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IGNORED

VwV zum WaffRNeuRegG


steven

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Antwort auf:

So, übers Wochenende hattet ihr viel Zeit, auf mir rumzudreschen. Geht ja wirklich ganz schön der Punk ab hier. Aber was anderes hab ich auch gar nicht erwartet.
chrisgrinst.gif


das kommt davon, wenn man am wochenende nicht ins büro geht grlaugh.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Also nochmals: wo bitteschön sind die Ungerechtigkeiten im Gesetz. Zähl doch mal konkret was auf !!! Ein Antragsverfahren dauert bei mir im Schnitt drei Wochen.


Ich denke es geht bei der Kritik am WaffG auch nicht um die Antragsbearbeitung. Die Kritik richtiet sich viel mehr gegen die Gesetzesinhalte. Und ich dachte, ich hätte in meinem vorherigen Posting genügend Ungerechtigkeiten aufgezählt.... rolleyes.gif

bye knight

Geschrieben

"Es-gibt-schlimmeres-Denke". Hmmm. Wollte halt mal vergleichen. Gut, dann andersrum. Wo klappts denn besser als im Waffengesetz ? Im Steuerrecht ? Im Sozialrecht ? Im Strafrecht ? confused.gif

Du sagst was von Vereinszwang, Bedürfnisprinzip, Psychotest für unbescholtene Bürger, Eingriff in die Autonomie des Sports. Dazu folgendes:

1. Vereinszwang: Niemand zwingt Dich zum sportlichen Schießen im Verein. Wenn Du eigene Waffen haben möchtest, muss das schon an Voraussetzungen gebunden sein oder soll jeder x-beliebige Bürger sich als Sportschütze ausgeben können ? Mach Dir da mal Deine Gedanken...

2. Das Bedürfnis ist genau dieser Punkt und hat sich doch wahrlich - wie auch in anderen Ländern - bewährt. Eine Waffe ist kein Spielzeug und gehört nur in die Hände von Menschen, die es ernsthaft für etwas benötigen (z.B. zum Schießsport).

3. Psychotest: darüber kann man wahrlich streiten und ich halte persönlich auch nicht viel von dem Ding (da den Test meines Erachtens sowieso 99% bestehen).

4. Eingriff in die Autonomie des Sports: das ist jetzt interessant. Die Selbständigkeit und Unabhängigkeit des Schießsports wird vom WaffG nie und nimmer ungerecht behandelt. Wo denn ?

Es ist doch unbestritten stinkeinfach, als unbescholtener Sportschütze an eine Waffe zu kommen. Das war nach altem WaffG so und daran hat sich auch nix geändert. Was daran Gängelung oder Ungerechtigkeit sein soll, musst Du mir echt mal erklären. tongue.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

"Es-gibt-schlimmeres-Denke". Hmmm. Wollte halt mal vergleichen. Gut, dann andersrum. Wo klappts denn besser als im Waffengesetz ? Im Steuerrecht ? Im Sozialrecht ? Im Strafrecht ?
confused.gif


du willst es einfach nicht verstehen.

man muss sich doch mit missständen nicht abfinden, nur weil es noch schlimmer sein könnte oder in anderen bereichen schlimmer ist!

zu 1. und 2.:

ich hab mir meine gedanken gemacht, glaub mir. der waffenbesitz für nicht organisierte schützen ist de facto erschwert. und ich will nicht, dass sich jeder x-beliebige als sportschütze ausgibt, ich will dass das nicht mehr nötig ist. wenn jemand den gegenstand "waffe" kaufen will, dann sollte er das tun können.

eine rennmaschine oder ein 500ps-mercedes sind auch keine spielzeuge, aber man braucht nicht mal einen führerschein um sie zu kaufen. geschweige denn muss man mitglied in einem rennsportclub sein.

komm jetzt nicht mit "das ist was anderes". ganz nüchtern betrachtet (ohne den "böse-waffen-quatsch") ist es das nicht. und hier kommen wir zum kernbegriff meiner postings: GERECHTIGKEIT! denk mal über den begriff nach. das bedeutet nicht "alles ist erlaubt". aber es bedeutet, dass einschränkungen einen grund haben und sinn machen müssen.

3. schön, dass du den test für unnütz hältst. aber deine begründung ist wieder mal haarsträubend: "da den Test meines Erachtens sowieso 99% bestehen" eek2.gif ... du glaubst also, dass mehr als 1% der unter 25-jährigen gemeingefährliche irre sind? gaga.gif

4. auschlusss gewisser waffen vom sportlichen schiessen, genehmigungspflicht der sportordnungen, einschränkungen diverser disziplinen (idpa, ipsc, coboy action...) ... noch nie von gehört?

