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IGNORED

Brainstorming -Was missfaellt am meisten am WaffG?


Gast

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3. Je weniger Einzelheiten gesetzlich geregelt werden, um so besser. Dann können wir wenigstens auf die Spaßbremsen in den eigenen Reihen hauen.

Was brauchen wir denn wirklich für alle Legalwaffenbesitzer?

1. Mindestalter (Ausnahmen bei entsprechendem Nachweis über den Verband)

2. Sichere Aufbewahrung

3. Prüfung der sachlichen Zuverlässigkeit (über den Verband)

4. Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit (übers Zentralregister)

fa

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Trffender gehts nicht... :appl:

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>Die Frage kann ich mit einem Satz beantworten:

Das Bedürfnis-Prinzip!

Entweder bin ich zuverlässig, und dann ist es egal, wieviel Waffen ich kaufe, oder ich bin es eben nicht.<

Das ist völlig richtig!

>Mit dem Wegfall des Bedürfnis-Prinzips würden auch, schätze ich mal, so 50% der Paragraphen wegfallen.<

Und auch das.

>Desweiteren fallen mir als Verbesserungen noch ein:

1.) Es sollte auch der Erwerb von Vollautomaten möglich sein. Vielleicht nach einer besonders strengen Überprüfung.<

Lieber Rolf, das ist bereits möglich, aber nur mit Ausnahmegenehmigung durch das BKA (für Sammler mit entsprechender Reputation).

>2.) Wegfall aller unsinnigen Beschränkungen wie bestimmte Mindestlauflänge, Patronenlänge, Alter über 18 etc.<

Korrekt.

Tschüss

Gregor

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Ich würde stimmen für:

-Wegfall der 42cm Lauflängenbegrenzung für HA /Sportschützen

-Wegfall der Hülsenlängenbegrenzung 40mm s.o.

-Erhöhung des KW Grundkontingentes auf 4

-Wegfall der maximalen Anzahl an HA Langwaffen (das regelt sich durch die erforderliche Anschaffung von Panzerschränken selbst)

-Wiedereinführung des Bedürfnisantrages durch den Verein (nicht wie jetzt, Verband)

-Erlaubnis des Erlernens des Verteidigungsschiessens mit qualifizierten Trainern

-Erlaubnis des verdeckten Führens von Kurzwaffen nach strengen Kriterien.

Sprich: erweiterte Sachkunde, Auffrischen des vorangegangenen zertifizierten Lehrschiessens jährlich, blütenweisse Weste.

Für Blödsinn (jedenfalls hier in Deutschland) halte ich:

-Vollautomaten

-Wenn jeder Depp Waffen kaufen könnte ohne die Kriterien dafür zu erfüllen

-Wenn jeder seine legal besessenen Waffen ohne strenge Zusatzprüfung führen dürfte.

Vielleicht fallen mir noch ein paar ein, aber zZ sind das die die ich am wichtigsten erachte.

44er

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Ähmm, mal Butter bei die Fische - ich bin sicher das krasseste Gegenteil eines Freundes rechtsstaatlicher Gängelung (um das mal etwas zu umschreiben) - aber bitte nenne mir doch nur einen VERNÜNFTIGEN Grund warum privat Leute Waffen führen sollen ?  <_<

Ganz nebenbei bemerkt kann jeder einen Antrag auf einen Waffenschein stellen, wo ist das Problem ?

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Dia Antwort ist ganz einfach: überall da, wo es dem Bürger erlaubt ist/worden ist, eine Schusswaffe zu führen, ging die (Gewalt-)Kriminalitätsrate herunter - und überall dort, wo dieses verboten ist/wurde ging sie hoch. Das erleben gerade nämlich unsere Schweizer Freunde am eigenen Leib.

Übrigens: natürlich kann man einen Antrag auf Erteilung eines Waffenscheines stellen ... man kann genausogut den Antrag stellen, zu Lebzeiten in Stein gemeißelt zu werden. Bitte realistisch bleiben: wessen Antrag wird denn entsprochen, wenn er nicht zur Finanz- oder Politelite gehört?

Tschüss

Gregor

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Hallo Leute,

Da sich aufgrund der gestrigen Ueberraschung aus Berlin neuwahlen ankuendigen, wollte ich mal so ein Stimmungsbild der user abfragen. Was am aktuellen Waffg missfaellt euch persoenlich besonders, was ist gut, was sollte man ausbauen, wo gibts besondere probleme bei der Umsetzung?

