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Alles Gute für das Neue Jahr! 🥂🍾
IGNORED

Kann der Verein das Bedürfniss verweigern?


NikoX79

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Oder bekommt es das Mitglied automatisch , nur weil es die formellen Vorraussetzungen erbracht hat ?

Dem Grunde nach und nach geltendem Recht ist das auch so.

Auf dem Waffenantrag bestätigt der Verein lediglich die mind. 12-monatige Vereinsmitgliedschaft sowie die regelmäßige Teilnahme am Training (die mind. 18 mal lt. Verbandsorder). Nicht mehr und nicht weniger. Der Rest obliegt dem Verband.

Die Unterschrift an geleistete Vereinsarbeit oder andere Mindestleistungen zu koppeln ist eigentlich nicht haltbar.

Gruß

Manfred

Geschrieben

Die Unterschrift an geleistete Vereinsarbeit oder andere Mindestleistungen zu koppeln ist eigentlich nicht haltbar.

Gruß

Manfred

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Aber die einzige Möglichkeit die Faulenzer bei den Eiern zu bekommen :D

Geschrieben
Aber die einzige Möglichkeit die Faulenzer bei den Eiern zu bekommen  :D

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Na dann wissen wir ja jetzt, was Du so in Deiner Freizeit machst... :rotfl2:

IMI

Geschrieben
Fallbeispiel:

Ein Mitglied wird vom Vorstand nicht in der Lage gehalten, die tatsächliche Gewalt über eine Sportwaffe außerhalb des Schießstandes auszuüben.

Den Bereich außerhalb des Vereins überprüft und verantwortet die Behörde.

Karl

Geschrieben
Die Situation ist folgende: Ich bin seit 1 1/2 Jahren Mitglied in einem Verein. Dieser Verein ist allerdings erst seit 1 Jahr Mitglied in einem Dachverband. Demnach kann der Verein jetzt erstmalig Bedürfnisse beantragen.

Der Vorstand plant jetzt eine Prioritätenliste für Bedürfnisse die sich danach richtet wer wie viele Dienste übernommen hat usw. Trotz regelmäßiger Teilnahme und ausreichend langer Mitgliedschaft kann es also sein das der Verein kein Bedürfniss bewilligt. Ist ein solches Verhalten konform zu geltendem Recht?

Ja ich weiß was jetzt kommt, so schnell wie möglich austreten. ABer dann fange ich in einem neuen Verein ja wieder bei null an und die 2 1/2 Jahre waren dann ziemlich fürn Arsch. Man kann sich nämlich nicht mit Vereinswaffen unbegrenzt verbessern und ist außerdem ziemlich abhängig.

Also was meint Ihr dazu

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Wobei ich schon verstehen kann, dass der Verein, bei dem sich sicherlich ein Haufen Anträge gestapelt haben, die Prioritäten erst mal auf diejenigen setzt, die sich auch aktiv im Verein mit Arbeitsstunden etc. und am Vereinsleben beteiligen...

Es ist doch gar nicht gesagt, dass du kein Bedürfnis bekommst, sondern lediglich das du dich etwas länger gedulden must als andere.

Irgendwie kommt mir deine Geschichte und der Zeitpunkt an dem du fragst bekannt vor. Leider weiß ich nicht wo du herkommst, aber ich kenne einen Verein, der das im Moment genauso handhabt - ich bin aber kein Mitglied dort...

Da fallen sogar regelmäßig Schießen aus, weil sich keine "Freiwillgen" für die Aufsicht, Schießleitung oder den Vereinswaffentransport finden. Das ist meiner Ansicht schon etwas traurig.

In dem Fall findet das Handeln des Vorstandes aber mein vollstes Verständnis. Erst mal diejenigen, die den Verein am Leben erhalten und dann die anderen.

Gruß Stefan

Geschrieben

Beifall Stefan!

