Zum Inhalt springen
IGNORED

MPU beim TÜV-Süd


knight

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Jep, hab ein ganzes Bündel gedruckte Broschüren von denen mit dem obigen Inhalt bekommen. Die Kosten für das vierseitige Gutachten (liest sich echt lustig, endlich mal was zur Erheitung der SB 021.gif) liegen bei ca. 150 Euro.

Soviel ich weiß, kostet das ganze beim Gesundheitsamt nur um die 100 Euro. Dann reichts sogar noch für den Kinderwaffenschein ! smirk.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Lustig ist leider hier gar nichts. Es ist totaler Schwachsinn auf Kosten von uns unter 25 Jährigen. Wenn du es so sinnlos findest, dann hoffe ich für die Jungschützen in deinem Kreis, dass du noch mit Karteikarten arbeitest und sie bis zu ihrem 25. Geburtstag nicht findest


Hallo Stefan,

ich verstehe deinen Zorn - aber SACHBEARBEITER kann für den Schwachsinn wirklich nichts.. rolleyes.gif

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben

Der Bund Deutscher Psychologinnen und Psychologen (Ordnung muß sein!) klagt nach internen Infos regelmäßig gegen den TüV wegen einer angeblich unqualifizierten Prüfung (und anderer Einmischungen) - die verwenden prinzipiell (nach Angaben eines der Macher dort) das österreichische Verfahren und kümmern sich recht wenig drum, ob's paßt oder nicht.

Zitat:

"Wir helfen Ihnen gerne - machen Sie den waffenrechtlichen Eignungscheck.

Unsere Fachpsychologen haben langjährige Erfahrung beim Entkräften von Eignungszweifeln. Die Untersuchung erfolgt mit aktuellen Testverfahren und beschränkt sich auf das für die waffenrechtliche Eignung Erforderliche."

Zitat Ende

- Langjährige Erfahrung aber sicher nicht mit Waffen-MPU's

- aktuelleRE Testverfahren als die im Dezember entwickelten?

Ich würde mich nicht darauf verlassen, daß das TüV-Gutachten später genauso anerkannt wird wie die neuen, die nach den Richtlinien der Uni D'dorf (Neuser-Projekt) ablaufen.

Und überhaupt: wer will schon mit nem TüV-Siegel auf dem Allerwertetsen rumlaufen oder sich mit einem Hammer von unten ans Schienbein klopfen lassen... 021.gifrolleyes.gif

Geschrieben

Hallo Habakuk,

ich weiß, dass Sachbearbeiter nichts dafür kann. Nur lustig machen darüber braucht sich nun auch keiner. Die ganze Sache ist schon traurig genug...

@Ulrich Eichstädt

Das TÜV-Gutachten erfüllt meines Erachtens alle vom Gesetz geforderten Kriterien. Da meine Sachbearbeiterin gesagt hat, dass es ihr egal ist, wer das Gutachten macht...

Und so wird es wahrscheinlich überall sein.

Da die Mehode, die an der Uni Düsseldorf entwickelt wurde, auch nicht mehr ist, als ein von Psychologen und sonst wem zusammengewürfeltes Testverfahren, kann ich prinzipiell von der Idee her keinen Unterschied feststellen. Solange nicht im Gesetz oder den Verordnungen drinsteht, dass genau dieses Verfahren angewendet werden soll, interessieren diese Bemühungen recht wenig. Außerdem muss ich mal festhalten, dass mich beim TÜV ein Psychologe begutachtet hat und der hat sein Diplom bestimmt nicht im Supermarkt gekauft. Das der Psychologenverband sich aufregt kann ich gut verstehen, die Preise, die mir nämlich von Psychologen für ein Gutachten genannt wurden lagen zwischen 150 und 2000! Euro. Noch Fragen?