Geschrieben

@SC, der war gut ! icon14.gificon14.gif021.gif

Wahrsager, Wahrsager. Du willst es doch nicht wahrhaben. Sportschießen ist nicht ein Sport wie Federball oder Hallenhalma. Da hat man ein gefährliches Teil zuhause liegen und deshalb hat der Gesetzgeber (zurecht) auch ein Bedürfnisprinzip geschaffen, das sich seit etlichen Jahren bewährt hat und keinem ernsthaften Schützen zum Verhängnis geworden ist. Wo ist denn da die Gängelung, wenn man mit einem Wisch bestätigt, dass man das tut, was man beantragt hat ? Quatsch mit So0e... icon13.gif

Gerechtigkeit ist im Waffengesetz absolut gegeben. Jeder der die geringen Erlaubnisvoraussetzungen erfüllt, kommt zu seiner Waffe.

Zum Psychotest: aus den 99% hätte ich auch 100% machen können. Das 1% sind keine gemeingefährliche Irre sondern wohl mehr - ich sags mal vorsichtig: geistig unterbemittelte. smirk.gif Deine Auslegung ist deshalb nicht nur haarsträubend sondern sehr extrem.

Das von Dir unter Nr. 4 genannte ist mir sehr wohl bekannt und wiederum wegen dem Bedürfnis erforderlich. Bei den vielen zum Sportschießen erlaubten Waffengattungen ist ja wohl auch genügend für jeden Sportschützen dabei, oder ? Wenn nicht, würde ich an Deiner Stelle jetzt wieder gut überlegen...

Im übrigen möchte ich den Händler sehen, der Dir einen 500PS-Mercedes ohne Vorzeigen des Führerscheines verkauft. Der könnte dann bald Gummibärchen auf dem Jahrmarkt anbieten... grin.gif

Geschrieben

du wirfst da wieder mit den begriffen "zu recht" und "bewährt" um dich, ohne sie jemals zu belegen oder zu erklären. es ist also alles richtig, weil es zu recht ist, und das alte waffg hat sich bewährt weil es sich bewährt hat und eingriffe in die autonomie des sports gibt es nicht und wenn doch, hat man seine gründe. alles klar.

aber was gerechtigkeit bedeutet, solltest du doch mal nachschlagen.

was deinen badmintonvergleich angeht: denk mal an baseball, dann wird der vergleich schon wackeliger...

und um ein auto zu kaufen, musste ich noch nie einen führerschein vorzeigen. einen führerschein braucht man nur, um ein auto legal in der öffentlichkeit zu fahren.

got it?

aber selbst wenn du es jetzt schnallst, wirst du es jetzt nicht zugeben.

Geschrieben

In Antwort auf:

Da hat man ein gefährliches Teil zuhause liegen


so.

und jetzt möchte ich dich bitten, in ein paar worten zu erklären, was an einer waffe gefährlich ist.

ganz im ernst - ich wette, das kriegst du nicht hin, ohne emotional zu argumentieren oder olle pazifistenklischees zu verwenden.

aber versuch's mal.

chrisgrinst.gif

Geschrieben

Hi Sachbearbeiter

OK konkrete Ungerechtigkeit. Sammler WBK beantragt. Wissenschaftlich technisch. 99% der Kanonen sind nach 1945 entwickelt. Bekomme die Auflage, Herstellungsjahr bis 1945. Kam dem Sachbearbeiter auch komisch vor, sagt aber, dass er die alten VwV einhalten muss. Gibt mir den Rat zu klagen. Beknackt nichtwar, ist aber so.

Wie würdest du doich verhalten. Nur mutig voran und die VwV ignorieren!?

Steven

Geschrieben

@Wahrsager und Mark + Pfennig: Waffen sind gefährlich. Das muss ich hier wohl am allerwenigsten begründen. Wenn ihr das nicht wisst, solltet ihr am besten gar keine besitzen. Im übrigen schließ ich mich nicht Eurem Niveau an.

@Steven: Der SB wundert sich über seine eigenen Auflagen ? Sorry, aber das ist mir zu hoch. Du meinst wahrscheinlich, dass im Gutachten eines Sachverständigen so was drinstand, der sich an der WaffVwV orientiert hat. Hört sich auf den ersten Blick wirklich hart und ungerecht an. So hätte ich vermutlich nicht entschieden. Aber ohne genauen Hintergrund erlaube ich mir kein Urteil hierzu.