Ausserdem bestätigt der Verein, delegiert durch den Verband selbstverständlich nicht nur die 12 Monatige Mitgliedschaft und die abgeleisteten Trainingseinheiten. Er bestätigt auch dass die beantragten Waffen "zur Ausübung des Schiessports erforderlich sind.

Nun finde ich es zwar nicht richtig (glaub ich auch nicht ganz) dass die "Erforderlichkeit" einer Waffe von Arbeitseinsätzen abhängig gemacht wird. Aber es ist beileibe nicht so dass

der Verein nur die 2 Sachen blind zu bestätigen hat wenn andere Umstände (erscheint nicht, schiesst keine VM mit, hilft bei keinem Wettkampf aus, wasweisich) erkennen lassen dass es nur um die Knarre und nicht um den Schiessport IM ALLGEMEINEN geht.

Wir hatten die Siskussion ja schon mal. Und jetzt kommen gleich wieder die hier :boese040:

Wenn man sich aber die mittlerweile fast in allen Verbänden vorhandenen Befürwortungsrichtlinien anschaut müsste man schon erkennen dass diese eben aus dieser Delegation Staat-Verband-Verein entstanden sind.

Geschrieben

Also Danke für die vielen Antworten. Es nhandelt sich wie oft gefragt wurde um die erst-Waffe und der Verein liegt im Nord-Westen des Landes. Mehr möchte ich dazu eigentlich nicht sagen, trotzdem Danke

Geschrieben
sagt wer?

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Genau diesen Fall durften wir vor ca. 2 Jahren gleich zweimal durchspielen.

Zwei Schützenbrüder hatten die jeweils dritte Waffe beantragt.

Beide Sachbearbeiter (zwei Städte, ein Landkreis in Niedersachsen) verlangten Einsicht in die vereinsseitig geführte Schießkladde.

Ergebnis: Es wurde von beiden SB festgestellt, daß mit den bereits vorhandenen Waffen nicht ausreichend (?) trainiert wurde.

Auflagen: Entweder mit den vorhandenen Kanonen nachweislich weitere sechs Monate üben oder eine Waffe verkaufen, dann steht dem Erweb nichts mehr im Wege.

Um des lieben Friedens Willen wurde weitertrainiert... :angry2:

Geschrieben
Genau diesen Fall durften wir vor ca. 2 Jahren gleich zweimal durchspielen.

Zwei Schützenbrüder hatten die jeweils dritte Waffe beantragt.

Beide Sachbearbeiter (zwei Städte, ein Landkreis in Niedersachsen) verlangten Einsicht in die vereinsseitig geführte Schießkladde.

Ergebnis: Es wurde von beiden SB festgestellt, daß mit den bereits vorhandenen Waffen nicht ausreichend (?) trainiert wurde.

Auflagen: Entweder mit den vorhandenen Kanonen nachweislich weitere sechs Monate üben oder eine Waffe verkaufen, dann steht dem Erweb nichts mehr im Wege.

Um des lieben Friedens Willen wurde weitertrainiert... :angry2:

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DAS hätten sich die beiden Kollegen schriftlich geben lassen können, diese hätten schriftl. Widerspruch erhoben und nach weiteren 6 Monaten wären die SB damit nicht einen Schritt weitergekommen, da deren Wunschdenken waffenrechtlich bedeutungslos ist.

Oder ihr "bedient" die strebsamen SB's zukünftig entsprechend <_< ; die Spalten / Zeilen einer derartigen Kladde dürften ausreichend Platz für alles bieten. Ein Schuss je Waffe ist doch Training.

Geschrieben
Dem Grunde nach und nach geltendem Recht ist das auch so.

Auf dem Waffenantrag bestätigt der Verein lediglich die mind. 12-monatige Vereinsmitgliedschaft sowie die regelmäßige Teilnahme am Training (die mind. 18 mal lt. Verbandsorder). Nicht mehr und nicht weniger. Der Rest obliegt dem Verband.

Die Unterschrift an geleistete Vereinsarbeit oder andere Mindestleistungen zu koppeln ist eigentlich nicht haltbar.

