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IGNORED

Sachen gibt es!


Jennerwein

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Was sollte die das stören.

Der Besitz ist AFAIK auch ganz legal. Solange du das Ding nicht auf die Waffe montierst.

Bei Surefires ist es ja genauso.


Da bist Du auf dem Holzweg. Schau dir mal den §52 Waffengesetz an.

§52 Waffengesetz:

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 oder 1.3.4, eine dort genannte Schusswaffe oder einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,

...

Der Besitz reicht vollkommen aus, es ist eben NICHT erforderlich das Teil tatsächlich auf eine Waffe zu montieren. Beim Surefire kann man argumentieren, daß es nicht für eine Waffe BESTIMMT ist, sondern es sich um eine Taschenlampe handelt. Wenn ich einen Gegenstand als Zielfernrohr anbiete wird das dagegen etwas schwierig.

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Oh nein! Meine schönen LED Lampen muss ich dann wohl zur Polizei bringen... chrisgrinst.gif

Dan ist es eben kein Zielfernrohr, sondern ein Fernrohr zum... äh Vögel beobachten. wink.gif

Klar kann man immer irgendwie argumentieren. smirk.gif

Poste mal bitte den "Dort genannten" Paragraphen mit der liste der Gegenstände wink.gif auf den sich §52 Waffengesetz beziehen will.

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Er hat wirklich recht...

"Anlage 2 Abs. 1 Verbotene Waffen:

1.2.4. für Schußwaffen bestimmte

1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z.b. Zielscheinwerfer) oder markieren (z.B. Laser oder Zielpunktprojektoeren)

1.2.4.2. Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schußwaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmitel (z.B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen."

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soweit ich mich erinnere konnte man nach dem alten waffg - gott habe es seelig - derartige dinge straffrei besitzen, nur eben die montage an oder auf eine waffe war verboten.

habe leider keinen alten waffg-text mehr um das wasserdicht zu begründen ...

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Stimmt... Sind "nur" drei Jahre... gehen ja schnell um...

§ 52 Abs. 3

"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit der Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 BIS 1.2.4 (...)

einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überläßt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt."

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Dann wäre das ja höchst Ultraillegal.

Nur wie ist denn nun die Rechtslage mit der Surefire!

Konsequent angewendet müssten die dann ja wohl verboten werden.

Und was ist mit den Kugelschreiber Laserpointern?

Wer sagt das man die nicht mit Klebeband an der Waffe fixieren kann? blush.gif

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Klebeband wird ja wohl kaum lange halten...

Aber im 1.2.4.2 steht ja klar: "mit Montagevorrichtung f. Schußwaffen"

Gleiches wird wohl auch für "normale Taschenlampen" gelten. Wer sich jedoch mit Montagevorrichtungen erwischen läßt (gibt ja so tolle Angebote bei e..y) dürfte (soweit grün - weiß sich im WaffG auskennt) in schwere Erklärungsnöte kommen!

Gruß Gromit

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In Antwort auf:

Dann wäre das ja höchst Ultraillegal.

Nur wie ist denn nun die Rechtslage mit der Surefire!


Das hängt sehr davon ab, was Du unter einer "Surefire" verstehst. Dieser Hersteller stellt eine Menge verschiedener Lampen her.

Diese da ist z. B. einfach nur eine Taschenlampe:

g2znra-01_full.jpg

Dagegen ist diese Lampe vom gleichen Hersteller in Deutschland ein verbotener Gegenstand:

x200_full01.jpg

Der Unterschied liegt darin, daß die zweite Lampe mit einer Picatinnyschiene versehen ist, die andere ist trotz des martialischen Namens "Combat Light" nur eine schlichte Taschenlampe.

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Hallo,

man sollte es nicht für möglich halten, aber die Suche nach "Laser Weaver" bei ebay.de liefert nicht weniger als 12 Treffer zurück. Merkt Ebay das nicht oder stört es nicht?


Ebay hat mitgelesen, jetzt sinds nur noch 5 und alle aus dem Ausland wink.gif

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Servus! Das mit den Taschenlampen, genauso mit den "Auslandsjagdlösungen" ist nach BKA KT21 ein rechtlicher Graubereich.

IM Zweifelsfalle ergibt sich das Verbotsmerkmal aus der eindeutigen Zwekcbestimmung. Montagen für die Lampen kann man meist als ZF Montage bezeichnen, da surefire& Co. zöllige Mittelrohrre haben. Eine Surefire in einer ZF Montage ausserhalb der Waffe ist schon mehr als der Staatsanwalt verzeiht. Genauso die Gerätekits, mit denen man ein ZF zum Nachtsichtgerät konvertieren kann (angeblich). Der Besitz solcher Kits ist so gerade noch erlaubt, solange sie keine Gegenstände enthalten, deren ausschließliche Verwendung illegal ist. Nur: spätestens, wenn ein ZF Klammerspuren aufweist, die zu einer Lampenahlterung etc. passen, oder wenn man mit so einem Konvrsionskit auf dem Hochsitz erwischt wird, montiert oder nicht, hat man ein Problem.

