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IGNORED

Waffenschränkefalle ?


Danziger

Empfohlene Beiträge

Hallo an alle Waffenfreunde,

Ist die sog. "Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 Stand Mai 1995"

das was für heute noch gilt ? oder gibt es wieder was neues :confused:

Meine Frage kommt von deher daß bei eBay verschiedene Waffenschränke

angeboten werden, aber ich weiss nicht ob es sich um "Auslaufmodelle" handelt.

Ich möchte drei bis fünf Lagwaffen und dafür Munition in einem Schrank aufbewahren.

Für eine Unterstüzungantwort würde ich mich freuen. :D

Gruß

Danziger

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Hallo an alle Waffenfreunde,

Ist die sog. "Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 Stand Mai 1995"

das was für heute noch gilt ? oder gibt es wieder was neues :confused:

Meine Frage kommt von deher daß bei eBay verschiedene Waffenschränke

angeboten werden, aber ich weiss nicht ob es sich um "Auslaufmodelle" handelt.

Ich möchte drei bis fünf Lagwaffen und dafür Munition in einem Schrank aufbewahren.

Für eine Unterstüzungantwort würde ich mich freuen. :D

Gruß

Danziger

315985[/snapback]

Bei den praktischen A-Schränkchen mußt Du Dir für die Mun. was anderen suchen oder das Schränkchen hat noch ein abschließbares Fach. 5 LW sind im A-Schrank OK.

Neben den rechtlichen Vorschriften gibt es aber auch noch Versicherungsvorgaben. Falls Du Dir eine Hausratsversicherung gönnst, quäle mal den Vertreter mit Fragen! ^_^

Dein

gerade suchfauler

Mausebaer B)

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Hallo an alle Waffenfreunde,

Ist die sog. "Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 Stand Mai 1995"

das was für heute noch gilt ? oder gibt es wieder was neues :confused:

Meine Frage kommt von deher daß bei eBay verschiedene Waffenschränke

angeboten werden, aber ich weiss nicht ob es sich um "Auslaufmodelle" handelt.

Ich möchte drei bis fünf Lagwaffen und dafür Munition in einem Schrank aufbewahren.

Für eine Unterstüzungantwort würde ich mich freuen. :D

Gruß

Danziger

315985[/snapback]

Die Sicherheitsstufe A gilt weiterhin gemäß WaffG.

Nur dürfen ab dem 01.01.2004 keine Waffenschränke nach der alten Sicherheitsnorm mehr hersgestellt werden.

Mad Max

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Die Sicherheitsstufe A gilt weiterhin gemäß WaffG.

Nur dürfen ab dem 01.01.2004 keine Waffenschränke nach der alten Sicherheitsnorm mehr hersgestellt werden.

Mad Max

316090[/snapback]

Das ist der Punkt! Wer Waffen in einem A-Schrank lagert, dessen Herstellungsdatum nach dem 31.12.2003 liegt, der verstößt gegen das Waffengesetz. Das kann wesentlich teurer werden als ein Schrank der Klasse 0.

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Das ist der Punkt! Wer Waffen in einem A-Schrank lagert, dessen Herstellungsdatum nach dem 31.12.2003 liegt, der verstößt gegen das Waffengesetz. Das kann wesentlich teurer werden als ein Schrank der Klasse 0.

316249[/snapback]

Aus welchem Absatz des Waffengesetzes list Du denn so etwas?

Ich dachte Langwaffen A-Schrank oder 0-Schrank,

Kurzwaffen: B-Schrank mit 6 Waffen, über 200 Kg sogar mit 10 Kurzwaffen, oder 1-Schrank...

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Das ist der Punkt! Wer Waffen in einem A-Schrank lagert, dessen Herstellungsdatum nach dem 31.12.2003 liegt, der verstößt gegen das Waffengesetz. Das kann wesentlich teurer werden als ein Schrank der Klasse 0.

316249[/snapback]

Deine Überzeugung in allen Ehren - aber die Fundstelle dazu wüßte ich gerne :chrisgrinst: .

Das ist nämlich auch so eine der Legenden, die offenbar trotz aller Wiederholungen hier nie aussterben :rolleyes: .

Außerdem ist es nach wie vor auch NICHT verboten Schränke nach dieser Norm herzustellen :P .

Beides war mal angedacht - wurde aber nicht realisiert .

Eine NORM ist die Erfüllung bestimmter Anforderungen.

Für diese wurde festgelegt der Stand der Dinge im Mai 1995 zu VDMA 24992 !

Solange das erfüllt ist , gilt ein Behältnis als zur Aufbewahrung der Waffen zugelassen deren Stand es entspricht (B für KW, A für LW).

Im Übrigen braucht man eigentlich nur den letzten Satz von § 36 Absatz 2 zu lesen um das zu erkennen :AZZANGEL:- RAUM ist nämlich alles irgendwie Umschlossene .

Wenn Dir also ein Lieferant/Hersteller bestätigt, daß sein Produkt diesen Anforderungen des Standes Mai 1995 der VDMA 24992 entspricht - dann ist es zur Aufbewahrung von Waffen geeignet egal ob er das 2001 ,2004 oder 2005 zusammengeschweißt hat :chrisgrinst: .

Mouche

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Moin!

Somit reicht ein HARTMANN Pistolentresor WS 145 - 01 (B-Schrank) wenn dieser an die Wand angetackert wurde? Bei Hartmann will man mir einreden, ich soll mir besser gleich noch einen Stufe 0 (z.B. Pistolentresor WS 165-01/12) Schrank zulegen ...

Wir müssen momentan 7 KW's unterbringen.

Sehe ich das so richtig?

Gruß

Michel

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Moin,

ein Tresorhersteller hat mir das mal so erklärt, hoffe ich gebe das richtig wieder:

Normalerweise bilden Norm und Herstellungsjahr eine Einheit, das heisst der Tresor wurde im Jahr xx nach der aktuell gültigen Norm xx gefertigt. Wenn es ein update der Norm gibt müssen die Produkte angegliechen werden.

Die VDMA 24992 ist aber nicht mehr gültig, folglich kann im Jahre 2005 nicht mehr nach dieser Norm produziert werden, es sei denn, man weißt explizit auf das "richtige" Datum hin, deswegen steht jetzt nach VDMA 24992 nach Mai 95.

Rechtlich sehe ich da keine Bedenken, da diese Tresore nach der VDMA-Richtlinie gebaut worde sind. Ferner steht im Gesetz das es gleichwertige Aufbewahrungsbehältnisse gibt. In Zweifelsfällen kann man sicherlich eine Gleichwertigkeit atesttieren :)

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Moin!

Somit reicht ein HARTMANN Pistolentresor WS 145 - 01 (B-Schrank) wenn dieser an die Wand angetackert wurde? Bei Hartmann will man mir einreden, ich soll mir besser gleich noch einen Stufe 0 (z.B. Pistolentresor WS 165-01/12) Schrank zulegen ...

Wir müssen momentan 7 KW's unterbringen.

Sehe ich das so richtig?

Gruß

Michel

316388[/snapback]

Abrißfestigkeit 200 Kilo und B Schrank reicht für 10 KW !

@ Sipper : Recht gut erklärt :icon14: - so ist es !

@micgrote : Sind dementsprechend gekennzeichnet ab Hersteller :icon14:

Mouche

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