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IGNORED

Nach dem Training in den Biergarten


Kalle308

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Antwort auf:

Getrennt bedeutet doch nur, daß die Munition nicht in der Waffe sein darf. Wenn die Muni in der gleichen Tasche neben der Waffe liegt, dann beide im waffenrechtlichen Sinne getrennt.


Nicht ganz. Wenn die Mun. direkt neben der Waffe liegt, ist es dasselbe, als wenn sie IN der Waffe wäre. Grenzwertig wäre die Aufbewahrung der Mun. in einer Tasche im Waffenkoffer/-tasche.

Man ist auf jedenfall auf der sicheren Seite, wenn man die Mun. extra aufbewahrt. Es gilt, was Mausebaer gesagt hat.

Machen wir uns nix vor: wo kein Kläger da kein Richter. Wenn einer meint, er muß unbedingt Waffe und Mun. zusammen transportieren, kann das meinetwegen tun. Was keiner weiß, macht keinen heiß. Wenn er dann mal kontrolliert werden sollte, hat er halt Ärger am Hals.

Außerdem: sollte mir einer mal die Knarre entwenden, muß ich ihm ja nicht noch die Mun. dazuliefern, oder?

Grüße

knife

Geschrieben

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Nicht ganz. Wenn die Mun. direkt neben der Waffe liegt, ist es dasselbe, als wenn sie IN der Waffe wäre.


Warum ist das das selbe? Wenn du eine Waffe mit Munition im Patronenlager in die Hand nimst und abdrückst, löst sich ein Schuss. Also war sie schussbereit. Wenn du eine Waffe, neben der Munition liegt, in die Hand nimst und abdrückst, dann löst sich doch kein Schuss! Die Waffe war also nicht schussbereit.

bye knight

Geschrieben

Hi knight

lies mal Mausebaers Beitrag: die Waffe darf nicht mit wenigen Handgriffen schußfertig gemacht werden! Ob die Mun. jetzt im Mag. ist oder direkt neben der Waffe liegt, ist dem Staatsanwalt im Fall der Fälle ziemlich wurscht. Und das Patronenlager sollte sowieso leer sein... smirk.gif

Geschrieben

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lies mal Mausebaers Beitrag: die Waffe darf nicht mit wenigen Handgriffen schußfertig gemacht werden! Ob die Mun. jetzt im Mag. ist oder direkt neben der Waffe liegt, ist dem Staatsanwalt im Fall der Fälle ziemlich wurscht. Und das Patronenlager sollte sowieso leer sein...
smirk.gif


Und lies mal meinen (anderen) Beitrag. Die Waffe kann schon deswegen nicht mit wenigen Handgriffen schussbereit gemacht werden, weil sie ja nicht zugriffsbereit transportiert werden muss. Eine nicht zugriffsbereite und ungeladene Waffe, bei der die Munition direkt daneben liegt, kann nicht mit wenigen Handgriffen schussbereit gemacht werden.

Wo soll der Sinn in einer Regelung liegen, wonach auf die Waffe nur mit vielen Handgriffen zugegriffen werden kann und dann noch mal nur mit vielen Handgriffen die Waffe geladen werden kann?

bye knight

Geschrieben

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Wo soll der Sinn in einer Regelung liegen, wonach auf die Waffe nur mit vielen Handgriffen zugegriffen werden kann und dann noch mal nur mit vielen Handgriffen die Waffe geladen werden kann?


Der Sinn liegt im Verfolgungswahn. Man konstruiert sich selbst laufend neue Gefahren (hier angebliche Verbote und Regelungen im Waffenrecht), die real gar nicht existieren.

Anschließend kann man dann so schön drüber heulen, wie ungerecht und streng doch das Waffenrecht ist.

Es soll mir mal jemand ein einziges rechtskräftiges Urteil beibringen, mit dem jemand verurteilt wurde, weil er Waffe und Munition im gleichen Behälter transportiert hat. Bis dahin stufe ich die ganze Sache als Hirngespinst ein.

Geschrieben

Antwort auf:

Der Sinn liegt im Verfolgungswahn. Man konstruiert sich selbst laufend neue Gefahren (hier angebliche Verbote und Regelungen im Waffenrecht), die real gar nicht existieren.

Anschließend kann man dann so schön drüber heulen, wie ungerecht und streng doch das Waffenrecht ist.

Es soll mir mal jemand ein einziges rechtskräftiges Urteil beibringen, mit dem jemand verurteilt wurde, weil er Waffe und Munition im gleichen Behälter transportiert hat. Bis dahin stufe ich die ganze Sache als Hirngespinst ein.


Jennerwein,

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Geschrieben

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Wo soll der Sinn in einer Regelung liegen, wonach auf die Waffe nur mit vielen Handgriffen zugegriffen werden kann und dann noch mal nur mit vielen Handgriffen die Waffe geladen werden kann?