Gruß Stefan

Geschrieben

Stefan, manche Dinge muss man mit Humor sehen können, auch wenns was Unangenehmes ist. Mir passt auch einiges nicht, aber davon geht die Welt nicht unter. (Wenn ich jetzt wieder mit den Schmetterlingen anfange, flieg ich wahrscheinlich raus...) gr1.gif021.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich würde mich nicht darauf verlassen, daß das TüV-Gutachten später genauso anerkannt wird wie die neuen, die nach den Richtlinien der Uni D'dorf (Neuser-Projekt) ablaufen.


Auf welcher rechtlichen Grundlage soll den so eine Entscheidung fallen? Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind ja nicht verpflichtend, sondern lediglich eine Empfehlung.

Ich habe z.B. vorher ganz genau mit dem LRA abgeklärt, wie der Wisch aussehen muss. Damit bin ich dann zum Psychologen.

Ich zitiere kurz mal daraus:

"Fachpsychologisches Zeugnis über die persönliche Eignung zum Umgang mit großkalibrigen Schusswaffen nach §6 Absatz 3 WaffG

Herr ????.. wurde am ????.. von mir nach anerkannten Testverfahren auf die Frage hin untersucht, ob Hinweise vorliegen, dass er noch nicht die nötige geistige und intellektuelle Reife für den Umgang mit großkalibrigen Schusswaffen besitzt.

Ich konnte mir an diesem Tag über den Betroffenen einen persönlichen Eindruck verschaffen und kam dabei zu folgendem Ergebnis:

In der Untersuchung des Betroffenen konnte ich keine Hinweise darauf erkennen, dass er noch nicht die nötige geistige bzw. intellektuelle Reife für den Umgang mit großkalibrigen Schusswaffen und Munition besitzt.

Es wird bestätigt, dass zwischen dem Gutachter und dem Betroffenen in den letzten fünf Jahren kein Behandlungsverhältnis bestanden hat. Der Gutachter versichert, dass der Betroffene in dem genannten Zeitraum nicht in einem derartigen Behandlungsverhältnis stand oder jetzt steht.

Datum / Unterschrift / Stempel"

Dieser Entwurf ist vom Landratsamt abgesegnet worden. Das eigentliche Gutachten ist jetzt natürlich viel umfangreicher geworden, aber das ist das Gerüst, auf dem es steht.

Geschrieben

Also, zur Klarstellung: Ich habe weder Aktien beim TüV noch an der Uni Düsseldorf oder gar beim Verband/Verbandinnen der Psychologinneninnen. Man klagt halt gern hier wie dort.

Und wenn der zuständige Sachbearbeiter schon die Anerkennung zugesagt hat, ist das okay, es geht ja nicht um dauernde Prüfung bis zur Rente (das kommt erst in der nächsten WaffG-Änderung - das war ein Scherz...)

Geschrieben

Vielleicht mal etwas zum Prüfverfahren: es gibt kein, ich wiederhole: KEIN!, Testverfahren, daß ermittelt, ob oder gar wann jemand ausrastet/straffällig wird/Suizid begeht.

Die Tests, die es bisher gibt, ermitteln Dinge wie soziale Integration, Konflikttoleranz, Persönlichkeitsentwicklung usw.

Aus diesen Teilergebnissen läßt sich eine statistische Wahrscheinlichkeit errechnen in Bezug auf z. B. Straftaten, Gewaltbereitschaft, Suizidgefahr, Neigung zu Krankheiten, Alkoholkonsum, Drogen, späteres Jahreseinkommen etc.

Also sehr allgemeine Aussagen, die den EINZELFALL nicht beschreiben (können).

Das Projekt der Uni D zielt in erster Linie darauf ab, einen Test zu entwerfen, der einfach zu handhaben ist (und damit preiswert sein kann) und der den Tester (!) juristisch absichert, daß ihm hinterher (also nach einer Straftat des Getesteten) nicht vorgeworfen werden kann, er hätte nicht vernünftig untersucht.

Das Verfahren ist übrigens ein ähnliches, wie bei Gutachten von Straftätern, die vorzeitig entlassen werden sollen. Allein diese Tatsache erweckt in mir massiven Widerstand!