Gruß

Manfred

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Wie schon einmal erwähnt können auch Bedenken bezüglich der derzeitigen Fähigkeiten des Schützen zur Verweigerung führen. Niemand spricht von (schießsportlichen) Mindestleistungen. Wenn allerdings der Schütze nach 12 Monaten immer noch mehr an Rahmenmaterial als Zielscheiben locht, oder er enfach, aus welchen Gründen auch immer, eklatante Mängel in der Handhabung einer Waffe erkennen läßt, dann hat der Verein das Recht, den Antrag an den Verband nicht zu unterschreiben. Wenn nämlich aus diesen Gründen mit der Waffe ein Unfall passiert, dann wird auch auf Vereinsebene ermittelt, ob der Schütze ausreichend trainiert und ausgebildet wurde.

Solche Patienten sind zwar selten, aber es gibt sie.

Gruß

Klaus

Geschrieben
Oder ihr "bedient" die strebsamen SB's zukünftig entsprechend  <_< ; die Spalten / Zeilen einer derartigen Kladde dürften ausreichend Platz für alles bieten. Ein Schuss je Waffe ist doch Training.

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Du hast recht, unsere Schießkladde hat viele Spalten.

Vielleicht sind wir damals einfach zu naiv gewesen. Soll nicht wieder vorkommen.

Geschrieben
... Oder ihr "bedient" die strebsamen SB's zukünftig entsprechend  <_< ; die Spalten / Zeilen einer derartigen Kladde dürften ausreichend Platz für alles bieten. Ein Schuss je Waffe ist doch Training.

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Fragt sich bloss, wie man einen Schuss im Schießbuch aufschreibt?

IMI

Geschrieben
Fragt sich bloss, wie man einen Schuss im Schießbuch aufschreibt?

IMI

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Kommt auf das Schießbuch an. :D

Geschrieben
Fragt sich bloss, wie man einen Schuss im Schießbuch aufschreibt?

IMI

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Dazu muß ich sagen, daß die SB nicht Ergebnisse (Ringzahlen) gefordert haben, nur einen Nachweis, daß mit den entsprechenden Waffen geschossen wurde.

Wir haben daraufhin unsere Schießkladde geändert. Neben Ringzahlen kann man jetzt auch unterschiedliche Kaliber eintragen bzw. ankreuzen.

Damit waren die Herrschaften einverstanden.

Geschrieben
Wenn allerdings der Schütze  nach 12 Monaten immer noch mehr an Rahmenmaterial als Zielscheiben locht, oder er enfach, aus welchen Gründen auch immer, eklatante Mängel in der Handhabung einer Waffe erkennen läßt, dann hat der Verein das Recht, den Antrag an den Verband nicht zu unterschreiben. Wenn nämlich aus diesen Gründen mit der Waffe ein Unfall passiert, dann wird auch auf Vereinsebene ermittelt, ob der Schütze ausreichend trainiert und ausgebildet wurde.

Solche Patienten sind zwar selten, aber es gibt sie.

Gruß

Klaus

Für was ist dann die Sachkunde?

Karl

Geschrieben

@klaus

Also sorry Klaus...das kanns ja wohl nicht sein:

"dann hat der Verein das Recht, den Antrag an den Verband nicht zu unterschreiben. Wenn nämlich aus diesen Gründen mit der Waffe ein Unfall passiert, dann wird auch auf Vereinsebene ermittelt, ob der Schütze ausreichend trainiert und ausgebildet wurde."

a.)

...hat der Verein das Recht...

Woraus erschließt sich Dir diese Ansicht? Aus der moralischen Verpflichtung?

Das ist schlichtweg falsch.

b.)

Ob er genügend trainiert und ausgebildet wurde sollte sich aus dem Schießbuch erkennen lassen (wie oft hat er trainiert?). Ergebnisse sind dabei nicht von Belang.

