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LW auf jagdschein kaufen, wenn WBK voll


Volco

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Hallo Rechtskundige WO-User,

folgendes Problem:

ich möchte als Jagdscheininhaber eine LW kaufen - jedoch ist auf meiner grünen kein Platz mehr frei...

Wie ist zu verfahren? Erst neue wbk beantragen und dann kaufen,, oder mit der Rechnung zum Amt und wbk nachträglich ausstellen lassen???

Und: was kostet die neue Karte in etwa???

Vielen Dank

Volco

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Hi Volco,

Deine Waffenbesitzkarte ist der Besitznachweis für Deine Jagdwaffen und wurde halt für die Eintragung von bis zu acht Waffen ausgelegt.

Beim Kauf einer weiteren Waffe verfährtst Du nicht anders. Du zeigst den Waffenerwerb ganz normal innerhalb von zwei Wochen bei der Waffenbehörde an und die stellt Dir dann autoamtisch eine zweite WBK aus. Gebühr: 25,56 Euro.

Grüssle

SB

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Hi,

du brauchst ja eine LW auch nicht auf WBK zu kaufen!Gültiger Jagdschein reicht und der Händler ( oder privater Verkäufer) macht ja einen Kaufvertrag mit dir!Das reicht vollkommen aus!Die WBK brauchst du ja nur für eine Kurzwaffen, oder wenn dein Händler so nett ist und der Behörde arbeit abnehmen möchte und den Eintag für die LW schonmal fertig macht!

Wéihei Björn

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In Antwort auf:

Hallo Rechtskundige WO-User,

folgendes Problem:

ich möchte als Jagdscheininhaber eine LW kaufen - jedoch ist auf meiner grünen kein Platz mehr frei...

Wie ist zu verfahren? Erst neue wbk beantragen und dann kaufen,, oder mit der Rechnung zum Amt und wbk nachträglich ausstellen lassen???

Und: was kostet die neue Karte in etwa???

Vielen Dank

Volco


Hallo Volco,

normalerweise sind Kenntnisse im Fach "Recht" zum Bestehen der Jägerprüfung Voraussetzung. Und dieses Fach beinhaltet under anderem auch die Gesetze und Vorschriften für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen.

Gell, die Prüfung ist bei Dir schon etwas länger her?

Der Preis für das Eintragen der Waffe liegt bei ca. 25,- EUR. Das Ausstellen der neuen WBK kostet nichts extra.

MP

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In Antwort auf:


normalerweise sind Kenntnisse im Fach "Recht" zum Bestehen der Jägerprüfung Voraussetzung. Und dieses Fach beinhaltet under anderem auch die Gesetze und Vorschriften für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen.


MP,

im Prinzip hast da recht, aber ob auch jeder Lehrgang das so im Detail durchkaut?

Bei meinem war es definitiv nicht der Fall, aber eifriges langjähriges Mitlesen im WO-Forum hilft, die Lücken auszubügeln, ebenso wie ein Blick ins Gesetz (naja, bei diesem Thema nicht wirklich).

Also sei bitte nicht so streng mit dem Kollegen.

Waidmannsheil

Michael

der auch schon zwei WBKs hat

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In Antwort auf:

@Mark Pfennig: Ausstellung der Jäger-WBK 25,56 Euro, späterer Eintrag von Jagdwaffen 17,90 Euro (gilt auch für Eintragung mehrerer Waffen auf einmal zum superduper Einheitsrabattpreis
chrisgrinst.gif
).


Boah ey!

Das ist wesentlich billiger als für Sportschützen.

Da wären ja die Kosten für den Jagdschein bald wieder drin.

Mal überlegen, ob sich das langfristig lohnt. AZZANGEL.gif

Und weitere Vorteile: Keine Beschränkung auf 2 Waffen in sechs Monaten, keine Beschränkung auf 10 Schuss-Magazine in Langwaffen...

Für die Behörden sind Jäger scheinbar die besseren Menschen.

MP

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In Antwort auf:

... keine Beschränkung auf 10 Schuss-Magazine in Langwaffen...


Ich habe noch nie jemand mit einem 10-Schuß Magazin (oder noch größer) jagen sehen. Sowas "brauchen" nur Sportschützen. Keine meiner (Lang)Waffen hat ein Magazin für mehr als 3 Patronen, die Mehrzahl hat gar kein Magazin (Kipplaufwaffen). cool.gif

In Antwort auf:

Für die Behörden sind Jäger scheinbar die besseren Menschen.


Ja freilich, wir schießen ja auch nicht zum Vergnügen, sondern um die Bratpfanne zu füllen. Dazu braucht man keine Kalaschnikov-Nachbauten. grin.gif

Der Jagdschein kostet übrigens rund 70 Euro pro Jahr. Da muß man schon fleißig Waffen kaufen, damit man das über gesparte Eintragungs- und WBK-Gebühren rausholt.

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In Antwort auf:

Ich habe noch nie jemand mit einem 10-Schuß Magazin (oder noch größer) jagen sehen.


Kein Wunder, das Schießen auf Wild ist nämlich nach BJG mit Magazinen, die mehr als 2 Schuss fassen, verboten.

Nicht verboten ist hingegen das jagdliche Übungsschießen auf dem Schießstand mit beliebiger Magazinkapazität.

