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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Modellzwang?


Trooper

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Freut euch mit mir, Leute,

denn gestern ist meine Bedürfnisbescheinigung endlich eingetrudelt. Jetzt sitze ich hier über dem WBK-Antrag meines Ordnungsamtes und bin ein bißchen am Grübeln...

Die wollen nämlich in dem Antragsformular auch schon den Hersteller etc. meiner zukünftigen Waffe wissen. Allerdings bin ich mir noch nicht vollkommmen sicher, welcher Püster es im Endeffekt werden wird.

Nach meinem Verständnis bin ich nach der WBK-Erteilung doch nur an das Kaliber des Voreintrags gebunden, nicht an das konkrete Modell aus dem Antrag, oder? Hat jemand von euch schon was Vergleichbares erlebt?

mfg

Trooper

Geschrieben

In Antwort auf:

Freut euch mit mir, Leute,

denn gestern ist meine Bedürfnisbescheinigung endlich eingetrudelt. Jetzt sitze ich hier über dem WBK-Antrag meines Ordnungsamtes und bin ein bißchen am Grübeln...

Die wollen nämlich in dem Antragsformular auch schon den Hersteller etc. meiner zukünftigen Waffe wissen. Allerdings bin ich mir noch nicht vollkommmen sicher, welcher Püster es im Endeffekt werden wird.

Nach meinem Verständnis bin ich
nach
der WBK-Erteilung doch nur an das Kaliber des Voreintrags gebunden, nicht an das konkrete Modell aus dem Antrag, oder? Hat jemand von euch schon was Vergleichbares erlebt?

mfg

Trooper


Typisch Amt gaga.gif

Schreib doch alle rein (Heckler & Koch oder Beretta oder ...).

Geschrieben

In Antwort auf:

§ 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind
Art, Anzahl und Kaliber
der Schusswaffen anzugeben.


Die Angabe des Herstellers ist daher nicht erforderlich.

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

Die wollen nämlich in dem Antragsformular auch schon den Hersteller etc. meiner zukünftigen Waffe wissen.


Also irgendwie muss ein Formblatt ja aussehen. Und für den Fall dass Du schon wüsstest welche Waffe und welche Seriennummer könntest Du Dir Geld sparen. DESHALB gibt´s halt die Spalte AZZANGEL.gif

Ich hab da immerhin schon 5 mal ein ? reingeschrieben und noch nie Probleme gehabt.

Geschrieben

Vermutlich ist die genaue Bezeichnung erwünscht, für den Fall, wenn Du z.B. von Privat kaufst und den Vorbesitzer kennst.

Lies Dir den Antrag nochmals genau durch.

So etwas steht auch auf dem Antrag meines OA, hat aber keine größere Bedeutung. Ist halt ein Behördenformblatt, das "wichtig" aussehen soll rolleyes.gif

Auf meinen Anträgen steht z.B. "Falls Ihnen bereits die weiteren Daten bekannt sind, tragen Sie diese hier ein:"

...und darunter stehen die Felder für Hersteller und Waffennr.

Ist also nur eine Bitte. Ist es Dein "erster" Antrag?

Markus

Geschrieben

Yup smile.gifsmile.gif

Ich bin froh, daß die Sache endlich anläuft, nachdem ich mich nunmehr fast 18 Monate mit Leihwaffen rumgeschlagen habe.

mfg

Trooper

Geschrieben

In Antwort auf:

Yup
smile.gifsmile.gif

Ich bin froh, daß die Sache endlich anläuft, nachdem ich mich nunmehr fast 18 Monate mit Leihwaffen rumgeschlagen habe.

mfg

Trooper


Ja, beim "ersten" ist man noch ein wenig "nervös", aber es geht schnell und dann ists nur noch "Routine" chrisgrinst.gif

Markus

Geschrieben

In Antwort auf:

Ja, beim "ersten" ist man noch ein wenig "nervös", aber es geht schnell und dann ists nur noch "Routine"


Hey Markus, es geht hier nicht um Sex, sondern um Trooper's ersten Waffenerwerb. chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

Hallo,

Kaliber ist bindend und die Waffe muß dem Bedürfnis/der Sportordnung entsprechen!

