial wird mitgeliefert. Warum wohl :pardon: Im Handbuch wirst du die bereits zitierte Aussage finden... Waffenrechtlich ist die Verankerung nicht vorgeschrieben, aber ohne hast du nur einen mehrwandigen Stahlschrank.

Aber wie kann einem keine Verankerung am Herzen liegen :gaga: In der Praxis werden Schränke bis ca. 500 KG mitgenommen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber wie kann einem keine Verankerung am Herzen liegen :gaga: In der Praxis werden Schränke bis ca. 500 KG mitgenommen!

500kg-Schränke werden vielleicht im Industriegebiet nachts ebenerdig eingeladen. Aber aus oberen Stockwerken via Treppen sicher nicht mehr.

Probleme bei der Verankerung:

1. Wand-/Bodenbeschaffenheit: Die Dübel müssen dann auch 1000 kg Haltekraft gewährleisten, Holzwände, Rigipswände und auch viele andere Wände scheiden da aus.

2. Mieter! (8 Schwerlastdübel in den Parkettboden und die schöne Wand - das erlaubt doch kaum jemand)

3. Fussbodenheizung und Stromleitungen etc.

4. Viele Schränke sind eben NICHT vorgebohrt - wer trotzdem verankert muss die Hülle seines Schrankes durchbohren; die "0"-Zulassung etc. erlischt.

Ich finde, dass jeder Schrank> 100 kg Eigengewicht (dank Muni+Waffen sind schnell 150-200 kg erreicht) erstmal reichen sollte. Wer genügend kriminelle Energie besitzt, den Abtransport eines 500 kg-Schrankes zu organisieren, den hindern ein paar Dübel auch nicht weiter.

Früher reichte ein einfacher Holzschrank und extremen Waffenklau gab´s da doch auch nicht. Verankerungszwang reduziert die Zahl der Legalwaffenbesitzer beträchtlich ohen die öffentliche Sicherheit nennenswert zu erhöhen.

Grüße,

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

500kg-Schränke werden vielleicht im Industriegebiet nachts ebenerdig eingeladen. Aber aus oberen Stockwerken via Treppen sicher nicht mehr.

Wenn mann weiß, wie es geht, reichen sogar 2 Mann (ohne Bodybuilding) ;) Aber stimmt schon, je höher das Gewicht, desto weniger werden geklaut...

Probleme bei der Verankerung:

1. Wand-/Bodenbeschaffenheit: Die Dübel müssen dann auch 1000 kg Haltekraft gewährleisten, Holzwände, Rigipswände und auch viele andere Wände scheiden da aus.

2. Mieter! (8 Schwerlastdübel in den Parkettboden und die schöne Wand - das erlaubt doch kaum jemand)

3. Fussbodenheizung und Stromleitungen etc.

4. Viele Schränke sind eben NICHT vorgebohrt - wer trotzdem verankert muss die Hülle seines Schrankes durchbohren; die "0"-Zulassung etc. erlischt.

Zu 1.: Stimmt so nicht.

Zu 2.: Ja schon, aber 8 Schwerlastanker (wow!) sind vielleicht ein gar kleinwenig übertrieben, oder? Ein Möbeltresor wird 2-4 Verankerungspunkte haben.

Zu 3.: Stimmt :)

Zu 4.: Die Schränke sind für die Verankerung vorbereitet, d.h. an den jeweiligen Stellen befindet sich ein stabiles Widerlager für den Dübel/Anker und das Füllmaterial ist ausgespart. Mann muss die letzten Millimeter selbst bohren (weil meist mehr Verankerungspunkte vorgesehen sind als nötig und man sich dann aussuchen kann, welche man nehmen möchte) Wenn man an den entsprechend markierten Stellen den Stahl durchbohrt erlischt die Zulassung nicht.

Ich finde, dass jeder Schrank> 100 kg Eigengewicht (dank Muni+Waffen sind schnell 150-200 kg erreicht) erstmal reichen sollte.

:contra: So ein grober Unfug! Bei der Auswahl eines geeigneten Tresores fließen unzählige Faktoren ein: Bauliche Gegebenheiten vor Ort, Anzahl Mitbewohner, Standort des Tresors, Wert der verschlossenen Dinge, Grundabsicherung der Wohnung, soziales Umfeld, Mehrfamilienhaus (höheres Entdeckungsrisiko), Besucherfrequenz etc. etc.

Ein 200kg-Schrank ohne Verankerung kann nicht pauschal als sicher betrachtet werden. Solche Schränke werden regelmäßig, wenn auch nicht täglich, mitgenommen, wenn sie nicht vor Ort gewaltsam geöffnet werden. Mitnehmen kann ihn mit ein wenig Sachverstand sogar eine einzelne Person, ohne sich dabei einen Bruch zu heben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da steht aber einiges drin, was so durch Gesetz und AWaffV nicht gedeckt ist. Erschreckenderweise warten die außerdem noch auf ein AWaffG, was auch immer das sein mag ... :gaga:

Das liegt daran, dass dieses Merkblatt den Stand Mai 2003 hat und die AWaffV erst am 01.12.2003 in Kraft getreten ist. Damals war dort offensichtlich nicht bekannt, dass eine Verordnung kommt und nicht ein weiteres Gesetz (oder es war schlichtweg ein Schraibfehler). <_<

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist "Angewandte Physik" :rainbow:

Ja, bloß brauchst Du außer Kenntnissen der einschlägigen, angewandten Physik noch entsprechendes Spezialgerät und auch einiges an Zeit, vor allem, wenn das "Schränklein" sich nicht im EG befindet.

