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IGNORED

Kann GEZ-Ärger Zuverlässigkeit beschädigen?


Wolli

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Kann vielleicht weit hergeholt sein, aber könnte Ärger mit der GEZ die Zuverlässigkeit beeinträchtigen?

Vorstellbar wäre z.B. Nichteheliche Lebensgemeinschaft, der WBK-Inhaber meldet sein Autoradio nicht an

und wird „kalt“ erwischt.

Wolli

p.s. Alle Übereinstimmungen mit Lebenden und toten Personen sind rein zufällig.

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frogger hat Recht, nur ein Zusatz: Wer im Zwangsvollstreckungsverfahren die Erklärung abgibt, er habe keine Rundfunkgeräte, ist zu spät dran, da die Gebührenpflicht immer erst nach Zugang der Mitteilung bei der GEZ/Landesrundfunkanstalt endet. Wer heute kein Gerät hat und dies mitteilt, aber in der nächsten Woche die Mitteilung vergißt, daß er sich ein neues angeschafft hat, begeht nur eine Ordnungswidrigkeit.

@falcon:

Hausdurchsuchungsbefehl? Wie will die GEZ denn den bekommen? Die wissen in der Regel nur, daß in dem Haushalt xyz kein Radio und kein TV angemeldet ist. Da aber immer noch keine Vermutung dahingehend besteht, daß jeder Haushalt Radio und Fernseher besitzt, reicht diese Erkenntnis weder für einen Anfangsverdacht noch für einen Durchsuchungsbeschluß.

Und auch die Auskunftsverpflichtung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag nützt da herzlich wenig, da diese Auskunftspflicht gerade nur diejenigen trifft, die tatsächlich ein Empfangsgerät bereit halten. ;D

Udo

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Zitat:

Original erstellt von UMeisen:

@falcon:

Hausdurchsuchungsbefehl? Wie will die GEZ denn den bekommen? Die wissen in der Regel nur, daß in dem Haushalt xyz kein Radio und kein TV angemeldet ist. Da aber immer noch keine Vermutung dahingehend besteht, daß jeder Haushalt Radio und Fernseher besitzt, reicht diese Erkenntnis weder für einen Anfangsverdacht noch für einen Durchsuchungsbeschluß.

eben! grin.gifgrin.gifgrin.gif

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die gez finanziell nicht zu unterstützen ist meines wissens nach eine ordnungswidrigkeit. ordungswidrigkeiten sind für die zuverlässigkeit irrelevant.

p.s.: nur für uns lebensunerfahrene:

wie kann einen denn die gez kalt erwischen?

lag am tag, an dem der kontrolleur mit dem hausdurchsuchungsbefehl (sonst kommt er nämlich nicht rein) in der wohnung oder garage stand, die anmeldung des am vortag erworbenen/reparierten rundfunkgerätes nicht schon im briefkasten?

[Dieser Beitrag wurde von falcon am 27. August 2002 editiert.]

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@Flintograf und Dirk

Hallo Ihr Tiefflieger grin.gif Hat jetzt zwar nichts mit Waffenrecht zu tun ist für mich (eher meinen Sohn grin.gif ) enorm wichtig.

Wie habt Ihr eure Führerscheinlose Zeit mit eurem Scheffe besprochen oder spielt der Führerschein da keine Rolle?

Wäre auch interessant wenn jemand GENERELL weiss welche Rechte man gegenüber scinem Cheffe hat wenn man eigentlich denFührerschein braucht, ihn aber für 4 Wochen abgeben muss. 4 Wochen Urlaub am Stück gehen aus betrieblichen Gründen auch nicht.

Was tun?

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Ist ja komisch!

Vor einigen Wochen fragte ich,ob eine Ordnungswidrigkeit,für die erteilung einer WBK hinderlich sei,und da waren die antworten durchgehend ,....JA!

Was den nun?

Vieleicht noch mal der Hintergrund:...

Herr S. besitzt ein legalen TEILESATZ eines G3.(Zusammenbau verboten/Ordnungswidrigkeit)

Herr S.baut ihn zusammen,und hängt das G3 an seine Wohnzimmerwand.Nachbarn sehen es und erstatten Anzeige.

Polizei beschlagnahmt es,und es ergeht von der Stadt ein Bußgeld wegen ,na ihr wisst schon!

Das G3 wurde mit der FLEX in 3 Stücke zerschnitten,und wieder ausgehändigt!