Ein bestimmtes Model oder Hersteller ist drüber hinaus nicht „vor zutragen“. Man spart aber Kosten, wenn man eine bestimmte Waffe kaufen will und schon alle Daten hat, da kein „zweiter“ Verwaltungsakt erforderlich wird.

cool.gif

Gruss Spa

grin.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Ja, beim "ersten" ist man noch ein wenig "nervös", aber es geht schnell und dann ists nur noch "Routine"


Hey Markus, es geht hier nicht um Sex, sondern um Trooper's ersten Waffenerwerb.
chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif


Ach,... nicht ???? 021.gif

...und ich dachte immer, das wär das gleiche AZZANGEL.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Ja, beim "ersten" ist man noch ein wenig "nervös", aber es geht schnell und dann ists nur noch "Routine"


Hey Markus, es geht hier nicht um Sex, sondern um Trooper's ersten Waffenerwerb.
chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif


Ach,... nicht ????
021.gif

...und ich dachte immer, das wär das gleiche
AZZANGEL.gifchrisgrinst.gif


Nee nee,

Schußwaffen sind sicherer, preiswerter und machen auf die Dauer auch mehr Spaß. chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

...und wenn man die Waffe pfleglich behandelt, kann man sich auch auf sie verlassen... smile.gifsmile.gif

Hm, das mit dem nicht mehr nötigen zweiten Verwaltungsakt leuchtet natürlich ein, aber dafür bräuchte ich doch auch schon die Seriennummer der Waffe, oder?

mfg

Trooper

Geschrieben

In Antwort auf:

Hm, das mit dem nicht mehr nötigen zweiten Verwaltungsakt leuchtet natürlich ein, aber dafür bräuchte ich doch auch schon die Seriennummer der Waffe, oder?


Nein Trooper, brauchst Du nicht.

Wenn Dein Sachbearbeiter Dir den Voreintrag in die WBK setzt, hast Du 1 Jahr Zeit, die Waffe zu erwerben.

Steht gleich in der dritten Spalte neben dem Voreintrag.

Oben steht: Berechtigt zum Erwerb bis zum

Wenn Du morgen Deinen Voreintrag bekommst, würde dort stehen: 16.08.2004-16.08.2005

In der Zeit musst Du die Waffe erwerben, theoretisch kannst Du Dir ja noch x mal überlegen, welchen Hersteller du auswählst.

Daher kannst Du die oben angeführten Punkte noch nicht angeben.

Viel Spass beim Kauf Deiner ersten... icon14.gificon14.gifwink.gif

Geschrieben

<klatsch> sorry, war ein Denkfehler meinerseits. Ich hatte gerade nicht an die Erteilung des Voreintrages, sondern an die eigentliche Eintragung der Waffe gedacht.

mfg

Trooper

Geschrieben

Ich muß Trooper und Spahlholz rechtgeben:

Wenn man schon alle Daten hat, auch die Seriennummer,

wird es billiger.

Das waren bei uns immer so 25 DM und jetzt eben irgendwas in Euro.

Also eben kein zweiter Verwaltungsakt.

Wolli

Geschrieben

In Antwort auf:


Ich muß Trooper und Spahlholz rechtgeben:

Wenn man schon alle Daten hat, auch die Seriennummer,

wird es billiger.

Das waren bei uns immer so 25 DM und jetzt eben irgendwas in Euro.

Also eben kein zweiter Verwaltungsakt.

Wolli


Wolli,

tut mir leid, ich habe andere Erfahrungen gemacht.

Vorweg, ich bin Jäger und habe die Waffe auf eine grüne WBK erworben.

Ich bin zuerst zu F********a gegangen und habe mir dort eine Faustfeuerwaffe "unter Vorbehalt der waffenrechtlichen Genehmigung" gekauft.

Hersteller, Fabrikat, Seriennummer und Kaliber standen im Kaufvertrag.

Danach habe ich beim Ordnungsamt unter Vorlage des Kaufvertrages die Eintragung in die WBK beantragt. Und tatsächlich auch nur einen Voreintrag bekommen, mehr nicht.

Auf meinen Einwand, es sei doch alles Weitere auch bereits bekannt und damit könne sie den Verwaltungsakt doch abschliessen, wurde mir entgegnet, das ginge nicht, die Waffe befinde sich ja noch nicht in meinem Besitz.

Und im Übrigen sei das ganze Vorgehen ja recht rechtlich fragwürdig, aber da wolle sie mal drüberwegsehen.

Und nun bitte DM 80,- für die Erwerbserlaubnis und DM 50,- für den Mun-Erwerb.

Alos auf nach Hannover, Waffe bezahlen und anholen, zurück nach Hameln und weitere 25,- für die Erwerbsanzeige abdrücken.

Ich hatte mir das auch einfacher vorgestellt, aber die Rechnung ohne den Wirt gemacht.

Gruß

Michael

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Ich muß Trooper und Spahlholz rechtgeben:

Wenn man schon alle Daten hat, auch die Seriennummer,

wird es billiger.

Das waren bei uns immer so 25 DM und jetzt eben irgendwas in Euro.

Also eben kein zweiter Verwaltungsakt.