Dabei bitte nicht die altbekannten Rechtsbrueche diverser Aemter benennen, sondern wirklich vom Gesetz ausgehen.

Wir sammeln von der E.L.F. aus diese Ideen und wollen dann versuchen, daraus Forderungen an die Politik zu formulieren, um die naechste WaffG-Debatte nicht nur aus der Defensive heraus angehen zu koennen.

Also los, dann haut mal in die Tasten.

:bb1:

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Das wichtigste zu beseitigende Problem ist das der Vorschriften für die sichere Unterbringung (auch, wenn dies von Leuten aus unseren Reihen immer wieder gefordert wird, die - mit Verlaub - nicht richtig nachgedacht haben): hier wird nicht nur eine Kostenlawine losgetreten (vor allem für Sammler und Museen), hier wird auch über die darauf folgende staatliche Überwachung eine Gefahr für den Waffenbesitzer heraufbeschworen.

Denkt doch nur weiter: in Eurer Akte bei der Behörde liegt nicht nur die Auflistung aller Eurer Waffen, sondern auch detailliert, wie diese gesichert sind. Dies gilt in besonderem Maße für Leute, die einen Waffenraum errichtet haben und dessen Schutzwert vor allem darin liegt, dass man ihn bzw. die damit verbundenen Sicherungsmaßnahmen eben nicht kennt.

Geht einmal zu Eurer Bank und fragt nach, wo welcher Tresor steht, wie die Alarmanlage verschaltet ist, wo die Schlüssel zum Tresorraum verwahrt werden und was die Behörde sonst noch alles von uns wissen will und teilt uns dann die Reaktion der Banker mit.

Den größten Schutz haben unsere Sachen in der Anonymität.

Daraus soll bitte kein voreiliger Schlaukopf ableiten, ich würde nicht für eine sichere Unterbringung von Schusswaffen plädieren: natürlich tue ich das, aber ich möchte das ohne behördliche Kontrolle (ohne Durchsuchungsbefehl zu jeder Zeit!!!) und so, wie ich es durchführen kann und aus meinem Verantwortungsgefühl heraus für nötig erachte. Dafür brauche ich keinen Bürokraten, der sich da etwas aus dem Hirn quetscht und ich bin überzeugt davon, dass auch die anderen Schützen, Jäger und Sammler keinen Vormund brauchen.

Wer nicht weiß, dass der allergrößte Teil von uns seine Schusswaffen schon immer ausreichend sicher gelagert hat, tut mir leid.

Und diejenigen, denen es an dem nötigen Veranwortungsgefühl mangelt, wird man auch durch gesetzliche Vorgaben nicht zum Umdenken bringen.

Ruft doch nicht immer nach behördlichen Vorgaben - das allermeiste können wir doch selber regeln - die sichere Unterbringung gehört dazu.

Oder sind wir etwa keine intelligenten, weitsichtigen und verantwortungsbewussten Bürger?

Gregor

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Wer nicht weiß, dass der allergrößte Teil von uns seine Schusswaffen schon immer ausreichend sicher gelagert hat, tut mir leid.

Und diejenigen, denen es an dem nötigen Veranwortungsgefühl mangelt, wird man auch durch gesetzliche Vorgaben nicht zum Umdenken bringen.

Wenn ich bedenke wieviele Waffenschränke an unsere Mitglieder und Jägersleute verkauft wurden will ich doch leichte Zweifel anmelden.

Karl

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Ok,

dann gibt's jetzt auch noch von mir einen Vorschlag für ein neues deutsches Waffengesetz. ;)

Wir nehmen einfach Kapitel 7 des Schengener Abkommens, weil wir da baw. nicht herumkommen, und lassen es mit folgenden Ergänzungen bzw. Änderungen als WaffG von Bundestag und Bundesrat verabschieden. :bud:

Die Ergänzungen oder Änderungen sind:

Art. 77 Abs. 1 entfällt

Art. 79 Abs. 1 wird um den Satz ergänzt. Die Liste wird einstimmig und gemeinsam von BKA, den LKAs und dem BMVertg erstellt. Kann eine Eigenschaft nach Satz 1 nicht zweifelsfrei bewiesen werden, ist die Waffe nicht in die Liste aufzunehmen. Die Aufnahme einer Waffe in die Liste muß alle 5 Jahre in dem selben Verfahren wie die Erstaufnahme bestätigt werden. Ansonsten wird sie aus der Liste entfernt.

