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IGNORED

Jagd und Vorderlader


frosch

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Geschrieben

Moin,

folgende Problematik bei einem Bekannten, der Probleme bei der Verlängerung seiner Wiederlade und Vorderlader Erlaubnis nach §27 SprennG hat.

Seinem Antrag hinsichtlich der Verlängerung der Wiederladeerlaubnis und der zugeteilten Erwerbs und Lagermengen von NC Pulvern wurde stattgegeben, die Verlängerung von Vorderladererlaubnis und der zugeteilten Erwerbs und Lagermengen von SP Pulvern abgelehnt.

Zusammengefasste Bedründung der Behörde:

Im Einvernhemen mit dem Kreisjägermeister wird festgestellt, daß die Jagd mit Vorderladern auf Schalenwild nicht waidgerecht ist. Es fehlt die Möglichkeit zur Abgabe von schnellen weiteren Schüssen, falls das Wild nicht gleich mit dem ersten Schuß zur Strecke kommt. Aufgrund der fehlenden Waidgerechtigkeit fehlt es auch an dem erforderlichen sprengstoffrechtlichen Bedürfnis, die Erlaubnis ist somit zu versagen. -Rechtsbehelfsbelehrung-.

***************************

Der Antragsteller ist nicht rechtschutzversichert.

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Meine fachliche und rechtliche Position:

§19 BJG stellt hinsichtlich der sachlichen Verbote zur Jagd lediglich Mindestanforderungen an Energie für Rehwild (E100 > 1000 Joule) und Energie sowie Kaliber für übriges Schalenwild (E100 > 2000 Joule und Kaliber > 6,5mm) bei Verwendung von Büchsenpatronen. Diese Anforderungen gelten nicht für andere Munition (zB Flintenlaufgeschoß-Munition) und auch nicht für die Verwendung von Vorderladern. Bei Verwendung von Vorderladern darf lediglich nur mit einzelnen Geschossen (kein Schrot oder Posten) auf Schalenwild geschossen werden. Hinsichtlich der Zielenergie und des Kalibers erreichen Vorderladerwaffen bei Verwendung eines geeigneten Geschosses und Kalibers Energien, die denen von Büchsenpatronen nicht nachstehen und auch die für Büchsenpatronen für die Jagd auf Schalenwild -außer Rehwild- vorgeschriebenen Mindestenergien und Kaliber werden übertroffen.

Die Präzision aus moderner Fertigung stammender Vorderladergewehre ist für die Jagd ausreichend. Der Einsatz modernster Vorderlader (zB STURM, RUGER 77/50 Kaliber .50) mit Montagemöglichkeit für Zieloptiken ist ebenfalls praktikabel.

Falls für die Erfüllung der Waidgerechtigkeit die Möglichkeit der Abgabe eines schnellen weiteren Schusses unabdinglich ist, kann dem durch die Verwendung einer Doppelbüchse nachgekommen werden. Auch das Bereithalten einer Fangschußwaffe ist praktikabel.

Es gibt somit weder rechtliche noch technische Aspekte, die gegen die Verwendung von Vorderladern bei der Jagd auf Schalenwild stehen.

Die Verwendung von Schrotflinten zur Niederwildjagd ist zulässig. Dies gilt ebenso für die Verwendung von Vorderladerflinten, aus denen bei vergleichbarem Kaliber und Schrotvorlage ähnliche Energien erzielbar sind. Auch in diesem Fall steht dem jaglichen Einsatz nicht entgegen. Es können hier auch doppelläufige Vorderladerwaffen zum Einsatz kommen.

Eine weitere Möglichkeit zur Verwendung von Schwarzpulver ist das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen zB in den hochwildtauglichen Kalibern 45-70 GOV, 45-90, 50-110 Win.

********************************

Gibt es zu diesem Thema eine offizielle Position des DJV oder seiner Landesjagdverbände?

********************************

Was würdet Ihr noch so in den Widerspruch mit reinnehmen?

********************************

Wie ist eure Position zu dem Thema?

Gruß,

frogger

Geschrieben

Hallo Frosch,

ich stimme Deinen Ausführungen zu!!!

Übrigens:

Auch bei uns häufen sich in letzter Zeit die Anfragen nach Jagdgelegenheiten, bei denen Schwarzpulver Verwendung finden darf.

