Wolli Posted August 27, 2002 Share Posted August 27, 2002 Kann vielleicht weit hergeholt sein, aber könnte Ärger mit der GEZ die Zuverlässigkeit beeinträchtigen? Vorstellbar wäre z.B. Nichteheliche Lebensgemeinschaft, der WBK-Inhaber meldet sein Autoradio nicht an und wird „kalt“ erwischt. Wolli p.s. Alle Übereinstimmungen mit Lebenden und toten Personen sind rein zufällig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
UMeisen Posted August 27, 2002 Share Posted August 27, 2002 frogger hat Recht, nur ein Zusatz: Wer im Zwangsvollstreckungsverfahren die Erklärung abgibt, er habe keine Rundfunkgeräte, ist zu spät dran, da die Gebührenpflicht immer erst nach Zugang der Mitteilung bei der GEZ/Landesrundfunkanstalt endet. Wer heute kein Gerät hat und dies mitteilt, aber in der nächsten Woche die Mitteilung vergißt, daß er sich ein neues angeschafft hat, begeht nur eine Ordnungswidrigkeit. @falcon: Hausdurchsuchungsbefehl? Wie will die GEZ denn den bekommen? Die wissen in der Regel nur, daß in dem Haushalt xyz kein Radio und kein TV angemeldet ist. Da aber immer noch keine Vermutung dahingehend besteht, daß jeder Haushalt Radio und Fernseher besitzt, reicht diese Erkenntnis weder für einen Anfangsverdacht noch für einen Durchsuchungsbeschluß. Und auch die Auskunftsverpflichtung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag nützt da herzlich wenig, da diese Auskunftspflicht gerade nur diejenigen trifft, die tatsächlich ein Empfangsgerät bereit halten. ;D Udo Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted August 27, 2002 Share Posted August 27, 2002 Zitat: Original erstellt von UMeisen: @falcon: Hausdurchsuchungsbefehl? Wie will die GEZ denn den bekommen? Die wissen in der Regel nur, daß in dem Haushalt xyz kein Radio und kein TV angemeldet ist. Da aber immer noch keine Vermutung dahingehend besteht, daß jeder Haushalt Radio und Fernseher besitzt, reicht diese Erkenntnis weder für einen Anfangsverdacht noch für einen Durchsuchungsbeschluß. eben! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flintograf Posted August 27, 2002 Share Posted August 27, 2002 Noch'n Beispiel für die Handhabung mit der Zuverlässigkeit: Ein Schützenkamerad von mir ist im Juni beim Tiefflug geblitzt worden, er mußte den Führerschein für 4 Wochen abgeben. Seine WBK's durfte er alle behalten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted August 27, 2002 Share Posted August 27, 2002 die gez will nur dein bestes mehr wollen die nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted August 27, 2002 Share Posted August 27, 2002 die gez finanziell nicht zu unterstützen ist meines wissens nach eine ordnungswidrigkeit. ordungswidrigkeiten sind für die zuverlässigkeit irrelevant. p.s.: nur für uns lebensunerfahrene: wie kann einen denn die gez kalt erwischen? lag am tag, an dem der kontrolleur mit dem hausdurchsuchungsbefehl (sonst kommt er nämlich nicht rein) in der wohnung oder garage stand, die anmeldung des am vortag erworbenen/reparierten rundfunkgerätes nicht schon im briefkasten? [Dieser Beitrag wurde von falcon am 27. August 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tabs Posted August 28, 2002 Share Posted August 28, 2002 ... gelöscht ... falscher topic tabs [Dieser Beitrag wurde von Tabs am 28. August 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted August 28, 2002 Share Posted August 28, 2002 @Flintograf und Dirk Hallo Ihr Tiefflieger Hat jetzt zwar nichts mit Waffenrecht zu tun ist für mich (eher meinen Sohn ) enorm wichtig. Wie habt Ihr eure Führerscheinlose Zeit mit eurem Scheffe besprochen oder spielt der Führerschein da keine Rolle? Wäre auch interessant wenn jemand GENERELL weiss welche Rechte man gegenüber scinem Cheffe hat wenn man eigentlich denFührerschein braucht, ihn aber für 4 Wochen abgeben muss. 4 Wochen Urlaub am Stück gehen aus betrieblichen Gründen auch nicht. Was tun? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Peter40 Posted August 28, 2002 Share Posted August 28, 2002 Ist ja komisch! Vor einigen Wochen fragte ich,ob eine Ordnungswidrigkeit,für die erteilung einer WBK hinderlich sei,und da waren die antworten durchgehend ,....JA! Was den nun? Vieleicht noch mal der Hintergrund:... Herr S. besitzt ein legalen TEILESATZ eines G3.(Zusammenbau verboten/Ordnungswidrigkeit) Herr S.baut ihn zusammen,und hängt das G3 an seine Wohnzimmerwand.Nachbarn sehen es und erstatten Anzeige. Polizei beschlagnahmt es,und es ergeht von der Stadt ein Bußgeld wegen ,na ihr wisst schon! Das G3 wurde mit der FLEX in 3 Stücke zerschnitten,und wieder ausgehändigt! MFG Peter40 Link to comment Share on other sites More sharing options...
