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IGNORED

Bedürfnispraxis Dachverband


Elkhunter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn man als ohnehin schon arggestresster Sportschütze nun endlich die Bescheinigung des Vereins zum Waffenerwerb erhalten hat, kann es dann nicht noch passieren, das der Dachverband den Antragsteller ausbremst, indem er den Bedürfnisnachweis zur Vorlage beim zuständigen Amt herauszögert, z.B mit der Begründung, dass man ja erst vor 2 Monaten die 2/6 - Regelung der alten gelben WBK ausgeschöpft hat und die neue Gelbe erst in frühestens 4

Monaten beantragt werden kann.

Gibt es eine Regelung, die den exakt Zeitpunkt und die Nebenbedingungen des Antrages festlegt oder ist das Verbands- Willkür.

Denke bis jetzt, die 2/6-Regelung ist eigentlich nur gelinde gesagt, eine Auslegung der WBK ausstellenden Behörde.

Wird da jetzt schon der Dachverband als Vorfilter gesetzt.

Wessen Interessen hat der Dachverband eigentlich und uneigentlich zu vertreten.

Wie verhält man sich korrekt, wenn einem so was " Gutes " widerfährt ?

Elkhunter confused.gifmad1.gifgaga.gif016.gif

Geschrieben

@ Elkhunter : Das ist ja das wirklich erstaunliche, daß sich sowohl DSB (WSV) als auch BDS (LV 7) hier in Württemberg Vordruckmäßig die 2/6 Regel eingebaut haben.

Mir scheint, die haben diese Auslegung übernommen - erwarte aus DER Richtung auch keine Unterstützung gegen diese Regelung.

Mouche

Geschrieben

Nun gut, die 2/6-Regelung wird etwas überstrapaziert. Wo das Problem in der Praxis liegt kann ich allerdings nicht erkennen. Im Laufe der Jahre kommt auch innerhalb dieser Regelung ein erstaunliches Waffenarsenal zusammen. Limitiert wird dieses doch durch andere Faktoren.

Wo liegt Euer Problem?

Geschrieben

Antwort auf:

Wo liegt Euer Problem?


Vielleicht in der Rechtswidrigkeit, wenn das WaffG nicht mehr nur von Behörden, sondern von den Verbänden in Eigenregie (über ihre gesetzlichen Pflichten hinaus) exekutiert wird?

MfG ZEBO

Geschrieben

Antwort auf:

Antwort auf:

Wo liegt Euer Problem?


Vielleicht in der Rechtswidrigkeit, wenn das WaffG nicht mehr nur von Behörden, sondern von den Verbänden in Eigenregie (über ihre gesetzlichen Pflichten hinaus) exekutiert wird?

MfG ZEBO


Ist es bereits rechtwidrig wenn ich mehr tue als es meine PFLICHT ist?

Nach meiner Auffassung wird es erst dann rechtswidrig, wenn ich mehr tue als es mein Recht ist.

Zum Abschluß nochmal die Frage: Wo liegt in der PRAXIS das Problem? Macht es wirklich glücklich die 3. Kanone ein paar Monate schneller zu kriegen? gaga.gif

Geschrieben

Jennerwein -

wer außer Dir hat von einem "PROBLEM in der Praxis" gesprochen confused.gif?

Grundsätzlich wird kein Sportschütze auf Dauer 4 Waffen im Jahr erwerben können und wollen rolleyes.gif

Mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen, daß eine vermutlich nicht gesetzeskonforme Regelung von den Verbänden offenbar widerspruchslos akzeptiert,ja sogar im eigenen(!) Antragsverfahren eingebaut wird , ist doch hoffentlich trotzdem erlaubt tongue.gif.

Ja - ich möchte noch deutlicher werden blush.gif: ES KOTZT MICH AN, DASS ICH ALS ERWACHSENER MENSCH UND ZUVERLÄSSIGER WBK INHABER GGF. EINE ERSTKLASSIGE GEBRAUCHTGELEGENHEIT FAHREN LASSEN MUSS, WEIL DIESER FÜRSORGLICHE STAAT MIR WAFFEN ZUTEILT WIE DIE DDR IHREN BÜRGERN BANANEN .

Wenn DU damit kein Problem hast - dann ist DAS in meinen Augen EINS cool.gif

Mouche

Geschrieben

Mouche,

das dich diese Art von Bevormundung ärgert verstehe ich ja gut.

