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IGNORED

Beantragung einer Leuchtpistole Kal. 4


do

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Geschrieben

Hallo Leute,

trotz vorhandenem Sportbootführerschein und Sachkundenachweis bekommt man von der hier zuständigen Behörde keine Leuchtpistole Kal. 4 bewilligt, wenn man kein eigenes Boot nachweisen kann.

Ist das korrekt?

Wer hat hier die geleichen oder andere Erfahrungen gemacht?

Bitte Info!

Gruß

do

Geschrieben

Das ist lustig! Vorgestern hatte ich mit meiner Behörde ein Gespräch zum gleichen Thema.

Mein Vater und ich (habe ich gesagt wink.gif), sind mit dem Boot des öfteren auf der Nordsee unterwegs ( wink.gif). Das Boot ist gechartert ( wink.gif) und 12,80 m lang ( wink.gif). Der Eigentümer stellt keine geeigneten Signalgeräte zur Verfügung ( wink.gif).

Die Kopien des Binnen- und Küstengewässerführerscheins meines Vaters habe ich vorgelegt.

Die Behörde vertritt die Ansicht, dass der Eigentümer für die Beschaffung und Bereitstellung der entsprechenden Signalgeräte zuständig sei. Falls dies nicht der Fall ist, könne höchstens der Inhaber des Bootsführerscheins ein Bedürfnis geltend machen. Ich also auf keinen Fall. Und da mein Vater sicherlich nicht den langen Weg des legalen Waffenbesitzes gehen wird (Sachkundenachweis und das ganze Gedöns), hat sich die Sache erledigt.

Also nix mit Leuchtkugeln an Silvester! frown.gif

MP

Geschrieben

In Antwort auf:

Die Behörde vertritt die Ansicht, dass der Eigentümer für die Beschaffung und Bereitstellung der entsprechenden Signalgeräte zuständig sei.


Öh, klar doch! Überlassen wir die Pistole mal eben einen Nichtberechtigten oder was? kotz.gif

Geschrieben

das habe ich auch schon versucht,

da ich regelmäßig chartere, habe ich der behörde in nrw sowohl meinen bootsführeschein, den sachkundenachweis ( pyroschein des dsv ) , sowie die letzten charterverträge eingereicht.

das ergebnis: mit viel wohlwollen würde mir die behörde für den nächsten törn eine entsprechende wbk ausstellen, nach beendigung der reise müsste ich die wbk zurückgeben und die waffe verkaufen, bis zum nächsten törn, dann darf ich wieder neu beantragen. bin ich blöd ?

carabelli

Geschrieben

und in Österreich gibts die Signalpistole in Kal 4 ab dem 18 Labensjahr für jeden zu kaufen. Und die Signalpatronen dazu ab dem 15. Lebensjahr!!! gaga.gifgaga.gifgaga.gif

Geschrieben

Öh, klar doch! Überlassen wir die Pistole mal eben einen Nichtberechtigten oder was? kotz.gif


Maussebaer,

Der Führer des Bootes ist Berechtigter. Schon aus Versicherungsgründen wird kaum ein Boot verchartert ohne daß ein Verantwortlicher (Führerscheininhaber) an Bord ist. Es soll auch noch andere brauchbare Signalmittel geben.

Karl

Geschrieben

Dies ist ein wunderbares Beispiel fuer die PERVERSION des deutschen WaffenUNrechts.

mad1.gif

Ein Seenotsignalmittel als Waffe einzustufen und den Erwerb denen zu verwehren, die auf dieses Singalmitten ANGEWIESEN sind, deren LEBEN davon abhaengen koennte, ist einfach nur menschenverachtend.

mad1.gif

Es gibt keinen rationalen Grund fuer die Verteufelung von Signalmitteln als boeseboese Waffe und noch weniger Gruende, diese im EU-Ausland freien Signalmittel hierzulande nicht mal denen zugestehen zu wollen, die sie wirklich fuer ihr nicht immer ungefaehrliches Wassersporthobby haben MUSSEN!

gaga.gif

Ich kann da nur eines raten.

Rechtzeitig VORHER eine Rechtschutzversicherung abschliessen und diese Behoerdenpolitruks verklagen, bis sie den Unterschied zwischen Waffen und vorgeschriebenen Signalmitteln (in diesem Fall sogar fuer Leute mit explizitem BEDUERFNIS!!!) lernen.

