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IGNORED

Mögliche Strafe bei Verstoß gegen §52 WaffG


donnerdino

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
das heist das bei zb 50 Tagessätzen nichts passiert (auser die Geldstrafe), bei zb 70 Tagessätzen muß er seine WBK (und die Waffen) abgeben - richtig oder?

das heist das bei zb 50 Tagessätzen nichts passieren muß (auser die Geldstrafe), bei zb 70 Tagessätzen muß er seine WBK (und die Waffen) mit großer Wahrscheinlickeit abgeben

Entscheidend ist letztendlich, ob die Behöre die Waffenrechtlichen Erlaubnisse widerruft. §5(2) sagt, dass ab 60 Tagessätzen die Zuverlässigkeit in der Regel nicht mehr besessen wird. §5(1)2. spricht aber nur von Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden ...

Ich kann mir schon vorstellen, das eine Behörde dies unterstellt, wenn nach WaffG verbotene Gegenstände erworben werden.

Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: Schick den Mann schnellstens zu einem Fachanwalt!

Geschrieben
wo gibt es denn sachkundige Anwälte? Gibt es irgendwo ein Verzeichnis?

Entweder Du fragst beim FWR Rechtsecke => evtl. Regionalpartner vor Ort fragen.

Oder bei ELF Dort gibt es eine Anwaltsliste. Zu finden unter Veröffentlichungen ganz unten.

Geschrieben

Es ist zwar Beckmesserei, aber:

Wie kann ein Legalwaffenbesitzer eigentlich so bescheuert sein verbotene Gegenstände im Versandhandel zu bestellen?

Ich begreif' es einfach nicht.

Hallo Jennerwein

das geht sehr schnell.

Das neue Waffenrecht von Sluggy ( mögen mengen von Sandflöhen seinen Schließmuskel ärgern) ist darauf ausgerichtet, daß man in Fallen tappt.

Kannst du aus dem Stehgreif die Verbotenen Messer (alle) nennen?

Ss gibt auch noch Waffenbesitzer, die nicht das neue Waffengesetz gelesen haben und täglich darüber disskutieren. Die tappen mal schnell auf so eine Miene. Das ist schließlich auch gewollt.

Und in den verschiedenen Ländern werden die Zielhilfen wie sauer Bier angeboten. Trotzdem bricht da nicht die Anarchie aus. Das Verbot stammt schließlich aus einer Zeit, in der es noch keine Laser gab. Es war ursprünglich gegen die Wilderer gerichtet. Also brich nicht eine Lanze über jemanden, der nicht so viel Wissen besitzt wie du. Ist schließlich menschlich, schützt aber nicht vor Strafe. Aber ein guter Anwalt sollte da noch was machen können. Vorausgestzt der Richter hat nicht zuviel Aldirotwein und Tüten in seiner 68 Zeit vernichtet.

Steven

Geschrieben

...?

Ss gibt auch noch Waffenbesitzer, die nicht das neue Waffengesetz gelesen haben ...

die sind dann allerdings selbst schuld. so neu ist das ja nicht mehr, nach 2 1/2 jahren...

...Aber ein guter Anwalt sollte da noch was machen können. Vorausgestzt der Richter hat nicht zuviel Aldirotwein und Tüten in seiner 68 Zeit vernichtet.

...

nicht alle richter sind 68-iger, allerdings manche anwälte.

Geschrieben

Es gibt auch noch Waffenbesitzer, die nicht das neue Waffengesetz gelesen haben und täglich darüber disskutieren.

Nun sind Zielhilfen, die das Ziel aktiv anstrahlen aber schon nach altem Waffenrecht verbotene Gegenstände gewesen. Den Passus sollte er also auch aus seiner alten Sachkundeprüfung kennen.

Wenn ein Legalwaffenbesitzer etwas im Ausland bestellt, was in deutschen Katalogen nicht vorkommt, dann wäre ein Blick ins Gesetz nicht das schlechteste. :gutidee: Eine negative Schlagzeile im Sinne von: "Bei Hausdurchsuchung illegale Waffenteile bei Sportschützen gefunden!" Mit einem Foto von zehn legalen Waffen darunter (und einem klitzekleinen verbotenen Laser den keiner erkennt) schadet uns allen nachhaltig! :contra:

Im übrigen richteten sich (imho) eher Lampen an Waffen (die das Wild durch Irritation zum Verhoffen brachten) gegen Wilderer, als ausgerechnet Laserzielgeräte. Ob das Verbot sinnvoll ist oder nicht - nun, da sind wir wahrscheinlich alle der gleichen Ansicht, wie ich denke. :s75:

Geschrieben
………"Bei Hausdurchsuchung illegale Waffenteile bei Sportschützen gefunden!" Mit einem Foto von zehn legalen Waffen darunter (und einem klitzekleinen verbotenen Laser den keiner erkennt) schadet uns allen nachhaltig!....
Das sehe ich nicht so verbissen.