Damits möglichst lange DAUERT bis es Bumm macht!

Das möchte der Staat und die von Verfolgungswahn Betroffenen.

Du mußt dich ja net dran halten. Sollte dir mal ne Waffe abhanden kommen, beschwer dich dann net, daß der Finder mit der Knarre und der danebenliegenden Mun rumballert...

Grüße

knife

Geschrieben

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Du mußt dich ja net dran halten. Sollte dir mal ne Waffe abhanden kommen, beschwer dich dann net, daß der Finder mit der Knarre und der danebenliegenden Mun rumballert...


Wenn dir mal ne Waffe abhanden kommt kauft sich der Täter die Munition auf dem nächsten Schießstand und ballert dann damit rum. Was ist der Unterschied? gaga.gif

Geschrieben

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Der Sinn liegt im Verfolgungswahn. Man konstruiert sich selbst laufend neue Gefahren (hier angebliche Verbote und Regelungen im Waffenrecht), die real gar nicht existieren.


Man konstruiert sich hier gar nix. Die Regelungen existieren, nachzulesen im WaffG und AWaffV. Viel Vergnügen.

Außerdem sind manche keine Weicheier, die mit'm Auto zum Schießen fahr'n müssen, sondern mit ner anständigen Enduro oder nem Quad auf'm Schießstand aufkreuzen. Da empfielt es sich schon, beides getrennt zu transportieren. Schon, damit das gute Stück keine Beulen kriegt... chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Sorry, den konnt ich mir nicht verkneifen... AZZANGEL.gifcool3.gif

Sollte sich jemand auf den Schlips getreten fühlen crying.gif, empfehle ich Taschentücher

so long

knife cool3.gif

Geschrieben

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Wenn dir mal ne Waffe abhanden kommt kauft sich der Täter die Munition auf dem nächsten Schießstand und ballert dann damit rum. Was ist der Unterschied?
gaga.gif


Der Unterschied? Kaufen dauert länger, mit gefunden: ballert gleich!

Geschrieben

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Antwort auf:


Der Sinn liegt im Verfolgungswahn. Man konstruiert sich selbst laufend neue Gefahren (hier angebliche Verbote und Regelungen im Waffenrecht), die real gar nicht existieren.


Man konstruiert sich hier gar nix. Die Regelungen existieren, nachzulesen im WaffG und AWaffV. Viel Vergnügen.


Knight,

wenn ich die zahlreichen Meinungen, die zu diesem Thema in den vergangenen Monaten so in den diversen Threads gepostet wurden Revue passieren lasse, dann war da schon hin und wieder einiges an Konstruiertem dabei.

Oder wo steht z.B. im WaffG oder in der AWaffV, dass Waffen und Munition in getrennten und jeweils verschlossenen Behältnissen in einem ebenfalls verschlossenen Kofferraum transportiert werden müssen und daher die Benutzung eines Kombis oder Kabrios verboten ist?

Auf die Quelle bin ich gespannt.

Mit kombifahrenden Grüßen

Michael

Geschrieben

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Man konstruiert sich hier gar nix. Die Regelungen existieren, nachzulesen im WaffG und AWaffV. Viel Vergnügen.


Die Texte kann ich fast auswendig. Konstruiert wird hier eine ganze Menge. Im Gesetz steht z. B. "getrennt". Und schon geht die Interpretation los, was wohl unter "getrennt" zu verstehen sei. Dabei wird dann konstruiert, daß Waffe und Munition in unterschiedlichen Behältern, und diese abgeschlossen sein müßten. Weder der Gesetzestext noch die Verordnung geben das her.

Wenn Du die Äußerungen hier im Forum, daß der Transport einer Waffe im Cabrio unzulässig sei, liest, traust Du dich dann wirklich noch eine Waffe auf dem Motorrad zu transportieren? Mutig mutig!!! grlaugh.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Knight,

wenn ich die zahlreichen Meinungen, die zu diesem Thema in den vergangenen Monaten so in den diversen Threads gepostet wurden Revue passieren lasse, dann war da schon hin und wieder einiges an Konstruiertem dabei.

Oder wo steht z.B. im WaffG oder in der AWaffV, dass Waffen und Munition in getrennten und jeweils verschlossenen Behältnissen in einem ebenfalls verschlossenen Kofferraum transportiert werden müssen und daher die Benutzung eines Kombis oder Kabrios verboten ist?


Hi Michael

Von Kombis, Cabrios, verschlossenen Behältnissen, ........

steht nirgends etwas, weder im WaffG noch im AWaffV.

Das WaffG läßt sich im §36 Abs1 lediglich darüber aus, daß "Schußwaffen nur getrennt von Mun. aufbewahrt werden dürfen, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis der... (Savelitanei)".