Das Problem: derzeit findet sich kaum ein Jagdherr, der sich so weit zurück an die alte Zeit anlehnen möchte. Außerdem haben viele Jäger - ganz offensichtlich auch der von Dir angesprochene Kreisjägermeister - vergessen, wo die Wurzeln der Jagd liegen. War alles, was vor Erfindung des rauchlosen Pulvers ablief folglich schändlich und nicht waidgerecht???

Es gibt viele Jäger, die alles ausgeblendet haben, was vor dem Jahr 1900 die gesamte Jagd-Kultur weltweit ausgemacht hat. Viele moderne Jäger stehen heute doch da, völlig historisch entwurzelt und empfinden kaum mehr als Verachtung gegenüber den Anhängern der schwarzen Zunft. Was ist das für ein Stand, der seine historischen Wurzeln derart verleugnet ???

Ich bin mal gespannt, ob in der SPI eines Tages auch noch der Unternehmensbereich "Jagd" eröffnet werden kann, wo dann ganz nach historischem Vorbild unter Verwendung von historischen Waffen mit Pulverlaborierungen, die die in den einschlägigen Bestimmungen und Gesetzen tatsächlich geforderte Mindestenergie zur Verfügung stellen, die Jagd ausgeübt werden kann.

Im Schießsport haben wir gerade am 21.05. in Weinheim Originalwaffen aus der Zeit ab 1600 wieder aktiv geschossen (siehe Bericht auf unserer homepage unter Aktuelles!) . Warum soll das, was im Schießsport möglich ist, nicht auch im Bereich der Jagd möglich sein? Die Mehrzahl aller historischen Schwarzpulverwaffen waren zunächst Jagdwaffen, bis vereinzelte dann auch zur militärischen Verwendung umfunktioniert oder zweckentfremdet wurden.

Alle Interessierten sind eingeladen, sich der SPI anzuschließen. Wenn sich dann noch ein Jäger findet, der diesen Bereich in der SPI verantwortlich und bundesweit übernehmen möchte, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch in Deutschland wieder mit Schwarzpulver ganz konkret gejagt werden kann - wenn sicherlich auch nur in eigens hierzu ausgerichteten und organisierten Jagdveranstaltungen. Ein in der Folge hieraus abgeleitetes sprengstoffrechtliches Bedürfnis dürfte dann auch kein Problem mehr darstellen.

Gruß

Helmut

Geschrieben

Hallo..

Ich muss sagen,das ich mich mit der Jagd und deren Gepflogenheiten nicht so auskenne..und mit VL Waffen,die diese Ansprüche erfüllen.

In der Begründung hiess es aber,das die Jagd mit dem VL nicht Waidgerecht wäre,weil die Möglichkeit weiterer schneller Schüsse nicht möglich ist.

Da fallen mir auf Anhieb solche Waffen wie die Revolvergewehre noch ein,die eine solche Begründung auch nichtig werden lassen...

Inwieweit eine solche Waffe Jagdtauglich wäre,weiss ich nicht,zumindest könnte man diese Waffen aber mit für die schnelle mehrfach Schussabgabe anführen.

Wer das Wild nicht mit 5 oder 6 Schuss erlegen kann,sollte meines Erachtens ohnehin nicht auf die Jagd :rolleyes:

Flinte,Doppelbüchse,Revolvergewehr..Fangschusswaffe als Revolver....

Da kommt doch schon was Anständiges zusammen..sind doch sinnvolle Argumente..

Die Behörde könnte wohl anschließend behaupten,das der Antragssteller diese Waffen evtl. nicht besitzt.....daran würd ich noch Denken..

Gruß,Micha

Gast Zwilling
Geschrieben

Ihr last bei der ganzen Sache die BG ausser acht, die nur eine Jagdausübung mit Waffe zuläst welche über eine sicher Gebrauchshandahbung verfügen.

Nun entladet mal einen Vorderlader....................

Bernhard

Geschrieben
Ihr last bei der ganzen Sache die BG ausser acht,  die nur eine Jagdausübung mit Waffe zuläst welche über eine sicher Gebrauchshandahbung verfügen.

Nun entladet mal einen Vorderlader....................

Bernhard

353084[/snapback]

bei ner Sharps mit Messingladehülsen geht das recht flott...

