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IGNORED

(grüne)-WBK, Anträge abgelehnt


ballerkalle

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Er hätte ja durchaus aus seinem Schätzchen ein Deko-Modell machen können und sich ansonsten auchmal auf Schießwerttbewerbens ehen lassen können. Dann ist doch die Befürwortung für weitere Waffen durch einen Verband meist kein Problem, oder?  :confused:

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Nein, geht nicht. Er schiesst regelmässig Rundenwettkämpfe. Er schiesst auch bis zur BM. Dann hört er auf weil er sich die Landesmeisterschaft mit dem Stress für die hinteren Plätze nicht antut. (letzter Wettkampf war 382 :icon14: ).

Das wollte ich nur klarstellen. Nach den neuen Richtlinien des DSB bekommst Du eine "Ersatz"waffe. (gleiches Kaliber für gleiche Disziplin) nur bei "grossen Wettkämpfen".

Bin jetzt zu faul zum Nachschauen aber da glaub ich steht sogar was von international.

Jedenfalls für die Rundenwettkämpfe und für die Bezirksmeisterschaft DEFINITIV nicht.

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Das kannst vergessen. Ich kenn da 2 Fälle: Einer hatte Laufaufbauchung. DA er den Revolver dem Amt nicht schenken wollte und dem BM für die "Vernichtung" nicht auch noch Geld zukommen lassen wollte hat er ihn selbst zersägt (müssen).

Gar nicht so einfach eine Waffe in so viele Stücke zu zerschneiden dass eine Vernichtung anerkannt und ein Bedürfnis für Ersatz ausgestellt wird.

2. Fall gesprengte Trommelkammer. Austausch der Trommel hätte soviel wie eine neue Waffe gekostet. Also wollte der gute die Waffe behalten. Nicht möglich hiess es, dann bekommt er nix. Jetzt war der gute Mann aber sogar WaffenSCHEINbesitzer und Bewacher unserer blaublütigen Kinderlein (Fürstin).

Er musste sich von ihm trennen sonst hätte er keine neue Waffe bekommen und gleichzeitig den Job verloren.

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Die zurzeit unbrauchbaren Waffen können doch jederzeit durch Austausch der Teile Lauf, Trommel wieder brauchbar gemacht werden, daher gibt es die Ersatzwaffe oft nur bei Abgabe oder Unbrauchbarmachung der alten Waffe.

Karl

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...

Nach Rücksprache mit dem BDS und dem Vorsitzenden meines Vereines habe ich nun meinen Antrag abgeändert!

Ich habe eine Paintball-Pistole gefunden, die 28 Schuß Munitions-Kapazität hat.

Für diese Waffen (ähnlich einer Novlin) gibt es ein Schnellzieh-Holster sowie "Nachfüllbehälter-Halter". Jeder Nachfüllbehälter fasst auch wieder 28 Schuß.

...

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Ok, ok, ihr habt es gleich gemerkt:

April, April!

(war wohl doch nicht so gut - oder?) :unsure:

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Nun aber ehrlich!

Der aktuelle Status meiner beiden WBK-Anträge:

Meine Behörde läßt derzeit meine beiden Anträge juristisch bewerten. Ein Ergebnis wurde mir für die kommende Woche versprochen...  :unsure:

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:icon14:

Daumen drück!!!

Hoffentlich wendet sich dann endlich alles zum Guten!

IMI

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:icon14:

Daumen drück!!!

Hoffentlich wendet sich dann endlich alles zum Guten!

IMI

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Danke IMI,

nach Meinung von Fachleuten (BDS und RA's) ist eine Ablehnung aus rechtlichen Gründen NICHT möglich!

Es würde mir wohl nur die Wartezeit auf die Gerichtsverhandlung sparen...

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Danke IMI,

nach Meinung von Fachleuten (BDS und RA's) ist eine Ablehnung aus rechtlichen Gründen NICHT möglich!

Es würde mir wohl nur die Wartezeit auf die Gerichtsverhandlung sparen...

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Und das alles nur, weil der Verband ohne Zustimmung des SB die Bedürfnisbescheinigung ausgestellt hat. :ninja:

:021:

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  • 2 Wochen später...

Da ich öfters nach dem Stand meiner Anträge gefragt werde:

Der Stand ist unverändert:

Die Behörde prüft (nun endlich) die Schreiben vom BDS und mir sowie die darin enthaltenen rechtlichen Argumente auf juristischen Bestand.

Also hauptsächlich die Fragen:

1. Ist §8 Absatz 2 WaffG für Sportschützen wirklich für mich anzuwenden?

(Und ist somit eine Abwägung/Prüfung meiner Anträge vs. öffentliche Sicherheit noch zu machen?) :confused:

2. Ist ein Tausch (neue Waffe nur gegen Verkauf einer bereits vorhanden Waffe) von der Behörde zu verlangen, obwohl dieses in §14 Absatz 3 WaffG ausdrücklich NICHT verlangt wird? :confused:

Anmerkung zu Punkt 2:

Im Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag, Drucksache 14/7758 vom 07.12.2001, Seite 110, Punkt 37 wurde vom Bundesrat eine Erweiterung des WaffG §14 Absatz 3 gefordert: Das weitere Bedürfnis für die bereits vorhanden Waffen muß bei einem Neuantrag nachgewiesen werden. Ein "Tausch" der Waffen könnte dann vom SB gefordert werden.

Beschlußempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag, Durcksache 14/8886, vom 24.04.2002, Seite 112, Punkt 11:

„Die in Nummer 37 der Stellungnahme des Bundesrates geforderte Aufnahme einer „Tauschregelung“ in Absatz 2 (nun Absatz 3) erfolgt daher nicht.“

Auf deutsch: Der Bundestag hat die Prüfung des Bedürfnisses bereits vorhandener Waffen ausdrücklich verneint :excl:

(Das steht in dieser Drucksache wunderbar erläutert drin!)

Also warte ich nun immer noch auf die Erläuchtung durch die Behörde...

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Aufgrund des rechtskräftigen Urteils vom VG Würzburg habe ich erneut ein Schreiben an die Behörde gerichtet.

Im Würzburger Rechtsstreit ging es um die 2/6 er Einschränkung einer gelben WBK.

Argumentiert wurde mit den Drucksachen des Bundestages 14/7758 vom 07.12.2001 sowie mit 14/8886 vom 24.04.2002.

Der Antrag auf Einschränkung im 14/7758 wurde mit klaren Kommentaren vom Gesetzgeber abgelehnt und im 14/8886 dokumentiert.

Das VG hat damit sein Urteil begründet. :grlaugh:

Ebenso verhält es sich mit der "Tauschregelung", die im 14/7758 geforder, aber im 14/8886 begründet abgelehnt wurde. :excl:

Der aktualisierte Schriftverkehr steht auf meiner Homepage:

http://www.Ballerkalle.de

PS ich warte immer noch auf das Ergebnis der behördlichen, juristischen Prüfung meiner Anträge. :confused:

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  • 2 Wochen später...

Sieg!!!

Nach über 10 Wochen Bearbeitungszeit mit diversem Schriftverkehr und unzähligen Telefonaten :bud: ist die Behörde nun zu einem Ergebnis gekommen: :closedeyes:

Gemäß einem heutigen Telefonat mit dem Chef des SB werde ich beide WBKs bewilligt bekommen :eclipsee_gold_cup:

Der Behörde ist durch die juristische Prüfung meiner Anträge die Bedeutung der Änderungen im aktuellen WaffG klar geworden. :s2:

Sobald ich nun die Pappe real in den Händen halte, melde ich mich wieder. :closedeyes:

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Na Glückwunsch Ballerkalle.

Ich befürchte im Herbst auch schon Schwierigkeiten, wenn ich meine Grüne und Gelbe beantragen möchte. Wie mir letzte Woche von einem Freund erzählt wurde, stellt unser SB keine Gelben aus. Angeblich Anweisung von oben.

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Sieg!!!

...Gemäß einem heutigen Telefonat mit dem Chef des SB werde ich beide WBKs bewilligt bekommen  :eclipsee_gold_cup:

...Sobald ich nun die Pappe real in den Händen halte, melde ich mich wieder.  :closedeyes:

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Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben...

Hast ja bis jetzt noch nichts schriftliches in der Hand, weshalb ich mit der Vorfreude noch etwas zurückhaltend wäre... Ich wünsche Dir aber auf jeden Fall, dass den Worten Deines SB-Chefs auch bald Taten und Waffen folgen...

Viel Glück wünscht IMI

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Sieg!!!

Nach über 10 Wochen Bearbeitungszeit mit diversem Schriftverkehr und unzähligen Telefonaten  :bud:  ist die Behörde nun zu einem Ergebnis gekommen:  :closedeyes:

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Na dann auch von mir

ballernden Glühschlumpf!

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Sieg!!!

Gemäß einem heutigen Telefonat mit dem Chef des SB werde ich beide WBKs bewilligt bekommen  :eclipsee_gold_cup:

Hi,

ja, dann sind ja Glückwünsche angebracht. Ich habe mitlerweile ja auch meine neue Gelbe bekommen. nach nur 14 1/2 Wochen :bad_15:

Aber pass auf das nicht auch "Hinweise" mit auf den Weg bekommst die den Appetit verderben wie bei mir.

bye

Oli

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  • 3 Wochen später...

Die WBK ist immer noch nicht in meinen Händen!!!

Jetzt ist dem SB eingefallen, daß er meine Zuverlässigkeit noch nicht geprüft hat!!! :gaga:

Ich habe den Schriftverkehr vervollständigt und auch eine Liste der geführten Telefonate in das Netz gestellt.

http://www.Ballerkalle.de

Viel Spaß beim Lesen

Übrigends liegen meine beiden Anträge schon weit über 3 Monate bei der Waffenbehörde!!! :17:

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Die WBK ist immer noch nicht in meinen Händen!!!

...

Übrigends liegen meine beiden Anträge schon weit über 3 Monate bei der Waffenbehörde!!!  :17:

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Noch weitere 6 Monate dazu und die sind genauso gut wie der VdRBw <_< . Ich warte seit August auf die Bedürfnisbescheinigungen für Gelb und 'nen weiteren Eintrag auf Grün. :peinlich:

Dein

Mausebaer :huh:

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