Es ist jedem selbst überlassen, WIE er das auslegt. Es soll jedoch Staatsanwälte geben, die....

Ich transportiere jedenfalls getrennt. Mir ist der Pack mit der Mun. nämlich schonmal vom Motorrad geflogen. Wenn da die Kanone dabei gewesen wäre... crazy.gifconfused.gif (hab's noch rechtzeitig bemerkt. Bin grade zu meiner Tasche zurückgekommen, als ne nette Dame mal reingucken wollte... Und alles, weil der blöde Riemen gerissen ist! mad.gif)

Und ich denke mal, auch Jennerwein hängt in der Kneipe seine Langwaffe ungeladen an den Garderobenständer...

Gruß

knife

Geschrieben

Antwort auf:

Wenn Du die Äußerungen hier im Forum, daß der Transport einer Waffe im Cabrio unzulässig sei, liest, traust Du dich dann wirklich noch eine Waffe auf dem Motorrad zu transportieren? Mutig mutig!!!
grlaugh.gif


Ich weiß ich weiß, interpretiert wird hier ja viel. Die einzigen Interpreten, die ich kenne, sind die von schlechten Songs! grlaugh.gif (Die Anderen nennen sich Sänger...)

und ich trau mich... ich trau mich mit Waffe auf'm Quad sogar nach Österreich... grlaugh.gifgrlaugh.gifAZZANGEL.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Es ist jedem selbst überlassen, WIE er das auslegt. Es soll jedoch Staatsanwälte geben, die....


Dazu sage ich nur nocheinmal: Man bringe mir ein einziges Urteil....

Antwort auf:

Und ich denke mal, auch Jennerwein hängt in der Kneipe seine Langwaffe ungeladen an den Garderobenständer...


Ja klar.

Natürlich hast Du recht damit, daß es dir sicher nicht schadet beim Transport von Waffen über das Gesetz hinaus vorsichtig zu sein. Nur sollte das dann nicht als "das steht so im Gesetz und in der AWaffV" verkauft werden.

Geschrieben

Also Leute, auf Seite 3 hab ich mich ausgeklinkt. Ich geb zu dass ich seitdem nicht mehr ALLES gelesen habe.

Beim jetzigen "Überfliegen" ist da aber schon einiges dabei. crying.gif

Zum wichtigsten:

Eine Waffe ist nicht wie geladen zu betrachten wenn die Munition "in der Nähe" der Waffe ist.

Wenn man das so auslegen könnte hätte die Staatsanwalt bei meinem Bekannten (siehe "Jäger und Führen" keinen Rückzieher gemacht.

Der hatte das Gewehr auf dem Beifahrersitz und die Munition in der Hosentasche.

Obwohl die Polizei "massivst" versucht hat ihm einen reinzuwürgen ist da gar nix gegangen. Man kann es nachlesen.

Zum getrennten Transport:

Selbstverständlich wird da übertrieben und konstruiert was das Zeug hält.

Auf Seite 3 habe ich ja geschrieben dass manche schon so wahnsinnig sind dass sie Munition absperren, Waffe in anderem Koffer absperren, Verschluss raus und wieder an dritter Stelle (Hosentasche!?) transportieren.

Und die die das so machen "beschwören" dass das so Vorschrift ist.

GESTERN kam ich dahinter warum!!!! Bei uns im Stand ist ein Plakat vom BSSB (Bayerischer Sportschützenbund) mit "Verhaltensregeln" in Cartoon-Form (kleiner Löwe, grosser Löwe) und da steht es genau so (auch dass vor dem Transport der Verschluss entnommen werden soll).

Und da wir alle eine Ausbildung zur "geprüften Aufsicht" machen mussten wo genau das "gelehrt" wurde weiss ich auch wo die das her haben (ICH muss da gepennt haben rainbow.gif).

Und nochmal mein Beispiel "rote Fähnchen". Das hab ich nun genau gelesen wink.gif. Da steht dass man im "Schützenbereich" KEIN Fähnchen braucht. Aber selbst da gehen manche schon so weit dass die Fähnchen zwischen den Trefferaufnahmen reingesteckt werden sollen.

Und ich weiss bis heute nicht wie ich bei "bestimmten" Aufsichten mit der Waffe vom Schützenstand zum 2 Meter entfernten Köfferchen kommen soll in dem ich das Fähnchen habe. Da unsere Ablage sehr klein ist möchte ich den begrenzten Platz nicht auch noch für das Fähnchen verschwenden.

Also sagt bitte bitte nicht dass das so Vorschrift ist was die Verbände gerne als "Verhaltensregeln" hätten. Es stimmt einfach nicht!!

Geschrieben

Vor ein paar Jahren hatte unser President ein Blatt Papier in der Hand wo der Begriff "getrennt" definiert war von BMI oder BKA

da stand mit" getrennt "ist gemeint ,dass die Munition nicht in der Waffe sein darf ,kommt vom ersten alten Waffengesetz 1973.