Geschrieben
Hilli, Bernhard sprach von einem Vorderlader. Auf (d)eine Sharps trifft das nicht zu.

353091[/snapback]

Hups, hast recht...war irgendwie noch allgemein bei SP-Waffen... :s75:

Gast Zwilling
Geschrieben
Moin,

Vorderlader können "kalt" mittels Ausblasadapter für die Verwendung der Industrie CO2 Kartuschen entladen werden.

Gruß,

frogger

353099[/snapback]

Ist das Hanhabungssicher während der normalen heutigen Jagdausübung??

wohl eher nicht.........

Bernhard, wegen dieser Frage schon mal einem Verwaltungsprozess u.A. wegen dieser Argumentation gewonnen <_<

Geschrieben
Moin,

folgende Problematik bei einem Bekannten, der Probleme bei der Verlängerung seiner Wiederlade und Vorderlader Erlaubnis nach §27 SprennG hat.

Seinem Antrag hinsichtlich der Verlängerung der Wiederladeerlaubnis und der zugeteilten Erwerbs und Lagermengen von NC Pulvern wurde stattgegeben, die Verlängerung von Vorderladererlaubnis und der zugeteilten Erwerbs und Lagermengen von SP Pulvern abgelehnt.

Zusammengefasste Bedründung der Behörde:

Im Einvernhemen mit dem Kreisjägermeister wird festgestellt, daß die Jagd mit Vorderladern auf Schalenwild nicht waidgerecht ist. Es fehlt die Möglichkeit zur Abgabe von schnellen weiteren Schüssen, falls das Wild nicht gleich mit dem ersten Schuß zur Strecke kommt. Aufgrund der fehlenden Waidgerechtigkeit fehlt es auch an dem erforderlichen sprengstoffrechtlichen Bedürfnis, die Erlaubnis ist somit zu versagen. -Rechtsbehelfsbelehrung-.

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Der Antragsteller ist nicht rechtschutzversichert.

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Meine fachliche und rechtliche Position:

§19 BJG stellt hinsichtlich der sachlichen Verbote zur Jagd lediglich Mindestanforderungen an Energie für Rehwild (E100 > 1000 Joule) und Energie sowie Kaliber für übriges Schalenwild (E100 > 2000 Joule und Kaliber > 6,5mm) bei Verwendung von Büchsenpatronen. Diese Anforderungen gelten nicht für andere Munition (zB Flintenlaufgeschoß-Munition) und auch nicht für die Verwendung von Vorderladern. Bei Verwendung von Vorderladern darf lediglich nur mit einzelnen Geschossen (kein Schrot oder Posten) auf Schalenwild geschossen werden. Hinsichtlich der Zielenergie und des Kalibers erreichen Vorderladerwaffen bei Verwendung eines geeigneten Geschosses und Kalibers Energien, die denen von Büchsenpatronen nicht nachstehen und auch die für Büchsenpatronen für die Jagd auf Schalenwild -außer Rehwild- vorgeschriebenen Mindestenergien und Kaliber werden übertroffen.

Die Präzision aus moderner Fertigung stammender Vorderladergewehre ist für die Jagd ausreichend. Der Einsatz modernster Vorderlader (zB STURM, RUGER 77/50 Kaliber .50) mit Montagemöglichkeit für Zieloptiken ist ebenfalls praktikabel.

Falls für die Erfüllung der Waidgerechtigkeit die Möglichkeit der Abgabe eines schnellen weiteren Schusses unabdinglich ist, kann dem durch die Verwendung einer Doppelbüchse nachgekommen werden. Auch das Bereithalten einer Fangschußwaffe ist praktikabel.

Es gibt somit weder rechtliche noch technische Aspekte, die gegen die Verwendung von Vorderladern bei der Jagd auf Schalenwild stehen.

Die Verwendung von Schrotflinten zur Niederwildjagd ist zulässig. Dies gilt ebenso für die Verwendung von Vorderladerflinten, aus denen bei vergleichbarem Kaliber und Schrotvorlage ähnliche Energien erzielbar sind. Auch in diesem Fall steht dem jaglichen Einsatz nicht entgegen. Es können hier auch doppelläufige Vorderladerwaffen zum Einsatz kommen.