Alles andere ist vergebliche Muehe.

016.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Ein Seenotsignalmittel als Waffe einzustufen und den Erwerb denen zu verwehren, die auf dieses Singalmitten ANGEWIESEN sind, deren LEBEN davon abhaengen koennte, ist einfach nur menschenverachtend.


Hallo,

auch wenn ich jetzt der Buh-Mann sein sollte, wenn ich mir weiter oben das Posting von Mark Pfenning durchlese, mit Kommentaren "habe ich gesagt", und so weiter... Mit solchen Aktionen wird denen die legal diese Waffe brauchen, der Weg unnötig erschwert! ( Mark, falls du nen Problem mit meiner Meinung haben solltest, bitte per PN!)

Die Krönung ist der Satz, "Also nix mit Leuchtkugeln an Silvester!" mad1.gif

Recht hat die Behörde dies abzulehnen, und ich denke mal das gilt für 90% aller Anträge für eine Waffe im Kaliber 4!

Also die Frage? Spassewaffe oder Notsignalgerät?

Ich bilde Waffensachkunde aus, auch für Kaliber 4 (26,5mm). Bei Leuten die es wirklich brauchen, gabs da eigentlich bei der Beantragung noch keine Probleme!

@Promillo

Bevor du dich so aufregst, sei mal ehrlich, würdest du M Pf ne Signalpistole gennehmigen? Wieviele Personen mit einem wahren Bedürfniss kennst du, denen die Kaliber 4 Waffe abgelehnt wurde? Hast du dich schon mal beschäftigt damit, was es an alternativen Signalmitteln gibt?

Und es gibt genau so effektive Notsignalmittel ohne die Kaliber 4 Waffe!

Gruß HUGO

und jetzt dürft ihr schimpfen....

Geschrieben

In Antwort auf:

Und es gibt genau so effektive Notsignalmittel ohne die Kaliber 4 Waffe!


Welche?

Ich kenne keine anderen Signalmittel mit 300 Meter Steighöhe oder einer solchen Leuchtdauer.

Und die eigentliche Frage sollte doch sein: Wieso um alles in der Welt stellt man eine SigPi unter Erlaubnisvorbehalt? Ausser in Hollywoodfilmen habe ich noch nie von Toten oder Überfällen mit SigPi's gehört. Es ist ausserdem nicht sehr sinnvoll etwas derart zu beschränken, was es in fast allen anderen Ländern frei zu kaufen gibt. Kriminelle besorgen sich's dann halt dort. Nur die Gesetzestreuen, die legalen Bedarfsträger, gehen den mühsamen Weg

Tabs

Geschrieben

In Antwort auf:

eine Waffe im Kaliber 4!


VIelleicht liege ich falsch..aber eine SIGNALPISTOLE ist, zumindest für mich, eben KEINE Waffe!!

Und ein Silvesterschiessen mit Leuchtpatronen ist imho doch keine schlimme Sache wenn man die üblichen Vorsichtsmassnahmen beachtet.

Geschrieben

@ Hugo.

Ich wuerde es machen, wie in der EU-Waffenrichtlinie, wie in Oesterreich und sonstwo:

Frei ab 18.

Denn es scheint im Rest der Welt nichts mit den Dingern angestellt zu werden, also was soll der Aufstand? Sind wir Piefkes wirklich so viel bloeder als die Oesis und Franzmaenner?

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich kenne keine anderen Signalmittel mit 300 Meter Steighöhe oder einer solchen Leuchtdauer.


Hallo Tabs, Kaliber 4 Patronen mit einer Steighöhe von 300m sind selten! Reguläre Kaliber 4 Patronen haben eine Steighöhe von ca. 100m!

Hier mal eine alternative:

Link

dann gibts die sog. Signalraketen, haben die gleiche Steigleistung wie die Kaliber 4, sowie die gleiche Lichtausbeute!

Am besten mal schauen unter Punkt 38!

web page

Gruß HUGO

Geschrieben

Wenn es also anstelle der Signalpistole irgendwelche anderen Abschussvorrichtungen fuer vergleichbare Singalraketen gibt, welchen Grund hat dann die perverse Haltung der Behoerden zu den Signalpistolen?

Signalrakete ist Signalrakete. Egal, woraus sie verschossen wird.

