bullpup Posted June 25, 2005 Share Posted June 25, 2005 in einem anderen Thread gelesen: [...]Es gibt nämlich schon Sachbearbeiter, die hätten gerne eine Begründung für die auf JS beschaffte Ordonanzwaffensammlung oder das Luftgewehr oder ... oder ... Oder sie drohen mit Entzug der WBK bei Nichtlösen des Jahresjagdscheines (begründet mit dem Wegfall des Bdürfnisses). [...] Mir ist klar, dass für Langwaffen der Munitionsbesitz über den Jagdschein läuft, und schon deshalb der Jadschein verlängert werden sollte. Aber was ist denn an dem Entzug der WBK Sache dran? edit2: kann man den Titel ändern widerrufen soll es natürlich lauten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
carcano Posted June 25, 2005 Share Posted June 25, 2005 Wird in Norddeutschland versucht. FWR ist darüber informiert. C. Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted June 25, 2005 Share Posted June 25, 2005 In Pinneberg? Von dort habe ich wundersame Geschichten gehört. Aber normalerweise ist eigentlich alles, was mir so zur Zeit zu Ohren kommt, im vertretbaren Bereicht. Aber ich bekomme ja bei weitem nicht alles mit. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted June 25, 2005 Share Posted June 25, 2005 Wird in Norddeutschland versucht. Das dürfte vor Gericht wohl keinen Bestand haben. Allein die Möglichkeit jederzeit einen Jagdschein zu lösen sollte das Bedürfnis begründen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Aspe Posted June 25, 2005 Share Posted June 25, 2005 Das sehe ich wohl auch so......aber die Behörden verschwenden ja gerne unsere Steuergelder...... WH Björn @ Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted June 26, 2005 Share Posted June 26, 2005 Man stelle sich vor: Jagdschein wird nicht gelöst. Behörde leitet Verfahren zum Widerruf der WBK´s ein Jäger legt Einspruch ein. Einspruch wird abgewiesen (In einigen Ländern ist das Widerspruchsverfahren in Verwaltungssachen abgeschafft zB Bayern) Klageerhebung vorm Verwaltungsgericht. Kurz vorm Prozeß wird Jagdschein gelöst. Und watt nu? Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hermes Posted June 26, 2005 Share Posted June 26, 2005 Kurz vorm Prozeß wird Jagdschein gelöst. 366047[/snapback] Was kostet eigentlich so ein JJS ? Ist das einheitlich oder gibts da regionale Unterschiede? Gruß Markus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Anaconda.44 Posted June 26, 2005 Share Posted June 26, 2005 Was kostet eigentlich so ein JJS ?Ist das einheitlich oder gibts da regionale Unterschiede? Gruß Markus 366089[/snapback] Bei uns hier 65 € für ein Jahr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted June 26, 2005 Share Posted June 26, 2005 Was kostet eigentlich so ein JJS ?Ist das einheitlich oder gibts da regionale Unterschiede? Gruß Markus 366089[/snapback] Frankfurt ist etwas teurer: OA Frankfurt - Jagdschein Kosten: Für die verschiedenen Jagdscheinarten werden folgende Gebühren (inkl. Abgabe an das Land Hessen) fällig: - Jahresjagdschein € 80,-- - 3-Jahresjagdschein € 190,-- - Tagesjagdschein € 30,-- - Jugendjagdschein € 36,-- Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hermes Posted June 26, 2005 Share Posted June 26, 2005 Danke Gruß Markus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted June 26, 2005 Share Posted June 26, 2005 Was kostet eigentlich so ein JJS ?Ist das einheitlich oder gibts da regionale Unterschiede? Gruß Markus 366089[/snapback] Markus, ich habe 160,- Euro für drei Jahre bezahlt. Die gesetzlich vorgeschriebene Jagdhaftpflicht kommt extra. Gruß Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted June 26, 2005 Share Posted June 26, 2005 Man stelle sich vor:Kurz vorm Prozeß wird Jagdschein gelöst. Und watt nu? Gruß, frogger 366047[/snapback] DAS spielt keine Rolle. Die Entscheidung fällt wie sie ohne JJS gefallen wäre. 'Ist wie bei VErführung Minderjähriger. Hilft nix dass die IRGENDWANN auch mal alt wird Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted June 26, 2005 Share Posted June 26, 2005 DAS spielt keine Rolle. Die Entscheidung fällt wie sie ohne JJS gefallen wäre.'Ist wie bei VErführung Minderjähriger. Hilft nix dass die IRGENDWANN auch mal alt wird 366121[/snapback] Trotzdem ist es aber für die Katz, da mit dem neuen Jagdschein ja sofort eine neue WBK ausgestellt werden muß. Ist und bleibt ein nutzloses Affentheater für arbeitsscheue Beamte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted June 26, 2005 Share Posted June 26, 2005 Trotzdem ist es aber für die Katz, da mit dem neuen Jagdschein ja sofort eine neue WBK ausgestellt werden muß.Ist und bleibt ein nutzloses Affentheater für arbeitsscheue Beamte. 