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IGNORED

Beantragung einer Leuchtpistole Kal. 4


do

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Junge-Junge,

ich hätte nicht gedacht, daß meine Anfrage hier solch einen Wirbel auslöst.

Um das noch einmal klarzustellen: Es geht nicht um irgendein Schießen zu Sylvester. Das ist mit Leuchtpistolen im Kaliber 4 sowieso verboten, auch wenn man die Dinger legal besitzt. Allerdings wird es in der Praxis trotzdem betrieben, weil die Munition nur begrenzt haltbar ist und man sie auf dieses Weise günstig entsorgen kann. Aber die Munition zu diesem Zweck extra zu kaufen, lohnt sich ohnehin nicht, da man für das gleiche Geld wesentlich effektvollere Sylversterraketen im Supermarkt kaufen kann.

Die ursprüngliche Frage war und ist, ob man bei Vorlage des Sportbootführerscheins und des Sachkundenachweises ein Anrecht auf die Erteilung der WBK hat, oder ob die Behörde das vom Vorhandensein eines eigenen Bootes abhängig machen kann.

@ Hugo: Vor ein paar Jahren haben wir beiden uns schon einmal im Chat über das Thema "Leuchtpistole" unterhalten. Allerdings in einem anderen Zusammenhang. Und damals hatte ich auch noch keinen Sportbootführerschein. Erinnerst Du Dich?

Gruß

do

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Moin Leute,

habe die Postings überflogen und muß mal meinen Senf dazu geben:

1. Gewerbliche Vercharterer brauchen Ihre Boote nur mit "pyrotecchnischen Signalraketen" ausstatten. Die Ausrüstungspflicht ergibt sich aus den Sicherheitsrichtlinien des DSV.

2. "pyrotechnische Signalraketen" sind nicht gleichwertig zu einer Signalpistole, da eine Signalpistole einhändig bedient werden kann, es eine größere Anzahl von Munitionsauswahl gibt und es auch Wurfleinenaufsätze für die Signalpistoel gibt.

3. Fallschirmsignalraketen, egal ob aus der Signalpistole oder als pyrotechnische Gegenstand habe die gleichen technischen Eigenschaften, nur die "Hülle" ist unterschiedlich.

4. Jeder Wasserfahrzeugbesitzer dürfte nach dem neuen Gesetz ein Bedürfnis für die Signalpistole haben, da der Bootsführer eine Signalpistole an Bord führen darf.

5. Da sich Charterer von einem Berechtigten - nach dem neuen Waffenrecht - eine Signalpistole leihen dürfen, haben diese leider kein eigenes Bedürfnis mehr. Ob diese Regelung sich aber durchsetzen läßt, halte ich für zweifelhat.

Sollte man regelmässiger Charterer sein, würde ich mir entweder eine Ruderboot kaufen (ist ja ein Wasserfahrzeug und damit hätte ich ein Bedürfnis) oder den Nachweis erbringen, das man mir keine Signalpistole leiht und klagen. Da mein Munitionserwerb für die Signalpistole abgelaufen ist, werde ist dieses auch demnächst machen müssen.

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@ Do.

Und die Antwort ist: Im Prinzip ja, aber...

...aber man muss unter Umstaenden bereit sein, die Sache durchzuklagen.

Dann klappts zwar nicht mehr diesen und den naechsten Urlaub, aber die Behoerdernfuzzis wachen vielleicht nach dem dritten verlorenen Prozess irgendwann mal auf und richten sich nach dem Gesetz, so wie wir das auch muessen.

Daher Rechtschutz! Das beruhigt, auch wenn der Fall nach menschlichem Ermessen eindeutig ist...Du weisst ja, Vor Gericht und auf hoher See... ;-)

Sicher ist sicher. Am besten gleich koppeln mit FWR-Mitgliedschaft. und als WO-User gibts beim Rechtsschutz sogar Rabatt.

Aber Vorsicht, der gilt wie ueblich nur fuer Faelle, die bei Abschluss noch nicht absehbar waren.

Genaueres koennen Dir die Oeragleute und Sylvie Meller vom FWR sagen.

Denn mal Mast- und Schotbruch!

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In Antwort auf:

Junge-Junge,

ich hätte nicht gedacht, daß meine Anfrage hier solch einen Wirbel auslöst.