Geschrieben

In Antwort auf:

...Wenn ihr das nicht wisst, solltet ihr am besten gar keine besitzen...


Zu spät, die Hessen kommen!

In Antwort auf:

Im übrigen schließ ich mich nicht Eurem Niveau an...


Hmm, kannste nicht folgen? Hast Du etwa studiert?

MP

Geschrieben

.....und ich laß schon mal meine kleinen SIGs mit den Nachbarberettas spielen. Die spielen immer dasselbe: "Wumm-Wumm".

Schlimm wäre es nur, wenn die Bengels "verstecken" spielen würden.

aber "WummWumm" ist doch harmlos.

hemo

Nicht schimpfen, SB laugh.gif

Geschrieben

Hallo Sachbearbeiter

"du meinst wahrscheinlich". Nein, ich meine nicht wahrscheinlich!

Das Gutachten bezog sich nicht auf die alten VwV, warum auch? Der Sachbearbeiter hält sich an Diese. Er sagte mir, ermuß sich an die VwV halten, auch wenn die nicht auf das neue Gesetz anwendbar sind. Er will keinen Ärger mit seinen Vorgesetzten. Also muß ich Wiederspruch einlegen, und wie ich den lieben Dr. Steegmann kenne auch wacker vor das Verwaltungsgericht ziehen. Die Richter haben ja sonst nichts zu tun. Im übrigen sehe ich aus deinen Antworten, dass du nichts dazugelernt hast. Jammern, leicht eine Waffe zu bekommen, alles nicht so schlimm. Ich bin kein Bittsteller sondern ich fordere mein Recht. Ihr seid die STAATSDIENER und Diener kommt von dienen. Wo kommen wir den hin, bzw. wo sind wir, wenn jeder Beamte ein Gesetz so auslegen kann, wie er gerade lustig ist? Warum kann man einen Beamten nicht für den Murks, den er fabriziert, haftbar machen. Dann würden die entweder gar nichts mehr machen, kommt ja auch vor, oder sie würden das Gesetz lesen und nicht interpretieren. Also ich meine nicht, sondern ich sage.

Steven

Geschrieben

In Antwort auf:

Jeder der die geringen Erlaubnisvoraussetzungen erfüllt, kommt zu seiner Waffe.


Ich glaube, wir haben ein unterschiedliches Verständnis von "gering"....

Im übrigen: Es geht nicht darum, dass es irgendwelche Voraussetzungen gibt, die erfüllt sein müssen. Es geht darum, dass die Voraussetzungen, die dabei zu erfüllen sind, auch einen Zweck erfüllen müssen. Und damit meine ich wirklich erfüllen und nicht nur Politker glauben, dass sie das erfüllen. Das gilt für diese Voraussetzungen genauso wie für die weiteren Auflagen. Und da ist nun mal einfach so, dass viele dieser Auflagen reine Repressalie sind. Eine Liste von solchen Regularien habe ich oben genannt. Wenn du darauf eingehst und mir belegen kannst, dass diese einen tatsächlichen Zweck erfüllen (= Sicherheitsgewinn steht in vernünftiger Relation zu den Auflagen), wäre ich dir dankbar.

bye knight

Geschrieben

Ich halte das ganze Bedürfnisprinzip für großen Murks und für eine üble Einschränkung meiner Bürgerrechte.

Ich bin keinesfalls dafür, daß Leute eine Waffe erwerben können, die nicht das nötige Verantwortungsbewußtsein oder die erforderliche Sachkenntnis haben. DAS sind nämlich die Faktoren, die man überprüfen muß, um die entsprechenden Risiken zu minimieren.

Aber die Frage, ob jemand ein "Bedürfnis" im Sinne des Gesetzes nachweisen kann, sagt über seine Qualifikation gar nix aus. Null, nada, zero, nitschewo.

Wenn es das Anliegen des Gesetzgebers ist, Schaden von der Bevölkerung abzuwenden, soll er gefälligst dort ansetzen, wo es tatsächlich um die Gefährdung geht, die ein Antragsteller möglichweise darstellen könnte. Irgendwelche künstlichen juristischen Konstrukte, die einzig und allein den offen ausgesprochenen Zweck verfolgen, "die Anzahl der Waffen im Volk möglichst gering zu halten," sind in einer freiheitlichen Demokratie völlig fehl am Platze, weil sie NICHTS mit der tatsächlichen Gefährdung bzw. deren Minimierung zu tun haben.

