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IGNORED

benötige was schriftliches gegen den Steegmannbeschluss


cop

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Geschrieben

Hallo

genau hier wird sich Dr. Steegmann rausreden.

...mehr als zwei Schusswaffen zu erwerben, gilt auch für die "gelbe" Waffenbesitzkarte....

Er wird, bei einer Klage darauf hinweisen, daß er nur die "Gelbe WBK" gemeint hat und nicht die "alte Gelbe WBK". Sonst hätter er es selbstverständlich explizit so geschrieben.

Ich kenn den Knaben. Der arbeitet mit allen unsauberen Tricks.

Ihn freut es nur, wenn viele Sachbearbeiter seinen Erlass "fehlinterpretieren". So ist er halt. Immer dazu bereit, seine lieben Untertanen einen Tritt ans Bein zu verpassen.

Steven

Geschrieben

Sehr merkwürdig ist auch der Punkt 6 auf S.3.

Die "Dreierregel" und die erneute Verbandsbescheinigung beim wechsel der Waffenart.

Bei meinem zuständigen PP (NRW) soll ich mittlerweile sogar für jede einzelne Waffe (!) - egal ob auf alt oder neugelb- eine teure Verbandsbescheinigung beibringen (Kosten 30,- EUR, Dauer ca. 2-3 Monate).

:gaga:

Geschrieben

Hallo

habe ich tatsächlich jedesmal überlesen. War wahrscheinlich eine natürliche Reaktion meines Gehirns um soviel Schwachsinn nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen.

Steven

Geschrieben

@Christian:

Wenn du die Möglichkeit hast, mach .jpg aus den Bildern, das spart massig Platz. Falls du das nicht kannst, kontaktiere mich per PM.

Aber deine .bmp sind auch lesbar, habe kurz Seite 1 überflogen - mehr konnte ich mir nicht antun, habe gerade erst gegessen. ;)

Geschrieben

Hallo

ich denke auch, der § 58 ist eindeutig und nicht auslegungsfähig. Wenn dein SB sich mehr an den Erlass von Dr. Steegmann als an das Gesetz hält: Kanone eintragen lassen, wenn dein SB dir das Verweigert, den Bescheid mit einem Schreiben an den Petitionsausschuß NRW schicken. Das geht schneller wie eine Klage beim VG und davor hat der liebe Steegmann Angst. Macht ne Menge Arbeit und bringt ihm einen Rüffel ein. Ein Armutszeugniss, daß sich bisher von den lieben Mitlesern noch keiner drum gekümmert hat. Den Rechtsstaat aufrechtzuerhalten fordert aufrechte Bürger und keine merkwürdigen Beamten.

Steven

Hallo!

Der Petitionsausschuss NRW könnte tatsächlich eine interessante Option sein - nicht zuletzt auch aus Gründen der Verfahrensdauer.

Hat jemand Informationen, ob der Petitionsausschuss bereits für waffenrechtliche Angelegenheiten in Anspruch genommen wurde und falls ja, mit welchem Ergebnis?

Peter

Geschrieben

Sollte, ja.

Aber manche Sachbearbeiter sind nicht belehrbar. Nicht mal mit dem Gesetz...

IMI

Stimmt! :awm:

Geschrieben

Der erste Versuch war mit .jpg. Die Qualität war aber schlechter. :o

Bei Grafiken mit hohem Kontrast und wenigen Farben, wie es zum Beispiel hier der Fall ist, sollte man besser GIF oder PNG statt JPG nehmen, da bei diesen Formaten zwar eine Kompression erfolgt, diese jedoch nicht verlustbehaftet ist.

bye knight

Geschrieben

Das mit dem Petitionsausschuss ist schon ganz gut, aber vorher sollte man m.E. unseren neuen Innenminister Dr. Ingo Wolf informieren bzw. einschalten.

Der sollte doch ruhig einmal erfahren, was für ein Früchtchen er als Altlast von den Roten übernommen hat.

Adresse?

IM Nordrhein-Westfalen

40002 Düsseldorf

Tschüss

Gregor

Hallo,

"Hat jemand Informationen, ob der Petitionsausschuss bereits für waffenrechtliche Angelegenheiten in Anspruch genommen wurde und falls ja, mit welchem Ergebnis?"

Ja, habe ich.

Unter der alten roten Regierung hat sich der Petitionsausschuss wohl mehr als das Sprachrohr der Herrschenden verstanden, denn die Antworten gingen an der Sache vorbei, ein Nachfragen wurde nicht zugelassen.

Aber wir haben ja jetzt eine neue Regierung.

Tschüss

Gregor

Geschrieben

Hallo,

was auch manchmal etwas zügiger funktioniert als eine Klage ist eine Fachaufsichtsbeschwerde. Die hat für den SB auch den Nachteil, dass er seine Haltung konkret rechtfertigen muss. Manchmal hilft es denen schon, wenn sie ihre Haltung unter Berücksichtigung des Gesetzes in Ruhe überdenken können/müssen. Ganratien für Erfolg gibt es da natürlich auch nicht. Und man muss bei der Formulierung etwas vorsichtig sein: "Mein SB kann nicht lesen" ist zu platt und weckt Beschützerinstinkte beim Vorgesetzten.

Gruß

Geschrieben

Und wo reicht man die Fachaufsichtsbeschwerde ein :gaga:

Gruß

Mafe

beim rp als übergeordneter behörde.

was ist daran :gaga: ?

Geschrieben

Oder :unknw: ...

weil nochmal welche behörde die aufsicht über die bezreg hat ??? :rotfl2:

wobei wir bei der überaus spannenden frage wären, wie eine fachaufsichtsbehörde eine maßnahme einer nachgeordneten behörde aufgrund eines erlasses einer ihr selbst übergeordneten behörde beurteilt ... :s3::sdb79248:

Geschrieben

Und das zuständige RP kann ja soooo schnell sein...

Ich warte jetzt seit 4 Wochen auf eine Entscheidung in

Sachen Waffenrecht.

Es geht bloss um einen eigentlich glasklaren Sachverhalt,

aber man hat wohl Probleme sich einzugestehen, dass man

eine gesetzeswidrige Anweisung im Umlauf hat. :peinlich:

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