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IGNORED

Jagd und Vorderlader


frosch

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Wie schnell lässt sich ein Voderlader nachladen :o ?

IMI

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Es gibt sogenannte Wendegewehre (auch in Steinschlossausführung) - dann hast Du schon mal zwei Schuss. Die sind so schnell bereit für den zweiten Schuss wie moderne Jagdwaffen - da wird einfach der Lauf um 180 Grad gedreht. Ausserdem gibt es im historischen Umfeld natürlich auch Jagdwaffen mit zwei Läufen - möglicherweise sogar Drillinge, auch wenn mir bisher nur zweiläufige Waffen bekannt sind.

Falls Du konsequent bleibst, kannst Du ja noch eine Le Page im KAliber .45 mitführen oder eine andere, seinerzeit jagdlich verwendete Kurzwaffe in Perkussions- oder Steinschlosszündung. Andernfalls wie gehabt eben noch eine moderen Kurzwaffe für alle Fälle...

Ach ja: nebenbei: zumindest die Steinschlosswaffen sind (im Übrigen von jedem über 18 Jahren) frei zu führen. Sofern zusätzlich noch eine gültige Erlaubnis nach §27 SprengG vorliegt, sogar geladen! (siehe Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2, Pkt 3 WaffRNeuRegG!!)

Gruß

Helmut

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Da es DOCH die Möglichkeit gibt recht schnell einen zweiten Schuss mit einem Vordelader abzugeben, sehe ich eigentlich keinen Grund, diesen nicht jagdlich zu führen.

Und wie schon eine/r meiner VorrednerInnen sagte:

Wer regelmässig mehr als zwei Schuss benötigt, um z.B. ein Reh zu erlegen, der sollte ernsthaft an sich und seinen "Künsten" zweifeln...

Zur Behörde, die der Jagd mit Voderladern ein Ende setzen will: :icon13::icon13::icon13:

Bleibt noch das Jagdgesetz, das besagt, dass ein Schuss/das Erelgenfür das Wild möglichst wenig Qualen bedeuten soll und zu einem schnellen Tod führen soll (Stichwort Waidgerechtigkeit).

Welches Wild darf man denn mit Vordeladern bejagen?

Klar, z.B. Rehwild nicht (E 100 mind 1000 Joule).

Aber wie siehts mit anderem Wild aus?

Mir gefallen Vorderlader schon immer und mich reizt es jetzt auch mit diesen wunderschönen Waffen zu jagen :rolleyes: ...

IMI

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@IMI

In meinem ersten Post habe ich angerissen, was in §19 BJG verboten ist. Hinsichtlich der Mindestenergien und Kaliber beziehen sich diese Vorschriften nur auf BÜCHSENMUNITION. Nicht aber auf andere Munition wie Flintenlaufgeschosse und auch nicht auf Vorderlader.

Trotzdem werden auch die Mindestanforderungen an Büchsenpatronen für den Schuß auf Hochwild (E100>200 Joule, Mindestkaliber 6,5mm) von geeigneten Vorderladern bei Verwendung von Langgeschossen aus Blei oder modernen Vorderlader-Treibspiegelgeschossen (Die sind ebensowenig verboten wie Treibspiegelmunition für glatte Läufe) locker übertroffen.

Gruß,

frogger

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@IMI

In meinem ersten Post habe ich angerissen, was in §19 BJG verboten ist. Hinsichtlich der Mindestenergien und Kaliber beziehen sich diese Vorschriften nur auf BÜCHSENMUNITION. Nicht aber auf andere Munition wie Flintenlaufgeschosse und auch nicht auf Vorderlader.

Trotzdem werden auch die Mindestanforderungen an Büchsenpatronen für den Schuß auf Hochwild (E100>200 Joule, Mindestkaliber 6,5mm) von geeigneten Vorderladern bei Verwendung von Langgeschossen aus Blei oder modernen Vorderlader-Treibspiegelgeschossen (Die sind ebensowenig verboten wie Treibspiegelmunition für glatte Läufe) locker übertroffen.

Gruß,

frogger

353600[/snapback]

Hallo Frogger,

volle Zustimmung meinerseits!!!