Ich versteh die ganze Basteleien sowieso nicht - es gibt doch LKA-geprüfte und für legal befundene Möglichkeiten, als Jäger (oder auch Sportschütze, wenn man ahlt auf dem dunkelen Stand schiesen will, um Strom zu sparen) unter Verwendung von Restlchtverstärkern zu zielen und zu schiessen. Alle dafür erforderlichen Geräte und Zielgeräte sind frei im Handel und dürfen auch so verwendet werden. Hat sich die Geschichte mit der Nachtsichtbrille und dem Aimpoint CompM, 'Eotech 552, Leupold CQT oder den neuen Schmidt&Bender 1,6-6 x20 short dot noch nicht herumgesprochen? Und das Zeug funktioniert (im Gegensaz zu den "Heimwerkeerlösungen " mit Klämmerchen und Lämpchen und Rotfilterchen), sonst wären die Dinger nicht im Behörden- und Armeegebrauch. Da findet man sogar in egun entsprechende Broschüren und bei VS Books in Herne erscheint bald ein ganzes Buch d´rüber ...

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In Antwort auf:

...Ich versteh die ganze Basteleien sowieso nicht - es gibt doch LKA-geprüfte und für legal befundene Möglichkeiten, als Jäger (oder auch Sportschütze, wenn man ahlt auf dem dunkelen Stand schiesen will, um Strom zu sparen) unter Verwendung von Restlchtverstärkern zu zielen und zu schiessen. Alle dafür erforderlichen Geräte und Zielgeräte sind frei im Handel und dürfen auch so verwendet werden. Hat sich die Geschichte mit der Nachtsichtbrille und dem Aimpoint CompM, 'Eotech 552, Leupold CQT oder den neuen Schmidt&Bender 1,6-6 x20 short dot noch nicht herumgesprochen? Und das Zeug funktioniert (im Gegensaz zu den "Heimwerkeerlösungen " mit Klämmerchen und Lämpchen und Rotfilterchen), sonst wären die Dinger nicht im Behörden- und Armeegebrauch. Da findet man sogar in egun entsprechende Broschüren und bei VS Books in Herne erscheint bald ein ganzes Buch d´rüber ...


Mußt Du das denn verraten. wink.gif Da kriegen doch gleich reihenweise Waffenrechtsachen-Sachbearbeiter Albträume. 021.gif

Dein

Mausebaer AZZANGEL.gif

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IM Zweifelsfalle ergibt sich das Verbotsmerkmal aus der eindeutigen Zwekcbestimmung.


D.h. du würdest empfehlen, dass ich mir eine Ausnahmegenemigung vom BKA (für meine Surefire) besorge confused.gif

In Antwort auf:

unter Verwendung von Restlchtverstärkern zu zielen und zu schiessen.


"(...) sofern die Geräte einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen" fallen sie unter die "Pfui"-Liste...

Gruß Gromit

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"(...) sofern die Geräte einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen" fallen sie unter die "Pfui"-Liste...


Wenn die aber weder zum Zielen noch zur Montage an der Waffe bestimmt sind crazy.gif und über die "normale" Visierung gezielt wird cool3.gif...

Nix pfui. AZZANGEL.gif

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Du willst (bei dunkelheit) mit einem Nachtsichtgerät oder einem Restlichtverstärker über das offene Visier zielen??

Wenns hilft...
021.gif
Nix gegen einzuwenden
grin.gif


Die Sache funktioniert so:

Der Schütze trägt eine übliche Nachtsichtbrille mit Restlichtvestärker. Die ist legal, da sie nicht zur Montage auf einer Schußwaffe bestimmt ist.

Auf der Waffe ist ein Leuchtpunktvisier oder ein Zielfernrohr mit sehr großem Augenabstand (z. B. Kurzwaffenzielfernrohr) sehr weit vorne montiert. Der Abstand ist wichtig, damit der Rückstoß nicht die teuere Nachtsichtbrille zerdeppert.

Nach dem Waffengesetz ist das völlig legal. Es gibt allerdings unter Juristen die Meinung, daß der Einsatz bei der Jagd evtl. doch nicht legal sei, da es sich um die vorsätzliche Umgehung eines sachlichen Verbotes (§ 19 BJG) handle.

Das Gutachten des BKA betrachtete nur die Frage ob solche Konstruktionen nach dem Waffengesetz legal sind.

Soweit mir bekannt ist gab es bisher keine juristischen Probleme für Anwender dieser Lösung. Unter Jägern macht man sich allerdings selbst zur Unperson es raus kommt. Mit Jagdeinladungen ist dann nichts mehr.

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Soweit mir bekannt ist gab es bisher keine juristischen Probleme für Anwender dieser Lösung. Unter Jägern macht man sich allerdings selbst zur Unperson es raus kommt. Mit Jagdeinladungen ist dann nichts mehr.


Wenn Dir das Schwarzwild über die antizipierte Verminderung der EU-Getreide-Überschüsse das Konto leerfrißt, ist das vielleicht das kleinere Übel. crazy.gif

ps: Vielleicht sollten wir den Thread zu "Jagd" verschieben. AZZANGEL.gif

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Also ich komme bisher gut ohne aus. Die Zielfernrohre sind enorm gut geworden, zusätzlich verwende ich Okularblende und Streulichtblende. Da ich recht gute Augen habe kann ich damit unter Bedingungen schießen die viele für unmöglich halten.

Da ich kein Jagdpächter bin, also keinen Wildschaden bezahlen muß, kann ich mir allerdings auch leicht eine relaxte Haltung leisten. chrisgrinst.gif

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