Daß die Presse nicht unsere Freunde sind ist hinlänglich bekannt. Mir ist ein Fall in Erinnerung geblieben, der sich vor Jahren im Allgäu wie folgt abgespielt hat:

Bei einem Waffensammler wurde morgens gegen 5:30 Uhr eine Hausdurchsuchung vorgenommen. So mit Hausumstellen und allem Pipapo, mehrere Streifenwagen, Zivilfahrzeug mit aufgesetztem Blaulicht und großem Kastenwagen in grünweiß.

Etwa 15-20 Polizisten drangen in das Haus ein und ließen nichts an seinem Platz.

Nach etwa zwei Stunden war der Spuk vorbei, im Haus sah es aus wie nach einem Bobenangriff.

Die Ehefrau des Sammlers hatte einen Nervenzusammenbruch und musste in ärztliche Behandlung.

Die Nachbarn standen auf der Straße und schauten den Polizisten zu wie diese die gefundenen Waffen in den Kastenwagen luden.

Die Fakten:

  1. Eine richterliche Anordnung war vorhanden.
  2. gefunden wurden knapp unter 100 Waffen
  3. etwa 9.000 Schuß Munition (davon ca. 3.500 St. .22 LR und 1.500 St. 12/70)
  4. für alle Waffen und Mun war die nötige EWB vorhanden.
  5. nach damaliger Aufbewahrungsvorschrift waren die Sachen mehr als 100%ig sicher verwahrt
  6. der Sammler wollte an Hand der WBKs den Polizisten die Rechtmäßigkeit beweißen: dafür haben wir jetzt keine Zeit bekam er zu hören
  7. nach mehreren Wochen durfte er dann sein Eigentum beim LAR wieder abholen

In der Zeitung stand dann sinngemäß unter fetter Überschrift

  • in Musterdorf in der XY-Str. Waffenarsenal ausgehoben
  • 100 Schußwaffen gefunden
  • 10.000 Schuß Munition
  • großes Bild mit Waffen, Zubehör und Mun

Als die Sache dann geklärt war und er seine Sachen wieder hatte war in der Zeitung darüber nichts zu finden.

Deshalb meine Meinung: mir ist sch….egal was in der Zeitung steht, nichts wird so schnell vergessen wie „Neuigkeiten“.

Geschrieben

@alea

Hoffentlich hat sich der Sammler jeden Kratzer vergolden lassen !?!

In der Vergangenheit wurden bei Beschlagnahmen hier im Norden mit den Waffen nicht sehr zimperlich umgegangen. Da kam es schon vor, daß ein Duzend Gewehre auf dem Rücksitz eines VW Bully mit montierter Optik geschichtet wurden.

War letztenendes ein gefundenes Fressen nach Erledigung für den beauftragten BüMa.

Der betroffene Jäger hatte Voll Service beim Büma gebucht:

1. Abholung der Waffen bei der Staatsanwaltschaft

2. Dokumentation der Schäden an Waffe und Optik

3. Verbringung der Waffen zu einem bestellten IHK Sachverständigen (auch ein BüMa)

4. Schadengutachten durch den Sachverständigen

5. Abholung der Waffen vom Sachverständigen.

6. Beseitigung der Schäden an an Holz und Metall der Waffen (Abziehen der Schäfte, neue Ölung, Metallteile neu Brünnieren)

7. Beseitigung der Schäden an der Optik durch den Hersteller- Aua, das war richtig teuer. Delle im Korpus -> neuer Korpus

8. Einschießen von offener Vsierung und ZF.

9. Transport der reparierten Waffen zum Jäger

10. Wertminderung durch Reperaturen an den Waffen

11. Aufnahme eines Kredites zum Bezahlen der Rechnungen

Der Jäger stellte einen Antrag auf Entschädigung nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz, jedoch wurden Leistungen abgelehnt. Ein Anwalt wurde eingeschaltet, dem es gelang für alle aufgelaufenen Kosten eine Entschädigung zu erlangen, einschließlich der Anwaltskosten. Es kam ein satt 5-stelliger DM Betrag zur Auszahlung, jedoch wurde um die Finanzierungskosten für den Kredit noch weiter gefeilscht (Den Kredit hatte er zu nicht allzu günstigen aber dennoch marktüblichen Konditionen bei seinem Onkel aufgenommen). Wie die Geschichte hinsichtlich dieses Punktes ausging, ist mir nicht bekannt.

Ein paar vergleichbare aber finanziell nicht so schlimme Klopfer haben dann dazu geführt, daß in solchen Fällen die Polizei ein wenig vorsichtiger mit dem Eigentum der Bürger umgeht.

Gruß,

frogger

PS

Ganz wichtig ist eine saubere Dokumentation zum Zustand der Waffen, damit man seine Ansprüche belegen kann.

Geschrieben

@alea

Eine Hausdurchsuchung um 5:30 Uhr morgens dürfte auch in der Regel rechtswidrig sein, da die Durchsuchung in Privaträumen nur von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr zulässig ist. In der Nachtzeit darf nur auf ganz besondere richterliche Anordnung durchsucht werden.

