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IGNORED

Mehrere Eintragungen in "alte" gelbe WBK


flifla

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hey leds,

... eine Frage beschäftigt mich grad besonders ...

Ich habe kürzlich einen K98 erstanden, einen Einzellader, den ich jetzt auf meine "alte" gelbe WBK eintragen lassen muss/will. Soweit alles klar - logisch.

Jetzt habe ich aber am 01.06.05 meinen Nagant, auch Einzellader auf diese "alte" gelbe, eintragen lassen ... nebenher im Mai einen Schweden M96 als Mehrlader auf die "grüne".

Muss ich jetzt auf'm Amt mit Schwierigkeiten rechnen, da ich in so relativ kurzer Zeit mehrere Waffen eintragen lassen will ? :confused:

Ich hab mal in's "beliebte" WaffG geschaut. Dort steht so was wie "in der Regel nicht mehr als zwei Langwaffen in sechs Monaten" oder so ... ups ...

Im Notfall auf die WBK eines Schützenkollegen eintagen lassen ?

Danke für Tipps/Klarstellungen ! :icon14:

Grüße flifla

Geschrieben
Muss ich jetzt auf'm Amt mit Schwierigkeiten rechnen

Kurz: JA!

Denn es ist zunächst relativ unintressant, ob das Erwerbsstreckungsgebot auch auf die Gelbe anzuwenden ist... erstmal geht es darum was Deine Behörde draus macht...

Ich hab mal in's "beliebte" WaffG geschaut. Dort steht so was wie "in der Regel nicht mehr als zwei Langwaffen in sechs Monaten" oder so ... ups ...

VORHER währe vielleicht besser...

Im Notfall auf die WBK eines Schützenkollegen eintagen lassen ?

383146[/snapback]

Währe eine Möglichkeit. Oder beim BüMa verwahren.

Gruß Gromit

Geschrieben

Hallo Flifla

E-Lader kannst du dir Dutzende holen und auf alte Gelbe WBK eintragen. Wie Christian schon sagte, ist die 2/6 Regelung auf die alte Gelbe, siehe §58 WaffG, nicht anwendbar. Da können die Behörden auch mit noch so verbogener Gesetzesinterpretation nichts machen. Gesetz ist Gesetz und die Antipatie der Ministerialbeamten kann zumindest da nichts ausrichten. Das versucht noch nichtmal Dr. Steegmann, der sonst alles beugt.

Steven

Geschrieben

Hallo,

Danke mal für die Rückmeldungen ...

Aber so wie's aussieht gibt es verschiedene Meinungen zu dem Thema ... ich werde wohl auf die "Reaktion" unseres Ordungsamts (Offenburg) warten müssen ... :)

Grüße flifla

Geschrieben

Die Antwort ist eigentlich einfach : Christian 555 hat sie gegeben :icon14:

Die Realität ist DEPRIMIEREND : Offenbar verfahren sogar die RP innerhalb ein und desselben Bundeslandes :o in dieser Problematik unterschiedlich :gaga: .

Bismarck des Lebenswerk in der Abschaffung der Deutschen Kleinstaaterei bestand, bekäme angesichts solcher Praktiken sicher das große :kotz: .

Wie man Derartiges in einem demokratischen Staat begründet würde mich mal interessieren :rolleyes: .

Mouche

Geschrieben
Hallo Flifla

...

Das versucht noch nichtmal Dr. Steegmann, der sonst alles beugt.

Steven

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...aber manche Behörden versuchen das. Da bleibt dann wieder nur der Weg vor den Kadi für jeden einzelnen.

Mann, mann, wann merken die Leute eigentlich, daß jeder verloren Prozess für eine Behörde letztendlich den Steuerzahler ein Schweinegeld kostet? Dagegen sollte man mal klagen. Wenn man sich an bestehende Gesetze hält, wird´s billiger - Das gilt auch für die "Obrigkeit"

Gruß

Klaus

Geschrieben
...aber manche Behörden versuchen das. Da bleibt dann wieder nur der Weg vor den Kadi für jeden einzelnen.

Mann, mann, wann merken die Leute eigentlich, daß jeder verloren Prozess für eine Behörde letztendlich den Steuerzahler ein Schweinegeld kostet? Dagegen sollte man mal klagen. Wenn man sich an bestehende Gesetze hält, wird´s billiger - Das gilt auch für die "Obrigkeit"

Gruß

Klaus

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Hallo KMD

in so einem Fall würde ich schon an vorsatz und damit Rechtsbeugung denken. Eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Beamten und ein detailiertes Schreiben an den Petitionsausschuß wären da mit Sicherheit die schnellere Lösung.

