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IGNORED

Eintragung Wechselsysteme?


UliSharpshooter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Ich habe gehört, daß Wechselsysteme --nicht--- mehr bei Kauf in die WBK eingetragen werden müssen.

Es soll aber Händler geben, die bestehen auf den WBK Eintrag, aber auch welche die verkaufen ohne Eintrag.

Wo findet es sich denn im Waffengesetz, das Wechselsysteme nicht mehr bei Kauf in die WBK eingetragen werden müssen??

Hat hier jemand mit dieser Regelung schon Erfahrungen gemacht?

Ich will mir zwar im Moment nichts kaufen, aber die Frage interessiert mich im allgemeinen.

MfG Uli

Geschrieben

Hi

Habe mir eins am Samstag gekauft bei Egun in 22lfb, mal sehen was der Händler sagt, hole es nächste Woche ab.

Gruß Norbert

Geschrieben

Hier etwas aus der Praxis:

Habe mir ein Wechselsystem in 22lfb im Oktober gekauft. Anfang November

folgte ein SA Revolver in 357 für den ich einen Voreintrag hatte.

Bei der persönlichen Vorsprache beim Waffenamt wurde der SA Revolver eingetragen

und der Sachbearbeiter fragte mich nach meinem erworbenen Wechselsystem.

Der Verkäufer hatte mein Waffenamt vom Kauf informiert. Auf meine Nachfrage sagte mir der

Sachbearbeiter man bräuchte zwar keine Bedürfnisbescheinigung von Verband aber einen Eintrag in die WBK grün gibts trotzdem.

Nach diesem Vortrag zahlte ich meine 12 Euro und Angefressene und war zusätzlich meinen letzten freien Platz auf der WBK los.

Soviel zur einheitlichen Handhabung in Germanistan.

Geschrieben

@lefax1

Zeig deinem Sachbearbeiter doch einfach den Gesetzestext und gut ist. Eindeutiger geht es ja nicht und ich würde nicht im Traum daran denken, so ein Sachbearbeiter-Hirngespinst zu bezahlen (oder waren es nur einmal 12 Euro für den Revolver?)

Geschrieben

Wie will man denn sonst Munition erwerben wenn nix auf der WBK steht??????

...vielleicht hat man den Mun-Erwerb in dem Kaliber ja schon?

Andererseits ist diese Frage (und das ganze Thema) wirklich schon eine Trillion mal in W.O. behandelt worden, trotzdem wird dieser Thread wahrscheinlich mehrere Seiten lang werden.

Geschrieben

Die Eintragung von WS bei unserer Waffenbehörde ist - entsprechend der Gesetzeslage - nicht zwingend.

Ich halte eine Eintragung für sinnvoll und habe sie daher beim letzten Erwerb eines WS vornehmen lassen. Die freiwillige Eintragung erfolgt bei unserer Waffenbehörde als kostenloser Service.

@ lefax1: Einen "letzten freien Platz" auf der WBK gibt es im rechtlichen Sinne nicht. Die WBK ist nur eine Urkunde über die dir erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisse. Ist diese voll und es werden neue Erlaubnisse erteilt, erhältst du eben ein neues Urkundenpapier.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Ja, ich habe mir eins gekauft und es wurde nicht eingetragen.

Dito :) War hier in München auch absolut stressfrei. Habe vorher meinen zuständigen SB angerufen und er hat sich streng an die gesetzlichen Vorgaben gehalten und mich mit dem Eintragungsgezeter in Ruhe gelassen :icon14:

Um der WS-Diskussion vielleicht mal einen neuen Aspekt zu verleihen:

Ich werde mein WS jetzt nachträglich trotzdem eintragen lassen. Im Augenblick fahre ich immer mit der kompletten Kanone in .40SW zum Training und das WS in 9mm habe ich immer extra dabei. Ich traue mich nicht, das 9mm WS schon zu Hause zu montieren und den .40er Originalverschluss und Lauf daheim zu lassen..... Weil, und jetzt geht`s damit wieder los, im unwahrscheinlichen Falle einer Kontrolle durch unsere Exekutive hätte ich ja eine komplette Knarre bei mir, die nicht Nummerngleich ist.

Oder wär` des dem Beamten wurscht......

Tut mir leid, daß ich wieder Öl in`s WS-Feuer gegossen habe :)

Grüße Tauschi

Geschrieben

Mit einem Waffen-Wiki-Eintrag sollten wir warten, bis die VwV in der Endfassung in Kraft getreten ist (sofern wir das noch erleben :ninja: ), obwohl ich auch im Falle einer dortigen "Verfügung" der Eintragung von WS durch die Hintertür für unzulässig halte.

Nach den Buchstaben des WaffG erfolgt - wie bei erlaubnisfreien Waffen - keine Eintragung in der WBK, denn die frühere Regelung des § 4 Abs. 1 der 1. WaffV wurde nicht ins WaffG übernommen. Solange der Gesetzgeber keine diesbezügliche Änderung vornimmt ist meines Erachtens davon auszugehen, dass die o.g. Vorschrift absichtlich nicht ins WaffG übernommen worden ist und sich die schon lange zuvor bestehende Freistellung von der Eintragungspflicht für Einsteckläufe (hiernach hat übrigens noch nie ein Hahn gekräht) nunmehr auch auf Wechselsysteme erstrecken soll. Auch in der Begründung zum neuen WaffG kann ich keinen Hinweis finden, der gegenteiliges aussagt. ^_^

Die immer wieder zitierte "freiwillige" Eintragung gibt es eigentlich gar nicht und ist lediglich eine Erfindung diverser Spezialisten. Würden alle Waffenbehörden auch so nach Gutsherrenart mit erlaubnisfreien Waffen verfahren, hätten wir in Kürze eine recht urige und eigenwillige WBK-Landschaft beisammen (z.B. mit Eintragungen für Armbrüste, PTB-Waffen, Elektroschocker, Reizstoffsprays, Druckluftwaffen mit F-Zeichen etc.). Ich bin deshalb ein Verfechter dieser nicht vom Gesetzgeber vorgesehenen Eintragungen und kann nicht verstehen, warum es immer noch Leute gibt, die sich gegen die Erlaubnisfreiheit wehren und freiwillig unnötige Gebühren bezahlen.. :confused:

Die Befürworter argumentieren, dass man ja sonst keine Munition im kleineren Kaliber bekäme und auch teilweise beim Grenzübertritt Probleme bekäme. Ersteres ist lt. den o.g. zitierten Links, in welchen ausführlich erläutert wird, dass diese Behautpung Nonsens ist, mehrfach deutlich widerlegt. Probleme beim Grenzübertritt könnten meines Erachtens im Einzelfall auch anderweitig (z.B. durch ein kurzes Bestätigungsschreiben der zuständigen Waffenbehörde bzw. Hinweis auf Anlage 2 A2 UA 2 Nr. 2.1 zur Erlaubnisfreiheit) gelöst werden.

Grüssle

SB :)

Geschrieben

Ja, WS in den EFP eintragen ist kein Problem, da gemäß § 32 Abs. 6 WaffG in diesen nicht nur die Waffen aus den WBK, sondern alle Waffen, zu deren Besitz der Erlaubnisinhaber berechtigt ist, eingetragen werden können.

Zur Erfüllung der Waffenrichtlinie können also auch notfalls erlaubnisfreie Waffen eingetragen werden.

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