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IGNORED

4 mm M20 ?


cb01

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Antwort auf:

Fallen die bezüglich Kennzeichnungspflicht nach § 24 Abs. 1 WaffG (fortlaufende Nummer) unter § 7 Abs. 1 Nr. 1 BeschussG ?


Wenn dann irgendwann mit Erscheinen der neuen Beschussordnung die "zuständige" Stelle dann endlich mal benannt wird, JA.

Dann muss´die Waffe dort "zugelassen" werden. In Ermangelung einer "zuständigen" Stelle, die immer noch nicht festgelegt ist (z.B. wie früher PTB), ists im Moment PillePalle, da sich kein Mensch "zuständig" hält. Und das ist schliesslich erste Beamtenpflicht: Zuständigkeit prüfen....wenn nicht zuständig, kann mans "abschieben" und so läuft das halt im Moment.

Wenn einer vielleicht mal einen Vorentwurf (es müssten mittlerweile 4re sein) zur Ansicht hätte, wäre ich dankbar....die angefragten Beschussämter "rücken" nichts raus...als wenn das ein Staatsgeheimnis wäre.

Vielleicht hat ja jemand Zugriff. Dann wäre ich dankbar, für jede Info, da es anscheinend stark in den Markt eingreifen wird. Vorallendingen die neuen Buhhhhh-Länder, lassen allerlei unnötigen "Quatsch" einfliessen.

So sollen jatzt DEKO-Waffen (also auch Gewehre und Pistolen, die bisher bauartmässig vom BKA eine Zulassung hatten) künftig generell ALLE dem Beschussamt vorgelegt werden, um sie mit dem Muster zu vergleichen. Für diese "Arbeit" will man nach vorläufigen Anweisungen dann ca. 104 TEURONEN !!! verlangen!!! Dann erübrigt sich ein Abändern, denn das wird und kann kein Mensch mehr bezahlen.

Was bei Maschinenwaffen noch verständlich ist, kehrt sich hier zur Farce des bürgerfreundlichen. Denn die gesetzestreuen "Abänderer" bisher, mussten Ihren Namen und das Zulassungszeichen einschlagen und das tat keiner, um sich bei einer "Unregelmässigkeit" erwischen zu lassen. Diese Pflicht, die jetzt kommen soll, ist eine Folge von wenigen Händlern (die noch nicht mal eine Herstellungs -also Abänderungsgenahmigung hatten), die einfach unter Missachtung der Gesetzeslage einfach Waffen nach ihrem Gusto abänderten.

Und da liegen mir schon einige "Schmankerl" vor.....

Ein Händler hat den Lauf durch eingeschlagene Metallscheiben an Laufmündung und Patronenlager "verschlossen", ein andere hat den Abzugsmechanismus bei Pistolen nicht lahmgelegt, oder den Stossboden garnicht, oder nur unverhältnismässig wenig abgeschliffen usw.

Nicht nur, das sie sich selbst dadurch in die Bredouille bringen (natürlich haben etliche auch "vergessen" ihre Anschrift oder Händlername -was Pflicht ist- anzubringen um die "Spur" zu verschleiern), sie gefährden auch den Kunden. Denn wird der mit einer solchen "minimalst" abgeänderten Waffe erwischt, besitzt er den Buchstaben des Gesetzes nach, eine scharfe Schusswaffe, da sie eben nicht gesetzeskonform abgeändert ist und hat damit die volle strafe des Gesetzes zu tragen....allles in allem, unerquicklich.

Aber wie gesagt, der Gesetzgeber (Mr.B) hats anscheinend extra so gemacht, damit er nachher möglicherweise viele "Gesetzesbrecher" vorweisen kann,womit man dann wieder das WR verschärfen kann.

Dieser Eindruck drängt sich förmlich auf.