Steven

Geschrieben
Hallo KMD

in so einem Fall würde ich schon an vorsatz und damit Rechtsbeugung denken. Eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Beamten und ein detailiertes Schreiben an den Petitionsausschuß wären da mit Sicherheit die schnellere Lösung.

Steven

383498[/snapback]

.......SO weit lehnt sich ein SB vor Ort ohne Rückendeckung "von Oben" nicht aus dem Fenster :ninja: ............

Geschrieben
Hallo Flifla

E-Lader kannst du dir Dutzende holen und auf alte Gelbe WBK eintragen. Wie Christian schon sagte, ist die 2/6 Regelung auf die alte Gelbe, siehe §58 WaffG, nicht anwendbar. Da können die Behörden auch mit noch so verbogener Gesetzesinterpretation nichts machen. Gesetz ist Gesetz und die Antipatie der Ministerialbeamten kann zumindest da nichts ausrichten. Das versucht noch nichtmal Dr. Steegmann, der sonst alles beugt.

Steven

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Leider falsch!

Nach Auskunft meiner Behörde (ist gerade drei Wochen her) gilt in NRW die 2/6-Regelung immer noch! Herr Steegmann schert sich nun mal einen Dreck um Gesetze und um Gerichturteile aus anderen Bundesländern! :icon13:

MarkSix

Geschrieben
Leider falsch!

Nach Auskunft meiner Behörde (ist gerade drei Wochen her) gilt in NRW die 2/6-Regelung immer noch! Herr Steegmann schert sich nun mal einen Dreck um Gesetze und um Gerichturteile aus anderen Bundesländern! :icon13:

MarkSix

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Wieso nicht ? Er beachtet offenbar das Freiburger und das Ansbacher Urteil :D:D .

Ist schon traurig, daß es in dieser Republik nicht mal bei so läppischen Dingen wie der 2/6 Regelung möglich ist, eine so klare Form zu finden, daß es keiner Gerichte bedarf - oder diese zumindest zu einer einheitlichen Sicht zu bringen :rolleyes: .

Da stellt sich doch die Frage, WAS ist eigentlich "Recht" :ninja:

Mouche

Geschrieben
Da stellt sich doch die Frage, WAS ist eigentlich "Recht"  :ninja:

Mouche

383684[/snapback]

Ganz einfach: das Gegenteil von "link". :D

Zu dieser Frage könntest Du doch einen neuen Thread aufmachen. Wie wärs ? ;)

Geschrieben
Ganz einfach: das Gegenteil von "link".  :D

Zu dieser Frage könntest Du doch einen neuen Thread aufmachen. Wie wärs ?  ;)

383699[/snapback]

Wieso kann ich so etwas in dem Zusammenhang ÜBERHAUPT nicht lustig finden :confused: .

Ist es ein Mangel an Humor, wenn man es ERBÄRMLICH , BESCHÄMEND und UNWÜRDIG findet, daß Bürger desselben Bundeslandes(!!!) je nach Wohnort in der Durchführung einer gesetzlichen Bestimmung unterschiedlich behandelt werden :peinlich: .

Ich glaube , das ist kein Mangel an Humor da NICHT drüber lachen zu können :angry2:

Mouche

Geschrieben
Ist es ein Mangel an Humor, wenn man es ERBÄRMLICH , BESCHÄMEND und UNWÜRDIG findet, daß Bürger desselben Bundeslandes(!!!) je nach Wohnort in der Durchführung einer gesetzlichen Bestimmung unterschiedlich behandelt werden  :peinlich:  .

Das gibt es aber auch in anderen Bereichen wie z.B. Autowerkstatt, Supermarktkasse, Autopanne etc. :ninja:

Und jetzt lach halt wieder. Du kannst es doch ! :D:)

Geschrieben
Das gibt es aber auch in anderen Bereichen wie z.B. Autowerkstatt, Supermarktkasse, Autopanne etc.  :ninja:

Und jetzt lach halt wieder. Du kannst es doch !  :D  :)

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Wenn Du als Beamter / Staatsdiener bei der rechtlichen Behandlung eines Bürgers in einer Demokratie selbige mit einer Supermarktkasse oder einer Autowerkstatt gleichsetzt - und diese Einstellung kein Einzelfall ist - dann braucht man sich über die herrschenden Verhältnisse wirklich nicht mehr wundern :ninja: .