Wolli


Wolli,

tut mir leid, ich habe andere Erfahrungen gemacht.

Vorweg, ich bin Jäger und habe die Waffe auf eine grüne WBK erworben.

Ich bin zuerst zu F********a gegangen und habe mir dort eine Faustfeuerwaffe "unter Vorbehalt der waffenrechtlichen Genehmigung" gekauft.

Hersteller, Fabrikat, Seriennummer und Kaliber standen im Kaufvertrag.

Danach habe ich beim Ordnungsamt unter Vorlage des Kaufvertrages die Eintragung in die WBK beantragt. Und tatsächlich auch nur einen Voreintrag bekommen, mehr nicht.

Auf meinen Einwand, es sei doch alles Weitere auch bereits bekannt und damit könne sie den Verwaltungsakt doch abschliessen, wurde mir entgegnet, das ginge nicht, die Waffe befinde sich ja noch nicht in meinem Besitz.

Und im Übrigen sei das ganze Vorgehen ja recht rechtlich fragwürdig, aber da wolle sie mal drüberwegsehen.

Und nun bitte DM 80,- für die Erwerbserlaubnis und DM 50,- für den Mun-Erwerb.

Alos auf nach Hannover, Waffe bezahlen und anholen, zurück nach Hameln und weitere 25,- für die Erwerbsanzeige abdrücken.

Ich hatte mir das auch einfacher vorgestellt, aber die Rechnung ohne den Wirt gemacht.

Gruß

Michael


Hallo Michael,

ich hoffe für uns alle, daß ich da eher die "normalen" Erfahrungen gemacht habe!

Zwei mal konnte ich bereits die 25 DM bzw. 12,xx EUR sparen,

indem ich Modell und Seriennummer mit e-mail zum Sachbearbeiter geschickt habe. 1 mal davon war auf die "neue" Gelbe. smile.gif

Wie es rechtlich aussieht kann ich nicht beurteilen,

aber ob es sich rentiert, für 25 DM nen Aufstand zu machen?

Schönen Abend,

Wolli

Geschrieben

In Antwort auf:

ich hoffe für uns alle, daß ich da eher die "normalen" Erfahrungen gemacht habe!

Zwei mal konnte ich bereits die 25 DM bzw. 12,xx EUR sparen,


Hast Du icon14.gif (s. schon Seite 1 MEIN Beitrag AZZANGEL.gif)

Oder sind es wieder mal nur die Bayern die "mitdenken" und bürgernah sind wink.gif

In Antwort auf:

Und für den Fall dass Du schon wüsstest welche Waffe und welche Seriennummer könntest Du Dir Geld sparen.


Geschrieben

Äh, also das mit den zwei Verwaltungsakten und dem Geld sparen stimmt nicht so ganz. crazy.gif

Auch wenn schon alle Daten im voraus bekannt sind, muss der SB sowohl den Voreintrag mit Munerwerb nach § 10 Abs.l Satz 2 WaffG sowie die Eintragung nach § 10 Abs. 1 Satz 4 WaffG berechnen. Es spielt keine Rolle, ob die beiden Verwaltungsakte getrennt stattfinden oder zusammen ablaufen, denn laut Gebührenverzeichnis fallen nun mal Gebühren für den Voreintrag sowie Gebühren für die Eintragung des Erwerbs einer Waffe an.rolleyes.gif

Dass die Behörde den Kompletteintrag nicht in einem Zug durchführt ist zwar rein rechtlich gesehen korrekt, meines Erachtens allerdings sehr kleinlich. Wenn mir ein Kunde sagt, dass er noch am gleichen Tag die Knarre abholt, trage ich ihm alles ein. AZZANGEL.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Auch wenn schon alle Daten im voraus bekannt sind, muss der SB sowohl den Voreintrag mit Munerwerb nach § 10 Abs.l Satz 2 WaffG sowie die Eintragung nach § 10 Abs. 1 Satz 4 WaffG berechnen. Es spielt keine Rolle, ob die beiden Verwaltungsakte getrennt stattfinden oder zusammen ablaufen,


Also doch wieder ein Vorteil dass die Bayern den Zusammenhang ihrer Tätigkeit sehen und nicht jeden Satz der Gebührenordnung zum Nachteil des Bürgers isoliert betrachten tongue.gif

PS: "Müssen" tut er, gerade bei Rahmengebühren, das was ihm sein gesunder Menschenverstand sagt. Jetzt weiss ich auch warum jemand der bei uns seine WBK verliert "nur" eine neue WBK zahlt und woanders nochmal FÜR JEDE in dee WBK eingetragene Waffe zahlen muss. eek2.gif

Geschrieben

Also ob in Bayern, in Baden-Württemberg oder sonst wo: das Gebührenverzeichnis gilt für alle deutschen Waffenbehörden !