Wie jetzt auch "Wechselläufe" angeboten werden, für die man spezielles Werkzeug braucht (08-Läufe, 98er Läufe). Ich sehe diese als "nicht mit wenigen Handgriffen" als Austauschbar an; eine Anfrage vom Anfang November beim BMI IS7 blieb bis heute und einer Erinnerung und Hinweis auf mögliche Probleme für die Erwerber UNBEANTWORTET. Das nenne ich doch mal "Bürgernähe". Wenn ich das in meinem Bereich so machen würde, hätte ich entweder keine Kunden mehr, oder vom Gericht Ordnungsgelder am Fusse....aber ein Ministerium wurde ja nur um Auskunft gefragt...da muss man doch dem dummen Bürger keine Auskunft geben...da hat er doch kein verbrieftes Recht drauf...

Ich könnte k...

Muni

PS: Sorry, SB, das das zu Deiner Antwort etwas ausufernd war..

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  • 3 Wochen später...
ähhm, was kann man denn eigentlich mit so einer plempe machen? wettbewerbe schiessen oder nur anschaun  confused.gif

sig

297096[/snapback]

man "kann" da auch "pfui" mit anstellen und eines der wechselsysteme einer anderen schon vorhandenen waffe drauf montieren.

betonung liegt auf "kann"

ansonsten kann man mit den dingern auch mal die freundin zum schiessen mit nehmen, damit sie auch mal mit ner "waffe" schiessen kann :grlaugh:

ansonsten geht das ding doch echt nur für im keller, dem dachboden,

oder aber man hat nen groooßen garten mit nem kugelfang

(ähnlich LG) dann kannste vom grill aus üben, wie mit der "großen"

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ähhm, was kann man denn eigentlich mit so einer plempe machen? wettbewerbe schiessen oder nur anschaun  confused.gif

sig

297096[/snapback]

Falls du noch so ne Plempe im rischdischen Kaliber hast eignen sich die 4mm M20 Dinger wunderbar als Ersatzteillager. Lohnt sich aber nur bei Waffen, bei denen absehbar ist, dass die Ersatzteilversorgung nichtmehr gesichert ist bzw. für die Ersatzteile unverschämte Preise im Vergl. zur kompletten Waffe aufgerufen werden). Im Gegensatz zu LEP - oder Deko-Umbauten bleiben bei der 4mm alle Teile ausser dem Lauf unverändert.

Beim Tausch von wesentlichen Teilen sollte man aber die gesetzlichen Bestimmungen (Beschuss, Waffenbearbeitung,...) nicht aus den Augen verlieren!

Soviel zu den Gründen für eine 4mm M20 :rainbow:

Gruß

Hilli

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Wie ist den das Procedere wenn ich eine 4 mm M20 haben möchte?

1. Zum Amt gehen und dann? Nimmt mir das einen wertvollen Platz in der grünen WBK weg?

2. *Ohne Bedürfniss*-> Was heißt das auf Deutsch? Ich brauche keine Disziplin nachweisen?

3. Repetieren Pistolen mit dem System, oder sind das soz. Einzellader?

4. Gilt hier auch eine Mindestgröße von 4 Zoll?

Wer kennt sich aus??? :wacko:

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Wie ist den das Procedere wenn ich eine 4 mm M20 haben möchte?

1. Zum Amt gehen und dann? Nimmt mir das einen wertvollen Platz in der grünen WBK weg?

2. *Ohne Bedürfniss*-> Was heißt das auf Deutsch? Ich brauche keine Disziplin nachweisen?

3. Repetieren Pistolen mit dem System, oder sind das soz. Einzellader?

4. Gilt hier auch eine Mindestgröße von 4 Zoll?

Wer kennt sich aus??? :wacko:

303518[/snapback]

Frage 1.) Ja, geh zu deinem SB. Ja, dass nimmt Platz auf der grünen WBK weg.

Frage 2.) Du benötigst keine Bescheinigung deines Vereins oder Verbands

Sportschützentätigkeit oder Sachkunde solltest du aber nachweisen

können.

Frage 3.) Die Waffen müssen von Hand repitiert werden.

Frage 4.) Nein, es gibt ja keine Sportordnung dafür.

Mad Max

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