Meiner festen Überzeugung nach läßt sich die Behauptung der Verein habe, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind (wir erinnern uns: Zuverlässigkeit, pers. Eignung, Sachkunde und die alleseits bekannten Kriterien für das Bedürfnis) ein Vetorecht schlicht nicht halten...

Wir hatten das Thema schon mal im Waffenrecht und bei einer in letzter Minute getroffenen Entscheidung zu ungunsten des Schützen ist das schlicht Willkür und sowas von zu verabscheuen...denn damit werden die Gründe für eine Versagung vollkommen beliebig. Beim einen, weil er noch immer den Rahmen trifft, bei nächsten weil ich seine Rapperkluft shice finde und wiederum beim nächsten weil mir nicht gefällt, daß er an einem Schießabend nach dem Schießen 2 Bier trinkt.

Die einzige Möglichkeit die es gibt moralische Aspekte mit in die Bedürfnisvergabe einzubauen ist meiner Meinung nach die Bedingungen bei Eintritt in den Verein klar zu formulieren (mindestens 270 Ringe bei 40 Schuß etc, 30 Stunden Arbeitsdienst). Nach meiner Meinung bleibt's rechtlich trotzdem bedenklich und unhaltbar...allerdings wärs zumindest fair!

Wer klagt schon gern, wenn um sein Hobby geht (trotzdem bin ich überzeugt, daß ziemlich jede Klage durchkäme - dann vielleicht nicht der Vorstand unterschreiben muß[man kann ihn schließlich korrekterweise nicht zwingen], allerdings der Verband das Bedürfnis evtl. nicht verweigern kann)! Trotzdem auch ich würde nie wegen sowas vor Gericht ziehen...

Ich weiß nicht warum es vielen so schwer fällt auf ihr Mitspracherecht zu verzichten. Wären die positiven Aspekte der Bedürfnisvergabe durch die Vereine höher zu werten gewesen als der Mißbrauch der damit betrieben wurde (Gefälligkeitsbedürfnisse), würden die Vereine heute noch die Bedürfnisse ausstellen.

Wo war denn die Verantwortung der Vorsitzenden und der Vereine als sie Bedürfnisse an Saufkumpanen und "Priviligierte" für n Appel und Ei gegeben haben?

Wenn man gewollt hätte, daß Verein und Verband das Bedürfnis an sich unterzeichen müssen, warum wurde das vom Gesetzgeber dann nicht gemacht? Evtl. weils früher schon willkürliche Entscheidungen von Vereinsmeiern gegeben hat und man sowas genauso wie den Mißbrauch unterbinden wollte? Kann gar nicht sein, oder?

Nix für Ungut, aber teilweise ist es doch sehr beschämend zu sehen wie sich Sportschützen untereinander derart in die Suppe spucken können und die Verfasser des WaffG geradezu liberal waren, wenn man die Ansichten hier so liest.

Gruß

xylo

Geschrieben

Ist ja gut und richtig Aber kann man das immer so "starr" sehen?

Wo es unterschiedliche Vereinsstrukturen gibt!?

Ein anderer Gedankengang:

Ein Verein ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit den selben Interessen.

Jetzt nehmen wir mal an jemand geht zu einer Reservistenarbeitsgemeinschaft.

Er kommt immer wenn schon aufgebaut ist und geht immer bevor abgebaut wird. Überhaupt, sagen wir mal, zeigt er dass er nur schiessen will aber mit dem "Verein" ansonsten nix am Hut hat.

Den anderen Mitgliedern "stinkt" sein Verhalten aber "man" weiss nicht ob sein Verhalten für eine Abmahnung reicht und so "lässt man es laufen".

Er ist ein Jahr Mitglied (wenn er nichts anstellt bringt man ihn ja auch nicht raus) und er macht seine vorgeschriebenen Trainingseinheiten.

Ansonsten nimmt er an keinen Aktivitäten des Vereins teil.

Bist Du der Meinung dass ein Verein die "Bestätigung .......eigene Waffe erforderlich (früher hiess das mal LEISTUNGSSTEIGERUNG) ausstellen muss.???