Art. 79 Abs. 2 wird folgend gefasst: Die zuständigen Behörden erteilen auf Antrag für die in Absatz 1 aufgeführten Feuerwaffen und Munition eine Erlaubnis, wenn Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dem nicht entgegenstehen. Die Beweislast obliegt in jedem Einzellfall der zuständigen Behörde.

Art. 83 wird um den Satz 2 ergänzt: Die Beweislast obliegt in jedem Einzelfall der zuständigen Behörde.

Art 87 wird durch Art 14 Abs. 3 GG ersetzt

Art 90 entfällt

Art 92 wird ergänzt. Die Beweislast obliegt in jedem Fall den jeweils zuständigen Behörden. Die Regelungen sind stets für die Freiheit des einzelnen Bürgers auszulegen. Die Vorschriften des BDSG und der entsprechende Regelungen der Länder sind zu beachten. Nach diesem Gesetz auszustellede Besitzdokument sind als Europäsche Feuerwaffenpässe auszustellen. Gebühren dürfen keine erhoben werden.

Darüber hinaus sind redaktionelle Anpassungen und Konkretisierungen erforderlich.

Euer

Mausebaer

:yahoo:

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SO, ich schrei jetzt mal Jehova...

Bei der ganzen Diskussion vergessen wir wohl eine gewisse Sache:

WIR sind der Staat, nicht die Dusselsköppe im Landtag, Bundestag, etc... (so sollte es jedenfalls sein)

Dass die keine Ahnung haben sei ihnen ja irgendwo verziehen, denn man kann ja nicht alles wissen.

Aber nicht nur Waffenbesitzer sind "Stimmvieh", sondern auch Nicht-Waffenbesitzer.

Worauf ich hinaus will: Auch wenn besagte Leute keine Ahnung haben, so sind sie doch immer noch dafür da, den Willen der Wähler zu repräsentieren.

Wir sollten uns also nicht nur damit beschäftigen Wunschzettel für Wahl-Weihnachten zu schreiben, sondern auch etwas dafür zu tun, was wir haben wollen.

Bedeuted: Nicht-Waffenbesitzer dazu bekommen, sich der Thematik anzunehmen und damit eine breitere Basis für uns selber schaffen.

Berechtigte Frage: Wie?

Letzter Anstoß meinerseits:

Realistisch betrachtet glaube ich nicht daran, dass die Bedürfnisprüfung eines Tages entfallen wird.

Bei all euren Wünschen könnte es also auch hilfreich sein einmal darüber nachzudenken, warum man was haben möchtet und mit welcher Begründung bzw. welchem Bedürfnis.

(nur "haben wollen" zählt nicht :D )

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Hallo erst einmal,

Den Anscheisparagaph mochte ich schon noch beibehalten. Aber in der Form das er nützt. Es sollte nämlich verhindert werden das Spielzeugwaffen von Echten auch für Polizisten sicher unterschieden werden können. So wie das jetzt ist kanns nicht bleiben.

Zum zweiten sollte man auch miteinnader verbundene Gesetze und DV betrachten. Ich möchte meine wiedergeladene Munition wieder ohne Eingriffe in mein Vermögen zur Prüfung senden können. Ich meine hier die Gefahrgutverordnung Strasse und transport von Munitions kleinmengen.

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Hallo,

nette Diskussion aber ich wäre schon mit wesentlich weniger zufrieden.

1.Also die bisherige Grüne WBK so regeln wie das jetzt mit Gelb der Fall ist. Also nach einmaligem Bedürfnissnachweis beliebig viele Waffen eintragen. Das würde schon viel Bürokratie abbauen. Und den Leistungssport fördern.

2.Nur noch der Händler meldet den Kauf beim Amt (das würde Reklamationen erleichtern)

3.Vorderlader und Ähnliches können auch ungesichert Aufbewahrt werden.

4.Vorderlader werden nach dem System und nicht nach dem Jahr (Replika)definiert. d.h. z.B. die modernen Vorderlader währen wieder zulässig

5.Die Altersgrenze wieder absenken und den Ausbildungsparagraphen kippen. Denn das kann kaum ein Verein wirklich leisten.

6.Normale Änderungen an wesentlichen Waffenteilen ohne Büchsenmacher zu sein. d.h. z.B. Lauf anpassen oder Magna Port einbauen

7.Laserzieleinrichtungen auf den Schießständen freigeben. Das würde das Training erheblich erleichtern

8.Die WBK so auslegen das sie auch als Internationaler Waffenpass verwendet werden können

Schönen Abend

:s75:

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Hallo,

zur Ergänzung des bisher Genannten:

Waffenrecht:

Rückkehr zur früheren Genehmigungspraxis durch die Vereine.

