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IGNORED

Gelbe WBK - kaum zu glauben


Habakuk

Empfohlene Beiträge

Hallo Freunde von Pulver und Blei,

Inhaber einer gelben WBK bekommen beim Ordnungsamt in Speyer den "Erweiterungsstempel" ohne Gebühren und ohne jegliche Formalitäten in die WBK gedrückt.

Hingehen - Stempel abholen - und das war's.

Kaum zu glauben, aber ohne Gebühren geht es deshalb, weil keine gültige Gebührenverordnung vorliegt....ich hätte es nicht geglaubt, wenn ich nicht mehrere Schützenkollegen kennen würde, denen so Gutes widerfahren ist... AZZANGEL.gif

Und es ist leider nicht "mein" Ordnungsamt...werde mich aber morgen bei "meinem" erkundigen.

Sachen gibt's.... cool.gif

Gruß Habakuk

im FWR

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In Antwort auf:

Hallo Freunde von Pulver und Blei,

Inhaber einer gelben WBK bekommen beim Ordnungsamt in Speyer den "Erweiterungsstempel" ohne Gebühren und ohne jegliche Formalitäten in die WBK gedrückt.

Hingehen - Stempel abholen - und das war's.

Kaum zu glauben, aber ohne Gebühren geht es deshalb, weil keine gültige Gebührenverordnung vorliegt....ich hätte es nicht geglaubt, wenn ich nicht mehrere Schützenkollegen kennen würde, denen so Gutes widerfahren ist...
AZZANGEL.gif

Und es ist leider nicht "mein" Ordnungsamt...werde mich aber morgen bei "meinem" erkundigen.

Sachen gibt's....
cool.gif

Gruß Habakuk

im FWR


Hallo Habakuk,

und schön ist es in Speyer auch noch, das kann ich bezeugen!

Bei uns kostet die Neue Gelbe 60 Teuro!

(Hoffentlich darf ich die bald bezahlen chrisgrinst.gif, ich warte jeden Tag!

Schöne Grüße,

Wolli

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Habe die "neue" heute auch erhalten. cool.gif

Muß aber 60 Teuros überweisen.

Übrigens ist der 2/6-Passus auch drin.

ABER: Meine Frage per e-mail an den SB:

" Noch eine Frage am Rande: Wenn nach einem eventuellen Prozess dieser Passus gestrichen würde, käme man dann noch in den "Genuss" der Streichung, wenn man die WBK bei Erhalt ohne schriftlichen Widerspruch gegen eben diesen Eintrag

akzeptiert?"

ANTWORT DES SB:

"Selbstverständlich gelten nachträglich eingetretene

Gesetzesveränderungen für alle, also auch für diejenigen, die diese Änderungen nicht erstritten haben.

MfG ...SB"

Wolli

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Ist es denn nicht eine "ganz normale" Auflage, wenn sich

herausstellt (erstitten wird, oder was auch immer) dass

diese Regel nicht für die neue Gelbe gilt.

Das Gesetz wird ja nicht geändert, sondern dessen Anwendung.

Vielleicht wird das dann in den Verwaltungsvorschriften noch

ausgeführt, aber das ist doch egal.

Wenn es keine Auflage wäre müsste es nicht in der WBK stehen,

dann wäre es ja schon so (vom Gesetz her) klar.

Aber wenn sich die Anwendung ändert, wird dann die Auflage

gestrichen? -Muss sie das -Ist sie rechtswidig

Oder kann sie bestehen bleiben, weil gegen sie nicht angegangen wurde?

Das würde ich mich fragen.

Oder den Sachbearbeiter bitten es (grübel, grübel, schon spät)

in etwa so zu formulieren:

Laut Gesetz ist ...(die Regelung)

oder laut §...

Denn wenn die Auslegung nicht stimmt muss dann der Zusatz

gestrichen werden, oder denke ich falsch?

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Als rechtswidrig festgestellte Auflagen sind von der Waffenbehörde gebührenfrei zu streichen. Das gab es immer schon (z.B. bei der alten gelben WBK stand oft drin, dass der Austritt aus dem Schützenverein zu melden ist). Das war keine Auflage zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und insofern unzulässig.

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In Antwort auf:

(z.B. bei der alten gelben WBK stand oft drin, dass der Austritt aus dem Schützenverein zu melden ist).


mein SB erklärte mir diesen passus damit, dass bei ausscheiden aus verein der munerwerb gestrichen wird da kein bedürfnis mehr dafür.

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Ich pflegte zu meinen Mitarbeitern in dem Falle zu sagen:

"Prima, gute Arbeit - und jetzt suchen Sie mir bitte das passende Aktenzeichen bzw. Geschäftszeichen heraus"

Dich kann ich nur darum bitten blush.gif:

Also: Mach bitte Nägel mit Köpfen grin.gif

Mouche

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Jemand der hier soviel Zeit = Steuergelder vergeudet, darf auch mal suchen gehen.


I wo Asta -ist doch dienstlicher Auftrag - der soll uns schreckliche Bande infiltrieren und im Auge behalten 021.gif021.gif021.gif

Mouche

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  • 2 Wochen später...

In Antwort auf:

Ich pflegte zu meinen Mitarbeitern in dem Falle zu sagen:

"Prima, gute Arbeit - und jetzt suchen Sie mir bitte das passende Aktenzeichen bzw. Geschäftszeichen heraus"

Dich kann ich nur darum bitten
blush.gif
:

Also: Mach bitte Nägel mit Köpfen
grin.gif

Mouche


So "Zehner", hab das Urteil jetzt gefunden (VG Freiburg, AZ: 9 K 972/95, rechtskräftig seit 25.04.1997). Ich zitiere auszugsweise die interessante Passage:

"Entgegen der Auffassung des Beklagten dient die Auflage, die Beendigung der Jagdausübung bzw. des Schießsports anzuzeigen, nicht der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 5 WaffG." (entspricht §9 Abs. 1 und 2 WaffG2002).

Zufrieden Mouche ? grin.gif

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