PS: Das vorstehende ist ein fiktiver Fall. Jetzt fällt mir ein tatsächlicher ein:

Zu uns kam ein "Gastschütze". Er kam mit knöchellangem Nachthemd (darf man eh nix sagen sonst ist man ausländerfeindlich) und lieh sich also Gewehr und eine Schachtel Munition. Ich wurde beauftragt ihn einzuweisen und zu beobachten.

Der gute Mann hat geladen, geschossen, geladen, geschossen.... innerhalb von ein paar Minuten hatte er die 50 Schuss raus. Auf Versuche ihn auf die Notwendigkeit des Zielens hinzuweisen hat er "sauer" reagiert.

Während die Scheiben rein fuhren (50 Meter) hat er weiter geschossen. Und zwar in´s Gras.

Wenn SO JEMAND nun Mitglied wird (man darf ihn ja nicht ablehnen) und 1 Jahr SO schiesst (er muss ja nichts treffen haben wir oben festgestellt)

muss der Verein also die Mitgliedschaftsdauer und die Übungsbemühungen bestätigen und zur "Befürwortung" weiterleiten.!?

Das ist so richtig?? :huh:

PPS: Das sind FRAGEN, KEIN Standpunkt. DA in unserem Verein seit längerer Zeit auch nur ein kommisarischer SM tätig ist und auch ich (wie JEDER :D ) in Bearbeitung steht den Job zu übernehmen, würde mich schon interessieren welche STellung der Verein jetzt so hat.

Ich lerne gerne dazu!!

Geschrieben
Ist ja gut und richtig Aber kann man das immer so "starr" sehen?

Wo es unterschiedliche Vereinsstrukturen gibt!?

Ein anderer Gedankengang:

Ein Verein ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit den selben Interessen.

Jetzt nehmen wir mal an jemand geht zu einer Reservistenarbeitsgemeinschaft.

Er kommt immer wenn schon aufgebaut ist und geht immer bevor abgebaut wird. Überhaupt, sagen wir mal, zeigt er dass er nur schiessen will aber mit dem "Verein" ansonsten nix am Hut hat.

Den anderen Mitgliedern "stinkt" sein Verhalten aber "man" weiss nicht ob sein Verhalten für eine Abmahnung reicht und so "lässt man es laufen".

Er ist ein Jahr Mitglied (wenn er nichts anstellt bringt man ihn ja auch nicht raus) und er macht seine vorgeschriebenen Trainingseinheiten.

Ansonsten nimmt er an keinen Aktivitäten des Vereins teil.

Bist Du der Meinung dass ein Verein die "Bestätigung .......eigene Waffe erforderlich (früher hiess das mal LEISTUNGSSTEIGERUNG) ausstellen muss.???

PS: Das vorstehende ist ein fiktiver Fall. Jetzt fällt mir ein tatsächlicher ein:

Zu uns kam ein "Gastschütze". Er kam mit knöchellangem Nachthemd (darf man eh nix sagen sonst ist man ausländerfeindlich) und lieh sich also Gewehr und eine Schachtel Munition. Ich wurde beauftragt ihn einzuweisen und zu beobachten.

Der gute Mann hat geladen, geschossen, geladen, geschossen.... innerhalb von ein paar Minuten hatte er die 50 Schuss raus. Auf Versuche ihn auf die Notwendigkeit des Zielens hinzuweisen hat er "sauer" reagiert.

Während die Scheiben rein fuhren (50 Meter) hat er weiter geschossen. Und zwar in´s Gras.

Wenn SO JEMAND nun Mitglied wird (man darf ihn ja nicht ablehnen) und 1 Jahr SO schiesst (er muss ja nichts treffen haben wir oben festgestellt)

muss der Verein also die Mitgliedschaftsdauer und die Übungsbemühungen bestätigen und zur "Befürwortung" weiterleiten.!?