366125[/snapback] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted June 26, 2005 Share Posted June 26, 2005 Trotzdem ist es aber für die Katz, da mit dem neuen Jagdschein ja sofort eine neue WBK ausgestellt werden muß.Ist und bleibt ein nutzloses Affentheater für arbeitsscheue Beamte. 366125[/snapback] Wenn die Gebühren hoch genug sind.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 27, 2005 Share Posted June 27, 2005 Wenn die Gebühren hoch genug sind.... 366158[/snapback] Hm, also ich halte es nicht (grundsätzlich) für falsch, dass ein Widerrufsverfahren für die WBK eingeleitet wird, wenn ein Jäger seinen Jagdschein nicht mehr verlängert. Das ganze darf meines Erachtens allerdings nicht pauschal ablaufen und sich am Einzelfall orientieren. Sprich: ist jemand bereits viele Jahre Jäger und kann z.B. nachweislich aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen oder wegen seines hohen Alters keinen Jagdschein mehr lösen, kann man diesen nicht zur JS-Verlängerung zwingen und wird sein Bedürfnis als besonderen Grund nach § 45 Abs. 3 WaffG ansehen, der dazu geeignet ist, von einem WBK-Widerruf auch bei endgültigem Wegfall des Bedürfnisses abzusehen. Anders sieht es bei einem Jungjäger aus, der nach der ersten Jagdschein-Lösung nicht mehr verlängert. Diesem könnte man unterstellen, die Waffen für andere Zwecke erworben zu haben. In diesen Fällen sollte in der Anhörung zum Widerruf nachgefragt werden, warum der JS nicht mehr verlängert worden ist und ob dies auch nicht mehr beabsichtigt ist. Verweigert der Betroffene dann seine Mitwirkung oder kann keinen triftigen Grund dafür angeben bzw. ist kein besonderer Fall nach § 45 Abs. 3 WaffG erkennbar, wäre ein Widerruf durchaus statthaft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted June 27, 2005 Share Posted June 27, 2005 Hm, also ich halte es nicht (grundsätzlich) für falsch, dass ein Widerrufsverfahren für die WBK eingeleitet wird, wenn ein Jäger seinen Jagdschein nicht mehr verlängert. 366330[/snapback] Siehst Du Jennerwein: Beamte unter sich PS: Ohne von der Sache selbst zu sprechen (da kenn ich mich zu wenig aus) ist das wieder ein typisches Beispiel dass der "kleine Beamte" nur alles falsch machen kann. Wiederruft er ist es (in diesem Fall) wohl "nonsens". Wiederruft er nicht behauptet irgendjemand (cheffe, andere Dienststelle Polizei, Presse) dass "man" es übersehen hat oder"schludert". Deshalb habe ICH mich eigentlich nur zu der grundsätzlichen Sache geäussert dass eine "Nachbesserung" durch nachträgliches Lösen NIX HILFT. Massgebend ist bei Verwaltungsmassnahmen immer der Zeitpunkt des Entstehens. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Wanderer Posted June 28, 2005 Share Posted June 28, 2005 Hm, also ich halte es nicht (grundsätzlich) für falsch, dass ein Widerrufsverfahren für die WBK eingeleitet wird, wenn ein Jäger seinen Jagdschein nicht mehr verlängert. Die Problematik tritt doch sicherlich sehr oft auf. Wie gehen die Ordnungs-/Landratsämter damit um? Hat man bisher von seiten des Amtes stillgehalten oder ein Widerrufsverfahren eingeleitet? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted June 28, 2005 Share Posted June 28, 2005 Die Problematik tritt doch sicherlich sehr oft auf. Wie gehen die Ordnungs-/Landratsämter damit um?Hat man bisher von seiten des Amtes stillgehalten oder ein Widerrufsverfahren eingeleitet? 366839[/snapback] Normalerweise passiert da nix. Flattert die Anhörung doch ins Haus, dann genügt es anzugeben, daß man in der Zukunft wieder einen Jagdschein lösen wolle. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 28, 2005 Share Posted June 28, 2005 Normalerweise passiert da nix. Flattert die Anhörung doch ins Haus, dann genügt es anzugeben, daß man in der Zukunft wieder einen Jagdschein lösen wolle. 366853[/snapback] Na ja so einfach ist das dann auch wieder nicht. Den Worten müssen schon Taten folgen... @Wanderer: siehe hierzu mein Posting #16. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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