MP

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Hi,

Wobei ein Kalaschnikow oder ähnliches mit einem Flexvisier bei einer Nachsuiche auf Sauen garnicht so flasch sein kann!

Es sein denn, du möchtest die mit einem 100 KG Keiler anlegen und gehtst mit einer PPK auf die Nachsuche....

Weihei Björn

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Kein Wunder, das Schießen auf Wild ist nämlich nach BJG mit Magazinen, die mehr als 2 Schuss fassen, verboten.


Schwachsinn. Verboten ist es mit Selbstladewaffen, deren Magazin mehr als 2 Schuß aufnehmen kann auf Wild zu schießen. Ein Repetierer kann ein beliebig großes Magazin haben.

Für Jagdschutzzwecke (z. B. Abschuß von Raubzeug) kann auch eine Selbstladewaffe mit größerem Magazin eingesetzt werden.

Selbstladewaffen gelten auf der Jagd übrigens (zumendest in Deutschland) nicht gerade als stilvoll.

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Wobei ein Kalaschnikow oder ähnliches mit einem Flexvisier bei einer Nachsuiche auf Sauen garnicht so flasch sein kann!

Es sein denn, du möchtest die mit einem 100 KG Keiler anlegen und gehtst mit einer PPK auf die Nachsuche....


Mit einem Mäusekaliber wie 7,62x39 geht man aber sicher nicht auf die Nachsuche nach einem 100kg-Keiler. Das Bundesjagdgesetz verbietet des Schuß auf Schalenwild (außer Rehwild) mit Waffen unter 2000J E100. Die Kalaschnikov kommt nur auf ca. 1500J und ist damit für Hochwild nicht zugelassen.

Die PPK ist auch nicht erlaubt. Kurzwaffen sind für den Fangschuß nur zugelassen, wenn die E0 größer 200J ist. Dazu braucht man mindesten 9mm Para.

Für die Nachsuche nimmt man einen kurzläufigen Repetierer in 9,3x62 o. ä. Mit einer E100 von ca. 3600J haut die auch den dicksten Keiler um.

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In Antwort auf:

Die Kalaschnikov kommt nur auf ca. 1500J und ist damit für Hochwild nicht zugelassen.


Falsch!

Zu Hochwild gehören auch Auerwild, Stein- und Seeadler. Auf diese darf man auch mit unter 2.000 Joule schießen (wenn sie eine Jagdzeit hätten).

tongue.gif

MP

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Ich weiß selber, das ich gegen Vorlage des jagdscheines mir einfach so eine langwaffe kaufen kann - diese wurde dann nachträglich in die WBK eingetragen. Soweit so richtig! Mich interessierte nur das Verfahren, für den Fall, dass kein freier Platz mehr in der Karte vorhanden ist. Es muß ja schließlich etwas da sein, in das die neue Waffe eingetragen wird.

@ Mark Pfenning

Bestimmt hab ich das mal gelernt, so vor guten 10 Jahren...

Aber wie sagt man so schön: man muß nicht alles genau wissen - aber man muß wissen wo es steht!

Und bevor ich dann irgendetwas falsch mache, schaue / frage ich besser noch einmal nach!

Danke für die vielen Antworten.

Viele Grüße

Volco

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In Antwort auf:

...

Selbstladewaffen gelten auf der Jagd übrigens (zumendest in Deutschland) nicht gerade als stilvoll.


das liegt aber nicht an den boeoeoeoesen selbstladern an sich (von wegen ungeeignet), sondern (da wo es vorkommt und so gehandhabt wird gaga.gif ; gluecklicherweise gibt es auch jaeger, die das nicht so sehen) an der 'einstellung' solcherartiger jagersleut', die beispielsweise eine 'edle' wildstueck-gravur auf ihrer doppelbuechse als wichtiger erachten als die schussleistung oder die eigene sichere waffenhandhabung.

ich habe da schon pferde vor der apotheke ko..en sehen.

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Ja, schon richtig. Deshalb hab ich ja auf "stilvoll" geschrieben. Funktionieren tut es natürlich, und das Wild fällt auch dann tot um, wenn es mit einem Selbstlader beschossen wird.

Ich habe keinen, mir sind die Dinger einfach zu umständlich in der Handhabung. Es geht doch nichts über eine Kipplaufbüchse mit Handspannung.

Außerdem sind so gut wie alle Selbstlader grottenhäßlich - womit wir wieder beim Stil wären.

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In Antwort auf:

Ich habe noch nie jemand mit einem 10-Schuß Magazin (oder noch größer) jagen sehen.


Kein Wunder, das Schießen auf Wild ist nämlich nach BJG mit Magazinen, die mehr als 2 Schuss fassen, verboten.

MP


Das gilt aber nur für Halbautomaten bei der Jagd auf Wild!

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In Antwort auf:

Die Kalaschnikov kommt nur auf ca. 1500J und ist damit für Hochwild nicht zugelassen.

Falsch!

Zu Hochwild gehören auch Auerwild, Stein- und Seeadler. Auf diese darf man auch mit unter 2.000 Joule schießen (wenn sie eine Jagdzeit hätten).


Deswegen spricht das BJG in §19(1)2.b auch von (allem übrigen) Schalenwild und nicht von Hochwild. Rehwild (also unser Schalenniederwild) ist bereits in 2.a als Ausnahme definiert worden worden.

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