Wenn man den Besitz von Waffen allein deswegen reglementiert, weil man in ihrem bloßen mengenmäßigen Vorhandensein eine Gefahr sieht (ohne konkreten Bezug zum Individuum und seinen Handlungen), dann müßte man das fairerweise auch bei allen anderen Gegenständen tun, die eine potentielle Gefahr für menschliches Leben und Gesundheit darstellen.

Ich habe die Sache mal durchgerechnet. Ich weiß zwar die genauen Zahlen nicht mehr, aber das Risiko einer Legalwaffe, einen Menschen zu töten, ist um diverse Größenordnungen geringer als das eines Auto. Und das hat nichts mit der größeren Anzahl Autos in Deutschland zu tun - ich habe seinerzeit die Werte auf den einzelnen Gegenstand heruntergerechnet.

mfg

Trooper

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich habe die Sache mal durchgerechnet. Ich weiß zwar die genauen Zahlen nicht mehr, aber das Risiko einer Legalwaffe, einen Menschen zu töten, ist um diverse Größenordnungen geringer als das eines Auto.


Na gut, dann doch noch mal:

Ich habe meinem Sohn geholfen ein Referat über den Schiessport zu schreiben. Untr anderem haben wir viele Statistiken ausgewertet. Dass die Zahl der mit legalen Waffen verletzten Personen am geringsten ist wissen wir ja alle. Aber das schönste was rausgekommen ist ist die Tatsache dass in Badekleidung wesentlich mehr Personen "zu Schaden" kommen als mit legalen Waffen eek2.gif

Ich verkneife es mir jetzt die Statistik zu suchen weils eh keinen Sinn macht. Aber sollen jetzt Badehosen verboten werden?????

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Ich habe die Sache mal durchgerechnet. Ich weiß zwar die genauen Zahlen nicht mehr, aber das Risiko einer Legalwaffe, einen Menschen zu töten, ist um diverse Größenordnungen geringer als das eines Auto.


Na gut, dann doch noch mal:

Ich habe meinem Sohn geholfen ein Referat über den Schiessport zu schreiben. Untr anderem haben wir viele Statistiken ausgewertet. Dass die Zahl der mit legalen Waffen verletzten Personen am geringsten ist wissen wir ja alle. Aber das schönste was rausgekommen ist ist die
Tatsache
dass in Badekleidung wesentlich mehr Personen "zu Schaden" kommen als mit legalen Waffen
eek2.gif

Ich verkneife es mir jetzt die Statistik zu suchen weils eh keinen Sinn macht.
Aber sollen jetzt Badehosen verboten werden?????


Also wenn dafür die bisher erwerbsberechtigungspflichtigen Schusswaffen freigegeben werden... AZZANGEL.gif

==> JA! grlaugh.gif

Dein

Mausebaer cool.gif

Geschrieben

1.) Es ist eine Tatsache das Autos zum Fortbewegen konstruiert wurden und "Waffen" in erster Linie zum Töten. Das diese Ursprünglichen Entwickler "Ideen" ebenso leicht umfunktioniert werden können liegt in der Sache der Natur, den die Gegenstände an sich sind nicht zweckgebunden. Erst der Fahrer bzw. Schütze gibt diesen Gegenständen ihre Funktion vor.

2.) Es kann niemand wiederlegen das eine "Waffe" die auf einem Tisch liegt niemanden bedroht. Erst die Konstellation das diese "Waffe" in die Hände einer Person gelangt macht aus Ihr eine reale Bdrohung. Das ist der eigentliche Punkt.

Eine "Waffe" in der Hand eines Uniformierten Beamten signalisiert Sicherheit und "Rettung" Niemand wird dieses Phänomen anzweifeln. Eine "Waffe" in der Hand eines Zivilisten, der eventuell noch etwas "schäbig" gekleidet ist signalisiert automatisch "Gefahr" und "Unwohlsein" weil die Möglichkeiten und die Vielfalt die diese Person darstellt wesentlich grösser und unkalkulierbarer sind.

Geschrieben

Du gehst am Knackpunkt vorbei. Warum ist eine bewaffnete Person mit "Bedürfnis" ungefährlicher als eine bewaffnete Person ohne "Bedürfnis"? Denn es geht doch nur und allein um die potentielle Gefahr, die ein bewaffneter Bürger für seine Mitmenschen darstellt... oder?? confused.gif

Na, klingelts??

mfg

Trooper

P.S. Sorry, wenn ich schon wieder in statistische Gefilde abgeschweift bin, aber ich bin der Überzeugung, daß eine Gefährdunganalyse in erster Linie die tatsächlich vorhandenen Risiken, Schäden und Unglücksfälle beachten sollte, und nicht abstrakte "Das-ist-aber-nicht-der-ursprüngliche-Zweck"-Konstrukte.

