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IGNORED

Entwurf zum Sprengstoffgesetz ging an Bundesrat


Ulrich Eichstädt

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Auszug: ... Dem weitergehenden Wunsch der Verbände, Erlaubnisse nach § 27 unbefristet und ohne Begrenzung der in einem bestimmten Zeitraum erwerbbaren Pulvermenge zu erteilen, wird aus Gründen der Terrorismusbekämpfung nicht entsprochen.

dem ist nichts mehr hinzuzufügen :mad1:

Geschrieben
Auszug: ... Dem weitergehenden Wunsch der Verbände, Erlaubnisse nach § 27 unbefristet und ohne Begrenzung der in einem bestimmten Zeitraum erwerbbaren Pulvermenge zu erteilen, wird aus Gründen der Terrorismusbekämpfung nicht entsprochen.

dem ist nichts mehr hinzuzufügen  :mad1:

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:blink: Wie war das noch gleich in einem anderen Thread, wo sich ein

Abgeordneter darüber echauffierte, daß nunmehr alle Politiker anscheinend

unter Generalverdacht stünden, weil theoretisch jeder von ihnen Nebenein-

künfte haben könnte? :gaga:

Ich werde heute abend mal in mich gehen und sinnieren, ob ich nicht doch

den Handel mit Kraftfahrzeugen aus Terrorismusgründen einstellen sollte.

Schließlich könnten die Fahrzeuge ja als Fluchtwagen oder als Autobombe

benutzt werden...

Grüße vom

wecker :ninja:

Geschrieben

Die müssen ja echt Probleme haben :blink:

Vor kurzem hat man noch beschlossen, dass selbst akut Terrorverdächtige und dem Verfassungschutz bekannte Islamisten unbehelligt weiter auch naturwissenschaftliche Fächer (u.a. Grundlagenforschung mit der man mit der unterstützung eines anderen Staates sogar ne Atombombe neuester Art bauen kann) weiter Studieren dürfen - das wäre ja sonst "rassistisch". Aber so ein bischen Schwarzpulver in den Händen eines zigfach überprüften Bürger ist jetzt das absolute Terrorproblem? :gaga:

...und über die Atombombe in den Händen der Mullahs im Iran scheint sich hier auch niemand Sorgen zu machen. Dafür aber wird schon wieder kräftig auf den US Presidenten eingehämmert. :kotz:

Geschrieben

Jetzt lasst halt die akut Terrorverdächtigen Islamisten weiterstudieren...

Ist doch lang nicht so schlimm wie mein bedrohlicher Vorrat an heim-

tückischen HP38 oder gar 3N37...

Geschrieben

Noch ist es ein Entwurf. Ich hoffe aber sehr, dass sich auch im Interesse der betroffenen Sachbearbeiter noch die Angleichung ans Waffenrecht in punkto unbefristete §27er-Erlaubnisse angleichen wird.

Die gewerblichen und weitaus brisanteren Erlaubnisse nach § 7 SprengG sind unbefristet und die nichtgewerblichen hingegen nicht. Das soll noch ein Mensch verstehen... :gaga::confused::pissed:

Geschrieben
...und über die Atombombe in den Händen der Mullahs im Iran scheint sich hier auch niemand Sorgen zu machen. Dafür aber wird schon wieder kräftig auf den US Presidenten eingehämmert. :kotz:

307688[/snapback]

Also, wenn ich ganz ehrlich bin:

Ich habe keine Angst vor Bin Laden und habe auch keine Angst vor den Iranern!

Der einzige, vor dem ich Angst habe ist G. W. Bush!!!

>>> Ein trocken-gelegter Alkoholiker, der auch noch beeinflußt wird von einer privaten Glaubesgemeinschaft und über die gewaltigste? Armee mit den furchtbarsten ABC-Waffen verfügt - davor habe ich richtig Angst!!!

"The land of the free" - und in Kuba werden Menschen ohne Verfahren, außerhalb jeder Rechtmäßigkeit eingesperrt.

Der US-Kongress und die UN wurden vorsätzlich? belogen - Massenvernichtungswaffen gab es nun ja wohl doch nicht - oder?

Ich möchte allerdings hiermit nicht sagen, daß die auf Kuba Inhaftierten unschuldig sind oder daß Hussein nun so ein Glücksfall für den Irak war - aber sich einfach über alle bisher gültigen Werte und Normen, Absprachen und Konventionen hinwegsetzen sollte doch nur in den Wildwest-Filmen vorkommen.

Geschrieben

hi,....

(welt)poltik durch JDHarris angefangen...und natürlich von anderen aufgenommen... tz tz tz...

lasst mal die iraner und den bush und die studies (usw.) aus dem spiel und sagt euren "vertretern" in den ämter der poltik, warum dieses nicht euren/unseren wünschen entspricht...

friede, freude und ein eierkuchen an alle (der welt)

gruß

viper

Geschrieben
...und sagt euren "vertretern" in den ämter der poltik, warum dieses nicht euren/unseren wünschen entspricht...

gruß

viper

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Entsprechende, detaillerte Vorschläge zur Vereinfachung des SprengG und zur Anpassung an das wesentlich unkompliziertere EU-Recht wurden im vergangenen Jahr zahlreich von Personengruppen, Interessengemeinschaften, Vereinen und Verbänden eingereicht.