Allgemein:

Man kann so ein Gutachten ja unter verschiedenen Gesichtspunkten machen. So z. B.

[*]maximaler Gewinn

[*]juristisch unanfechtbar

[*]möglichst hohe Durchfallquote (sowenig Waffen wie möglich...)

[*]möglichst geringe Durchfallquote (wenn man den Schützen wohlgesonnen ist...)

[*]nach Wunsch des Auftraggebers (wes Brot ich ess...)

[*]oder sogar nach wissenschaftlichen Kriterien mit objektivierbarem Ergebnis!

Da es leider für den letzten Punkt in diesem Zusammenhang keine verläßlichen Tests gibt, muß man sich eben für eine der anderen Möglichkeiten entscheiden.

Oder man hätte dem Gesetzgeber klarmachen müssen, daß er hier etwas fordert, was es nicht geben kann. Aber das war wohl leider keine Möglichkeit, nichtmal für die Psychologen. Aber die haben ja auch für alles Verständnis! wink.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich würde mich nicht darauf verlassen, daß das TüV-Gutachten später genauso anerkannt wird wie die neuen, die nach den Richtlinien der Uni D'dorf (Neuser-Projekt) ablaufen.


Unsere Waffenbehörde benennt den TÜV /Hessen auf Nachfrage sogar als Institution, welche diese Überprüfung vornimmt. Von daher denke ich, dass es damit keine Probleme zu diesem Thema geben wird.

Unser Gesundheitsamt dagegen hat Angst, sich die Finger schmutzig zu machen und lehnt die Durchführung solcher Überprüfungen von Anfanag an ab.

Gruß

Blacksmith

Geschrieben

Hab heute auch mal auf'm Landratsamt vorbeigeschaut.

Auf die Frage, wo ich ihrer Meinung nach die MPU machen soll/kann/darf wurde mir dann der schöne TÜV-Flyer gezeigt.

Also mach ich es halt auch da.

Witz am Rande:

Da nur ein Flyer vorhanden war, konnte man den mir natürlich nicht mitgeben. Kopieren war auch nicht, da geschützt, aber immerhin konnte ich mir dann die (mir eh schon bekannte)Adresse abschreiben. crazy.gif

Na ja, immerhin konnte ich so meinen guten Willen zeigen AZZANGEL.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Witz am Rande:

Da nur ein Flyer vorhanden war, konnte man den mir natürlich nicht mitgeben. Kopieren war auch nicht, da geschützt, aber immerhin konnte ich mir dann die (mir eh schon bekannte)Adresse abschreiben.
crazy.gif

Na ja, immerhin konnte ich so meinen guten Willen zeigen
AZZANGEL.gif


Also unsere Behörde hat die Flyer auf Anfrage kostenlos zugeschickt!!!

Geschrieben

In Antwort auf:

...Oder man hätte dem Gesetzgeber klarmachen müssen, daß er hier etwas fordert, was es nicht geben kann.


Geht nich ! Sonst hätten unsere Herren Politiker eine Lösung finden müssen die

zum Problem passt. Das allerdings kann man von ihnen nicht verlangen, und von

ROT-GRÜN gleich zweimal nicht. Bespiele gibt's ja deren viele ...

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Witz am Rande:

Da nur ein Flyer vorhanden war, konnte man den mir natürlich nicht mitgeben. Kopieren war auch nicht, da geschützt, aber immerhin konnte ich mir dann die (mir eh schon bekannte)Adresse abschreiben.
crazy.gif

Na ja, immerhin konnte ich so meinen guten Willen zeigen
AZZANGEL.gif


Also unsere Behörde hat die Flyer auf Anfrage kostenlos zugeschickt!!!


Unter "www.med-psych-institut.de" kann man in der Rubrik "Aktuelles" Infos abrufen und dort kommt man auch direkt zum Flyer. Wenn die Behörde nur einen Flyer hat, also auch kein Problem...