Aber das scheint wirklich ein tolles Beispiel zu sein, mit dem man auch weniger interessierten Leuten die Idiotie des deutschen Waffg klarmachen kann. Insofern hat es seinen Sinn, ich hab dadurch wieder ein paar Argumente fuer meine taegliche Agitproparbeit cool3.gif

Geschrieben

Oh, ich sehe grade als nicht nautisch gebildeter, dass es da um Handfackeln geht.

So nun die Frgae:

Was sieht man eher aus einer gewissen Entfernung?

Eine Handfackel, max 3 m ueber dem Meeresspiegel gehalten oder eine Leuchtrakete, die 100-300 m ueber Meeresspiegel hochjagt?

HALLO, hier wird mit dem LEBEN von Menschen gespielt und zwar in einer derart absurden Weise, dass jeder Betroffene den Gang vor Gericht machen sollte.

Die Chancen muessten eigentlich ganz gut stehen, in einer hoeheren Instanz Recht zu bekommen.

Geschrieben

Hallo....

Also... es gibt Signalracketen, die werden aus der Hand verschossen, ohne Pistole! Die haben eine Steighöhe von bis zu 300m. Sie fallen unter die Klasse T2. Im Sportbootführerschein wird dir eine Erlaubnis dafür mit eingetragen....

Gruß HUGO

Geschrieben

@Hugo

Oops, dann war mein erster Eindruck doch richtig und der Sinn der behoerdlichen Schikanen wird wieder nebuloeser.

Ich bin halt kein nautisch Gebildeter, aber ich weis, dass es fuer das Bedrohungspotential vollkommen irrelevant ist, ob eine Rakete aus einer Signalpistole oder einem Signalgeraet anderer Form abgefeuert wird.

Aber in einem Land, das Plastikspielzeuge verbietet, nur weil die "vollautomatisch" kleine harmlose Plastikkugeln ausspucken, muessen wohl auch Signalpistolen derart gefaehrlich fuer die innere Sicherheit sein, dass man lieber Seeleute schikaniert und gefaehrdet, anstatt sie so zu behandeln, wie sogar die EU das tun wuerde.

Geschrieben

In Antwort auf:

Aber in einem Land, das Plastikspielzeuge verbietet, nur weil die "vollautomatisch" kleine harmlose Plastikkugeln ausspucken, muessen wohl auch Signalpistolen derart gefaehrlich fuer die innere Sicherheit sein, dass man lieber Seeleute schikaniert und gefaehrdet, anstatt sie so zu behandeln, wie sogar die EU das tun wuerde.


Wobei ich nochmal klarstellen möchte, das jemand mit einem Bedürniss auch eine Kaliber 4 SigPi bekommt!

Ist dir schon mal aufgefallen das hier sich keine skipper beschwert haben? Sondern eher welche die die Waffe nur für den Jahreswechsel brauchen....

Gruß HUGO

Geschrieben

@Hugo:

nein, abgesehen von MPs etwas unpassendem Beitrag hat der Urposter naemlich GENAU in diese Richtung gefragt.

Ohne auf Silvester anzuspielen.

Was aber immer noch nicht die verantwortungslose Blockade mancher Behoeren in diesem Bereich erklaert, auch angesichts der EU-Moeglichkeiten.

Und ob nun MP oder sonstwer mit Leuchtpistole oder Leuchtabschussbecher zu Silvester ballert, ist auch vollkommen egal. (Im Sinne der daraus entstehenden Gefahr und der fuer ihn moeglichen Konsequenzen)

Ich bleibe dabei, dieses Beispiel ist eines der besten, um die Absurditaet deutschen Waffenunrechts auch denen klarzumachen, die nichts mit Waffen (also den echten, wirklichen Waffen und nicht den Definitions"waffen" nach WaffG) zu tun haben.

Denn wwie man es dreht und wendet (und MPs Joke mal ausklammert, denn das war ja nur ein joke und nicht ernst gemeint, oder Mark???) bleibt es die einfache Frage, ob er Staat einem Buerger verbieten darf, sich zu schuetzen. Mehr noch als die Selbstverteidigungsfrage ist diese Seenotfrage hier geeignet, Stimmung gegen das absurde WaffG zu machen.

Ich muss mir das mal die Nacht ueber durch den Kopf gehen lassen... bin auch mal gespannt, was die Kameraden von der IWOe zu diesen deutschen Problemen sagen

Archiviert

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