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IGNORED

Alkohol und Schießstand


Skydiver

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute!

Wie muß die räumliche Trennung erfolgen, wenn Gäste (nicht Gastschützen) wärend des Schießbetriebes auf einem Schießstand z.B. Bier trinken wollen?

Auf unserer 100m Bahn im Harzvorland befindet sich ein Aufenthaltsraum, der nur durch zwei Türen schalldicht vom Schießstand getrennt ist und dort wird häufiger von Nichtschützen Bier getrunken. Ist das rechtlich unbedenklich, wenn die Standaufsicht dafür Sorge trägt, daß kein Unbefugter die eigentliche Schießbahn betritt (was auch Keiner von denen vor hat)?

Michel

Geschrieben
Hallo Leute!

Wie muß die räumliche Trennung erfolgen, wenn Gäste (nicht Gastschützen) wärend des Schießbetriebes auf einem Schießstand z.B. Bier trinken wollen?

Auf unserer 100m Bahn im Harzvorland befindet sich ein Aufenthaltsraum, der nur durch zwei Türen schalldicht vom Schießstand getrennt ist und dort wird häufiger von Nichtschützen Bier getrunken. Ist das rechtlich unbedenklich, wenn die Standaufsicht dafür Sorge trägt, daß kein Unbefugter die eigentliche Schießbahn betritt (was auch Keiner von denen vor hat)?

Michel

311979[/snapback]

sollte eigendlich.

Ausserdem glaube ich, dass es kein Gesetz gibt, das sich über Alkohol und Schusswaffen auslässt. Rein rechtlich darfst du also auch im stark angetrunkenen Zustand schießen. :wacko:

Geschrieben
sollte eigendlich.

Ausserdem glaube ich, dass es kein Gesetz gibt, das sich über Alkohol und Schusswaffen auslässt. Rein rechtlich darfst du also auch im stark angetrunkenen Zustand schießen.  :wacko:

311993[/snapback]

Hallo,

eine offene Lücke die schleunigst geschloßen werden sollte.

Am besten vom BSB oderBDS,bevor sie von einem Bamten im Innenmisterium endeckt wird.

Ansonsten bin ich Sprachlos.

Gruß

Horst

Geschrieben

Dat seh ick aba - hick - anners:

Da jibt et - hick - sowat wie - hick - ne Schtant - hick - ordnung. Die jildet - hick - für alle zieh - hick - fielen Schtände.

Prost !!!

Geschrieben
Auf unserer 100m Bahn im Harzvorland befindet sich ein Aufenthaltsraum, der nur durch zwei Türen schalldicht vom Schießstand getrennt ist und dort wird häufiger von Nichtschützen Bier getrunken. Ist das rechtlich unbedenklich, wenn die Standaufsicht dafür Sorge trägt, daß kein Unbefugter die eigentliche Schießbahn betritt (was auch Keiner von denen vor hat)?

311979[/snapback]

Hallo Michel,

vom Fliegen weiß ich, daß es verboten ist 24 Meter vor dem Flugzeug Alkohol zu trinken!

(oder waren das Stunden?) :021:

In der BDS-Sportordnung steht :

10.7.3 Außer aus medizinischen Gründen dürfen Wettbewerbsteilnehmer und

–offizielle nicht unter dem Einfluss von Drogen gleich welcher Art

(einschließlich Alkohol) stehen. Jede Person, die nach Meinung des

Range Masters sichtbar unter dem Einfluss von irgendwelchen der oben

aufgeführten Substanzen steht, wird vom Match disqualifiziert und

kann zum Verlassen des aufgefordert werden.

Aber wenn die Tür zum Stand für alkoholisierte Zuschauer zu bleibt....

Geschrieben
Hallo Leute!

Wie muß die räumliche Trennung erfolgen, wenn Gäste (nicht Gastschützen) wärend des Schießbetriebes auf einem Schießstand z.B. Bier trinken wollen?

Auf unserer 100m Bahn im Harzvorland befindet sich ein Aufenthaltsraum, der nur durch zwei Türen schalldicht vom Schießstand getrennt ist und dort wird häufiger von Nichtschützen Bier getrunken. Ist das rechtlich unbedenklich, wenn die Standaufsicht dafür Sorge trägt, daß kein Unbefugter die eigentliche Schießbahn betritt (was auch Keiner von denen vor hat)?