Geschrieben

Nö, klingelt nicht (ich hör zumindest nix - ist ja auch gut mit Stroh gedämmt grlaugh.gif).

Ich find halt, dass man mit Waffen nur bestimmte Sachen anstellen sollte und nicht jeder Zweck frei sein darf. Den Leuten fällt so viel blödes Zeugs ein, dass man das lieber im Vorfeld unterbindet.

Vielleicht ein doofes Beispiel, aber eingängig: sinngemäß könnte man beim Auto fahren (das wird hier immer wieder gerne genommen, gell ? smirk.gif) das Bedürfnis für die Benutzung von Straßen und Wegen ansehen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder von Privatwegen, wo der Eigentümer die Überfahrt duldet. Fürs Naturschutzgebiet, den Fußgängerweg oder die Feuerwehrgasse hab ich kein Bedürfnis.

Geschrieben

In Antwort auf:

Wenn man den Besitz von Waffen allein deswegen reglementiert, weil man in ihrem bloßen mengenmäßigen Vorhandensein eine Gefahr sieht (ohne konkreten Bezug zum Individuum und seinen Handlungen), dann müßte man das fairerweise auch bei allen anderen Gegenständen tun, die eine potentielle Gefahr für menschliches Leben und Gesundheit darstellen.

Ich habe die Sache mal durchgerechnet. Ich weiß zwar die genauen Zahlen nicht mehr, aber das Risiko einer Legalwaffe, einen Menschen zu töten, ist um diverse Größenordnungen geringer als das eines Auto. Und das hat nichts mit der größeren Anzahl Autos in Deutschland zu tun - ich habe seinerzeit die Werte auf den einzelnen Gegenstand heruntergerechnet.


treffend formuliert!

ich habe mal ausgerechnet, dass in deutschland auf 4000 autos ein verkehrstoter PRO JAHR kommt.

(zugrundeliegend: 10000 tote, 40 mio autos).

@ sachbearbeiter:

wenn du schon bei dem führerscheinvergleich bleiben willst: ein 16-jähriger darf sich einen ferrari kaufen und damit auf privatgrundstücken herumheizen.

das motorrad meines vaters war jahrelang auf meine mutter zugelassen, obwohl die gar keinen führerschein hat. und sie ist auch nicht damit gefahren. der staat hat hier kein recht, ihr vorzuschreiben, ob sie sich ein motorrad kaufen darf.

In Antwort auf:

Ich find halt, dass man mit Waffen nur bestimmte Sachen anstellen sollte und nicht jeder Zweck frei sein darf. Den Leuten fällt so viel blödes Zeugs ein, dass man das lieber im Vorfeld unterbindet.


was die sinnvolle verwendung angeht: auch autos werden als waffe oder bei illegalen autorennen verwendet. dies würde aber nie jemand als rechtfertigung akzeptieren, dass man für den kauf eines autos einen führerschein und einen arbeitsweg von über 2km nachweisen müsste.

das bedürfnisprinzip widerspricht hier schlicht und einfach dem prinzip der freiheitlich demokratischen grundordnung. sicher kann es solche eingriffe in die rechte des bürgers geben, diese müssen aber begründet sein - siehe urteil zum lauschangriff: blosse vermutungen reichen nicht aus. hier ist also der staat in der beweispflicht, dass die beeinträchtigung, die diese regelungen mit sich bringen, im gesunden verhältnis zu einem tatsächlichen nutzen stehen. solche beweise bleibt man uns jedoch schuldig.

das blöde zeugs (schiessen auf verkehrsschilder oder menschen, wilderei, etc...) von dem du sprichst ist VERBOTEN. somit hat der staat eine handhabe, tatverdächtige zu verfolgen und täter zu bestrafen. gut so. daran rüttelt auch keiner.

eine präventivgesetzgebung, wie sie im falle des waffg vorliegt, ist aber sehr fragwürdig.

man vergleiche dies mal mit anderen bereichen - und so ein vergleich MUSS zulässig sein, denn ein juristisches problem ist ein juristisches problem. egal, worum es dabei geht.

denn wenn der gesetzgeber konsequent so vorginge, hätten wir bald ein alkoholverbot und chateau lafitte gäbe es nur noch mir erwerbsberechtigung oder auf dem schwarzmarkt. begründung? möglicher missbrauch.

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