Gebührenrecht:

Klarstellung in der Gebühren-VO zum WaffG, dass für die Eintragung bzw. Austragung von Waffen (gleich welcher Anzahl) nur einmal die Gebühr erhoben wird.

(Für die Austragung mehrerer Waffen liegen positive Gerichtsentscheide vor, für die Eintragung wurde eine Revision beim BVerwG verworfen, so daß die bisherige Praxis der Behörden fortgeführt werden wird).

Sprengstoffrecht:

Unbegrenzte Dauer der Erlaubnis nach § 27 mit Fortfall der Höchstmenge bei Beibehaltung der zulässigen Lagermenge.

Simonow

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Hallo WO´ler

Der erste Punkt: Das ganze Im verständlichen Deutsch abfassen.

Inhaltlich: Mit ca. 30§ sollte das zu "backen"sein.

Vereinfachung: Es gibt keine "gelbe"mehr. Nur noch die Grüne, Voreitrag

nur bei KW und semiauto. Die "Grüne" hat 8 Zeilen, was dann das Grund-

-kontingent abdecken sollte. Mit Verbandsbescheinigung gibts eine "Zweite"

Grüne.

Waffenschein: Die Messlatte bei der Beurteilung der persönlichen Gefährdung

nicht mehr so Hoch anlegen. Waffenscheine für .22 oder 6,35 sin doch mit .45

nicht zu vergleichen.

Gruß

Opa686

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Da ich das Fahrrad nicht zum zweiten Mal erfinden will greife ich mal auf was andere bereits geschrieben haben und was meine volle Zustimmung findet

• Als erstes würde ich mir wünschen das das WaffenGesetz klar formuliert ist, bei Veröffentlichung eine Verordnung und Verwaltungsanweisung bereits fertig sind und das es überall in Deutschland GLEICH angewendet wird.

• Klarstellung in der Gebühren-VO zum WaffG, dass für die Eintragung bzw. Austragung von Waffen (gleich welcher Anzahl) nur einmal die Gebühr erhoben wird.

• Wiedereinführung des Bedürfnisantrages durch den Verein (Nicht wie jetzt, durch die Verbände. Wir in den Vereinen kennen unsere Pappenheimer besser als die Verbandsoberen)

• Wegfall des Bedürfnis-Prinzips! (Insbesondere die Begrenzung auf zwei Kurzwaffen)

• Entweder bin ich zuverlässig, und dann ist es egal, wie viel Waffen ich kaufe, oder ich bin es eben nicht.

• Wegfall des Psychotests. GK-Waffen ab 21 ist OK, der Rest der mit der letzten Novelle kam ist absolut inakzeptabel. Genauso wie die 12monatige Wartefrist. 6 Monate reichen.

• Wegfall von Anscheinsregelungen bei Sportwaffen. Eine Waffe wird nicht durch das Aussehen sportlicher oder unsportlicher.

Mit freundlichen Grüßen

Rennstädter

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In aller Kürze:

ich wünsche mir das Waffengesetz, das bis 1973 gegolten hatte.

Damit wäre ich hochzufrieden.

Aber das kennt hier ja fast keiner mehr...... :traurig_16:

Gruß Habakuk

im FWR

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z. B. 98 geändert nach KWKG, Pulvererwerb war auch recht seltsam geregelt.

Früher war alles besser, sogar die Zukunft.

Karl

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Hallo zusammen!

es ist amüsant aber eigentlich traurig, all die Komentare zu lesen. Es gibt einem so richtig das Gefühl, als befände man sich in einer Diskusionsrunde von Politikern.

Vieleicht kommt aber mehr dabei raus, als bei dem fachlich so garnicht fundierten Diskutieren unserer damfplaudernden Politiker.

Viel Spass weiterhin und bitte nicht immer so beleidigend.

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Wie war das vor 1973 mit Vollautomaten geregelt?

Ich kenne jemanden, der von damals noch mehrere Vollautomaten im Schrank stehen hat. Er bekam dann 1973 eine WBK für Kriegswaffen vom Gewerbeaufsichtsamt.

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Hallo zusammen!

es ist amüsant aber eigentlich traurig, all die Komentare zu lesen. Es gibt einem so richtig das Gefühl, als befände man sich in einer Diskusionsrunde von Politikern.