clausi Posted August 28, 2002 Share Posted August 28, 2002 Zitat: Original erstellt von Peter40: Vor einigen Wochen fragte ich,ob eine Ordnungswidrigkeit,für die erteilung einer WBK hinderlich sei,und da waren die antworten durchgehend ,....JA! Was den nun? Vieleicht noch mal der Hintergrund:...Herr S. besitzt ein legalen TEILESATZ eines G3.(Zusammenbau verboten/Ordnungswidrigkeit) Herr S.baut ihn zusammen,und hängt das G3 an seine Wohnzimmerwand.Nachbarn sehen es und erstatten Anzeige. Polizei beschlagnahmt es,und es ergeht von der Stadt ein Bußgeld wegen ,na ihr wisst schon! Das G3 wurde mit der FLEX in 3 Stücke zerschnitten,und wieder ausgehändigt! Siehe WaffG §5 -- bei Verstößen gegen das WaffG ist eine Unzuverlässigkeit sehr viel leichter herzuleiten als bei allgemeinen Gesetzesverstössen. Der Paragraph lässt m.E. sehr viel Interpretationsspielraum. Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted August 28, 2002 Share Posted August 28, 2002 (schmarrn) [Dieser Beitrag wurde von falcon am 29. August 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Asgard Posted August 28, 2002 Share Posted August 28, 2002 GEZ- ist das nicht die Behörde mit der als Rundfunkgebühr getarnten Zwangssteuer? Bei mir kommen die Knilche erst gar nicht rein. 70 kg Rottweiler sind ein seeeehr gutes Argument gegen GEZ'ler, Vertreter, Zeitungswerber, Zeugen Jehovas, Gerichtsvollzieher und andere eventuell unerwünschte Zeitgenossen Link to comment Share on other sites More sharing options...
UMeisen Posted August 28, 2002 Share Posted August 28, 2002 Zitat: Original erstellt von Smithy: @Flintograf und Dirk Hallo Ihr Tiefflieger Hat jetzt zwar nichts mit Waffenrecht zu tun ist für mich (eher meinen Sohn ) enorm wichtig. Wie habt Ihr eure Führerscheinlose Zeit mit eurem Scheffe besprochen oder spielt der Führerschein da keine Rolle? Wäre auch interessant wenn jemand GENERELL weiss welche Rechte man gegenüber scinem Cheffe hat wenn man eigentlich denFührerschein braucht, ihn aber für 4 Wochen abgeben muss. 4 Wochen Urlaub am Stück gehen aus betrieblichen Gründen auch nicht. Was tun? Hallo Smithy, kann das Fahrverbot noch geschoben werden (z.B. in die Weihnachtszeit; ist bei Erstverstößen in gewissen zeitlichen Rahmen unproblematisch, ansonsten muß man es halt mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid herauszögern). Im übrigen ist ein einmotiges Fahrverbot kein Grund für eine arbeitsrechtliche Kündigung (noch nicht einmal bei einem Vertreter oder einem GEZ-Außendienstler). Udo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Peter40 Posted August 29, 2002 Share Posted August 29, 2002 @FALCON,...............dann hat die Behörde ja rechtlich gesehen FALSCH reagiert! Ist schon komisch,das selbst Polizeibeamte bestätigen,das der Zusammenbau eine Ordnungswiedrigkeit darstellt. Und warum hat mein Bekannter ein Ordnungsgeld bekommen? Und das Teil zurückbekommen? Bei Straftaten werden Dinge ersatlos eingezogen! MFG PS:Allerdings hatte sich das vor etwa 15 Jahren zugetragen.Vieleicht wurde da etwas geändert. [Dieser Beitrag wurde von Peter40 am 29. August 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted August 29, 2002 Share Posted August 29, 2002 peter, ich sollte aufhören, mich auf mein löchriges gedächtnis zu verlassen: du und die behörde haben ganz recht. eine owi ist aber nur dann für die zuverlässigkeit erheblich, wenn sie eine owi aus dem waffenrecht ist (wie die teilesatzzusammenbauerei). normale owis sind irrelevant; wenigstens vom ergebnis her war meine erste auskunft richtig Link to comment Share on other sites More sharing options...
Peter40 Posted August 30, 2002 Share Posted August 30, 2002 Da hast du wahr. MFG Peter40 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted August 30, 2002 Share Posted August 30, 2002 Zitat: Original erstellt von UMeisen: Im übrigen ist ein einmotiges Fahrverbot kein Grund für eine arbeitsrechtliche Kündigung (noch nicht einmal bei einem Vertreter oder einem GEZ-Außendienstler). Udo Und da bist du sicher? Puh... Ja, er hat 4 Monate Zeit . Aber auch in der Weihnachtszeit kann er keine 4 Wochen am Stück nehmen (da erst recht nicht) Er hats dem Cheffe ja noch nicht gesagt. Aber es ist gut wenn man auf alle MÖGLICHEN Reaktionen vorbereitet ist. Nur als Servicetechniker bräuchte man den Lappen wirklich alle Tage. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted August 30, 2002 Share Posted August 30, 2002 @UMeisen Bei Strafsache (1,5 o/oo, Unfall, 5 Monate Fahrverbot) wurde die Kündigung wirksam, siehe hier http://de.news.yahoo.com/020826/12/2xe7w.html Wo liegt denn da die Grenze ? Jürgen [Dieser Beitrag wurde von JürgenG am 30. August 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.