Eine weitere Möglichkeit zur Verwendung von Schwarzpulver ist das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen zB in den hochwildtauglichen Kalibern 45-70 GOV, 45-90, 50-110 Win.

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Gibt es zu diesem Thema eine offizielle Position des DJV oder seiner Landesjagdverbände?

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Was würdet Ihr noch so in den Widerspruch mit reinnehmen?

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Wie ist eure Position zu dem Thema?

Gruß,

frogger

352994[/snapback]

Nur mal so als Tipp,

ich habe einen Bekannten, der geht regelmäßig zu Treibjagden mit einer Schwarzpulverflinte, er lädt seine Schwarzpulverschrotpatronen selber mittels Messinghülsen.

Meiner Meinung nach ist die Ablehnung nicht haltbar.

Geschrieben

Moin,

es ist mir schleierhaft, warum es nicht handhabungssicher sein soll, da es schon tausendfach auf Schießständen gemacht wurde. Bei korrekter Anwendung sehe ich kein Problem.

Naja, es bleiben ja eh noch die Sharpsgewehre und Waffen für Schwarzpulverpatronenmunition.

Und nicht zu vergessen die Auslandsjagd....

Gruß,

frogger

Geschrieben
Seinem Antrag hinsichtlich der Verlängerung der Wiederladeerlaubnis und der zugeteilten Erwerbs und Lagermengen von NC Pulvern wurde stattgegeben, die Verlängerung von Vorderladererlaubnis und der zugeteilten Erwerbs und Lagermengen von SP Pulvern abgelehnt.

352994[/snapback]

Jagt dein Bekannter wirklich mit Vorderladern oder anderen SP-Waffen?

Da muß es doch jemanden geben, der ihm das bestätigt.

Oder schießt er mit Räucherpulver just for fun bzw. "sportlich" auf dem Schießstand? Dann könnte er ja sich von dem Verein, auf dessen Stand er schießt, eine Bescheinigung holen.

Geschrieben

Es gibt auch Kammerlader, da ist entladen auch ganz einfach.

Warum heißt des Treibmittel denn Jagdschwarzpulver??????

Naja, versteh einer die Behörden!

Ichhab schon per Steinschloßjägerbüche erlegtes Wild gesehen, viel toter geht es nicht, kein 2. Schuß nötig, lag im Knall.

Wenn sich die Behörde einer schlüssigen Argumentation verschlißt, hilft nur klagen, schienbar wird eine andere Sprachenicht mehr verstanden in diesem Lande.

MfG

AWO425, Nichtjäger

Geschrieben
Moin,

folgende Problematik bei einem Bekannten, der Probleme bei der Verlängerung seiner Wiederlade und Vorderlader Erlaubnis nach §27 SprennG hat.

Seinem Antrag hinsichtlich der Verlängerung der Wiederladeerlaubnis und der zugeteilten Erwerbs und Lagermengen von NC Pulvern wurde stattgegeben, die Verlängerung von Vorderladererlaubnis und der zugeteilten Erwerbs und Lagermengen von SP Pulvern abgelehnt.

Zusammengefasste Bedründung der Behörde:

Im Einvernhemen mit dem Kreisjägermeister wird festgestellt, daß die Jagd mit Vorderladern auf Schalenwild nicht waidgerecht ist. Es fehlt die Möglichkeit zur Abgabe von schnellen weiteren Schüssen, falls das Wild nicht gleich mit dem ersten Schuß zur Strecke kommt. Aufgrund der fehlenden Waidgerechtigkeit fehlt es auch an dem erforderlichen sprengstoffrechtlichen Bedürfnis, die Erlaubnis ist somit zu versagen. -Rechtsbehelfsbelehrung-.

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Der Antragsteller ist nicht rechtschutzversichert.

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Meine fachliche und rechtliche Position:

§19 BJG stellt hinsichtlich der sachlichen Verbote zur Jagd lediglich Mindestanforderungen an Energie für Rehwild (E100 > 1000 Joule) und Energie sowie Kaliber für übriges Schalenwild (E100 > 2000 Joule und Kaliber > 6,5mm) bei Verwendung von Büchsenpatronen. Diese Anforderungen gelten nicht für andere Munition (zB Flintenlaufgeschoß-Munition) und auch nicht für die Verwendung von Vorderladern. Bei Verwendung von Vorderladern darf lediglich nur mit einzelnen Geschossen (kein Schrot oder Posten) auf Schalenwild geschossen werden. Hinsichtlich der Zielenergie und des Kalibers erreichen Vorderladerwaffen bei Verwendung eines geeigneten Geschosses und Kalibers Energien, die denen von Büchsenpatronen nicht nachstehen und auch die für Büchsenpatronen für die Jagd auf Schalenwild -außer Rehwild- vorgeschriebenen Mindestenergien und Kaliber werden übertroffen.

