Daniel-Mark Posted May 10, 2004 Share Posted May 10, 2004 Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Wechselsysteme und besonders deren Munition. Ich habe auch in einigen Threads zu dem Thema gesucht, aber leider nichts Konkretes gefunden. Ich möchte mir für meine CZ 75 ein .22er Kadet Wechselsystem zulegen und hab ja mittlerweile schon rausgefunden, dass man dafür keine Erwerbsberechtigung braucht. Nur, wie verhält es sich dann mit der Munition dafür? Braucht man dann doch eine Berechtigung oder wie soll ein Waffenhändler dann wissen können, dass ich ein entsprechendes Wechselsystem besitze? Da ich in .22lfb keine sonstigen Waffen mein Eigen nenne, wäre das WS ja dann sinnlos. Vielen Dank im Voraus Daniel Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted May 10, 2004 Share Posted May 10, 2004 Wurde hier auch schon gepostet: Die Munitionserwerbsberechtigung gilt für alle Kaliber, die aus der in der WBK eingetragenen Waffe verschossen werden können - also auch für das Wechselsystem. Alles im Lack ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Daniel-Mark Posted May 10, 2004 Author Share Posted May 10, 2004 Danke Sachbearbeiter, noch eine Sache: Wäre es dann aber auf jeden Fall ratsam, sich das WS in die WBK eintragen zu lassen, damit man auch überall Mun erwerben kann und nicht nur bei dem Verkäufer des WS? Ich kann mir denken, dass auch diese Frage schonmal gestellt wurde. Nur ist es leider so, dass die Beiträge manchmal so sehr von der Frage abschweifen und man den Kern der Aussage einfach nicht mehr findet bzw. überliest. Vielen Dank! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted May 10, 2004 Share Posted May 10, 2004 Die Vielzahl der kontrovers diskutierten Threads zum Thema WS/WL zeigt, dass es noch sehr unterschiedliche Auffassungen zum Eintrag etc. gibt. Ich kann deshalb nur nochmals meine Meinung dazu sagen: die Eintragung von WS und WL in gleichem oder geringerem Kaliber in die WBK kann nicht erfolgen, da Erwerb und Besitz (und genau zum Nachweis darüber ist die WBK da) dieser Teile freigestellt sind. Von freiwilligen Eintragungen halte ich deshalb gar nix. Die Gebühren dafür sind meines Erachtens rechtswidrig und es wird unnötiger Verwaltungsaufwand betrieben. Zu Deiner Frage: Du kannst mit Deiner WBK bei jedem Händler diese Munition erwerben. Derjenige, der es Dir nicht gibt, dem sagst Du, dass das Bundesinnenministerium diese Auffassung teilt, wenn die Muniton beschussrechtlich zugelassen (Ausnahme: verbotene Munition ohne BKA-Ausnahmegenehmigung) ist. Quelle: Mitteilung des BMI IS7-681 280/9 vom 27.01.2004 sowie BMI IS5-681 280/9 vom 13.03.1995 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ganymed Posted May 10, 2004 Share Posted May 10, 2004 In Antwort auf: Die Vielzahl der kontrovers diskutierten Threads zum Thema WS/WL zeigt, dass es noch sehr unterschiedliche Auffassungen zum Eintrag etc. gibt. Ich kann deshalb nur nochmals meine Meinung dazu sagen: die Eintragung von WS und WL in gleichem oder geringerem Kaliber in die WBK kann nicht erfolgen, da Erwerb und Besitz (und genau zum Nachweis darüber ist die WBK da) dieser Teile freigestellt sind. Von freiwilligen Eintragungen halte ich deshalb gar nix. Die Gebühren dafür sind meines Erachtens rechtswidrig und es wird unnötiger Verwaltungsaufwand betrieben. Zu Deiner