Voreintrag und Eintrag nach Erwerb sind eben keine Rahmengebühren und darum gibt es da gar nix auszulegen oder sich "mit gesundem Menschenverstand" sagen zu lassen. icon13.gif

Nochmals: der SB muss hier (ja, er muss !) beide Gebühren berechnen.

Zur verlorengegangen WBK: nach Abschnitt II Ziff. 18 der Anlage zum Gebührenverzeichnis der WaffKostV ist die Gebühr in Höhe der Gebühr für die jeweilige waffenrechtliche Erlaubnis in Rechnung zu stellen (also z.B. für eine Jäger- oder Erben-WBK 25,56 €, für eine gelbe WBK 56,24 €, für einen Munitionserwerbsschein 30,68 € etc.). Jeden Waffeneintrag zusätzlich zu berechnen, ist auf jeden Fall unzulässig !

Geschrieben

In Antwort auf:

Jeden Waffeneintrag zusätzlich zu berechnen, ist auf jeden Fall unzulässig !


Hatten wir aber trotzdem schon oft, auch HIER!

In Antwort auf:

das Gebührenverzeichnis gilt für alle deutschen Waffenbehörden !


Das GESETZ auch. Trotzdem machts jeder SB anders.

In Antwort auf:

Nochmals: der SB muss hier (ja, er muss !) beide Gebühren berechnen.


Wie schön dass mein Sachbearbeiter (und der von Wolli, und der von....) das nicht weiss eek2.gifcool3.gif

PS: Aber nach meinen Erfahrungen hier in letzter Zeit geht jetzt bestimmt bald ein Rundschreiben rum wo "konkretisiert" wird dass in Zukunft ALLE Behörden doppelt kassieren müssen -oder wink.gif.

Aber nochmal der KONKRETE Fall: Man holt sich einen Voreintrag, da weis man schon die Seriennummer (weil die Waffe schon bezahlt beim Händler liegt bis der SB seine Führungszeugnisse gefunden hat) und der SB trägt also den Voreintrag gleich mit der Waffenbezeichnung und Seriennummer ein und stempelt die letzte Zeile bei "Erworben oder angemeldet". Das hat mich nur die Gebühr des Voreintrags gekostet und die Gebühr des Stempels in der letzten Zeile ist entfallen.

Ist halt so, auch wenn das die einzig "klare" Regelung des ganzen Waffenrechts sein soll crying.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Auch wenn schon alle Daten im voraus bekannt sind, muss der SB sowohl den Voreintrag mit Munerwerb nach § 10 Abs.l Satz 2 WaffG sowie die Eintragung nach § 10 Abs. 1 Satz 4 WaffG berechnen. Es spielt keine Rolle, ob die beiden Verwaltungsakte getrennt stattfinden oder zusammen ablaufen, denn laut Gebührenverzeichnis fallen nun mal Gebühren für den Voreintrag sowie Gebühren für die Eintragung des Erwerbs einer Waffe an.


Komische Auffassung des Gebührenverzeichnisses. Steht doch dort unter 11. klar geschrieben:

Eintragung

a) einer Waffe in die Waffenbesitzkarte nach §28 Abs. 7 WaffG, soweit die Eintragung nicht bei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte oder bei Eintragung einer weiteren Erwerbsberechtigung in eine Waffenbesitzkarte vorgenommen wird.

Gilt doch nach wie vor auch mit dem neuen Waffenrecht, oder? Für mich heißt das ganz eindeutig, daß neben der Gebühr für Voreintrag nebst Munitionserwerb (sofern dieser gewünscht wird) keine weiteren Kosten in Form von 12,78 EUR anfallen.

Zudem gibt es für Mehrfacheinträge ein Urteil, nach dem bei gleichzeitigem Ein- oder Austrag die Gebühr nur einmal zu entrichten ist, da es sich um nur geringen Mehraufwand handelt oder so. Ich gehe daher davon aus, daß ich für Mehrfachvoreinträge bei vorhandenen Waffendaten auch bei mehreren Waffen keine weiteren "Stempelkosten" habe und sogar die Voreintragsgebühren nur einmal zu entrichten sind.

Den letzten Halbsatz kann ich nicht belegen, scheint mir aber logisch und wurde auch schon so ausgeführt.

Mein Sachbearbeiter wußte wohl auch mal nichts über den Punkt 11 des Gebührenverzeichnisses, da durfte ich auch fälschlicherweise 150 DM für Einträge, die bei Ausstellung der WBK mitliefen berappen. Inzwischen läuft´s dafür wesentlich besser...

Archiviert

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