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IGNORED

Munitionstransport nur noch bis 5 kg ?


neuss

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Es handelt sich mit Sicherheit nicht nur um gewerblichen Transport, und auch nicht nur um die reine Treibmittelmenge - denn bei unserem Landesjagdverband wird zwar einiges verschnarcht, aber der Justitiar ist ein ziemlich fitter Mensch, und daher neige ich dazu, dass doch wirklich als für mich als Jäger und Privatmann relevant zu betrachten, wenn sie's extra ins Vereinsblättchen reinschreiben.

Was jedoch nicht bedeutet, dass ich nicht ebenfalls davon ausgehe, dass ein Polizist bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle vermutlich nicht darüber Bescheid weiß...wie bereits realistischerweise angemerkt wurde. wink.gif

Im Übrigen mag das für euch Wiederlader ja eine interessante Frage sein mit dem Transport der verschiedenen Ladekomponenten - aber wieviel ärgerlicher ist das für beispielsweise Jäger, die keine Wiederlader sind und daher auf Fabriksmunition angewiesen? Was sind schon 100 Schuss Schrot... confused.gif

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dass ein Polizist bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle vermutlich nicht darüber Bescheid weiß...wie bereits realistischerweise angemerkt wurde.


Und welcher "normale" Schützenkamerad kennt sich realistischerweise aus, der nicht stundenlang hier im Forum sitzt und aus Mücken einen Elefanten macht? Ich denke es würden einen die Waffenhändler schon drauf hinweisen, wenns bzgl. Mun-Transport grawierende Änderungen geben würde ( sprich: neue Gesetzeslage ). Die Waffenhändler wollen sich ja nicht ins eigene Fleisch schneiden, wenn hinterher gefragt wird....so nach dem Motto.....z.B.:"Warum haben sie den Käufer denn nicht drauf hingewiesen, daß es verboten ist

50.000 Schuß .50BMG im PKW zu transportieren.

Gruß

Sentenced7

P.S. Ansonsten hab ich 4 Kilometer zu meinem Waffenhändler und da bin ich schnell daheim.............. AZZANGEL.gif

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Hallo zusamnmen !

Ich habe heute Morgen mit der BAM in Berlin telefoniert. Die Kollegen dort waren sehr freundlich und hilfsbereit. Zunächst erklärten sie mir, daß bei diesem Thema viel Panikmache mitspielt. Generell sind Transporte bis 20 kg Nettomasse kein Problem unter Beachtung der genannten Vorschriften. Es wurde bereits angeregt, die Klausel mit dem Feuerlöscher wieder mit Hilfe einer Ausnahmeregelung fallen zu lassen. Ein fertiges Begleitdokument gibt es nicht, ist auch nicht unbedingt erforderlich, sollte jedoch mitgenommen und ausgefüllt werden. Eine PDF-Datei wird mir heute noch zugehen.

Aber mal von allen sachlichen Informationen abgesehen:

Welcher normale Schütze bzw. Jäger hat die Nerven, sich stundenlang mit Behörden auseinanderzusetzen, um sich über Sachverhalte zu informieren, die mit seinem "normalen" täglichen Umgang aber überhaupt nichts zu tun haben ? An diesem Beispiel zeigt sich sehr deutlich ein wesentlicher Mißstand unseres Systems, der meines Erachtens mit für unsere derzeitige wirtschaftliche Lage verantwortlich ist. Nur eine radikale Durchforstung, Vereinfachung und Abgleich der Vorschriften, die selbst für Fachleute zunächst schwer durchschaubar sind und sich sogar gegenseitig widersprechen können, kann hier langfristig zu einer Verbesserung führen.

Vrsetzt Euch nur mal in die Lage eines Unternehmers, der einen Betrieb eröffnen bzw. erweitern will, in dem mit Gefahrstoffen in größeren Mengen umgegangen wird !!! Viel Spaß !!!

