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IGNORED

Repetierflinte auf neue gelbe WBK


PieroS

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

habe bereits im Flinten-Forum gepostet, aber scheinbar gehört mein Tread eher hierher.

Habe neulich die Diskussion im Forum über das Thema "Repetierflinten auf Gelbe WBK" gelesen.

Nun, ich selber bin auch Sportschütze und seit Kurzem im Besitz der neuen Gelben WBK. Momentan habe ich zur Ausübung des Sportes eine Trapflinte, zusätzlich würde mich jedoch noch der Erwerb einer Repetierfline, mit gezogenem Lauf reizen.

Auf der WBK steht ja hinten klar und deutlich der Zusatz drauf: "Es wird auch die Erlaubnis erteilt, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen … zu erwerben."

Somit sehe ich persönlich kein Problem dabei eine schöne Flinte mit Slug-Lauf (z.B. Remington 870) auf die WBK zu kaufen.

Wie seht Ihr das?

Gibt es Empfehlungen (Modell) bezüglich Repetierflinten mit gezogenem Lauf?

Viele Grüsse aus München

Piero

Geschrieben

In Antwort auf:

Auf der WBK steht ja hinten klar und deutlich der Zusatz drauf: "Es wird auch die Erlaubnis erteilt, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen … zu erwerben."

Somit sehe ich persönlich kein Problem dabei eine schöne Flinte mit Slug-Lauf (z.B. Remington 870) auf die WBK zu kaufen.

Wie seht Ihr das?

Piero


Wie du schon selbst sagtest, sieht der Gesetzgeber diese Möglichkeit vor.

§ 14 Abs. 4 WaffG

Geschrieben

In Antwort auf:

Gibt es Empfehlungen (Modell) bezüglich Repetierflinten mit gezogenem Lauf?


Die Frage ist, was Du damit machen willst: Soweit mir bekannt, sind Flinten mit gezogenen Läufen für Schrot Schrott, erhöhen jedoch für Slugs insbesondere auf längere Distanzen (50-100m) die Präzision.

Die Suchfunktion ergab folgendes:

Thread 1 Thread 2 Thread 3 Thread 4

Geschrieben

Denken wir doch noch einen Schritt weiter:

Was wäre, wenn man sich für die Repetierflinte mit gezogenem Lauf einen glatten Wechsellauf (falls bei gängigen Pumpen wie der 870 technisch machbar) zulegt ?

Wechselläufe im gleichen oder kleineren Kaliber sind ja prinzipiell ohne Erwerbsberechtigung zu erwerben, eine Eintragung muss derzeit auch nicht erfolgen.

JM

Geschrieben

tja, der erwerb wäre kein problem, da du den glatten lauf erwerben und besitzen darfst. aber der zusammenbau würde dazu führen, dass du eine waffe besitzt, die du nicht besitzen darfst. also: kaufen kannst du den lauf, benutzen aber nicht, so widersprüchlich das auch erscheint.

vergleichbar vielleicht mit dem pistolengriff für flinten: darf auch erworben werden, aber nicht rangebaut.

crazy.gif

Geschrieben

Hallo Sachbearbeiter

wie kommst du denn auf diese Aussage? Liest du denn auch das Waffengesetz, oder interpretierst du nur deinen Durchflug durch die verschiedenen §§? Also, wenn du dein Halbwissen genauso bei deiner Kundschaft anwendest, immer vorausgesetzt, du hast solche Aspiranten, sage ich nur, arme Antragsteller.

Ich denke mal, jetzt wird dein berühmtes Umschwenken mit Vernebelungstaktik wieder folgen.

Wenns dein Hobby ist, warum nicht, es gibt seltsamere Freizeitbeschäftigungen.Ich kannte mal einen Müllmann, der verglich sich immer mit einem Polizisten. Immer nach dem Motto, wir Uniformträger müssen zusammen halten. War aber sonst ganz nett, der Mensch.

Steven

Geschrieben

In Antwort auf:

tja, der erwerb wäre kein problem, da du den glatten lauf erwerben und besitzen darfst. aber der zusammenbau würde dazu führen, dass du eine waffe besitzt, die du nicht besitzen darfst. also: kaufen kannst du den lauf, benutzen aber nicht, so widersprüchlich das auch erscheint.