...

354011[/snapback]

Gell,

und genauso kompetent über die bestehenden rechtlichen supranationalen Rahmenbedingungen informiert. :D

Schöne Grüße von der EU! :heuldoch:

Euer

Mausebaer B)

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Das Waffengesetz, welches bis zum 1.4.03 gültig war, war eigentlich ganz in Ordnung.

Das jetzige hingegen ist der Allerletzte Dreck.

Änderungen in der Aufbewahrung: Alles in A Schränke, um zufälligen Diebstahl und Missbrauch zu verhindern. Mit ein wenig Zeit bekommt man alles auf. Da gibt es genügend Spezialisten.

Streichung der Länderbeteiligung. Das Waffengesetz gilt für alle gleich.

Streichung das Anscheinswaffenblödsinns.

Streichung der Zahlenmässigen Beschränkungen.

Verteidigungsschiessen erlauben

Und schon wäre doch alles im Lot.

Ansonsten möchte ich hier noch anmerken, das einige unter akutem (chronischen?) Realitätsverlust leiden. Man hätte vieles so gerne, aber man sollte doch das politische und gesellschaftliche Klima im Augen behalten. Mir passt auch so vieles nicht, aber deswegen fange ich noch lange nicht an, rumzufantasieren wie ein achtjähriges Kind zwei Tage vor Weihnachten.

So, jetzt dürft ihr auf mich einschlagen. :bud:

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Ich habe diesen doch schon recht langen Thread aus Zeitgründen nur kurz "überflogen" und kann mich im Wesentlichen den Meinungen von Rolf Dudeck und FESAC-Gregor nur anschließen.

Seit jeher - schon seit 1973 - stört mich am meisten das "Bedürfnisprinzip". Dieses muß unbedingt weg! Damit wären auch nach meiner Meinung schon 50% unserer Probleme gelöst.

Weiterhin muß die Altersgrenze wieder auf 18 Jahre gesenkt werden - entweder man ist mit 18 Jahren volljährig, oder man ist es nicht. Dann aber auch mit allen Konsequenzen; schließlich plädieren gewisse politische Kreise sogar dafür, demnächst sogar selbst 17-jährige mit weitaus gefährlicheren Waffen - nämlich mit PS-Boliden auf die Menschheit loszulassen. Für mich ist das ein krasser Widerspruch, wenn die gleichen Kreise das Mindestalter für den Umgang mit GK-Schußwaffen auf 25 Jahre heraufsetzen!

Desweiteren plädiere ich ebenfalls dafür, jedem unbescholtenen Bürger - nach entsprechender Prüfung natürlich, ähnlich der Führerscheinprüfung - das Führen von Schußwaffen zum Selbstschutz zu ermöglichen.

Hierzu und auch zur Aufbewahrung von Schußwaffen hat FESAC-Gregor bereits ausführlich Stellung bezogen und begründet. Besser kann ich das auch nicht formulieren.

HIRAM

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Also...

So als Wunsch: Ausweitung der Wechselsystemregel auf Gesamtsysteme. Warum soll jemand der eine .45er hat nur einen 9mm Lauf für seine Waffe kaufen können. Was währe verloren wenn er beliebig Waffen gleichen oder kleineren Kalibers kaufen könnte?

Vor allem da ja die meisten Sportverbände einen Waffentausch z.B. bei Waffendefekt erlauben, allerdings quasi kein schütze den Besitz einer Ersatzwaffe anerkannt bekommt. Wenigstens das muss ja wohl möglich sein, da es ja in den "behördlich geprüften und bewilligten" Sportordnungen steht

Auch Wichtig: Sicherer Transport! Wenn man vom Gesetz quasi gezwungen wird die Waffe wie "Oma Kruse ihre Handtasche" durch die Gegend zu schleppen und so jedem Junkie freien Zugang dazu zu gewähren muss, kann ja wohl irgendwas nicht stimmen. Ein verdeckter Transport (meinetwegen auch gerne "nicht Schussbereit") im Holster währe ja wohl um längen sicherer für alle Beteiligten.

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... Ein verdeckter Transport (meinetwegen auch gerne "nicht Schussbereit") im Holster währe ja wohl um längen sicherer für alle Beteiligten.

354197[/snapback]

Hm,

wo bekomme ich ein Holster zum verdeckten Führen für mein OA-UG her? :unknw:

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