Die Präzision aus moderner Fertigung stammender Vorderladergewehre ist für die Jagd ausreichend. Der Einsatz modernster Vorderlader (zB STURM, RUGER 77/50 Kaliber .50) mit Montagemöglichkeit für Zieloptiken ist ebenfalls praktikabel.

Falls für die Erfüllung der Waidgerechtigkeit die Möglichkeit der Abgabe eines schnellen weiteren Schusses unabdinglich ist, kann dem durch die Verwendung einer Doppelbüchse nachgekommen werden. Auch das Bereithalten einer Fangschußwaffe ist praktikabel.

Es gibt somit weder rechtliche noch technische Aspekte, die gegen die Verwendung von Vorderladern bei der Jagd auf Schalenwild stehen.

Die Verwendung von Schrotflinten zur Niederwildjagd ist zulässig. Dies gilt ebenso für die Verwendung von Vorderladerflinten, aus denen bei vergleichbarem Kaliber und Schrotvorlage ähnliche Energien erzielbar sind. Auch in diesem Fall steht dem jaglichen Einsatz nicht entgegen. Es können hier auch doppelläufige Vorderladerwaffen zum Einsatz kommen.

Eine weitere Möglichkeit zur Verwendung von Schwarzpulver ist das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen zB in den hochwildtauglichen Kalibern 45-70 GOV, 45-90, 50-110 Win.

********************************

Gibt es zu diesem Thema eine offizielle Position des DJV oder seiner Landesjagdverbände?

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Was würdet Ihr noch so in den Widerspruch mit reinnehmen?

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Wie ist eure Position zu dem Thema?

Gruß,

frogger

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Hallo zusammen, ich kann mich erinnern im Jagdgesetz mal etwas davon gelesen zu haben, das die Hülsenlänge der zur Jagd zugelassenen Patrone mindestens 40 mm betragen muß (Schonzeitpatronen mal ausgenommen). Damit wäre ein VL von vorneherein ausgeschlossen. Habe aber mal für einen Jäger 45/70 Schwarzpulverpatronen zur Saujagd geladen. Die Dinger hatten nach seinen Angaben eine super Wirkung! :D

Geschrieben
Hallo zusammen, ich kann mich erinnern im Jagdgesetz mal etwas davon gelesen zu haben, das die Hülsenlänge der zur Jagd zugelassenen Patrone mindestens 40 mm betragen muß (Schonzeitpatronen mal ausgenommen). Damit wäre ein VL von vorneherein ausgeschlossen. Habe aber mal für einen Jäger 45/70 Schwarzpulverpatronen zur Saujagd  geladen. Die Dinger hatten nach seinen Angaben eine super Wirkung! :D

353239[/snapback]

Die 40mm-Hülsenlänge gilt für Waffen, die wie böse-vollautomatische-Kriegswaffen aussehen, und bezieht sich auf die Zulassung zum sportlichen Schießen.

Die Einschränkung geht aus der AWaffV §6(1)2.c hervor.

Geschrieben
Die 40mm-Hülsenlänge gilt für Waffen, die wie böse-vollautomatische-Kriegswaffen aussehen, und bezieht sich auf die Zulassung zum sportlichen Schießen.

Die Einschränkung geht aus der AWaffV §6(1)2.c hervor.

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Nein, nein, das meine ich nicht!!!!!!!!!!!!!!

Ich weis nicht mehr wo genau ich es im JAGT-Gesetz gelesen habe,

aber es stand zumindest drinn. Wurde vieleicht bei der letzten Änderung

rausgenommen. Welcher Jäger kennt sich denn da genau aus????

Bitte melden!! :bb1:

Geschrieben

Moin,

die sachlichen Verbote stehen in §19 BJG und da ist weit und breit nichts von 40mm zu lesen.