Michel

311979[/snapback]

Ich glaube, auf so eine Frage kann man auch nur in Deutschland und als Sportschütze, im verzweifelten Bemühen, ja um Gottes Willen NICHTS aber auch rein gar NICHTS falsch zu machen , kommen :cool3:

Der Herr stehe uns bei :rolleyes:

Mouche

Geschrieben

Mir ist das ehrlich gesagt völlig egal ob sich jemand in Nähe des Schießstandes den Kittel zudröhnt. Ist seine Sache. Was anders ist es wenn die betreffende Person unter Alkeinfluss eine Waffe in die Hand nehmen will. Habe ich Aufsicht und bekomme mit oder merke, dass die betreffende Person vorher Alkohol zu sich genommen hat, gibt es ohne Rücksicht auf Verluste Standverbot.

Waffen und Alkohol vertragen sich nicht.

Punkt. Ende der Diskussion.

Geschrieben

Danke für die bisherigen Antworten.

Trotzdem bitte ich die Eingangsfrage nicht außer acht zu lassen, es geht nicht um Schützen, sondern um "Besucher ohne Schießambition".

Der Tenor scheint zu sein, es ist unbedenklich - weiß es jemand genau?

@ballerkalle: das mit den 24m vor dem Flugzeug kenne ich natürlich, an manchen Morgen nach vorheriger Flugplatzféte hätte es keinen Sprungbetrieb geben dürfen... :rolleyes:

Gruß

Michel

Geschrieben

Unsere Biertheke mitsamt Tischen und Stühlen ist durch eine Tür und eine Fensterfront von den eigentlichen Schießbahnen (Schützenständen) getrennt. Wer dort rausgeht, das bestimmt die Standaufsicht. Wenn jemand die Absicht hat zu schießen und vorher Alkohol zu sich genommen hat, darf gerne an der Theke sitzen bleiben aber keinesfalls schießen. Wenn ein Gast, nicht Gastschütze, "mal schauen" möchte, sollte er auch keinesfalls angetrunken sein. Daß auf der Schießbahn kein Unsinn gemacht wird, dafür steht die Aufsicht da. (Scheißjob aber notwendig).

Die Betrunkenen (falls mal einer da sein sollte, bis jetzt nicht vorgekommen) können durch die Fenster schauen.

Gruß

Klaus

Geschrieben
Danke für die bisherigen Antworten.

Trotzdem bitte ich die Eingangsfrage nicht außer acht zu lassen, es geht nicht um Schützen, sondern um "Besucher ohne Schießambition".

Der Tenor scheint zu sein, es ist unbedenklich - weiß es jemand genau?

Gruß

Michel

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Also gut, ERNSTHAFT: Was habt Ihr für eine Standabnahme? Auch im Raum wo geschossen wird gibt es ENTWEDER einen Zuschauerbereich (da können die sich dann zudröhnen) oder nur einen reinen Schützenbereich. Im SCHÜTZENBEREICH ist keiner der gesoffen hat.

Bei uns z.B. ist die Trennung nur durch ein Seil wie man es auch von Ausstellungen kennt. Hinter den Seilen sind Zuschauerbänke und in diesem Bereich sind es halt Zuschauer und haben mit WaffG oder Waffen und Schiessen nichts am Hut.

VOR den Seilen ist der Schützenbereich. Da gilt Alkoholverbot, Befreiung vom roten Fähnchen ect.

Apropo rote Fähnchen. Auch hier ist der SCHÜTZENBEREICH definiert.

Geschrieben

Selbst wenn keine Tür zwischen Schankraum und Schießbahn wäre, sollte man das durch die simplen Abstände trennen können (es mag sein, daß das in den Richtlinien für den Schießstandbau geregelt ist, aber die habe ich nicht parat).

Generell gilt nach § 9 der Schießstandordnung (DSB, aber z.B. BDS hat sich dieser engeschlossen, soweit ich weiß):

Personen, die durch ihr Verhalten den sicheren oder reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu

stören versuchen, können vom Stand verwiesen werden.