Das ist so richtig?? :huh:

PPS: Das sind FRAGEN, KEIN Standpunkt. DA in unserem Verein seit längerer Zeit auch nur ein kommisarischer SM tätig ist und auch ich (wie JEDER :D ) in Bearbeitung steht den Job zu übernehmen, würde mich schon interessieren welche STellung der Verein jetzt so hat.

Ich lerne gerne dazu!!

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Gut und schön, aber viele Vereine haben eine Probezeit. z.B 6 Monate. In dieser Zeit wird sich rausstellen, ob jemand ernsthaftes Interresse hat oder nicht. :pro:

Falls jemand nicht bein Aufbauen oder so hilft, dann sollte man andere Wege finden, als Ihm keine Befürwortung auszustellen. Erst mal sollte ein Gespräch gescht werden und nicht sofort mit der harten Tour kommen.

Geschrieben

@xylo

Gestatte mir bitte, Deine Anmerkungen innerhalb Deines Postings zu kommentieren.

@klaus

Also sorry Klaus...das kanns ja wohl nicht sein:

"dann hat der Verein das Recht, den Antrag an den Verband nicht zu unterschreiben. Wenn nämlich aus diesen Gründen mit der Waffe ein Unfall passiert, dann wird auch auf Vereinsebene ermittelt, ob der Schütze ausreichend trainiert und ausgebildet wurde."

a.)

...hat der Verein das Recht...

Woraus erschließt sich Dir diese Ansicht? Aus der moralischen Verpflichtung?

Das ist schlichtweg falsch.

- Nein, das ist nicht falsch. Von moralischer Verpflichtung kann keine Rede sein. Diese Anschicht erschließt sich mir aus der Sicht des Vereinsvorstandes. Ich würde niemandem eine Waffe befürworten wollen, der nachweislich nur Schrott schießt (achtung bitte: ich fordere keine Ringzahlen, aber die Scheibe sollte er schon treffen) oder der sich einen Teufel um die Hinweise aus der Sachkunde und von seinen Schützenkollegen schert, was die verantwortungsvolle Handhabung einer Schußwaffe betrifft.

b.)

Ob er genügend trainiert und ausgebildet wurde sollte sich aus dem Schießbuch erkennen lassen (wie oft hat er trainiert?). Ergebnisse sind dabei nicht von Belang.

Meiner festen Überzeugung nach läßt sich die Behauptung der Verein habe, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind (wir erinnern uns: Zuverlässigkeit, pers. Eignung, Sachkunde und die alleseits bekannten Kriterien für das Bedürfnis) ein Vetorecht schlicht nicht halten...

-Doch. und zwar aus den obengenannten Gründen.

Wir hatten das Thema schon mal im Waffenrecht und bei einer in letzter Minute getroffenen Entscheidung zu ungunsten des Schützen ist das schlicht Willkür und sowas von zu verabscheuen...denn damit werden die Gründe für eine Versagung vollkommen beliebig. Beim einen, weil er noch immer den Rahmen trifft, bei nächsten weil ich seine Rapperkluft shice finde und wiederum beim nächsten weil mir nicht gefällt, daß er an einem Schießabend nach dem Schießen 2 Bier trinkt.

-Ich habe die Gründe, aus denen sich nach meiner Meinung eine Verweigerung ergeben könnte bereits oben und in einem vorherigen Posting genannt. Dein Beispiel läuft auf den berühmten "Nasenfaktor" heraus, den ich persönlich nicht berücksichtige. Passt also nicht zu meinen Argumenten.

Die einzige Möglichkeit die es gibt moralische Aspekte mit in die Bedürfnisvergabe einzubauen ist meiner Meinung nach die Bedingungen bei Eintritt in den Verein klar zu formulieren (mindestens 270 Ringe bei 40 Schuß etc, 30 Stunden Arbeitsdienst). Nach meiner Meinung bleibt's rechtlich trotzdem bedenklich und unhaltbar...allerdings wärs zumindest fair!