Geschrieben

Is mir schon klar Sachbearbeiter, hab ich ja auch schon alles gelesen. cool.gif

Fand es halt mal wieder lustig: ich geh auf's Amt und will was über die MPU erfahren, aber alles was man für mich hat ist ein Flyer, der mir schon bekannt ist und den man mir dann nicht mal mitgeben kann.

Und das ist schon zum crying.gif

Geschrieben

Alles nicht so einfach:

Hab jetzt mal beim TÜV angerufen und einen Termin vereinbahrt. Nach langen Erklährungen haben die glaub ich auch verstanden, was ich von ihnen will (muss als 19 Jähriger GK-Waffenbesitzer ja den Nachweis nachträglich bringen). Der TÜV will aber ein Anforderungsschreiben von der Waffenrechtsbehörde, in welchem steht warum ich komme und was ich überhaupt gefragt werden soll gaga.gif.

Nachfrage auf'm Amt: davon weiß die Dame nichts, muss erstmal mit dem Sachgebietsleiter drüber reden.

Bin ja mal gespannt was das noch wird.

Ist einfach alles nur zum gr1.gif und crying.gif

Geschrieben

da sollen die vom TÜV einfach mal im TÜV Service Center München erkundigen...

Weiß die linke Hand wieder nicht, was die rechte tut.

Nach einem Schreiben vom Amt wurde ich zwar gefragt, hatte aber keins. Das ging auch ohne Probleme.

Gruß Stefan

Geschrieben

Also das Schreiben vom Amt kommt doch erst dann, wenn sich mit den Gutachten nichts tut. Sehr anständig von Euch, wenn Ihr Euch selbst drum kümmert. Das macht beim SB doch auch einen viel besseren Eindruck. Ich hab die Dingers im Januar (als Hinweis bzw. zur Erinnerung) rausgehauen und das erste Gutachten ist auch schon da.

Dass der TÜV (gerade die, die ja eifrig Flyer verteilen !) auf das amtliche Schreiben besteht und sich ä bisserl deppert anstellt, ist wirklich nur zum gr1.gif, eigentlich ja mehr zum crying.gif.

Geschrieben

In Antwort auf:

Alles nicht so einfach:

Hab jetzt mal beim TÜV angerufen und einen Termin vereinbahrt. Nach langen Erklährungen haben die glaub ich auch verstanden, was ich von ihnen will (muss als 19 Jähriger GK-Waffenbesitzer ja den Nachweis nachträglich bringen). Der TÜV will aber ein Anforderungsschreiben von der Waffenrechtsbehörde, in welchem steht warum ich komme und was ich überhaupt gefragt werden soll
gaga.gif
.

Nachfrage auf'm Amt: davon weiß die Dame nichts, muss erstmal mit dem Sachgebietsleiter drüber reden.

Bin ja mal gespannt was das noch wird.

Ist einfach alles nur zum
gr1.gif
und
crying.gif


Also das mit dem vorherigen Einschicken der amtlichen Aufforderung zum Test war bei mir auch so. Aber da unser Amt diese Schreiben bereits letztes Jahr an alle Betroffenen geschickt hat, war das kein Problem. Das Teil hingefaxt, zwei Tage später kam schon der Termin per Post ( für 1 Woche nach der Anfrage, also ziemlich flott).

Der Grund ist wohl der, dass der TÜV auch das entsprechende Gutachten erstellen kann, welches gewünscht wird und dann bei der Waffenbehörde keine Probleme entstehen.

Gruß

Blacksmith

Geschrieben

frown.gif

Bei mir gabs nie ein Schreiben vom Amt. Ende Jan. war ich dann der Meinung mich mal selbst drum zu kümmern. Meine bisherigen Erfolge habe ich oben geschildert. Auf mich haben weder Ordnungsamt noch TÜV (am Telefon) einen besonders Sachkundigen Eindruck gemacht.

Und seit Freitag habe ich auch nichts mehr von meinem Ordnungsamt gehört. frown.gif Ob ich den Wisch wohl noch bis nächste Woche Dienstag bekomme?

Aber immerhin weiß ich, dass ich 149€ zum Termin mitbringen soll gaga.gif

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.