(was ja die trinkenden und dann störenden Besucher beträfe).

und ohnehin steht in der Waffen-Verordnung unter

§ 11

Aufsicht

(1) Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben das Schießen in der Schießstätte ständig zu beaufsichtigen, insbesondere dafür zu sorgen, dass die in der Schießstätte Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen, und zu beachten, dass die Bestimmungen des § 27 Abs. 3 oder 6 des Waffengesetzes eingehalten werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen oder den Aufenthalt in der Schießstätte zu untersagen.

und damit...

Geschrieben
eine offene Lücke die schleunigst geschloßen werden sollte.

... was das Ende des Traditionsschützenwesen ist ...

Die anderen haben das längst im Griff.

Herr Schily, ich weiss was!

Geschrieben

Ich sehe da gar kein Problem drin.

Alkohol kann im Schankraum konsumiert werden bis der Verlust der Muttersprache droht....

Kommt allerdings eine alkoholisierte Person auf die Idee zu schiessen, greift die Standaufsicht ein.

Das sollte der gesunde Menschenverstand hergeben. Man muss nicht alles reglementieren, Nachdenken wikrt manchmal Wunder.

ML

Geschrieben

Das ist eine Sache, die sich sicherlich von selbst regelt. Entweder die Standaufsicht oder die Schützen werden alleine zu ihrer eigenen Sicherheit dafür sorgen, daß alkoholisierte Personen vom Stand (ob mit oder ohne Waffe) fernbleiben.

Standaufsichten sind dazu verpflichtet, sie vom Stand zu weisen. (Ich habe jedenfalls keine Lust, dafür die Verantwortung zu übernehmen.)

Außerdem: Das Bier danach schmeckt viiiel besser...

Geschrieben
Ich glaube, auf so eine Frage kann man auch nur in Deutschland und als Sportschütze, im verzweifelten Bemühen, ja um Gottes Willen NICHTS aber auch rein gar NICHTS falsch zu machen , kommen  :cool3:

Der Herr stehe uns bei  :rolleyes:

Mouche

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:icon14: 100%

Um was sich manche Gedanken machen!

Schweißt die Türen doch während dem Schießen zu und flext Sie anschließend wieder auf.

Was für´ne Paranoia.......

Geschrieben
:icon14:  100%

Um was sich manche Gedanken machen!

Schweißt die Türen doch während dem Schießen zu und flext Sie anschließend wieder auf.

Was für´ne Paranoia.......

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Das Mindeste, das ich erwarte, ist, dass ein Schießstandbesucher nach einem Bier ein blaues Fähnchen sichtbar im Mund tragen muss.

Gruß Habakuk

im FWR (Beitrag bezahlt!)

Geschrieben
Und wenn er gekifft hat, ein grünes Blatt.

312443[/snapback]

Nein. Einen solchen Anstecker zur Warnung: LDK_Logo_bielefeld.gif

312511[/snapback]

Noch mehr freie Radikale schaffen?

MFG

Markus

Geschrieben
Danke für die bisherigen Antworten.

Trotzdem bitte ich die Eingangsfrage nicht außer acht zu lassen, es geht nicht um Schützen, sondern um "Besucher ohne Schießambition".

Der Tenor scheint zu sein, es ist unbedenklich - weiß es jemand genau?

Wenn das irgendwie bedenklich sein sollte, dann müssen ungefähr 99% aller Schießstände die ich kenne sofort geschlossen werden. Wo ist denn mehr als eine Tür zwischen dem eigentlichen Schießstand und dem Aufenthalts- bzw. Gastronomiebereich?

Geschrieben
Der Tenor scheint zu sein, es ist unbedenklich - weiß es jemand genau?

Wie gesagt, bei uns -und wenn ich mich recht erinnere sogar auf der DM- ist zwischen SCHÜTZENBEREICH und Zuschauerbereich ein Seil gespannt.

Du darfst meiner Meinung nach nicht davon ausgehen dass der Raum in dem geschossen wird automatisch der Schützenbereich ist.

Der Schützenbereich ist der wo der Schütze steht, seine Waffe liegt und er seinen Stand einnimmt.

Im gleichen RAUM kann durchaus ein Zuschauerbereich sein ohne dass eine Tür oder Mauer dazwischen ist.

Das ist auch so abgenommen und bei grossen Meisterschaften sitzen da die Sanitäter :chrisgrinst: . neben den Zuschauern mit dem Jagertee (Freistand :chrisgrinst: )

Hm... wie soll ich´s noch sagen :glare:

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