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IGNORED

Hypothetischer Einbruch


Kikaha

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Geschrieben

Hallo Leute,

nehmen wir einmal an, alle Waffen sind ordnungsgemäß aufbewahrt und ich muss für ein paar Tage weg. Ein böser Bube nutzt meine Abwesenheit, steigt in meine Wohnung ein, knackt in aller Ruhe meinen Safe und verschwindet auf Nimmerwiedersehen mit dem Inhalt.

Abgesehen vom finanziellen (hoffentlich zahlt die Versicherung?) und ideellem Verlust, wie schaut das denn dann mit der Wiederbeschaffung der Sportgeräte aus? Bekomme ich eine Befürwortung für alle Waffen, die ich besessen habe (wenn ich's mir theoretisch finanziell leisten könnte), oder kann ich dann auch nur 2 Stück pro Halbjahr (wieder-)erwerben mit dem dazugehörigen Brimborium an Bedürfnisbestätigungen vom SM, vom Bezirksbeauftragten und vom Landesbeauftragten? Das würde dann bedeuten, dass es ziemlich lange dauern wird, bis ich wieder meine ursprünglichen Disziplinen schiessen kann...

Wie gesagt, die Frage ist rein hypothetisch.

Sorry, wenn diese Frage schon mal gestellt wurde.

Gruß (voneinemdemdashoffentlichniepassiert) Kik.

Geschrieben

Ich würde von einer komplett neuen Beantragung und Verwaltungsakt ausgehen. Schliesslich gibt das WaffG nichts besseres her. Eine Rechtsgrundlage die einen solchen "Ersatz" handhabt kenne ich nicht.

Geschrieben

Hallo,

wir haben Proleme, mehr als 2 Waffen im Halbjahr dürften bei begründetem Bedarf möglich sein. Bedürfnis sollte dann aber noch vorliegen. Du wirst z.B. künftig kaum eine .22 kurz OSP kaufen können, wenn es die Disziplin nicht mehr gibt. Ein Bedürfnis für die Wiederbeschaffung geerbter Waffen kann ich mir auch nicht vorstellen.

Karl

Geschrieben

Ich meine natürlich nur Waffen, die ich sportlich nutze. Wenn das Erbstück geklaut wird, hat man natürlich noch mehr Pech gehabt. Das ist dann wohl unwiederbringlich fort.

Gruss, Kik.

Geschrieben

Hängt wohl auch vom zuständigen SB ab. Ich würde sagen, wenn Du nachweisen kannst, dass das Bedürfnis für alles noch da ist, was Du vor dem Einbruch hattest (kann ja durchaus ein paar Tage her sein, als Dir das alles damals genehmigt wurde) sollte das kein Problem sein. Und dann würde ich Dir eine Ausnahme von der 2/6-Regel machen, was ja auch geht... smirk.gif

Zuvor würde mich allerdings interessieren, ob Du auch Deiner sicheren Aufbewahrungspflicht nach § 36 WaffG nachgekommen bist oder die guten Stücke frei unterm Bett lagen. chrisgrinst.gif

Geschrieben

Ich weiss auch nicht, aber seitdem im Nachbarhaus vor kurzem in eine Wohnung eingebrochen wurde, hab' ich jetzt schon zweimal davon geträumt, dass das bei mir auch passiert *schnüff*. Deswegen die Frage.

Und bei mir ist alles ordnungsgemäss aufbewahrt.

Gruss, Kik.

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

...

oder die guten Stücke frei unterm Bett lagen.
chrisgrinst.gif


ach, duerfen die das nicht ???
wink.gifgaga.gif021.gif

(duckundwech')


Nee... deshalb hab ich mir extra ne Umrandung um mein Bett gemacht.

Jetzt liegen sie nicht mehr frei smile.gif021.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

...

oder die guten Stücke frei unterm Bett lagen.
chrisgrinst.gif


ach, duerfen die das nicht ???
wink.gifgaga.gif021.gif

(duckundwech')


kommt ganz darauf an, wo das Bett steht ;-)

Geschrieben

In Antwort auf:

Das ist praktisch. Dann brauchst Du nicht getrennt von der Munition schlafen !


Gibts was zu wissen, was wir nicht wissen?

Ist HABAKUKS bessere Hälfte die extrem scharfe Munition?

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

...also ich schlaf immer in meinem B-Tresor...


und deine frau kommt nich an den schlüssel ran!!!
chrisgrinst.gif
...


Quatsch, die Frau hat den Schlüssel (statt wie meiner einer nur unter dem Tisch Tapeten) 021.gif021.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich würde von einer komplett neuen Beantragung und Verwaltungsakt ausgehen. Schliesslich gibt das WaffG nichts besseres her. Eine Rechtsgrundlage die einen solchen "Ersatz" handhabt kenne ich nicht.


Steh ich jetzt auf dem Schlauch oder Ihr alle???

Was oder wofür ist denn dann das hier vorgesehen, wenn nicht auch für einen solchen Fall???

§ 12

Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

4.

B) nach dem Abhandenkommen wieder erwirbt;

Dem Geschädigten wäre doch gar nichts vorzuwerfen, er ist Opfer einer Straftat(Einbruch) geworden, bei der die Waffen abhandengekommen sind. Das Amt weiß doch was er bis dahin besessen hat.

Geschrieben

kgp 141,

nach Abhandenkommen wieder erwirbt, bedeudet Du bekommst deine Waffen wieder zurück, z.B. vom Fundamt, Versicherung oder Polizei und nicht, daß Du die gleiche Anzahl ohne weitere Erlaubnis wieder kaufen darfst.

Karl

Geschrieben

Wäre ja auch wieder zu einfach gewesen.....

Na, ja, wenigstens kann ich dann meine eigenen Waffen wieder ohne Erlaubnis an mich nehmen, falls ich sie zu Hause mal verlegt habe und dann wieder "erwerbe". grin.gif

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