In dem Fall "SEK Sachsen gegen einen Polizisten und seinen Schwager (mutmaßlicher Manager dienstbarer Damen) aus Dresden" hat alleine aus diesem Grund das Gericht die stattgefundene Durchsuchung trotz vorhandenem Durchsuchungsbeschluß für rechtswidrig erklärt. Daß bei der Aktion noch ein paar weitere kleine Fehler geschahen (zwei Hunde erschossen, Mobiliar durch Schüsse durchlöchert, falsche Wohnung gestürmt) spielte in dem Urteil dann keine weitere Rolle mehr.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Eine Hausdurchsuchung um 5:30 Uhr morgens dürfte auch in der Regel rechtswidrig sein,

Nö...

In der Nachtzeit darf nur auf ganz besondere richterliche Anordnung durchsucht werden.

Die Nachtzeit ist wie folgend definiert:

1. April - 30. September : 21:00 - 4:00 und

1. Oktober - 31. Maerz : 21:00 - 6:00.

Im Winter darf man "ausschlafen" :rolleyes:

Gruß Gromit

Geschrieben

§5(2) sagt, dass ab 60 Tagessätzen die Zuverlässigkeit in der Regel nicht mehr besessen wird. §

Regelunzuverlässigkeit bedeutet, dass die Behörde die Zuverlässigkeit aberkennen kann, aber nicht muß.

D.h. die Behörde sieht sich den Fall selbst nochmal an und bewertet eigenständig.Wäre mal eine Frage an unsere Sachbearbeiterin:

Macht es Sinn, persönlich bei der Behörde vorstellig zu werden und den Fall aus eigener Sicht zu schildern, oder fällt das schon aus Sachbearbeitersicht unter die Schublade "Sich rausreden wollen"?

Logisch dass man sich bei ungeschickter Vorgehensweise dabei auch ein Eigentor schießen kann!

Ganz wichtig ist eine saubere Dokumentation zum Zustand der Waffen, damit man seine Ansprüche belegen

Wie sieht das konkret aus?

Jedes Jahr seine Waffen aus allen möglichen Blickwinkeln photographieren.(Digitalkamera mit Datumsanzeige?).

Oder einem Familienangehörigen seine Waffen zeigen, der als Zeuge auftreten kann?

Wie kann ich einen zu einem späteren Zeitpunkt verursachten "Kratzer" nachweisen und geltend machen?

:confused:

Geschrieben

Aktuelle, hochauflösende Fotos sind das beste Mittel.

Sammlerwaffen müssen nur selten fotografiert werden, Gebrauchswaffen sollten häufiger fotografiert werden, weil sich deren zustand durch den Gebrauch ändern kann.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Wäre mal eine Frage an unsere Sachbearbeiterin:

Macht es Sinn, persönlich bei der Behörde vorstellig zu werden und den Fall aus eigener Sicht zu schildern, oder fällt das schon aus Sachbearbeitersicht unter die Schublade "Sich rausreden wollen"?

Logisch dass man sich bei ungeschickter Vorgehensweise dabei auch ein Eigentor schießen kann!

Hm, ist schwierig pauschal zu beantworten. Persönlich vorstellig werden bei Regelunzuverlässigkeit ist zwar keine Garantie, aber zumindest eine Chance, einige Dinge zurecht zu rücken, die vielleicht nicht so vorteilhaft in der Akte geschildert sind. In der Regel heißt ja auch, dass im Einzelfall besondere Umstände vorliegen können, die die Tat "in einem milderen Licht" erscheinen lassen können. Mehr als widerrufen kann die Behörde ja nicht (ich schließ jetzt einfach mal aus, dass bei der Vorsprache weitere Straftaten gebeichtet werden, die noch nicht bekannt waren oder nicht bemerkt worden sind - kommt natürlich auch schon mal vor.. :rolleyes: ).

Auch kann die Behörde evtl. ein positiverer Bild gewinnen, wenn sie einen freundlichen und aufgeschlossenen Bürger vor sich sieht, der einen guten Eindruck (nicht nur im Sitzpolster nach einer schweigsamen Nummer ^_^ ) hinterlässt.

Hängt natürlich alles - wie so oft im Leben - davon ab, wie neutral die Behörde ist. Manche sind so stur und verbiestert oder generell Waffengegner, dass sie trotz guten Argumenten nicht mehr von ihrer vorgefassten Meinung und Einschätzung abzubringen sind. Dann hat man natürlich die A....karte gezogen.

Geschrieben

Hängt natürlich alles - wie so oft im Leben - davon ab, wie neutral die Behörde ist. Manche sind so stur und verbiestert oder generell Waffengegner, dass sie trotz guten Argumenten nicht mehr von ihrer vorgefassten Meinung und Einschätzung abzubringen sind. Dann hat man natürlich die A....karte gezogen.

Hört sich an, als würdest du von der Kölner Behörde sprechen... :ninja:

Geschrieben

Hm, ist schwierig pauschal zu beantworten. Persönlich vorstellig werden bei Regelunzuverlässigkeit ist zwar keine Garantie, aber zumindest eine Chance, einige Dinge zurecht zu rücken, die vielleicht nicht so vorteilhaft in der Akte geschildert sind.

Danke für die schnelle Antwort!

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