Analog dieser Argumentation dürfte man für eine .45er zwar ein 9mm Luger Wechselsystem erwerben, aber nicht montieren, da man dann eine Pistole 9mm Luger hätte, die aber nicht in der WBK eingetragen ist (sprich: für die keine Erwerbs- bzw. Besitzerlaubnis vorliegt). Das ist natürlich nicht so, daher kann rein aus der Analogie heraus geschlossen werden, dass die Montage des glatten Wechsellaufes ok sein sollte.

In Antwort auf:

vergleichbar vielleicht mit dem pistolengriff für flinten: darf auch erworben werden, aber nicht rangebaut.


Nein, das ist meiner bescheidenen Meinung nach nicht vergleichbar. Eine Repetierflinte mit Pistolengriff ist ein verbotener Gegenstand. Eine Repetierflinte mit gezogenem Lauf, der durch einen glatten Wechsellauf ersetzt worden ist, ist das nicht.

bye knight

Geschrieben

knight,

interessanter vergleich, da ist was dran...

ausser vielleicht, dass glattläufige repetierer explizit aus der neuen gelben ausgeschlossen sind...

aber eindeutig ist das alles tatsächlich nicht, da hast du recht.

hmmm...

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Hallo Sachbearbeiter

wie kommst du denn auf diese Aussage?


flinte = glatter lauf


Ach so.

Also Flobert, glatter Lauf = Flinte.

Rep. 12/76 mit gezogenen Lauf = Büchse.

Steven

Geschrieben

Hi Leute,

danke für die zahlreichen Postings,scheinbar ist es also wirklich O.K. einen Vorderschaftsrepetierer mit gezogenem Lauf zu erwerben. Habe auch nochmals das neue Waffengesetz durchgesehen und die Verwaltungsverordnung und bin zu dem Schluss gekommen (wie die meisten von Euch), dass es dagegen rechtlich nichts einzuwenden zu gibt.

-> Lieber Sachbearbeiter, kööntest Du mir bitte nochmal exakt erklären warum es nicht gehen soll? Wäre nett, damit ich, falls es wirklich ein echtes Argument dagegen gibt, mir den Gedanken aus dem Kopf schlage.

Aber richtig rechtlich zu begründen wieso man keinen Repetierer mit gezogenem Lauf kaufen soll ist es denke ich nicht...

Viele Grüsse

Piero

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Hallo Sachbearbeiter

wie kommst du denn auf diese Aussage?


flinte = glatter lauf


Ach so.

Also Flobert, glatter Lauf = Flinte.

Rep. 12/76 mit gezogenen Lauf = Büchse.

Steven


wie sonst ist denn die definition von flinte? ich hab das mal so gelernt.

oder ist kugel = büchse und schrot = flinte?

kann man also eine 22er büchse mit ner schrotpatrone zur flinte machen?

confused.gif

Geschrieben

Danke für die Unterstützung!

Aber mal im Ernst: hat einer von Euch/kennt einer von Euch zufällig jemanden aus dem Bekanntenkreis, der eine Rep.Flinte mit gezogenem Lauf auf die neue gelbe WBK bekommen hat? Wie gesagt, ich sehe da eigentlich rechtlich kein Problem, ist ja klar und deutlich im Gesetz definiert (Erlaubnis erteilt ... Repetierlanwaffen mit gezogenem Lauf ... zu erwerben...)

Geschrieben

In Antwort auf:

Danke für die Unterstützung!

Aber mal im Ernst: hat einer von Euch/kennt einer von Euch zufällig jemanden aus dem Bekanntenkreis, der eine Rep.Flinte mit gezogenem Lauf auf die neue gelbe WBK bekommen hat? Wie gesagt, ich sehe da eigentlich rechtlich kein Problem, ist ja klar und deutlich im Gesetz definiert (Erlaubnis erteilt ... Repetierlanwaffen mit gezogenem Lauf ... zu erwerben...)


Hallo Piero,

einer unserer WO-Kollegen hat es wohl geschafft, hatte aber gleichzeitig einen Jagdschein.

Einige andere bekamen vom Händler nicht mal eine verkauft.

Bemühe doch u.a. mal die Suchfunktion.

