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IGNORED

Erleichterung für priv. Munitionstransport


Dusty

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus,

erfreuliche Nachrichten, was den Transport von Munition und Treibladungspulver angeht.

Hier ein Ausschnitt eines Artikels von Prof. Dr. Frank Thielemann aus dem Waffenfreund 1/2005:

"Vor knapp einem Jahr hatte die private Beförderung von Munition und Treibladungspulver drastischen Einschränkungen erfahren.

Die innerstaatliche Freistellungsgrenze für die Beförderung durch Privatpersonen nach der GGVSE, wurde jetzt deutlich heraufgesetzt.

Im Privatbereich ist der Transport einer Bruttomenge von 50 (fünfzig) kg Munition je Kfz oder Einheit und ebenso von bis zu 5 kg Treibladungspulver von weitergehenden Beförderungsvorschriften freigestellt. Lediglich für Ladungssicherheit und Schutz vor unbefugtem Zugriff muß gesorgt werden.

Erst wer über diese Mengen transportiert, muß besondere Auflagen beachten (Transport im verschlossenen baumustergeprüften Behältnis, orange Gefahrgutklassifizierung, Kennzeichnung mit UN-Nummer, Mitführen eines 2kg-Feuerlöschers und Warnweste)."

Gruß,

Dusty

Geschrieben
Servus,

erfreuliche Nachrichten, was den Transport von Munition und Treibladungspulver angeht.

Hier ein Ausschnitt eines Artikels von Prof. Dr. Frank Thielemann aus dem Waffenfreund 1/2005:

"Vor knapp einem Jahr hatte die private Beförderung von Munition und Treibladungspulver drastischen Einschränkungen erfahren.

Die innerstaatliche Freistellungsgrenze für die Beförderung durch Privatpersonen nach der GGVSE, wurde jetzt deutlich heraufgesetzt.

Im Privatbereich ist der Transport einer Bruttomenge von 50 (fünfzig) kg Munition je Kfz oder Einheit und ebenso von bis zu 5 kg Treibladungspulver von weitergehenden Beförderungsvorschriften freigestellt. Lediglich für Ladungssicherheit und Schutz vor unbefugtem Zugriff muß gesorgt werden.

Erst wer über diese Mengen transportiert, muß besondere Auflagen beachten (Transport im verschlossenen baumustergeprüften Behältnis, orange Gefahrgutklassifizierung, Kennzeichnung mit UN-Nummer, Mitführen eines 2kg-Feuerlöschers und Warnweste)."

Gruß,

Dusty

321481[/snapback]

Hallo Dusty,

erfreuliche Nachricht!!!!!!

Wie "amtlich" ist sie?

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben
Wie "amtlich" ist sie?

So amtlich, daß sie im Mitteilungsblatt des Verbandes für Waffentechnik und -geschichte veröffentlicht wird.

Ich denke, daß es auch in den nächsten Ausgaben der großen Fachzeitschriften stehen wird.

Gruß,

Dusty

Geschrieben
49 Kg sind 3729  Schuß 9mm, so ca.    mit Schachtel

321491[/snapback]

Na ja, besser wie nix - doch wenn ich mal zur Frankonia-20%-Aktion 6, 7 oder 8.000 Schuß 9 Para auf einmal abgreifen will, wird´s doch schon mehr als eng.

Dann noch´n paar .357er und .45er ...

:021::gaga::021::gaga::021:

(Unsere letzte Sammelbestellung belief sich über ca. 15.000 9 Para, paar Tausend .357er und paar Tausend .45er.)

Grüße

Iggy

Geschrieben
...doch wenn ich mal 8.000 Schuß 9 Para auf einmal abgreifen will, wird´s doch schon mehr als eng.

Dann noch´n paar .357er und .45er ...

Macht ja nix.

Dann muß du halt nur einen 2kg-Löscher und ´ne DIN-Warnweste im Auto haben.

Ich gehe mal davon aus, daß der Händler die Mun in gekennzeichnete BAM-Kartons packt und verschließt. Bei einer solchen Menge kann man das schon verlangen.

Gruß,

Dusty

Geschrieben

Im "Tollwutblaettchen" -Jaeger-BW- steht das auch.

Die hinweise auf die art der tranportverpackung finde ich interessant.

Handelsverpackung! ?

Das meint -nach tollwutblaettchen- alle vom handel erworbenen patronenbehaeltnisse, schachteln, etuis, patronenguertel etc.

Nur rausfallen duerfe nichts!

"matt"

Geschrieben
Im "Tollwutblaettchen" -Jaeger-BW- steht das auch.

Die hinweise auf die  art der tranportverpackung finde ich interessant.

Handelsverpackung! ?

Das meint -nach tollwutblaettchen- alle vom handel erworbenen patronenbehaeltnisse, schachteln, etuis, patronenguertel etc.

Nur rausfallen duerfe nichts!

"matt"

322298[/snapback]

Hat vielleicht jemand den Link zur GGVSE parat ? :confused:

Geschrieben
Für manche schon.  (z.B. Clint Eastwood, John Wayne, Mausebär, Murmelgießer, Shootist, Hollowpoint...)