Frage: Du kannst mit Deiner WBK bei jedem Händler diese Munition erwerben. Derjenige, der es Dir nicht gibt, dem sagst Du, dass das Bundesinnenministerium diese Auffassung teilt, wenn die Muniton beschussrechtlich zugelassen (Ausnahme: verbotene Munition ohne BKA-Ausnahmegenehmigung) ist. Quelle: Mitteilung des BMI IS7-681 280/9 vom 27.01.2004 sowie BMI IS5-681 280/9 vom 13.03.1995 Also wenn ich den Artikel in der letzten Visier richtig gelesen habe, dann hat das BMI auf Anfrage gegenteiliges bestätigt. Danach ist, bei <= , keine explizite Erwerbsberechtigung notwendig, der Eintrag des Systems aber schon. Oder hab ich das schon wieder falsch verstanden ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
USPMichael Posted May 11, 2004 Share Posted May 11, 2004 Mir von meinem Sachbearbeiter das gleiche gesagt. Der Erwerb ist erlaubnisfrei, das Wechselsystem muss aber eingetragen werden. Analog zur gelben WBK. Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted May 11, 2004 Share Posted May 11, 2004 Wieso muss was eingetragen werden, wenn Erwerb und Besitz nach Gesetz freigestellt sind ? Diese Argumentation überzeugt mich überhaupt nicht, weil man dann in der Konsequenz quasi "auf Wunsch" auch andere erlaubnisfreie Waffen (will jetzt gar nicht alle aufzählen, das ist einfach zu albern ) eintragen müsste. Von den meines Erachtens rechtswidrig erhobenen Gebühren ganz zu schweigen. Da haben wir endlich mal unnötigen Bürokratieabbau und dann will man ihn wieder nicht haben. Ich kapier das net... Link to comment Share on other sites More sharing options...
reinhard Posted May 11, 2004 Share Posted May 11, 2004 In Antwort auf: Da haben wir endlich mal unnötigen Bürokratieabbau und dann will man ihn wieder nicht haben. Ich kapier das net... Recht hast Du, wir sind schon ein komisches Volk. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ganymed Posted May 11, 2004 Share Posted May 11, 2004 In Antwort auf: Wieso muss was eingetragen werden, wenn Erwerb und Besitz nach Gesetz freigestellt sind ? Diese Argumentation überzeugt mich überhaupt nicht, weil man dann in der Konsequenz quasi "auf Wunsch" auch andere erlaubnisfreie Waffen (will jetzt gar nicht alle aufzählen, das ist einfach zu albern ) eintragen müsste. Von den meines Erachtens rechtswidrig erhobenen Gebühren ganz zu schweigen. Da haben wir endlich mal unnötigen Bürokratieabbau und dann will man ihn wieder nicht haben. Ich kapier das net... Mein Problem ist, dass ich gerade ein Wechselsystem im selben Kaliber bestellt habe und nun in 2-3 Wochen exakt vor dem Problem stehe. Der BMI-Antwort aus der Visier glauben oder der WO-Diskusion glauben und damit möglicherweise die erste Ordnungswidrigkeit einfangen. Zwei hat man ja glücklicherweise frei... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 Dann frag halt Deinen SB, was Du tun sollst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest husqvarna-m40 Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 Hi USPMichael, da wir beide den gleichen SB haben, kann ich mir einen Anruf in Ems sparen. Praktisch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
50AE Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 Werter Herr Sachbearbeiter, du bist dir in dieser Aussage vollkommen sicher? Gruß 50AE Link to comment Share on other sites More sharing options...