MFG Peter40

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Zitat:

Original erstellt von Peter40:

Vor einigen Wochen fragte ich,ob eine Ordnungswidrigkeit,für die erteilung einer WBK hinderlich sei,und da waren die antworten durchgehend ,....JA!

Was den nun?

Vieleicht noch mal der Hintergrund:...Herr S. besitzt ein legalen TEILESATZ eines G3.(Zusammenbau verboten/Ordnungswidrigkeit)

Herr S.baut ihn zusammen,und hängt das G3 an seine Wohnzimmerwand.Nachbarn sehen es und erstatten Anzeige.

Polizei beschlagnahmt es,und es ergeht von der Stadt ein Bußgeld wegen ,na ihr wisst schon!

Das G3 wurde mit der FLEX in 3 Stücke zerschnitten,und wieder ausgehändigt!

Siehe WaffG §5 -- bei Verstößen gegen das WaffG ist eine Unzuverlässigkeit sehr viel leichter herzuleiten als bei allgemeinen Gesetzesverstössen. Der Paragraph lässt m.E. sehr viel Interpretationsspielraum.

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GEZ- ist das nicht die Behörde mit der als Rundfunkgebühr getarnten Zwangssteuer?

Bei mir kommen die Knilche erst gar nicht rein. 70 kg Rottweiler sind ein seeeehr gutes Argument gegen GEZ'ler, Vertreter, Zeitungswerber, Zeugen Jehovas, Gerichtsvollzieher und andere eventuell unerwünschte Zeitgenossen grin.gif

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Zitat:

Original erstellt von Smithy:

@Flintograf und Dirk

Hallo Ihr Tiefflieger
grin.gif
Hat jetzt zwar nichts mit Waffenrecht zu tun ist für mich (eher meinen Sohn
grin.gif
) enorm wichtig.

Wie habt Ihr eure Führerscheinlose Zeit mit eurem Scheffe besprochen oder spielt der Führerschein da keine Rolle?

Wäre auch interessant wenn jemand GENERELL weiss welche Rechte man gegenüber scinem Cheffe hat wenn man eigentlich denFührerschein braucht, ihn aber für 4 Wochen abgeben muss. 4 Wochen Urlaub am Stück gehen aus betrieblichen Gründen auch nicht.

Was tun?

Hallo Smithy,

kann das Fahrverbot noch geschoben werden (z.B. in die Weihnachtszeit; ist bei Erstverstößen in gewissen zeitlichen Rahmen unproblematisch, ansonsten muß man es halt mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid herauszögern). Im übrigen ist ein einmotiges Fahrverbot kein Grund für eine arbeitsrechtliche Kündigung (noch nicht einmal bei einem Vertreter oder einem GEZ-Außendienstler).

Udo

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@FALCON,...............dann hat die Behörde ja rechtlich gesehen FALSCH reagiert!

Ist schon komisch,das selbst Polizeibeamte bestätigen,das der Zusammenbau eine Ordnungswiedrigkeit darstellt.

Und warum hat mein Bekannter ein Ordnungsgeld bekommen?

Und das Teil zurückbekommen?

Bei Straftaten werden Dinge ersatlos eingezogen!

MFG

PS:Allerdings hatte sich das vor etwa 15 Jahren zugetragen.Vieleicht wurde da etwas geändert.

[Dieser Beitrag wurde von Peter40 am 29. August 2002 editiert.]

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peter, ich sollte aufhören, mich auf mein löchriges gedächtnis zu verlassen: du und die behörde haben ganz recht.

eine owi ist aber nur dann für die zuverlässigkeit erheblich, wenn sie eine owi aus dem waffenrecht ist (wie die teilesatzzusammenbauerei). normale owis sind irrelevant;

wenigstens vom ergebnis her war meine erste auskunft richtig wink.gif

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Zitat:

Original erstellt von UMeisen:

Im übrigen ist ein einmotiges Fahrverbot kein Grund für eine arbeitsrechtliche Kündigung (noch nicht einmal bei einem Vertreter oder einem GEZ-Außendienstler).

Udo

Und da bist du sicher? Puh...

Ja, er hat 4 Monate Zeit . Aber auch in der Weihnachtszeit kann er keine 4 Wochen am Stück nehmen (da erst recht nicht)

Er hats dem Cheffe ja noch nicht gesagt. Aber es ist gut wenn man auf alle MÖGLICHEN Reaktionen vorbereitet ist.

Nur als Servicetechniker bräuchte man den Lappen wirklich alle Tage.

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