Wie bitte?!? :o

Ich kann mich nicht daran erinnern, mich für Waffen mit Munitionszuführung per Gurt für Sportschützen ausgesprochen zu haben! :confused:

GRUß

Geschrieben
Na ja, besser wie nix - doch wenn ich mal zur Frankonia-20%-Aktion 6, 7 oder 8.000 Schuß 9 Para auf einmal abgreifen will, wird´s doch schon mehr als eng.

Dann noch´n paar .357er und .45er ...

:021:  :gaga:  :021:  :gaga:  :021:

(Unsere letzte Sammelbestellung belief sich über ca. 15.000 9 Para, paar Tausend .357er und paar Tausend .45er.)

Grüße

Iggy

322233[/snapback]

Beim Transport solcher Mengen von Munition sind ein Gefahrgutaufkleber und ein Feuerlöscher ja doch wohl zumutbar.

Geschrieben

Hallo,

nachdem der 1. Versuch zu Antworten fehlgeschlagen ist hier

Antwortversuch die 2.

die GGVSe findest Du hier:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/

Bis jetzt habe ich immer nur Infos aufgesogen.( seit ca 1,5 Jahren) !!

Noch Etwas zu mir: 52 Jahre, schiesse seit 4 Jahren Sportpistole (22) und Luftpistole. Beide mit wechselnden Ergebnissen trotz Kompensator

bei LP, bin im DSB

Grüsse

Neumit484

Geschrieben
Hat vielleicht jemand den Link zur GGVSE parat ?

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ggvse/

GGVSE Anlage 1

...

1.3 Regelung zu den Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 im Straßenverkehr für Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind, und im Schienenverkehr

a)  Für die Anwendung des Buchstaben a gilt folgende Regelung:

Bei explosiven Stoffen der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.4 darf die Gesamtnettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit/Wagen 3 kg nicht überschreiten.

Bei Gegenständen mit Explosivstoff der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.3 darf die Bruttomasse je Beförderungseinheit/Wagen 5 kg

und bei Unterklasse 1.4 50 kg nicht überschreiten.

...

C Ya

Geschrieben
ein patronengurt ist doch keine handelsverpackung.

322486[/snapback]

So steht es aber im blaettchen!

Es sind im handel erworbene munitionsbehaeltnisse gemeint.

ich kann da nix fuer.

Geschrieben
Wie bitte?!?  :o

Ich kann mich nicht daran erinnern, mich für Waffen mit Munitionszuführung per Gurt für Sportschützen ausgesprochen zu haben!  :confused:

GRUß

322509[/snapback]

Sorry hollow, aber auf genau diese Icons hab ich sehnsüchtig von Dir gewartet. :chrisgrinst:

Nix für ungut und keep cool

SBeeeeeeeee

Geschrieben
Na ja, wer Katzen mag, kann nicht ganz verkehrt sein!  ;)  :D

GRUß

322652[/snapback]

Alf :confused:

Geschrieben
Alf  :confused:

322674[/snapback]

Genau das mußte ich auch denken. :blink:

Immerhin wird einem dann Einiges klar; das deutsche Waffenrecht ist für Außerirdische. :grlaugh:

Geschrieben
Immerhin wird einem dann Einiges klar; das deutsche Waffenrecht ist für Außerirdische.

Ob die sich wiederum davon angesprochen fühlen, von wegen "Kugel durch einen Lauf getrieben" und so? :huh:

Ok, natürlich dürfen es auch keine schnöden Laser sein oder radioaktive Isotope enthalten, weil sonst dürfen die net rein wegen weil KWKG und so... :P:grin:

Haben wir vielleicht einen StarTrek Waffenspezialisten unter uns, was kommt da so in Frage? :unsure::D

C Ya

Geschrieben

Besonders spannend zu dieser Änderung ist die Begründung des Bundesratsbeschluß vom 17. Dezember - übrigens wird die Anhebung der Freigrenze bei Pulver von 1 auf nunmehr 5 kg darin gar nicht erwähnt:

"Die Anhebung der Grenze von 20 kg auf 50 kg Munition für die Freistellung von der Anwendung der Gefahrgutvorschriften betrifft insbesondere Sportschützen, Jäger und Böllerschützen. Sie bezweckt, dass dieser Personenkreis für die Teilnahme an Veranstaltungen die erforderliche Menge an Munition und dergleichen mitführen kann. Diese Personen unterliegen alle der Zuverlässigkeitsprüfung und dem Bezugsrecht für Munition nach dem Waffengesetz.

Diese Mengenbegrenzung gilt nach Anlage 2 Nr. 1.3 GGVSE nur für Beförderungen in Fahrzeugen, die in Deutschland zugelassen sind. Im grenzüberschreitenden Verkehr sind die Freistellungsmengen nicht begrenzt; sie begrenzen sich selbstregulierend nach dem Bedarf für den vorgesehenen Verwendungszweck, z. B. Wettkämpfe.

Die bisherige Begrenzung der freigestellten Menge an Munition auf 20 kg beruht auf einem Gutachten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Eine sicherheitliche Bewertung dieser Mengengrenze von 20 kg gegenüber der im internationalen Verkehr zulässigen Menge, die sich selbstregulierend aus dem Anwendungsgebot dieser Ausnahmeregelung nach ADR für Privatpersonen ergibt, liegt nicht vor. Nach der Ausnahmeregelung dürfen Privatpersonen einzelhandelsgerecht abgepackte Munition für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport befördern, wenn Maßnahmen getroffen wurden, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern."

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