Wolli

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo Sachbearbeiter

wie kommst du denn auf diese Aussage? Liest du denn auch das Waffengesetz, oder interpretierst du nur deinen Durchflug durch die verschiedenen §§? Also, wenn du dein Halbwissen genauso bei deiner Kundschaft anwendest, immer vorausgesetzt, du hast solche Aspiranten, sage ich nur, arme Antragsteller.

Ich denke mal, jetzt wird dein berühmtes Umschwenken mit Vernebelungstaktik wieder folgen.

Wenns dein Hobby ist, warum nicht, es gibt seltsamere Freizeitbeschäftigungen.Ich kannte mal einen Müllmann, der verglich sich immer mit einem Polizisten. Immer nach dem Motto, wir Uniformträger müssen zusammen halten. War aber sonst ganz nett, der Mensch.

Steven


Steven, da ist wohl eine kleine (oder größere pissed.gif) Entschuldigung fällig. In diesem Ton bitte nicht !!!

Zur Sache hat Dich Wahrsager inzwischen ja schon aufgeklärt...

Geschrieben

Wenn man aus einer Büchse lange genug Stahlschrot verschießt, dann mutiert sie mit der Zeit zur Flinte, weil sie dann einen glatten Lauf hat. Muß ich diese Waffe dann von der Grünen auf die Gelbe umtragen lassen?

hemo

rolleyes.gif

Geschrieben

Hallo SB

warum willst du eine Entschuldigung von mir? Eine Flinte mit einem gezogenen Lauf ist immer noch eine Flinte. Laut Gesetz darf man Langwaffen mit gezogenen Lauf auf Neue Gelbe WBK kaufen. Also ist dein Nada falsch. Für einen Sachbearbeiter im Waffenrecht ist diese Aussage nicht akzeptabel. Also sage ich mir, du hast deine Hausaufgaben nicht gemacht, oder bist kein SB im Waffenrecht. Such es dir aus. Ich kann auch bei der Anmeldung "Entscheidungsträger" als Pseudonym angeben und fröhlich wärend meiner Arbeitszeit posten. Mein zuständiger Sachbearbeiter hätte nicht die Zeit, den lieben langen Tag halbwissen zu schreiben.

So long

Steven

Geschrieben

Also Dein Ton gefällt mir einfach nicht, zeugt davon, dass Du leider keinen Anstand hast und ist hier deshalb nicht angebracht. Wenn Du nur etwas Format hast, entschuldigst Du Dich dafür und dann schwamm drüber. smirk.gif

Zur Sache: die mir bekannten Waffensachkundebücher weisen Flinten per Definition als Waffen mit glatten Läufen aus und ich bin mir sicher, dass fast alle SB eine Flinte mit ausschließlich glatten Läufen in Verbindung bringen. rainbow.gif

Wenn man etwas tiefer in die Materie einsteigt, stellt man fest, dass es Flinten gibt, die sich der Bezeichnungsweise von Waffen mit gezogenen Läufen anschließen, da aus diesen Randfeuerpatronenmunition (also z.B. 5,6mm glatt oder 6 bzw. 9mm Flobert glatt) verschossen werden können, da es wegen dem geringeren Schrotgewicht und dem kleineren Korndurchmesser für solche Waffen wohl früher mal spezielle Einsatzgebiete gab.

Brenneke-Flintenlaufgeschosse sind meines Wissens trotz schräggestellter Führungsrippen für glatte Läufe konzipiert und passen sich der Chokebohrung an (richtig ?)

Dem Thread ist zu entnehmen, dass es offensichtlich trotzdem Flinten mit gezogenenem Lauf gibt. Ich tippe mal auf Vorderschaftsrepetierflinten, denn bei anderen kann ich es mir gar nicht vorstellen. Solche sind mir in der Praxis in Bezug auf die neue gelbe WBK allerdings noch nicht untergekommen und scheinen deshalb entweder sehr selten zu sein oder aber auch keiner genehmigten Sportordnung eines anerkannten Landesverbandes anzugehören.

Sollte letzteres der Fall sein, scheidet eine Eintragung auf die neue gelbe WBK aus, da diese dann nicht durch § 14 Abs. 1 (schießsportlicher Zweck der Waffe innerhalb der genehmigten Sportordnung eines zugelassenen Schießsportverbandes) gedeckt wäre.