- Sehe ich nicht so. Außerdem, was hat das mit Moral zu tun? Ich fordere keine Mindestringzahl von den Schützen. Das wiederum halte ich nicht für fair. Soll ich tatsächlich erwarten, daß jemand, der die Mindestanzahl von 18xSchießen im Jahr, also etwa 20 Stunden (es gibt ja noch andere Schützen, die an den möglichen Schießtagen trainieren möchten) doch eine Mindestleistung fordern? Der eine lernt es schneller, der andere eben nicht. Die Dauer der möglichen Schießzeiten ist natürlich von Verein zu Verein unterschiedlich. Wenn zu erkennen ist, daß der Schütze seine Leistung verbessern will und die Waffe sicher handhabt, ist die Ringzahl zweitrangig. Wie lange soll denn geprüft werden, ob der Schütze die 270 halten kann? Willst Du da auch ein Limit setzen? 18 x 270 pro Jahr? In welcher Disziplin? Vielleicht liegt ihm ja KK-SpoPi nicht so wie Standardpistole oder GK-SpoPi? Alle drei Disziplinen sind sind mit den zum Teil möglichen Mindesttrainingseinheiten nicht zu überprüfen, weil es zeitlich eventuell nicht hinkommt.

Wer klagt schon gern, wenn um sein Hobby geht (trotzdem bin ich überzeugt, daß ziemlich jede Klage durchkäme - dann vielleicht nicht der Vorstand unterschreiben muß[man kann ihn schließlich korrekterweise nicht zwingen], allerdings der Verband das Bedürfnis evtl. nicht verweigern kann)! Trotzdem auch ich würde nie wegen sowas vor Gericht ziehen...

Ich weiß nicht warum es vielen so schwer fällt auf ihr Mitspracherecht zu verzichten. Wären die positiven Aspekte der Bedürfnisvergabe durch die Vereine höher zu werten gewesen als der Mißbrauch der damit betrieben wurde (Gefälligkeitsbedürfnisse), würden die Vereine heute noch die Bedürfnisse ausstellen.

Wo war denn die Verantwortung der Vorsitzenden und der Vereine als sie Bedürfnisse an Saufkumpanen und "Priviligierte" für n Appel und Ei gegeben haben?

- Ist mir aus unserem Verein nicht bekannt - weist Du mehr? Im übrigen haben die Schützen aus meinem Umfeld damit überhaupt kein Problem. Wir haben die Eigenart, bei Versammlungen und auch in den normalen Schießzeiten miteinander zu reden.

Wenn man gewollt hätte, daß Verein und Verband das Bedürfnis an sich unterzeichen müssen, warum wurde das vom Gesetzgeber dann nicht gemacht? Evtl. weils früher schon willkürliche Entscheidungen von Vereinsmeiern gegeben hat und man sowas genauso wie den Mißbrauch unterbinden wollte? Kann gar nicht sein, oder?

- Dann sollte die Vereinsunterschrift aus dem Antrag herausgenommen werden und die Verantwortung für den Nachweis des Trainings, etc. komplett auf den Schützen selber übertragen werden. Würde ich für gut befinden.

Nix für Ungut, aber teilweise ist es doch sehr beschämend zu sehen wie sich Sportschützen untereinander derart in die Suppe spucken können und die Verfasser des WaffG geradezu liberal waren, wenn man die Ansichten hier so liest.

Gruß

xylo

354082[/snapback]

Ich will meine Auffassung bezüglich der Befürwortungen nicht verallgemeinert sehen. Ich kann hier nur aus meinem Umfeld und eigenen Erfahrungen meine Meinung bilden. Wenn Dir diese Ansichten als "in die Suppe spucken" vorkommen, dann ist das Deine Meinung. Ich bin für den legalen Waffenbesitz aber bestimmt nicht für Waffenanarchie. Wenn Du in Deinem Bereich Probleme damit hast, daß dort nach Kleidung oder dem Genuß von Bier nach dem Schießen befürwortet wird, dan hast Du wesentlich mehr Handlungsbedarf in Deinem Verein als ich in meinem. Und das in den Griff zu bekommen zählt nach miner Auffassung auch als Vereinsarbeit.