jericho Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 In Antwort auf: Dann frag halt Deinen SB, was Du tun sollst. Genau das habe ich heute gemacht. Da ich gerade in der Nähe war bin aufs Amt um zu fragen ob ich den erworbenen Wechsellauf (7,65 Para) für meine SIG210 eintragen muss (obwohl ich der Meinung war das ich es nicht muss). Der Sachbearbeiter sagte darauf gleich "Ich habe gerade Ihre Akte hier, habe Nachricht bekommen das sie etwas erworben haben". Also, Wechsellauf eingetragen und 12,78 € abgenommen. Den Munitionserwerb habe ich aber nicht bekommen. Der Sachbearbeiter meinte das ich dafür eine Verbandsbestätigung brauche. Der Munitionserwerb kostet dann nochmals 25,56 € Ist das jetzt alles rechtens oder nicht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
jericho Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 In Antwort auf: Zu Deiner Frage: Du kannst mit Deiner WBK bei jedem Händler diese Munition erwerben. Derjenige, der es Dir nicht gibt, dem sagst Du, dass das Bundesinnenministerium diese Auffassung teilt, wenn die Muniton beschussrechtlich zugelassen (Ausnahme: verbotene Munition ohne BKA-Ausnahmegenehmigung) ist. Quelle: Mitteilung des BMI IS7-681 280/9 vom 27.01.2004 sowie BMI IS5-681 280/9 vom 13.03.1995 In dem schreiben vom BMI geht es aber nur um "kaliberindentische" Munition (z.B. 38 Special aus Revolver 357 Mag. ) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 Nein, es geht um jede für diese Waffe beschussrechtlich zugelassene Munition, soweit diese nicht verboten ist ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
jericho Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 In Antwort auf: Nein, es geht um jede für diese Waffe beschussrechtlich zugelassene Munition, soweit diese nicht verboten ist ! Gibts das Schreiben vom BMI irgendwo im Netz? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 Weiß ich leider nicht. Kannst ja mal nach der Quelle suchen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ulrich Eichstädt Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 Nee, ist nicht im Netz zu finden. Wir hatten die beiden Aktenzeichen im Zusammenhang mit dem Kaliber-Dilemma in Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern mal kurz auf VISIER-Online erwähnt (leider ohne daß ich den Schrieb real in den Händen gehabt hätte, nur zitiert). Man war dann auch nicht bereit, uns den Schrieb zu schicken oder auch nur gegenüber VISIER den Sachverhalt zu bestätigen. Offenbar ist nicht erwünscht, daß es hier rechtliche Klarheit im Volke gibt - angeblich wurden die Bundesländer und Beschußämter informiert, aber scheinbar hat sich das noch nicht überall rumgesprochen. Verwirren nützt, verwirren schützt (oder wie das hieß...) Aber anhand des Aktenzeichens sollte jeder Sachbearbeiter in der Lage sein, mal an seinen Aktenschrank zu gehen und nachzuschauen - oder zumindest stutzig werden, daß sich "das Volk" sicher solche Aktenzeichen nicht aus den Fingern saugt und mal in Berlin nachfragen bzw. bei seinem zuständigen Landes-Innenministerium, denn die müssen es auf jeden Fall haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: Dann frag halt Deinen SB, was Du tun sollst. Genau das habe ich heute gemacht. Da ich gerade in der Nähe war bin aufs Amt um zu fragen ob ich den erworbenen Wechsellauf (7,65 Para) für meine SIG210 eintragen muss (obwohl ich der Meinung war das ich es nicht muss). Der Sachbearbeiter sagte darauf gleich "Ich habe gerade Ihre Akte hier, habe Nachricht bekommen das sie etwas erworben haben". Also, Wechsellauf eingetragen und 12,78 € abgenommen. Den Munitionserwerb habe ich aber nicht bekommen. Der Sachbearbeiter meinte das ich dafür eine Verbandsbestätigung brauche. Der Munitionserwerb kostet dann nochmals 25,56 € Ist das jetzt alles rechtens oder nicht? entschuldige, aber das ist jetzt echt unglaublich. da ist man (also das fwr, der forumkonsens und die meisten ämter) nun endlich zu dem schluss gekommen, dass man die wechselsysteme nicht eintragen muss, aber es dennoch zu empfehlen ist, damit man eine munitionserwerbsberechtigung hat, und dann dreht dir dein sachbearbeiter einen eintrag OHNE meb an... sag mal, wohnst du in schilda? dem amtsschimmel würde ich aber dampf machen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Brummpa Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 In Antwort auf: Nein, es geht um jede für diese Waffe beschussrechtlich zugelassene Munition, soweit diese nicht verboten ist ! Das sollte man schon etwas näher erklären. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Brummpa Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 In Antwort auf: sag mal, wohnst du in schilda? Leider nicht in Bayern, so wie es ausschaut. Aber mal Spass beiseite. Wechselsysteme und Läufe müssen nicht eingetragen werden, können aber bei Bedarf. Allerdings mit dem Munitionserwerb ist das so eine Sache. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fazzo Posted June 5, 2004 Share Posted June 5, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: In Antwort auf: Dann frag halt Deinen SB, was Du tun sollst. ... Also, Wechsellauf eingetragen und 12,78 € abgenommen. Den Munitionserwerb habe ich aber nicht bekommen. Der Sachbearbeiter meinte das ich dafür eine Verbandsbestätigung brauche. Der Munitionserwerb kostet dann nochmals 25,56 € Ist das jetzt alles rechtens oder nicht? entschuldige, aber das ist jetzt echt unglaublich. da ist man (also das fwr, der forumkonsens und die meisten ämter) nun endlich zu dem schluss gekommen, dass man die wechselsysteme nicht eintragen muss, aber es dennoch zu empfehlen ist, damit man eine munitionserwerbsberechtigung hat, und dann dreht dir dein sachbearbeiter einen eintrag OHNE meb an... sag mal, wohnst du in schilda? dem amtsschimmel würde ich aber dampf machen! @ wahrsager, o.G. habe ich genauso erfahren müssen. Waffenerwerb abstempeln lassen, WS wurde eingetragen und auf die Frage wo denn der MEB Stempel für das WS wäre meinte SB: "haben sie eine VEREINSbestätigung für die Schießdisziplin?". Antwortete ihm dass es vom Verein keine Bestätigungen mehr gäbe... Letztlich bekam ich die MEB eingestempelt unter dem Hinweis vom SB : " ..., er mache sich mal kundig" Gruß Fazzo Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted June 5, 2004 Share Posted June 5, 2004 In Antwort auf: Letztlich bekam ich die MEB eingestempelt unter dem Hinweis vom SB : " ..., er mache sich mal kundig" Da sieht man mal wieder, was wir für tolle Politiker, Minister und Ministerialbeamte haben, die es schaffen innerhalb von vier Wochen Vorschriften zu erlassen, wonach 10-jährige Kinder selbst unter Aufsicht nicht mehr mit der Luftpistole schießen dürfen, es aber nicht schaffen innerhalb von zwei Jahren mal anständige Leitlienien zu erlassen, wie denn mit ihrem eigenen Mist umzugehen ist. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
50AE Posted June 5, 2004 Share Posted June 5, 2004 In Antwort auf: Da sieht man mal wieder, was wir für tolle Politiker, Minister und Ministerialbeamte haben, die es schaffen innerhalb von vier Wochen Vorschriften zu erlassen, wonach 10-jährige Kinder selbst unter Aufsicht nicht mehr mit der Luftpistole schießen dürfen, es aber nicht schaffen innerhalb von zwei Jahren mal anständige Leitlienien zu erlassen, wie denn mit ihrem eigenen Mist umzugehen ist. Hallo Knight, zu deinen Ausführungen muß man nichts mehr hinzufügen! Gruß 50AE Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted June 5, 2004 Share Posted June 5, 2004 Moin, ich hab mal ein bisschen "Gegooglet." Beim BMI war leider nichts unter deinem Aktenzeichen zu finden. Hier jedoch ein Link: bdmp Klar zu lesen: Es geht um Munition gleicher Kaliber! Das WaffG sagt dazu doch klip und klar: Die MEB wird duch den Eintrag in der WBK erteilt! Für weiteren Mini-erwerb brauch ich einen Munitionserwebsschein... Hab ich was überlesen?? Gruß Gromit Link to comment Share on other sites More sharing options...
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