Geschrieben

Hallo SB, zu Deiner Antwort kann ich nur - wie bei Radio Jerevan - posten: Im Prinzip ja, aber...

- Es gibt Flinten mit gezogenen Läufen (z.B. Repetierflinte von Maverick oder, siehe hier auch als Side-by-side), die Slugs besser stabilisieren als glattläufige Flinten.

- Da sich Schrot daraus zwar verschießen läßt, das jedoch zu erheblicher Streuung führt, sind sie für die mir bekannten Sportarten zwar nicht verboten, sicher aber höchsten suboptimal einsetzbar.

Eine Legal-Definition, was Flinte und was Büchse ist, habe ich nicht gefunden. Jedoch wird im WaffG bei der Passage ja gar nicht von Repetierbüchsen gesprochen, sondern von Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen. Dies liegt zweifelsfrei bei einer solchen Flinte vor.

Somit müßtest Du die Repetierflinte mit Paradoxlauf auch auf WBK Gelb (neu) eintragen, wenn nicht solche Läufe in der Sportordnung des Antragstellers verboten sind.

BTW: Es ist wohl wie mit Nadelbäumen. Wohl die Mehrzahl der Bevölkerung bringt Nadelbäume mit Immergrün in Verbindung, aber die Lärche wirft auch jeden Herbst die Nadeln ab...

Geschrieben

sachbearbeiter,

stimme grösstenteils mit dir überein... aber es gibt doch sportliche flintendisziplinen, in denen nur mit slugs geschossen wird. sind denn gezogene läufe in diesen disziplinen verboten?

steven,

wenn du dich hier über halbwissen aufregst, dann belege doch bitte deine eigenen behauptungen wie "eine flinte mit gezogenem lauf ist immernoch eine flinte". es gibt überhaupt keinen grund hier derart pampig zu werden, während man selber seinen eigenen ansprüchen nicht genügt.

ich bin der meinung, eine flinte zeichnet sich durch einen glatten lauf aus. so hab ich es in der sachkunde gelernt. ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, denn ich bin NICHT der meinung, dass ich unfehlbar bin.

wenn also sachbearbeiter sagt "keine flinte auf neue gelbe", dann spricht er sich DAMIT eigentlich nicht gegen eine BÜCHSE in 12/76 auf neue gelbe aus.

hier übrigens ein paar definitionen von "flinte", die ich über google gefunden habe:

Flinte , ursprünglich Bezeichnung für eine um 1620 aufgekommene Handfeuerwaffe mit * Flintschloss, abgeleitet von englisch "flint" (Feuerstein). Heute bezeichnet man mit Flinte ausschließlich ein Jagdgewehr mit glattem Lauf, das für Schrot bestimmt ist, zum Unterschied vom Kugelgewehr, das Büchse genannt wird und im Allgemeinen einen * gezogenen Lauf hat.

Der Ausdruck "Schrotflinte" gilt deshalb als Pleonasmus, weil heute (mit Ausnahme der so genannten Flintenlaufgeschosse) bei Flinten immer Schrotpatronen Verwendung finden.

http://www.beyars.com/kunstlexikon/lexikon_2986.html

19. Welcher Unterschied besteht zwischen Büchse und Flinte ?

?? Eine Büchse ist ein Gewehr mit gezogenem Lauf für Einzelgeschosse.

?? Eine Flinte ist ein Gewehr mit einem glatten lauf zum Verschießen von Schrotladungen

oder Flintenlaufgeschossen

http://www.psvd-doellnitz.de/wafmuni.htm

und www.schuetzenverein-wallau.de/download/Waffensachkunde.pdf

Flinte = Gewehr mit glattem Schrotlauf

http://waffenmarkt24.com/baseportal/Lexikon/lex1

und http://www.jagd.boehle.org/waffen_l_eh.htm

Büchse

Langwaffe mit gezogenem Lauf.

Flinte

Langwaffe mit glattem Lauf für den Schrotschuß, früher auch für Muskete.

http://www.visier.de/kh_lexikon.html

und so weiter, und so fort.

und jetzt bist du dran, steve.

belege doch bitte dein wissen. ich lerne immer gerne dazu.

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