Trotzdem ist es daneben von "rechtswidrig" oder "nicht gesetzeskonform" zu sprechen. Wo steht denn im Gesetz geschrieben, daß die Verbände den vorgegebenen (Maximal)Rahmen voll ausschöpfen MÜSSEN? Das ist etwa so als würde man das Verhalten eines Autofahrers, der auf der Autobahn nur 130 fährt obwohl sein Auto 230 hergibt als rechtswidrig bezeichnen. Auch er schöpft ja den Rahmen des gesetzlich erlaubten nicht voll aus.

Es wird hier reichlich militant über etwas diskutiert, das wie gesagt, in der Praxis keine echten Auswirkungen hat.

Geschrieben

Guten Morgen Jennerwein,

jede (auch rein faktische) Einschränkung von freiheitssichernden Grundrechten ("Bevormundung"), die nicht vom geltenden Recht gedeckt ist, ist grundsätzlich rechtswidrig. Das ist kein militantes Denken, sondern die Logik unseres Rechtsstaates.

BG ZEBO

Geschrieben

Hallo Jennerwein

deine Denkweise würde den Waffenbesitz in den Untergang führen. Das ist die berühmte Salamitaktik. 2 Waffen im halben Jahr reichen mir. Auch wenn nicht vom Gesetz gedeckt. Jahre später 2 Waffen pro Jahr. Lässt sich sowieso besser rechnen. Dann 1 pro Jahr usw. Ich kann mir ja dann immer noch im laufe der Zeit genug kaufen.

Auch die Nachschau läuft dann so ab. Der SB kommt und will nachschauen. Reinlassen, obwohl vom Gesetz nicht gedeckt, ich habe ja nichts zu verbergen. nächstens kommt er öfter und durchsucht gleich die ganze Wohnung. Egal, ich hab ja nichts zu verbergen. usw.

Kurz danach ist dass dann gängige Praxis, die von der Rechtssprechung übernommen wird.

Wehred den Anfängen und schöpft euer RECHT aus.

Steven

Geschrieben

Antwort auf:

Grundsätzlich wird kein Sportschütze auf Dauer 4 Waffen im Jahr erwerben können und wollen


WOHER weißt Du DAS denn?!? chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Antwort auf:

ES KOTZT MICH AN, DASS ICH ALS ERWACHSENER MENSCH UND ZUVERLÄSSIGER WBK INHABER GGF. EINE ERSTKLASSIGE GEBRAUCHTGELEGENHEIT FAHREN LASSEN MUSS, WEIL DIESER FÜRSORGLICHE STAAT MIR WAFFEN ZUTEILT WIE DIE DDR IHREN BÜRGERN BANANEN .


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Betrifft nicht nur Gebrauchtwaffen im klassischen Sinne, auch Neuwaffen, die gerade mal im Angebot sind oder alte Ordonnanzwaffen, Occasionen, wie die Schweizer sagen würden, gehen einem SO leicht mal durch die Lappen.

Jüngstes Beispiel: die 1 Woche dauernde 20%-Aktion bei Fra.......

Richtig ärgerlich, wenn man eine uralte Waffe in traumhaftem Zustand, wie man sie kein zweites Mal im Leben mehr bekommen wird, sieht und dann sagen muß "Schei.., ich muß noch 6 Monate warten".

... oder der Halbautomat auf eGun, den man schon seit Jahren sucht: nu´ versuch mal, innerhalb von 20 Tagen (oder wielange auch immer die Auktion läuft) Bestätigung vom Verein, Bedürfnisbescheinigung vom Dachverband UND dann noch den Voreintrag vom Ordnungsamt zu bekommen - ganz zu schweigen von einer Anforderung eines Auszuges aus dem Bundeszentralregister (alleine das dauert bei uns ca. 4 Wochen). 021.gif021.gif021.gif021.gif021.gif021.gif021.gif

Grüße

Iggy

Geschrieben

Antwort auf:

ES KOTZT MICH AN, DASS ICH ALS ERWACHSENER MENSCH UND ZUVERLÄSSIGER WBK INHABER GGF. EINE ERSTKLASSIGE GEBRAUCHTGELEGENHEIT FAHREN LASSEN MUSS, WEIL DIESER FÜRSORGLICHE STAAT MIR WAFFEN ZUTEILT WIE DIE DDR IHREN BÜRGERN BANANEN .


Komisch, in einem anderen Thread habe ich dieses Argument ebenfalls gebracht - allerdings im Zusammenhang mit der unverständlichen Verzögerung des unterschriebenen Bedürfnisantrags durch den Verein - da hat es kein Schwein interessiert.

