Zum Inhalt springen
IGNORED

Sachen gibt es!


Jennerwein

Empfohlene Beiträge

Servus!

Also, wegend er Nachsichtbrillenlösung: Nach meinem Kenntnisstand - und ich hab damals das mit dem bayer. LKA gemacht - hat sich das BKA zu dem Thema noch nicht geäußert, zumindest nicht KT 21. Mit Kurzwaffengläsern klappt es meistens nicht, da zu dünnes/schwaches Absehen. Relaxte Haltung kann man sich dazu erlauben, wenn man nicht finanziell betroffen ist.

Und was die Meinung der breiten Jägerschaft dazu angeht, gab es dazu schon einmal ein expliites Forum in der Pirsch. Klar unterstellen einem viele, genauso schlecht wie sie selber zu sein und damit auf Rehe, Grenzböcke etc. zu waidwursteln. Dazu noch ein bisschen Neid, weil der so technisch aufgerüstete eine Sau mehr als man selbst erlegen könnte und deshalb bei den Jagdegenossen beliebter sein ....

Aber wos Mensch gibt, menschelts eben.

Und wegen der Juristen; da hat ein Richter in meinem Bekanntenkreis (selber Jäger) gemeint: Wenn der Gesetzgeber diese Kombination (auch im Jagdgesetz) verbieten wollte, hätte er es getan bzw. wird er es tun. Wie will man einem Jäger nachweisen, dass er mit der Kombination schiesst? Mit der Nachtbrille kannste auch durchs Fernglas kucken .... in dubio pro reo, GottseiDank!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.