Viele Grüße

Matthias

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Vrsetzt Euch nur mal in die Lage eines Unternehmers, der einen Betrieb eröffnen bzw. erweitern will, in dem mit Gefahrstoffen in größeren Mengen umgegangen wird !!! Viel Spaß !!!


Das gilt doch nicht nur für diesen Bereich.

Wer sich in D selbstständig machen will, bekommt Knüppel zwischen die Beine, dass es nur so kracht. crying.gif

Angesichts dieser Tatsache ist die hohe Arbeitslosigkeit zum grossen teil selbst herbei geführt. gaga.gif

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Ja, kann euch nur recht geben. Ist zwar schon wieder OT aber weils´s so schön passt.

Habe letztens einen Bericht über einen "ICH-AG`ler" gesehen. War zuerst arbeitslos und hat sich mit Hilfe des Arbeitsamtes selbstständig gemacht. Er machte ein "Hundetaxi" auf und betreut Hunde wenn die Herrchen keine Zeit haben.

Arbeitsamt fand Idee super und hat gleich 600 Euro monatlichen Zuschuss bewilligt und ausgezahlt. Alles Bestens???

Nach ein paar Wochen kamen Gewerbeaufsichtsamt weil er jetzt ja ein Gewerbe hat. Dann musste er den "Personenbeförderungsschein" machen weil ja mal eine Oma mitsamt Ihrem Hundchen zum Tierarzt mitfahren könnte. Dann kam..... dann kam......

Es war der Wahnsinn. Der Mann hat´s wieder aufgegeben weil die Gebühren für die ganzen "Erlaubnisse" und Genehmigungen über 6000 Euro gekostet hätten.

JETZT kriegt er wieder Stütze und das sind statt 600 Euro halt 1600 Euro monatlich 021.gif

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Tut mir leid, dass Du zum lachen offensichtlich in den Keller gehen musst. Die andern hier tun sich da wesentlich leichter... grin.gif

Und falls Du es noch nicht wissen solltest. Schon Charlie Chaplin hat gesagt: "ein Tag ohne lachen ist ein verlorener Tag". (Snoopy ist übrigens auch der Meinung chrisgrinst.gif)

In diesem Sinne schönen Tach noch...

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(Also wie ich vermutet habe,es geht um gewerbliche Transporte und ein Problem, das eigentlich kein echtes ist, wurde wieder mal fürchterlich aufgebauscht, nur weil niemand richtig gelesen hat .) Zitat.

Warum so ängstlich und oder schlafende Hunde wecken?

Was das Nitropulver angeht: Ich bin sicher, "mein" Büchsenmacher pellt sich auf die Vorschriften ein Ei- er packt mit einer Fuhre seinen Geländewagen voll und fertig iss!

Er wird genausowenig eine orange leuchtende Fahne oder den berüchtigten dreieckigen gelben Aufkleber (Explosionsgefährlich- o.ä.- Ihr wißt schon)an sein Auto pappen, sowenig wie ich mit solchen Symbolen spazierenfahre wie Waffenembleme und oder deren Markenzeichen (COLT-Oval,

das verschnörkelte S&W oder wie oft gesehen: RUGER Firearms, und das mit 40 cm Durchmesser auf die Heckscheibe gepappt).

Wer also schlafende Hunde weckt, ist es selbst in Schuld, wenn diese anfangen zu bellen!!!

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Also um hier mal einiges klarzustellen:

1. Der liebe Hr. Brenneke hat damit NICHTS zu tun

2. Wie immer gilt auch hier, Unwissenheit schütz vor Strafe nicht, die Aussage "ich weiss

von nichts" hilft garnix

3. Gab es bisher für den privaten Bereich eine Ausnahme und der Feuerlöscher war nicht

nötig - ist er aber bei Pulver jetzt schon. Bei Pulver war er in der Vergangenheit

übrigends auch schon Vorschrift, jedoch gab es eine Ausnahme, die jedoch "auslief"

4. Die Meldungen in den Jagdzeitschriften werden von unserem Gefahrgutbeauftragten zur

Zeit mit den zuständigen Ministerien geklärt. Es gibt Differenzen im Bezug auf die

Auslegung der Vorschriften. Fakt ist, dass einige weisungsbefugte Stellen den Text so

auslegen, das es tatsächlich so wäre wie hier geschrieben und auch der Privatmann

einen Feuerlöscher etc. braucht - bei einer Menge über 5Kg BRUTTO !!!