Aber vielleicht kanst Du uns ja einmal die Fundstelle verraten?

Gruß,

frogger

Geschrieben
Die 40mm-Hülsenlänge ...

353243[/snapback]

... gibt es lediglich im jagdsportlichen Schiessen. Dort (DJV-Schiessvorschrift) ist diese minimale Hülsenlänge für Langwaffen festgelegt - was in der Realität die .22 lfB ausschliesst und damit die .22 Hornet als kleinste, für Wettkämpfe zugelassene Patrone definiert.

Geschrieben
... gibt es lediglich im jagdsportlichen Schiessen. Dort (DJV-Schiessvorschrift) ist diese minimale Hülsenlänge für Langwaffen festgelegt - was in der Realität die .22 lfB ausschliesst und damit die .22 Hornet als kleinste, für Wettkämpfe zugelassene Patrone definiert.

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Da ist allerdings nicht von 40mm sondern von 35mm die Rede:

III. Büchsenschießen

1. Gewehre und Patronen

[...]

Die Patronen müssen mindestens eine Hülsenlänge von 35 mm haben.

Das Mindestkaliber ist .22 Hornet.

[...]

(Ist auch gut so, die Hornethülse hat lt. "Wiederladen" von Dynamit Nobel nur 35,64mm Hülsenlänge.)

Geschrieben
Moin,

zum dem einschüssigen ist noch zu sagen:

Der Blaser K95 ist auch einschüssig! Und auch die Heym 44B und auch die Krighoff Hubtertus.

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Nun ja; aber eine Kipplaufbüchse lässt sich wohl schneller nachladen, als ein Vordelader :rolleyes:

IMI

Geschrieben
Ihr last bei der ganzen Sache die BG ausser acht,  die nur eine Jagdausübung mit Waffe zuläst welche über eine sicher Gebrauchshandahbung verfügen.

Nun entladet mal einen Vorderlader....................

Bernhard

353084[/snapback]

Hallo Bernhard,

nur so mal ganz nebenbei zum Thema Handhabungsicherheit bei Vorderladern:

Nimmst Du das Zündhütchen vom Piston, ist ein Schwarzpulvervorderladerjagdgewehr genauso gefährlich oder ungefährlich wie eine Jagdpatrone an Deinem Gürtel. Lediglich bei Steinschlosszündungen soll es schon vorgekommen sein, dass auch nach Entfernen des Pulvers von der Pfanne beim versehentlichen Abschlagen des Hahns doch noch eine Zündung der Treibladung erfolgt ist. Unsere Jungs beim sportlichen Steinschloss-Schießen verhindern das sehr effizient , indem Sie einen Zahnstocher ins Zündloch stecken, da man seine 13-Schuss Serie ja nicht verhageln nwill und es auch nicht gerade angenehm ist, wenn beim Aufbringen des Pulvers aus der Zündkrautflasche der Hahn niedersaust und eine Zündung des Pulvers auf der Pfanne und mit hoher Wahrscheinlichkeit gleich auch noch der Zündkrautflasche in der Hand auslöst....

Also was soll´s: die ständig vorgetragenen Bedenken in Sachen Handhabungssicherheit bei Vorderladern sind alle so gefährlich nicht. Es gibt immer pragmatische Lösungsansätze, vorausgesetzt dass man man es wirklich will..

Wer wirklich das Haar in der Suppe sucht, der wird es finden und das nicht nur im Umfeld des Schießsports oder der Jagd!!

Gruß

Helmut

Geschrieben
Wie schnell lässt sich ein Voderlader nachladen :o ?

IMI

353575[/snapback]

Beim Alten Fritzen haben die mehrere Schüsse pro Minute abgegeben.

Den zweiten schnellen Schuß hast du aber auch damit:

Kodiak Doppelbüchse

Der schnelle 2. Schuß aus diesen Waffen war für viele Jäger damals lebensnotwendig.

Pedersoli fertigt diese Doppelbüchse. Nußbaumschaft in Ölfinish, Backe, geschnittene Fischhaut am Kolbenhals and Vorderschaft.

Erwerbsscheinpflichtig !

Lauflänge 71 cm,

Gesamtlänge 115 cm,

Gewicht 4,7 kg

Als Fangschußwaffe dürfte vielleicht auch ein großkalibriger VL-Revolver zulässig sein?

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