Gruß, RIP

Geschrieben

RIP - der Thread dort ist IMHO auch ungewollt ein wenig aus dem Ruder gelaufen wink.gif - würde das nicht so "nachtragend" sehen laugh.gif.

Der Unterschied DORT/HIER läßt sich vielleicht am Besten damit erklären, daß man den kleinen Eigenheiten und menschlichen Schwächen verschiedener Vereinsmitglieder (zugegeben- die von Dir geschilderten Fälle waren schon heftig frown.gif) gegenüber als Vereinsmitglied mehr Toleranz aufbringen kann und auch soll,denn als Bürger staatlicher Einschränkung gegenüber rolleyes.gif.

Das ist schon ein wesentlicher Unterschied !

Meine Toleranz-Grenze sinkt von UNTEN nach OBEN chrisgrinst.gif.

Von meiner Frau lass ich mir schon mal ne Standpauke über richtige Ernährung und gesunde Lebensweise halten laugh.giflaugh.gif - von Frau Künast oder Frau Schmidt aber schon gar nicht tongue.gif .

Und jetzt sei mit den Jungs aus dem anderen Thread nicht mehr so grantig wink.gif- sag Deinem neuen und wie Du sagst vernünftigeren Boss, er soll dafür sorgen, daß auf dem Pistolenstand ne ordentliche Ablage hinter die Schützen kommt - damit man sich auch als VL Schütze dort wohlfühlt wink.gifwink.gif

Mouche

Geschrieben

Antwort auf:

von Frau Künast oder Frau Schmidt aber schon gar nicht .


Ach nee...? Wo doch die Künast so konsequent ist. Gestern im Zusammenhang mit dem Waldsterben:

Die Leute müssen Energiesparen bla bla bla... und ein 3 oder 5 Liter Auto fahren.....bla bla, Sprachs und stieg in den A8 crying.gif Tja......

Antwort auf:

Komisch, in einem anderen Thread habe ich dieses Argument ebenfalls gebracht - allerdings im Zusammenhang mit der unverständlichen Verzögerung des unterschriebenen Bedürfnisantrags


Antwort auf:

da hat es kein Schwein interessiert.


Ach, es hat schon gejuckt..... in den Fingern. Allerdings schien mir die Diskussion über das Bedürfnisprinzip (die man in dem Zusammenhang ob ich einen Voreintrag AUF VERDACHT FÜR EINE GÜNSTIGE GELEGENHEIT bekommen sollte ja bringen müsste) für die Vorweihnachtszeit zu stressig wink.gif

Geschrieben

Antwort auf:

RIP - der Thread dort ist IMHO auch ungewollt ein wenig aus dem Ruder gelaufen
wink.gif
- würde das nicht so "nachtragend" sehen


Du hast recht - ich will auch nicht nachtragend sein. Du weißt woher ich komme und in welchem Verein ich bin - meine Schilderungen könnte ich jederzeit mittels Zeugen beweisen. Da ich in diesem Verein ein paar Jahre diese Zustände miterlebt hab - ich hab ja letztendlich mein Bedürfnis immer bekommen, nur hat es bei mir und einigen "Gleichgesinnten" immer besonders lange gedauert - platzt mir heute noch fast der Kragen, wenn ich daran denke.

Allerdings habe ich, ehrlich gesagt, nicht damit gerechnet, daß so viele hier, die an anderen Stellen vehement für eine Vereinfachung/Lockerung etc. des Bedürfnisprinzips/Waffenerwerbs/Schießsports eintreten, sich jetzt auf die Seite der - nennen wirs mal "Obervereinsmeier mit individuellen, vom WaffG nicht geforderten Bedürfnis-Erschwernissen" - stellen würden.

Bin trotzdem der Meinung, daß man vorsichtig sein sollte mit zuviel vereinsinternen Erschwernissen, das kann sich meiner Ansicht nach kontraproduktiv auf den Nachwuchs, den so viele Schützenvereine dringend brauchen, auswirken.

Antwort auf:

... daß auf dem Pistolenstand ne ordentliche Ablage hinter die Schützen kommt - damit man sich auch als VL Schütze dort wohlfühlt ...


Vielleicht verwechselst Du da was? Wir haben zehn 25-m-Stände und dahinter stehen jeweils Tische (Festgarnituren), so daß es in dieser Hinsicht keine Probleme geben dürfte.

Des weiteren gibts bei uns noch sechs GK-zugelassene 50-Meter-Stände und zwei GK-100-m-Bahnen.

Der Vollständigkeit halber sollen auch unsere zehn Stände für Druckluftwaffen nicht unerwähnt bleiben, obwohl das (hüstel) nich so meine Welt is...