Gruß

Klaus

Geschrieben
Jetzt fällt mir ein tatsächlicher ein:

Zu uns kam ein "Gastschütze". Er kam mit knöchellangem Nachthemd (darf man eh nix sagen sonst ist man ausländerfeindlich) und lieh sich also Gewehr und eine Schachtel Munition. Ich wurde beauftragt ihn einzuweisen und zu beobachten.

Der gute Mann hat geladen, geschossen, geladen, geschossen.... innerhalb von ein paar Minuten hatte er die 50 Schuss raus. Auf Versuche ihn auf die Notwendigkeit des Zielens hinzuweisen hat er "sauer" reagiert.

Während die Scheiben rein fuhren (50 Meter) hat er weiter geschossen. Und zwar in´s Gras.

Wenn SO JEMAND nun Mitglied wird (man darf ihn ja nicht ablehnen) und 1 Jahr SO schiesst (er muss ja nichts treffen haben wir oben festgestellt)

muss der Verein also die Mitgliedschaftsdauer und die Übungsbemühungen bestätigen und zur "Befürwortung" weiterleiten.!?

Das ist so richtig?? :huh:

PPS: Das sind FRAGEN, KEIN Standpunkt. DA in unserem Verein seit längerer Zeit auch nur ein kommisarischer SM tätig ist und auch ich (wie JEDER :D ) in Bearbeitung steht den Job zu übernehmen, würde mich schon interessieren welche STellung der Verein jetzt so hat.

Ich lerne gerne dazu!!

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Smithy,

der Mann sieht halt Fun als den obersten Zweck des Schießsports, viele User hier auch.

Wenn ein Schütze beim einholen der Scheiben noch schießt hat die Aufsicht was falsch gemacht.

Wieso darf man so einen Schützen nicht ablehnen? Zweck unseres Vereins ist Sportschießen, die Pflege geselligen Beisammenseins wurde auf Anregung des Finanzamtes aus der Satzung getilgt. (Gründung noch zu Königs Zeiten)

Die Belegung unseres Standes bestimmt die Vorstandschaft mit den Manschaftsführen und Trainern, Termine zum reinen Munitionsvernichten haben wir nicht, da würde es schlecht für so einen Sportler aussehen. Ob grundsätzlich jeder aufgenommen werden muß kann ich Dir nicht sagen.

Karl

Geschrieben
Ob grundsätzlich jeder aufgenommen werden muß kann ich Dir nicht sagen.

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Dann tue ich es mal. Hier bestehen viele Fehlvorstellungen, weil zwei Ebenen miteinander vermischt werden.

Die eine ist die Vereinsautonomie. Grundsätzlich kann jeder Verein (egal ob e.V. oder nicht) frei entscheiden, wer reinkommt. Und wenn es nur brillentragende Rothaarige über 1,80 Länge sind, dann ist das halt so... Eine Ausnahme besteht hier nur für Vereine, die eine wirtschaftliche Monopolstellung ausüben (z.B. Taxizentralen, der örtliche Handels- und Gewerbeverein u.ä.).

Die andere ist die steuerliche Gemeinnützigkeit. Um gemeinnützig zu sein (oder zu bleiben), muß ein Verein grundsätzlich innerhalb seiner satzungsmäßigen Zweckbestimmung für jedermann/frau offen sein. Bei zu starker Einschränkung dient er nicht mehr der Allgemeinheit.

Carcano

Geschrieben
Smithy,

Ob grundsätzlich jeder aufgenommen werden muß kann ich Dir nicht sagen.

Karl

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Bei uns steht in der (genehmigten) Satzung ein Vermerk, daß der Vorstand über die Annahme des Aufnahmeantrages entscheidet.

Jeder Antragsteller wird daruf hingewiesen. Und es läuft gut so.

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