Der Gesetzgeber ist allerdings nicht dazu verpflichtet, diese logischen, vernünftigen und hinreichend begründeten Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Es besteht auch kein Beteiligungs-, Anhörungs- oder Mitspracherecht des Fachbeirats :icon13: .

Das beste Beispiel, was für ein gebündelter Unsinn dabei rauskommt, wenn unsere politischen Universaldiletanten versuchen EU-Recht in nationales Recht umzuschreiben, ist die GGVS (neu), mit der jeder Schütze konfrontiert wird, wenn er Treibladungsmittel oder eine Sammelbestellung Munition beim Händler abholen will.

So long, CM :angry2:

Geschrieben
Es besteht auch kein Beteiligungs-, Anhörungs- oder Mitspracherecht des Fachbeirats :icon13: .

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da haben schon ganz andere mit ihrer 'abwesenheit' geglänzt.
Geschrieben

Daß der Besitz von selber hergestellter Munition nun endlich geregelt ist, ist doch ein Vorteil und die maximal zu erwerbende Menge Treibladungspulver kann auf Antrag doch auch erhöht werden.

Der Terrorismusquatsch als Begründung hätte allerdings nicht sein müssen.

Geschrieben
Daß der Besitz von selber hergestellter Munition nun endlich geregelt ist, ist doch ein Vorteil ...

Das war schon bisher ganz eindeutig geregelt und zwar im Waffengesetz, wo es auch hingehört.

Geschrieben
Doc44 ? Krank? mensch, mach keine Sachen?

Nichts hinzuzufügen?

Also mir geht es da ganz anders :mad: ...

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ich wollte doch damit nur zum ausdruck bringen, dass diese begründung der gipfel ist und die wirkliche einschätzung wiedergibt, also wie "die" uns wiederlader, schützen etc. sehen.

und dem ist wahrlich nichts mehr hinzuzufügen!

Geschrieben

@ jennerwein

War nicht eindeutig geregelt. Ich habe vorgestern noch mit einem SB im LKA gesprochen, der der Ansicht war, für den BESITZ der selber hergestellten Mun benötigt man eine Munitionserwerbs- und -besitzerlaubnis.

Macht man sich seine Munition für eine eingetragene Waffe selber, für die man aber keine Munitionserwerbserlaubnis hat (wozu auch als Wiederlader??), hätte das ins Auge gehen können. - Jetzt ist es klar, ich darf.

Geschrieben
@ jennerwein

War nicht eindeutig geregelt. Ich habe vorgestern noch mit einem SB im LKA gesprochen, der der Ansicht war, für den BESITZ der selber hergestellten Mun benötigt man eine Munitionserwerbs- und -besitzerlaubnis.

Macht man sich seine Munition für eine eingetragene Waffe selber, für die man aber keine Munitionserwerbserlaubnis hat (wozu auch als Wiederlader??), hätte das ins Auge gehen können. - Jetzt ist es klar, ich darf.

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War das nicht bisher auch schon geklärt ?

Meine mich an eine FWR Mitteilung zu erinnern, nach der dieser Munitionsbesitz in einem Kaliber, für das man selbst keine Waffe hat nach dem Inhalt des § 12 Abs.1 WaffG - jetzt sinngemäß - "jeder WBK Besitzer berechtigt ist, Waffen (und die dazu passende Munition) für ein von seinem Bedürfnis gedeckten Zweck vorübergehend für max. 1 Monat zu leihen - gedeckt war.

Gruß Mouche

Geschrieben

@ Mouche

NeNe - ich meine, wenn ich für eine Waffe (WBK), für die ich keine Munitionserwerbsberechtigung (wer denkt sich solche Worte aus?) habe, die Munition selber herstelle. Herstellung war legal (SprengG), der Besitz der fertigen Patrone dann aber nicht mehr. Genau dies ist jetzt wohl eindeutig geregelt. Ich darf diese Munition besitzen.

Geschrieben

das war früher eigentlich auch schon klar, nur wollten es einige sachbearbeiter nicht wahrhaben:

altes waffg: erwerbsberechtigung für munition

sprengw: ein wiederlader erwirbt nicht, sondern stellt her

= alles i. O

neues waffg: erwerbs- und besitzberechtigung

sprengw: wenn die herstellung erlaubt ist, dann wohl auch der besitz, da ansonsten eine herstellung nicht möglich wäre, da ich danach die patronen schließlich auch besitze. da dies logisch ist, hatte es der weise damalige gesetzgeber nicht extra vermerkt.

da es jetzt allerdings viele leute gibt, die deutsche gesetze nicht lesen/anwenden können (siehe pisa), musste der moderne gesetzgeber dies extra vermerken.

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