Gruß, RIP

Geschrieben

Hallo,

leider wird die Praxis für Bedürfnisbescheinigungen in den verschiedenen Verbänden äußerst fragwürdig gehandhabt.

Siehe hierzu die unselige Diskussion welche BDMP-Schilling

bezüglich der neuen gelben WBK ausgelöst hat oder wie bereits beschrieben die Regelung 2/6 in den Bedürfnis-bescheinigungen übernommen wurde.

Dieses Verhalten ist gegen die Schützen (Mitglieder der eigenen Verbände) gerichtet, anscheinend sind die Mitglieder für diese Art der "Funktionäre" nur noch der

jährliche Mitgliedsbeitrag wert.

Ich persönlich kann nur jedem Schützen raten, wenn er eine neue gelbe WBK mit der eingetragenen Regelung 2/6 bekommt gegen diesen Verwaltungsakt Widerspruch einzulegen und bei Ablehnung eine entsprechende Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Wer eine entsprechende Rechtsschutz-versicherung hat tut sich um vieles leichter.

Gruß Colt

Geschrieben

Antwort auf:

Dieses Verhalten ist gegen die Schützen (Mitglieder der eigenen Verbände) gerichtet, anscheinend sind die Mitglieder für diese Art der "Funktionäre" nur noch der

jährliche Mitgliedsbeitrag wert.


das scheint so zu sein ! gaga.gif

wie sind solche bescheinigungen sonst zu erklären ? gaga.gifgaga.gif

datenschutz wozu ?

vereinfachung ? früher ein blatt, heute drei gaga.gif

http://www.bdmp-hessen.de/Befurwortungsric...Hessen_neu2.doc

http://www.bdmp-hessen.de/BDMP-WRB_Beiblatt.doc

http://www.bdmp-hessen.de/BDMP-WRB_SLG.doc

" Er ist mit der Speicherung auf unbestimmte Zeit ausdrücklich einverstanden " 021.gif

Dobermann

Geschrieben

Antwort auf:

Sollten nicht ordnungsgemäß ausgefüllte Vordrucke den Landesvorstand erreichen, so erfolgt weder

eine Bearbeitung noch eine Benachrichtigung an den Antragsteller.


Ja und dann erreicht man, wie in meinem Fall, den LV-Leiter nicht und fragt sich wo der Antrag verschüttet gegangen ist.

ML

Geschrieben

Antwort auf:

Sollten nicht ordnungsgemäß ausgefüllte Vordrucke den Landesvorstand erreichen, so erfolgt weder

eine Bearbeitung noch eine Benachrichtigung an den Antragsteller.


WO findet diese bodenlose , unzumutbare Frechheit Anwendung?

Das ist ja wirklich das ALLERLETZTE icon13.gificon13.gificon13.gif

Die Verfasser derartigen Schwachfugs sind wohl selbst absolut fehlerfrei und perfekt gaga.gifgaga.gifgaga.gif

Mouche

Geschrieben

Gerade in Zeiten in die wir gerne "Kommunikationszeitalter" nennen finde ich das etwas heftig, um es mal vorsichtig auszudrücken. Selbst bei Formularen in öffentlichen Verwaltungen findet man Anleitungen oder der Sachbearbeiter hilft einem.

Dann sollte man wenigstens ein Muster zum Download einstellen.

*kopfschüttel*

ML

Geschrieben

Ich bin der Meinung, die Funktionäre beim BDMP sollten mal alle auf ein "kommunikationslehrgang" und "verhaltensregeln und umgang mit mitmenschen/verbandsmitgliedern"

vielleicht wird es danach besser, anstatt mit diversen auslandseinsätzen. gaga.gifpissed.gifgaga.gifpissed.gifgaga.gifpissed.gifgaga.gifpissed.gifgaga.gifpissed.gif

Geschrieben

Was regt Ihr Euch auf, Leute?

Niemand ist gezwungen Mitglied beim BdMP zu sein!

Wenn die dortigen Häuptlinge meinen mit maximaler Arroganz auf die berechtigten Interessen ihrer Mitglieder sch****en zu müssen, dann gibt es doch immer die Möglichkeit "mit den Füßen" abzustimmen.

Kündigungsschreiben abschicken, Aufnahmeantrag beim BDS stellen, das war's. cool.gif

Wenn die BdMP-Bosse SO weitermachen, wird für den Verband das "<10000"-Schreckgespenst bald grausame Realität werden! gaga.gif

GRUß

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