Es sollte doch wirklich etwas anderes sein,daß mich die Tussi an der Supermarktkasse unfreundlich behandelt,weil sie gerade ihre Tage hat - als das ich als Bürger VON STAATLICHEN STELLEN in meinen Rechten beschnitten werde,nur weil ich einen Landkreis weiter nördlich oder südlich wohne :pissed:

Mouche

Geschrieben
Leider falsch!

Nach Auskunft meiner Behörde (ist gerade drei Wochen her) gilt in NRW die 2/6-Regelung immer noch! Herr Steegmann schert sich nun mal einen Dreck um Gesetze und um Gerichturteile aus anderen Bundesländern! :icon13:

MarkSix

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Hallo MarkSix

§ 58 (1) Soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird, gelten erlaubnisse im Sinne des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl.l S. 432), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 1996 (BGBl. l S. 1779), fort.

Nachfolgend steht nichts Abweichendes. Also, da vor dem 01.04.2003 keine Rede von einer 2/6 Regelung war, gilt die alte Gelbe WBK (Erlaubnis zum Erwerb von Einzelladerlangwaffen) fort. Wenn deine Behörde eine andere Auskunft gibt, kann sie entweder nicht lesen, ist zu doof dazu oder sie beugt das Recht. In den ersten beiden Fällen ist sie auf dem falschen Posten und im letzten Fall gehört sie vor Gericht.

Steven

Geschrieben

Mein SB (LRA in Franken) hat auf mein Betreiben (nachdem ein Eintrag auf altgelb verweigert wurde) und in meinem Beisein bei Herrn Ranninger vom IM Bayern angerufen und gegen meine Erwartung von diesem die Auskunft erhalten, daß die 2/6-Regelung in Bayern selbstverständlich auch auf die alte gelbe WBK anzuwenden ist.

Herr Ranninger liest/schreibt hier mit und kann vielleicht dazu Stellung nehmen?

Ich lese nämlich im §58WaffGneu auch nichts anderes als daß die alte gelbe WBK uneingeschränkt weitergilt. Somit sollte man darauf Einzelladerlangwaffen außerhalb der 2/6-Regelung erwerben können. In Bayern zumindest läuft das ohne gerichtliche Hilfe aber nicht.

Naja, vielleicht äußert sich Herr Ranninger ja noch......

Gruß

Michael

Geschrieben
Hallo MarkSix

§ 58 (1) Soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird, gelten erlaubnisse im Sinne des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl.l S. 432), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 1996 (BGBl. l S. 1779), fort.

Nachfolgend steht nichts Abweichendes. Also, da vor dem 01.04.2003 keine Rede von einer 2/6 Regelung war, gilt die alte Gelbe  WBK (Erlaubnis zum Erwerb von Einzelladerlangwaffen) fort. Wenn deine Behörde eine andere Auskunft gibt, kann sie entweder nicht lesen, ist zu doof dazu oder sie beugt das Recht. In den ersten beiden Fällen ist sie auf dem falschen Posten und im letzten Fall gehört sie vor Gericht.

Steven

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Sorry, aber an meiner Behörde liegt es nicht! Sie handeln auf AUSDRÜCKLICHE ANWEISUNG AUS DÜSSELDORF! Dort sitzen die Leute, die nicht lesen können, zu doof sind, oder das Recht beugen! :peinlich: Ist leider so. Ich hoffe allerdings, daß nach einer gewissen Anfangszeit die neue Landesregierung hier für eine rechtskonforme Handhabung des WaffG sorgt. Hoffen darf man doch, oder?

MarkSix

Geschrieben
Das gibt es aber auch in anderen Bereichen wie z.B. Autowerkstatt, Supermarktkasse, Autopanne etc.  :ninja:

Und jetzt lach halt wieder. Du kannst es doch !  :D  :)

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Es gibt nur leider einen kleinen Unterschied: Wenn ich in der Autowerkstatt oder im Supermarkt ungerecht behandelt werde, dann gehe ich zum nächsten. Mit deiner Waffenbehörde kannste das nicht machen. Da biste gekniffen.

bye

knight

Geschrieben
Es gibt nur leider einen kleinen Unterschied: Wenn ich in der Autowerkstatt oder im Supermarkt ungerecht behandelt werde, dann gehe ich zum nächsten. Mit deiner Waffenbehörde kannste das nicht machen. Da biste gekniffen.

bye

knight

385471[/snapback]

Doch. Umziehen ! :D

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