5. Wäre es umständlicher, wenn es wirklich so kommen würden, jedoch können die Auflagen

mit geringerem Aufwand erfüllt werden, als hier teilweise in "Horrorszenarien"

geschildert wird.

Lustigerweise bezieht sich das Gesetz aufgrunddessen das ganze hier in Wallung gerät nur auf in Deutschland zugelassene KFZ's - d.h. ein Franzose oder Schweizer kann in Deutschland munter mit mehr als 5Kg. Brutto rumfahren - ohne diesen Vorschriften zu unterliegen... eek2.gif

Wenn Ihr euch noch ein bischen gedulden könnte kann ich hier mal den Text der Vorschriften und die unterschiedlichen Auslegungen reinstellen damit das transparenter wird.

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Lustigerweise bezieht sich das Gesetz aufgrunddessen das ganze hier in Wallung gerät nur auf in Deutschland zugelassene KFZ's - d.h. ein Franzose oder Schweizer kann in Deutschland munter mit mehr als 5Kg. Brutto rumfahren - ohne diesen Vorschriften zu unterliegen...
eek2.gif


das Shanghaien von 'Franzosen oder Schweizer' zu diesen 'Zweck' ist zu unterlaßen grlaugh.gif

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Hallo !

Genau, abwarten und lesen.

Habe mich mal bemüht und die Gesetze rausgesucht.

Aber als Laie ?!?!

Grade ist eine Anfrage von mir zum FWR raus, ob die für Schützen und Jäger mal ein allgemeinverständliches Statement zu der Thematik veröffentlichen können

Grüße

jürgen

der bis dahin versucht ruhig zu bleiben

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Lustigerweise bezieht sich das Gesetz aufgrunddessen das ganze hier in Wallung gerät nur auf in Deutschland zugelassene KFZ's - d.h. ein Franzose oder Schweizer kann in Deutschland munter mit mehr als 5Kg. Brutto rumfahren - ohne diesen Vorschriften zu unterliegen...

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das Shanghaien von 'Franzosen oder Schweizer' zu diesen 'Zweck' ist zu unterlaßen


Gilt das auch für "schweizer Munition" confused.gif021.gif

Gruß Andreas

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Hier die Antwort vom FWR.

Vielen Dank nochmals an Frau Meller icon14.gificon14.giffür die schnelle Auskunft und die Erlaubnis, die Antwort zu veröffentlichen.

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Sehr geehrter Herr Kreutz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Vorschriften des Gefahrgutrechts sind in

der Tat nicht ganz einfach zu durchschauen.

Nach unseren Recherchen gilt derzeit Folgendes:

Grundsätzlich unterliegt der Transport von Munition dem Gefahrgutrecht.

Es besteht zwar die Ausnahme, dass die Regelungen des ADR (Europäisches

Abkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der

Straße) nicht für den Transport durch Privatpersonen anzuwenden sind,

soweit die Güter in einzelhandelsgerechten Verpackungen transportiert

werden (Ziffer 1.1.3.1. ADR).

Diese Ausnahme ist jedoch durch Anlage 2 zur GGVSE (Gefahrgutverordnung

Straße und Eisenbahn), dort Ziffer 1.3, wieder eingeschränkt. Wörtlich

heißt es:

"1.3 Regelung zu den Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der

Beförderungsdurchführung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 im Straßenverkehr für

Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind, und im Schienenverkehr

a) Für die Anwendung des Buchstaben a gilt folgende Regelung:

Bei explosiven Stoffen der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.4 darf die

Gesamtnettoexplosivstoffmasse je Beför-

derungseinheit/Wagen 1 kg, bei Gegenständen darf die Bruttomasse je

Gegenstand mit Explosivstoff 5 kg je

Beförderungseinheit/Wagen nicht überschreiten. (...)"