Wir haben letztes Jahr in Sersheim einen Pulvertest mit sämtlichen im Handel gängigen Schwarzpulvermarken gemacht (Wano, Schweizer, Pow-Ex etc..). Die Ergebnise wurden im DWJ seinerzeit veröffentlicht. Ich weiß noch, wie Volker Hack (www.fallplatten.de) sich gewundert hat. Mit den Schwarzpulverlaborierungen wurden im Kaliber .45 LC die gleichen, im Einzelfall . sogar höhere Werte als mit vergleichbaren Nitrolaborierungen gemessen. Auch waren die Messreihen bei der Verwendung von SP wesentlich konstanter.

Ich selbst hab in der Schweiz im Rahmen eines Besuches bei der Schweizer Pulvermühle (Poudrerie dÀubonne!) schon mit Schwarzpulver geschossen, das älter als 100 Jahre war - keinerlei Fehlzündung und gleiche Präzision wie mit frisch produziertem Pulver. Schwarzpulver ist eben nur ein Gemenge und keine chemische Verbindung. So lange da kein Wasser drankommt, bleibt das immer voll einsatzfähig. NC dagegen verändert sich im Lauf der Zeit durch chemische Reaktionen.

Also von wegen zu wenig Energie bei Verwendung von Schwarzpulver als Treibladungsmittel. Es ist bei korrekter Lagerung zuverlässiger und beständiger als NC.

Gruß

Helmut

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Gast Zwilling
Hallo Bernhard,

nur so mal ganz nebenbei zum Thema Handhabungsicherheit bei Vorderladern:

Nimmst Du das Zündhütchen vom Piston, ist ein Schwarzpulvervorderladerjagdgewehr ........

Gruß

Helmut

353572[/snapback]

......

immer noch geladen.

Damit ist zum zum Thema Handhabung nach BG alles gesagt....

Und das ist der Einzige schlüssige Grund warum dieJagdausübung mit Vorderladern in DE nicht zulässig ist.

Es gibt da noch einen Denkansatz wegen der Waidgerechtigkeit der Geschosse. Das ist aber mehr eine Philosophische Betrachtung.

Bernhard

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......

immer noch geladen.

Damit ist zum zum Thema Handhabung nach BG alles gesagt....

Und das ist der Einzige schlüssige Grund warum dieJagdausübung mit Vorderladern in DE nicht zulässig ist.

...

Bernhard

353653[/snapback]

Spricht doch aber nichts dagegen, den Vordelader jedesmal nach der Jagd anzuschiessen... ;)

Danach ist er entladen...

IMI

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Gast Zwilling
Spricht doch aber nichts dagegen, den Vordelader jedesmal nach der Jagd anzuschiessen... ;)

Danach ist er entladen...

IMI

353657[/snapback]

Dann schaut euch doch mal die Vorgaben der BG an, wann eine Jagdwaffe zu laden/entladen ist.

und nun denkt mal an die praktische Jagdausführung......

Bernhard

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Dann schaut euch doch mal die Vorgaben der BG an, wann eine Jagdwaffe zu laden/entladen ist.

und nun denkt mal an die praktische Jagdausführung......

Bernhard

353703[/snapback]

Also gehen wir mal davon aus, ich habe nicht nur einen einzigen Vorderlader, sondern auch noch eine andere moderne Langwaffe.

Dann kann ich doch z.B. zur Ansitzjagd meinen Vorderlader nehmen.

Wo ist das Problem?

Ich fahre in den Wald, lade einmalig meinen Vorderlader, wenn ich NICHT zum Schuss komme, dann kann ich ja nach dem Ansitz die Waffe wie schon oben von mir beschrieben mal kurz anschiessen...

Und dann fahre ich wieder nach Hause.

Wie gesagt, wo ist Dein Problem Zwilling :rotfl2:

IMI

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Hallo...

Der Vorderlader-Fan hat halt auf jedes Töpchen ein Deckel..

Ich kann meinen Vorderlader innerhalb,sagen wir mal 5-6sekunden mit 6 Schuss Laden und genauso schnell Entladen...ich nehm die Trommel raus...ich kann auch eine 2.Trommel mitnehmen,wenn ich die erste geleert habe u.s.w.... :00000733:

VL-Revolver/Gewehre find ich Klasse :pro:

Gruß,Micha

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Hallo...