Um das noch einmal klarzustellen: Es geht nicht um irgendein Schießen zu Sylvester. Das ist mit Leuchtpistolen im Kaliber 4 sowieso verboten, auch wenn man die Dinger legal besitzt. Allerdings wird es in der Praxis trotzdem betrieben, weil die Munition nur begrenzt haltbar ist und man sie auf dieses Weise günstig entsorgen kann. Aber die Munition zu diesem Zweck extra zu kaufen, lohnt sich ohnehin nicht, da man für das gleiche Geld wesentlich effektvollere Sylversterraketen im Supermarkt kaufen kann.

Die ursprüngliche Frage war und ist, ob man bei Vorlage des Sportbootführerscheins und des Sachkundenachweises ein Anrecht auf die Erteilung der WBK hat, oder ob die Behörde das vom Vorhandensein eines eigenen Bootes abhängig machen kann.

@ Hugo: Vor ein paar Jahren haben wir beiden uns schon einmal im Chat über das Thema "Leuchtpistole" unterhalten. Allerdings in einem anderen Zusammenhang. Und damals hatte ich auch noch keinen Sportbootführerschein. Erinnerst Du Dich?

Gruß

do


Es wurde hier auch die frage aufgeworfen, weshalb denn da so ein grosser Unterschied zwischen Pistole und einer Signalrakete T2 ist...ei ganz einfach, die Signalrakete ist fertig vorkonfektioniert und ist auch nur für den vorgesehen Zweck verwendbar. Alleine der Preis schliesst schon (fast) eine missbräuchliche Verwendung aus. Ein solches (Handabschuss) Notsignalgerät (ne is ja kein Gerät, sondern im Grunde nur eine Röhre mit Abreisszünder), gilt halt auch in allen anderen Ländern mit restriktiver Gesetzgebung als das, was es darstellt....ein Notfallsignal. Steighöhe und Candela-Zahl sind mindestens so gut, wie bei einer LP, wenn nicht im Einzelfall sogar besser.

Da für kleine Fluss-Schifferei eine LP im Kaliber 4 überpowert wäre, kann auch in diesem Bereich auf Notsignalstifte von Nico etc. zurückgegriffen werden. Die meisten haben wohl überlesen, das für nicht bewohnbare Schiffe auch noch ein Waffenschein vorgeschrieben wäre, da die Waffe ja dann auch geführt würde...

Auf bewohnbaren (gecharterten) Schiffen eben nicht, sondern nur eine WBK für den Besitz. Wie gesagt, hat aber die Charterfirma (geeignete!!!) Notsignalmittel zur Verfügung zu stellen. Ich kenne zumindest in Bananarepublik keine Charterfirma, bei der das nicht so wäre.

Bei Kümo ist das zwingend vorgeschrieben...wo also liegt das Problem? Wenn einer mit seiner Jolle rausfährt, hat er eh keinen "Anspruch", da er ja keinen Waffenschein hat...

und eine Leuchtpistole versus Notsignalhandrakete hat noch einen kleinen, aber bedeutenden Unterschied (den ich mit der Notsignalrakete/Hand eben nicht anstellen kann)...ich kann sie nicht mit irgendwelchem unsinnigen Zeugs aufmotzen.

So 4-5x im Jahr bekomme ich hier die schönsten Umbauten oder Einsätze(Kaliber 4 auf 16/12er Schrot), oder aber auch ganz "ausgebüchste" Leuchtpistolen in allen möglichen Pistolen-und Gewehrkalibern auf den Tisch...und das auch von WBK-Inhabern, die es an sich nicht nötig hätten....

und wenn man das weiss, kann man auch verstehen, warum Behörden, was die Ausstellung einer WBK für Kaliber 4 angeht, recht restriktiv sind...und das kannst Du Promillo, doch wohl auch verstehen,0der?

Und wie hier schon mal gepostet wurde, wird ein Inhaber eines Bootsführerscheins mit Sachkundenachweis auch bei Übernahme eines Charterbootes "berechtigt" in den Besitz einer LP (für die Dauer des Törns) gelangen, oder eben werden ihm anderweitige gleichwertige!! (was also die Signalwirkung angeht)Mittel zur Verfügung gestellt werden (müssen)...also nicht direkt so viele grosse rote Dickbacken hinter die Sätze setzen....man sollte vorher auch LANGSAM das bereits Gepostete durchlesen.

Und für Segeltörns auf Binnengewässern (ausser Bodensee), und Kanalschipperer brauchts halt definitiv keiner SiGPi, ich denke, mit ein bisschen Nachdenken, müsstet ihr eigentlich mit mir einig gehen können...Hugo hat doch extra ein paar schöne informative Seiten eingefügt...da steht doch alles schön beschrieben..

Gute Nacht

Muni AZZANGEL.gif

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