Also, selbst mit Treppensteigerkarre, Gurten etc. ausgestattet würde ich einen 200 kg-Stahlschrank aus einem UG oder OG wesentlich lieber (mindestens) zu zweit holen...

Gruß,

karlyman

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Geil, wie die Leute sich mal wieder darin uebertreffen, Schwachsinn aus dem Gesetz hgerauszulesen, der da nicht drin steht.

Die Wische von Versicherungen, von pol. Beratungsstellen, von Handelsorganisationen haben so viel Gesetzeskraft, wie ein Fluch von eurem Schaffer ueber das WaffG.

Im Gesetz und NUR im Gesetz mit anhaegender Verordnung steht drin, was unter sicherer Aufbewahrung zu verstehen ist und da steht bis auf die 200kg Grenze bei KW-Aufbewahrung ueber 5 Stck eben NICHTS von 1000 kg oder Schwerlastduebeln oder aehnlichem Bloedsinn.

Aber wenns schee macht...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Inzwischen habe ich mehr Infos zum "Gunsafe 88" - ein Klasse I Schrank. Er wiegt statt 88 kg nun 165 kg und der Tresorhersteller mailte mir u.a. folgendes:

Das Modell Gunsafe 88 hat seit gestern neue Maße ( wurde leider nur noch nicht im Internet aktualisiert ) wird in Spanien hergestellt und hat die Prüfplakette Widerstandsgrad I auf der Türinnenseite des Tresors. Das Modell ist nur in dieser Ausführung ( Doppelbartschloss inkl. 2 Schlüssel ) lieferbar. Kein Elektronikschloss möglich. Alle Tresore bis 1000 Kg sollten verankert werden. Ob das die Versicherung / oder waffenrechtlich akzeptiert wenn solch ein Waffenschrank nicht verankert wird, muss mit der jeweiligen Versicherung bzw. Polizei abgeklärt werden.

Schade also: Verankerungspflicht! Aber die Forumsmeinung scheint ja immer mehr in diese Richtung zu kippen.

Grüße,

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was bitte soll die Polizei da zu sagen haben? Die macht keine Gesetze, die faellt keine Urteile, die soll die Gesetze durchsetzen. Und im Gesetz steht drin...ach, was solls, das hatten wir ja alls schon xmal.

Dennoch, nur falls es noch jemanden interessiert, was in Gesetz und Verordnung steht...

§ 13 AWaffV

Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) In einem Sicherheitsbeh"ltnis, das der Norm DIN/EN 1143‚1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des ®¢bereinkommens ¸ber den Europ”ischen Wirtschaftsraum (EWR‚Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, d¸rfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Beh”ltnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die H–chstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf f¸nf. Wird die in Satz 1 genannte Anzahl ¸berschritten, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbeh”ltnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143‚1 Widerstandsgrad I (Stand: Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR‚Mitgliedstaates entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbeh”ltnissen nach Satz 1 erfolgen.

Wenn das Gesetz 1000 kg meinen wuerde, dann stuenden da 1000 kg drin. Und selbst unter 200 kg DARF man Waffen aufbewahren, nur eben nicht 10 sondern 5.

Und nun gute Nacht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin,

die Antwort vom Tresorhersteller ist gar nicht so falsch.

Es stimmt zwar, das im Waffengesetz nur die 200 kg aufgezählt sind,

aber die Tresore haben eine Einstufung und diese KANN eine Verdübelung fordern, unabhängig vom Waffengesetzt. Muß/will man davon abweichen sind die Ordnungsbehörden gefragt, diese Ordnungsbehörden sind entweder die Polizei oder die Ordnungsämter, je nach Bundesland.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@karlyman: Man braucht kein Spezialgerät, da es einem Einbrecher egal ist, ob das Gebäude oder der Tresor kratzer abbekommt. Mehr sage ich dazu nicht.

@Schwarzwälder: Hier geht es um EN-Schränke, genauer: um einen Klasse-1-Schrank! Die EN-Schreibt eine Verankerung vor, sonst gilt das in der Türinnenseite angebrachte Schild nicht. Das ist auch dann Fakt, wenn die EN kein Gesetz ist.

Man könnte dem unverankerten Schrank eine Gleichwertigkeit mit der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 unterstellen, dies aber mit allen gesetzlich beschriebenen negativen Konsequenzen im Vergleich zu einem Klasse-1-Schrank... Irgendwie habe ich den Eindruck, dass du nicht genau gelesen hast, was hier geschrieben wurde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.