Der Vorderlader-Fan hat halt auf jedes Töpchen ein Deckel..

Ich kann meinen Vorderlader innerhalb,sagen wir mal 5-6sekunden mit 6 Schuss Laden und genauso schnell Entladen...ich nehm die Trommel raus...ich kann auch eine 2.Trommel mitnehmen,wenn ich die erste geleert habe u.s.w.... :00000733:

VL-Revolver/Gewehre find ich Klasse :pro:

Gruß,Micha

353757[/snapback]

Was sogar meinen oben beschriebenen Entladevorgang überflüssig werden ließe!

IMI

p.s.:

@Micha x

Hast Du mal bitte ein Bild Deines Vorderladers?

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Hallo Bernhard,

nur so mal ganz nebenbei zum Thema Handhabungsicherheit bei Vorderladern:

Nimmst Du das Zündhütchen vom Piston, ist ein Schwarzpulvervorderladerjagdgewehr genauso gefährlich oder ungefährlich wie eine Jagdpatrone an Deinem Gürtel. Lediglich bei Steinschlosszündungen soll es schon vorgekommen sein, dass auch nach Entfernen des Pulvers von der Pfanne beim versehentlichen Abschlagen des Hahns doch noch eine Zündung der Treibladung erfolgt ist. Unsere Jungs beim sportlichen Steinschloss-Schießen verhindern das sehr effizient , indem Sie einen Zahnstocher ins Zündloch stecken, da man seine 13-Schuss Serie ja nicht verhageln nwill und es auch nicht gerade angenehm ist, wenn beim Aufbringen des Pulvers aus der Zündkrautflasche der Hahn niedersaust und eine Zündung des Pulvers auf der Pfanne und mit hoher Wahrscheinlichkeit gleich auch noch der Zündkrautflasche in der Hand auslöst....

Also was soll´s: die ständig vorgetragenen Bedenken in Sachen Handhabungssicherheit  bei Vorderladern sind alle so gefährlich nicht. Es gibt immer pragmatische Lösungsansätze, vorausgesetzt dass man man es wirklich will..

Wer wirklich das Haar in der Suppe sucht, der wird es finden und das nicht nur im Umfeld des Schießsports oder der Jagd!!

Gruß

Helmut

353572[/snapback]

Nur mal zur Sicherheit:

Die UVV fordert ein Entladen der Waffe vor Benutzung eines Fahrzeuges und das WaffG vor Verlassen des Reviers.

Da reicht ein Entfernen des Zündhütchens und ggf. Verschliessen des Lochs im Piston nicht aus.

Gruß

Michael

PS: Bei mir haben untere und mittlere Waffenbehörde genau andersherum argumentiert und einen Schwarzpulverrevolver aus Altbesitz (vor 1976) auf das Jägerkontigent von zwei Kurzwaffen angerechnet. :gaga:

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...

PS: Bei mir haben untere und mittlere Waffenbehörde genau andersherum argumentiert und einen Schwarzpulverrevolver aus Altbesitz (vor 1976) auf das Jägerkontigent von zwei Kurzwaffen angerechnet.  :gaga:

354002[/snapback]

Das wäre doch ein Anhaltspunkt der froggers Freund interessieren könnte...

oder Dich, micgrote.

Denn die Entscheidung einer der beiden Behörden ist nicht ganz koscher....

Gruss

IMI

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Das wäre doch ein Anhaltspunkt der froggers Freund interessieren könnte...

oder Dich, micgrote.

Denn die Entscheidung einer der beiden Behörden ist nicht ganz koscher....

Gruss

IMI

354009[/snapback]

Sorry,

die Entscheidung einer Behörde zwingt keine zweite genauso (falsch) zu entscheiden. Siehe 2/6 Regelung, Verw.Gericht Würzburg hebt auf und KVR München schei** sich nichts drum.

Karl

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  • 5 Jahre später...

In Arolsen( Volkmarsen Külte) habe ich neulich eine Schwarzpulver Flinte beim Skeet gesehen.

geht gut.

Geladen wird nicht als VL sondern normale SP beschossene Doppelflinte, Messinghülsen Mun...

War ein heiden Spaß und der Sound war göttlich. Die wird wohl auch zur Jagd möglich sein. Aber ist eben kein VL.

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