Gemeinsammer Transport in einem Behälfnis ist erlaubt ( aber ob es klug ist ??? habt Ihr schon gepostet )

Ebenso der Volksmund :Lufgewehrkugeln nicht im Futteral mit einem Luftgewehr. Schon zum lachen die sorgen von "Luftschützen". Das sind Geschosse und sind sogar frei ohne Altersbegrenzung von Kindern zu kaufen da keine Munition nach Waffengesetz.

Aber wer es sicherer und 100 %tig haben will macht halt mehr.

Beyer

Geschrieben

Genau smithy

FAHNEN

Der BSSB hat eine Jugendabteilung die schöne Posters verteilt .

Verhaltenweißungen eines Verbandes. ( Löwe)

Aber die Bayerisch Schützenjugend( BSSJ) weicht mit dem Poster sogar von den Verhaltensvorschriften vom großen Bruder BSSB leicht ab. Eben andere Abteilung im Verband .

Der BSSB hat auf der Bayerischen Meisterschaft 04 seine Sicherheitsregeln ausgehängt da stand eindeutig.

Feuerwaffen:( ausser Revolverer) haben beim Transport

( Ein /Auspacken ), Waffenkontrolle und bei der Trefferaufnahme ( zwischen den Serien ) die Fahne einzuschieben.

Bei Luftdruck: dasselbe.( Soweit nicht Seitenspanner )

DSB Sicherheitsvorschriften laut neuer Sportordnung vom 12/03

und jetzt 1.1.05 " Der Schütze muß die vom Veranstalter geltenden Sicherheitsvorschriften beachten"

Deutsche Meisterschaft 04 ( Veranstalter DSB )

Feuerwaffen : Wie beim BSSB

Luftdruckwaffen : Es wird eine rote Fahne empfohlen.

Fazit : Die Fahne ist eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme einiger Verbände .

Also achtet auf den Veranstalter und Verband da macht es jeder anders.

Ande Länder andere Sitten und Sportverbände. Und wenn ein Veranstalter noch was anderes vorschreibt für sein Schießen ist das auch zu akzeptieren (DSB Sportordnung 1.1.05 )

Im Waffengesetz kommt die Fahne nicht vor ( sucht sie dort nicht )

und beim Amt ( LRA oder Sachbearbeiter) seid Ihr auch verkehrt und bei anderen Verbänden gibts Sie auch nicht ( BDS, BDMP , )

Beyer

Geschrieben

Antwort auf:

Antwort auf:

Man konstruiert sich hier gar nix. Die Regelungen existieren, nachzulesen im WaffG und AWaffV. Viel Vergnügen.


Knight,

wenn ich die zahlreichen Meinungen, die zu diesem Thema


@micgrote:

Ähem, räusper räusper. Das hat knife geschrieben und nicht ich.

bye knight

Geschrieben

@knife: Der einzige für den Transport bedeutsame Paragraph im Waffengesetz ist §12 Abs.3 Satz 2:

Antwort auf:

Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer [...]

2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;


§36 bezieht sich ausschließlich auf die Aufbewahrung ausserhalb des direkten Einflussbereichs des Schützen, nämlich z.B. in seiner Abwesenheit. Deshalb darf ich die Waffen und Mun. auch einen ganzen Nachmittag lang vor mir auf dem Wohnzimmertisch liegen haben und mich an ihrem Anblick erfreuen... AZZANGEL.gif

Ansonsten kann ich nur meinen direkten Vorrednern zustimmen, die sich deutlich gegen selbstgemachte Verschärfungen ausgesprochen haben.

Die von Majortom vorgebrachte Geschichte mit dem angetrunkenen Jäger steht auf einem ganz anderen Blatt. Alkohol und Schießen passt eben nicht besonders gut zusammen, genausowenig wie Alkohol und Autofahren...

Ich würde mal tippen, dass besagter Jäger sich deshalb auffälliger als sonst gegenüber den Passanten benommen hat.

Dennoch stimme ich auch hier zu, dass zumindest eine Plastikhülle angebracht wäre, wenn man sich im Stadtzentrum mit einer Waffe bewegt.

Panikreaktionen wurden auch schon von weniger ausgelöst. Aber das hat was mit Vernunft zu tun, nichts mit Gesetzen.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Antwort auf:

Im Waffengesetz kommt die Fahne nicht vor ( sucht sie dort nicht )

und beim Amt ( LRA oder Sachbearbeiter) seid Ihr auch verkehrt und bei anderen Verbänden gibts Sie auch nicht ( BDS, BDMP , )

Beyer


Sehr mutige Ansicht. Sowohl im Amt wie auch bei den Verbänden gibt es Leute mit Fahnen... wink.gifcool.gifcool3.gif

Archiviert

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