Munition fällt unter die "Gegenstände", somit gilt die Bruttomasse von 5 kg

pro Beförderungseinheit. Auf Nachfrage beim Bundesverkehrsministerium wurde

uns mitgeteilt, dass die missverständliche Formulierung "Bruttomasse je

Gegenstand" sich nicht auf eine Patrone, sondern die jeweilige gesamte

Transportmenge beziehe.

Will man mehr als 5 kg Munition transportieren, so benötigt man, wie im RWJ

dargestellt, einen Feuerlöscher und den sog. "Gefahrzettel". Der

Gefahrzettel ist das orange-rote, quadratische Gefahrgut-Signet, welches

auf den Versandkartons der Munitionshersteller bereits aufgedruckt ist.

Die verschiedenen Gefahrzettel finden Sie im Internet über eine

Suchmaschine oder z.B. unter

http://www.uni-saarland.de/z-einr/sae/info/kva/adr.htm.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und

verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Sylvie Meller

----------------------------

Forum Waffenrecht e.V.

Landvogtei 1-3

D-79312 Emmendingen

Tel.: +49 (0)7641 - 92 92 18

Fax: +49 (0)7641 - 92 92 30

mailto:info@fwr.de

www.fwr.de

----------------------------

Fazit: Über 5kg Feuerlöscher an Bord. Dieser Gefahrgutzettel ist der Orangene Zettel, der an den Originalkartons angebracht ist. That´s all!

Also beruhigen wir uns wieder. Alles wird gut.

Grüße

Jürgen

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Munition fällt unter die "Gegenstände", somit gilt die Bruttomasse von 5 kg

pro Beförderungseinheit. Auf Nachfrage beim Bundesverkehrsministerium wurde

uns mitgeteilt, dass die missverständliche Formulierung "Bruttomasse je

Gegenstand" sich nicht auf eine Patrone, sondern die jeweilige gesamte

Transportmenge beziehe.


Genau das ist jedoch eine NEUE und vor allem aus heutiger Sicht falsche Auslegung.

Bisher war es so, dass die Formulierung "Bruttomasse je Gegenstand" sich auf die Patrone bezieht - denn die Patrone ist der Gegenstand - eine Verpackung ist eine Einheit die bezüglich Grösse und Gewicht variieren kann.

Wie kann denn eine "Transportmenge" ein Gegenstand sein??? gaga.gif

Es gibt einige Sachverständige die teilen die Meinung des Bundesverkehrsministeriums eben nicht, da der Begriff "Gegenstand" anderst definiert ist. Der Gegenstand ist der Aussage dieser Sachverständigen nach die Patrone und dies ist auch das einzige was wirklich Sinn macht.

Wir werden uns jedenfalls mit dieser Aussage nicht zufriedengeben und versuchen in Erfahrung zu bringen warum plötzlich bestehden Definitionen geändert werden.

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Mir war bis jetzt auch nur bekannt, dass es sich bereits bei der angegebenen Klasse 1 um Munition und Explosivstoffe generell handelt. Demnach kann es sich bei Munition nicht (nur) um einen "Gegenstand" im Sinne der angeführten Rechtsvorschrift handeln, obgleich eine Kiste natürlich auch ein Gegenstand ist. Die Unterklassen 1 bis 4 stellen lediglich Gefahren- bzw. Brandklassen dar. heillose Verwirrung. Da wurden vermutlich wieder einmal europ. Rechtsvorschriften "verdeutscht". Schreckliche handwerkliche Fehler.

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Oh wie Du wieder mal irrst, liebes Sachbearbeiterlein. grin.gif

In den Keller gehe ich um meine Muni zu stopfen.

Vor dem Rechner sitzend habe ich eigentlich die beste Laune, nur ab und an, wenn Du so wirres Zeug schreibst, bekomm ich Gesichts-Rheuma..... tongue.gif

Oh happy Day, dumdidumdidum....... chrisgrinst.gif

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